Sprachkurse für Geflüchtete

Stadtverordneter Martin Kliehm, DIE LINKE. im Römer:

Geflüchtete aus Afghanistan, Somalia und Pakistan sollen während ihres Asylverfahrens keinen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten, antwortet das Bundesinnenministerium auf eine Anfrage von MdB Brigitte Pothmer. Hintergrund ist, dass sie generell keine gute Bleibeperspektive hätten. Dabei bleiben knapp unter 50 % der afghanischen Geflüchteten, 76 % laut Berechnungen von Pro Asyl. Für diese Menschen würde sich der Zugang um die Dauer ihres Verfahrens, durchschnittlich 13,9 Monate, verzögern.

Ich frage den Magistrat:

Erhalten Geflüchtete aus den genannten Ländern in Frankfurt grundsätzlich Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten, und ist aus Sicht des Magistrats ein schnellstmöglicher Zugang zu integrativen Angeboten auch während des Verfahrens geboten?

Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker:

Es antwortet Frau Stadträtin Dr. Eskandari-Grünberg. Bitte schön!

Stadträtin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

Sehr verehrte Frau Vorsteherin, sehr verehrter Herr Stadtverordneter Kliehm!

Der erwähnte parlamentarische Vorgang im Deutschen Bundestag ist dem Magistrat nicht wörtlich bekannt. Der Anspruch beziehungsweise auch die mögliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem sogenannten „Integrationskurs“ erfolgt nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und liegt nicht im Ermessen der Stadt Frankfurt am Main. In der Praxis ist die eigene Auswahl des Kurses durch die Teilnehmenden vorgesehen und mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Kursangebote auch grundsätzlich sehr sinnvoll.

In Frankfurt sind aktuell 27 Träger vom BAMF für die Durchführung von Integrationskursen zugelassen. Ein weiteres Kursangebot besteht seitens der Bundesagentur für Arbeit, sie bietet Einstiegssprachkurse mit 320 Unterrichtseinheiten für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Diese Förderlinie wird gegenwärtig von Anbietern sehr unterschiedlicher Qualität wahrgenommen. Durch eine Bundesförderung aus AMIF-Mitteln, dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, bietet die VHS in Kooperation mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten Sprachkurse für Asylbewerber und Flüchtlinge mit 300 Unterrichtseinheiten an. Aus kommunalen Eigenmitteln besteht ferner ein Angebot des Jugend- und Sozialamtes mit 200 Unterrichtseinheiten. Nur auf diese beiden kommunalen Angebote hat die Stadt Frankfurt inhaltlich Einfluss. Weitere niedrigschwellige Sprachlernangebote bestehen über verschiedene Ehrenamtsinitiativen. Auch an kommerziellen Sprachschulen werden von Flüchtlingen Sprachkurse belegt.

Die Vielzahl an Angeboten ist einerseits eine Hilfestellung für einen raschen Spracherwerb, andererseits ist sie für die Zielgruppen und Beratungsstellen zunehmend unübersichtlich und von uneinheitlichen Standards geprägt. Der Magistrat hat dieses Problem über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten wiederholt angesprochen. Der Einfluss für eine Änderung auf Bundesebene ist jedoch gering. Das AmkA bereitet aktuell, darüber freue ich mich sehr, die Vorlage einer einfach verständlichen Informationsbroschüre vor, um Zielgruppen und Ehrenamtliche über Angebot und Anspruchsmöglichkeiten aufzuklären.

(Beifall)

Die geltenden Zulassungsbeschränkungen über die Definition einer guten Bleibeperspektive und der damit verbundenen sicheren Herkunftsländer sind aktuell in der politischen Diskussion.

Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker:

Vielen Dank! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Kliehm. Bitte schön!

Stadtverordneter Martin Kliehm:

(Zusatzfrage)

Wie neulich in einem Bericht stand, sind von den derzeit in Frankfurt untergebrachten Geflüchteten 21 Prozent aus Afghanistan. Teilen Sie meine Ansicht, dass Afghanistan derzeit kein sicheres Herkunftsland ist?

Stadträtin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg:

(fortfahrend)

Sehr geehrter Herr Kliehm, ich habe selbst gesagt, das ist eine politische Diskussion. Die zu uns geflüchteten Menschen haben ein Recht auf Asyl und ein Recht darauf, dass ihr Asylantrag geprüft wird. Das wird auch gemacht. Solche Diskussionen führen für die geflüchteten Menschen dazu, dass sie sich in den Flüchtlingsunterkünften sehr verunsichert fühlen. Das ist sehr schwierig für die Menschen und besonders für Familien. So lange wir keine Regelung geschaffen haben, möchte ich diese unsicheren Auskünfte vermeiden, die für die Menschen nur schädlich sind. Menschen, die zu uns fliehen, fliehen nicht ohne Grund. Das gilt auch für die Afghanen, die zu uns kommen.

(Beifall)

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