Dringlicher Antrag Antrag gem. § 17 (3) GOS
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt nutzt alle rechtlichen Spielräume, um Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern.
- Das Ordnungsdezernat weist die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt an, keine Abschiebungen in das Kriegsgebiet Afghanistan anzuordnen.
- Die Stadt Frankfurt als Anteilseignerin der Fraport AG wirkt auf diese ein, keine Flüge zwecks Abschiebungen nach Afghanistan vom Flughafen Frankfurt und Flughäfen, an denen die Fraport AG mittelbar und unmittelbar beteiligt ist, abzufertigen.
Begründung
Am 14. Dezember 2016 und 23. Januar 2017 hat Deutschland mit Sammelabschiebungen nach Afghanistan begonnen. Auch Menschen aus Hessen wurden abgeschoben. Die Regierung plant, weitere Menschen in das Kriegsgebiet abzuschieben. Das muss ein Ende haben!
Vielerorts kommt es in Afghanistan zu heftigen Kämpfen. Bombenanschläge sind an der Tagesordnung. Die Taliban kontrollieren Teile des Landes. Durch die bewaffneten Konflikte verlieren jedes Jahr tausende Menschen ihr Leben, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlage.
Hunderttausende Afghan*innen befinden sich bereits auf der Flucht – viele als Binnenflüchtlinge oder in den Nachbarländern. Im aktuellen UNHCR-Bericht heißt es, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15c der EU-Qualifizierungsrichtlinie betroffen
ist. Auch die jüngsten Terroranschläge in Kabul am 21. November mit mindestens 27 Toten oder in von der Regierung zuvor als sicher eingestuften Masar-i-Sharif am 10. November mit mindestens 4 Toten und 128 Verletzten, wonach auch das deutsche Konsulat in Trümmern liegt, zeigen ganz klar: Afghanistan ist nicht sicher. Im Jahr 2016 waren 3.498 tote und 7920 3.500 verletzte Zivilist*innen zu beklagen.
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in das Land ab. Auf der Internetseite des Amts heißt es: In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen
.
Dies zeigt: Afghanistan ist entgegen den Behauptungen der verantwortlichen Politiker*innen, insbesondere Innenminister Thomas de Maizière, kein sicheres Land. Mit dem Hinweis auf innerstaatliche Fluchtgelegenheiten
werden massenhafte Abschiebungen nach Afghanistan gerechtfertigt. Dies ignoriert jedoch sowohl die Lebensrealität und die raschen Veränderungen der Sicherheitslage in Afghanistan, als auch die persönlichen Hintergründe für zurückgeführte Asylsuchende.
Menschenrechtsorganisationen schätzen die Sicherheitslage sehr schlecht ein und weisen auf verschlechternde Tendenzen hin. Es gibt keinen sicheren Aufenthalt für afghanische Geflüchtete und keine Möglichkeit für ein Leben, das mit dem Verständnis der Würde des Menschen, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, vereinbar wäre!
Vor diesem Hintergrund gilt es, die kommunalen Spielräume zu nutzen. Der Prozess der Abschiebungen wird in der lokalen Ausländerbehörde in Gang gesetzt. Sie entscheidet faktisch, welche Namen auf den Abschiebelisten stehen und kann so auch entscheiden, dass kein Mensch aus unserer Stadt in Kriegsgebiete abgeschoben wird.
Ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung macht deutlich, dass die politisch Verantwortlichen von der Frankfurter Stadtverwaltung erwarten, die Grundsätze der Menschenwürde einzuhalten und Menschen nicht in Kriegsgebiete abzuschieben.
Antragstellende
- Stadtv. Astrid Buchheim
- Stadtv. Ayse Dalhoff
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Eyup Yilmaz
- Stadtv. Martin Kliehm
- Stadtv. Merve Ayyildiz
- Stadtv. Michael Müller
- Stadtv. Pearl Hahn