Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beitragspflicht für Kindergärten und -tagesstätten wird in Frankfurt vollständig aufgehoben.
Begründung
Unter den geforderten Konsequenzen, die der internationalen Schulleistungsstudie PISA folgten, gehörte: Gerade Kinder aus benachteiligten Elternhäusern müssen im Vorschulalter gefördert werden. Doch Statistiken zeigen, dass jedes zehnte Kind in Deutschland vor der Einschulung niemals einen Kindergarten besucht hat. Unter diesen stellen Kinder mit Migrationshintergrund einen größeren Anteil dar. Hingegen werden die knappen Ganztagsplätze überwiegend von Akademiker-Kindern besucht.
Beitragsfreie Frühförderung bedeutet Frühförderung für alle Kinder. Frühförderung bedeutet allerdings auch, dass Frankfurter Kindergärten von derzeitigen Aufbewahrungsanstalten zu Bildungsstätten umgeformt werden: Denn es ist die Aufgabe unserer Erzieher, Defizite und Nöte frühzeitig zu erkennen, zu beheben und nicht etwa bis zum Schuleintritt der Kinder aufzuschieben. Frühzeitige Förderung im Kindergarten gewährleistet reibungsloses Lernen und reibungslose Übergänge in die Schule.
Die Beitragspflicht für Kindergärten fördert somit die Entstehung von Bildungsdiskrepanzen zwischen Kindern unterschiedlicher Herkunft und sozialer Zugehörigkeit noch vor dem Schuleintritt, denn der Beitrag überfordert viele einkommensschwächere Familien. Folglich müssen die betroffenen Kinder auf den Besuch des Kindergartens und ihr Recht auf frühe Bildung verzichten. Bei Familien, die sich aus finanziellen Gründen gegen die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten oder Kitas entscheiden, wird der Wiedereintritt des betreuenden Elternteils, in der Regel Mütter, ins Erwerbsleben behindert. Somit baut die Aufhebung der Beitragspflicht auch strukturelle Diskriminierung ab.
Antragsteller
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster