Zivilklage der ABG gegen die Aktivist*innen der Hausbesetzung Georg-Voigt-Straße zurücknehmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, auf die ABG Frankfurt Holding GmbH einzuwirken, dass sie die Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs gegen die Aktivistinnen und Aktivisten der Hausbesetzung in der Georg-Voigt-Straße am 15. März 2014 zurücknimmt und auf eine Zivilklage verzichtet.

Begründung

Mehrere der 26 Aktivistinnen und Aktivisten, die am 15. März 2014 ein leerstehendes ehemaliges Uni-Gebäude in der Georg-Voigt-Straße vorübergehend besetzt hatten, um auf den Gentrifizierungsdruck aufmerksam zu machen, wurden inzwischen freigesprochen bzw. die Verhandlung wurde gegen Zahlung eines geringen Betrages eingestellt. Allerdings kündigt der bei jedem Verfahren als Zeuge geladene Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding eine Zivilklage auf 35.000 Euro Schadensersatz an. In Anbetracht der Tatsache, dass der Geschäftsführer der ABG nach Presseschätzungen einen Stundenlohn von über 150 Euro erhalten dürfte, würde seine Anwesenheit der ABG einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden zufügen. Ein Verzicht auf die Klage, als versöhnlicher Akt gegenüber den Aktivistinnen und Aktivisten, wäre auch für die ABG von finanziellem Vorteil. Das Land Hessen hat z.B. auf eine Schadensersatzklage bei der Besetzung der Schumannstraße verzichtet.

Unserer Auffassung nach sind die Erfolgsaussichten einer Zivilklage beschränkt, da die Summe nicht nachvollziehbar ist, die Zerstörungen durch die Polizei vermeidbar gewesen wären und nicht durch die Beschuldigten verursacht wurden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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