Moratorium für Stationskontrollen der VGF

Dringlicher Antrag der ELF Piraten Fraktion gemäß § 17 (3) GO

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) führt heute zum ersten Mal seit fünf Jahren eine Stationskontrolle am Grüneburgweg durch, wobei 30 Kontrollkräfte 1.300 Fahrgäste kontrollieren sollen. Presseberichten zufolge sollen diese Kontrollen zukünftig noch ausgeweitet werden.

Gemäß § 6 (3) der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) gelten dafür die folgenden Bestimmungen:

„Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle.

Die Fahrt gilt nach Verlassen des Fahrzeuges als beendet oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), nach dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Aussteigehaltestelle.

Wer lediglich den abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereich betreten will, erhält für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen einen unentgeltlichen Berechtigungs­schein.“

Aus Sicherheitsgründen begleiten gerade in den Abendstunden viele die ihnen nahestehenden Personen zur Bahn und warten, bis sie sicher eingestiegen sind. Aber auch sonst können Menschen unentgeltlich den Bahnsteigbereich betreten, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Sie benötigen dazu lediglich einen Berechtigungsschein: eine Bahnsteigkarte.

Der RMV teilt dazu auf Anfrage mit: „Bahnsteigkarten sind nicht im Sortiment des RMV“, und die Deutsche Bahn ergänzt: „Soweit mir bekannt, gibt es Bahnsteigkarten nur noch in Hamburg und in München.“ Somit ist es derzeit unmöglich, unentgeltlich legitim den Bahnsteig zu betreten.

Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Der Magistrat wirkt darauf hin, dass die VGF keine Stationskontrollen durchführt, so lange es noch nicht möglich ist, gemäß den Beförderungsbedingungen unentgeltliche Berechtigungsscheine zum Betreten des abgegrenzten Bahnbe­reichs an den Fahrkartenautomaten des RMV zu erhalten.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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