Produktbereiche: 18 Soziales, 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, eine Initiative über den Hessischen Städtetag einzubringen, um ein Modell für eine kommunale Abgabe zu entwickeln, mit der Unternehmen belegt werden, die ArbeitnehmerInnen in Vollzeit zu einem Monatslohn beschäftigen, der sie zum Bezug von Arbeitslosengeld II zwingt.
Diese Abgabe soll den kommunalen Anteil an den Transferleistungen kompensieren.
Begründung
In Frankfurt leben über 15 Prozent der Bevölkerung in relativer Einkommensarmut. Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut in Köln hat in einer Studie die Einkommensarmut in die Kaufkraftarmut überführt und sie für deutsche Großstädte berechnet. Hier liegt die Armutsquote in der reichen Stadt Frankfurt bei 23,5 Prozent. Mit Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten lebt fast ein Viertel der Frankfurter Bevölkerung in Einkommensarmut.
Auch viele andere Kommunen sind von dieser Problemlage betroffen. Deshalb ist es notwendig, eine solche Abgabe überregional zu entwickeln.
Die Einführung dieser Abgabe ist ein Zeichen in Richtung sozialer Umverteilung von oben nach unten. Damit soll die Subventionierung von Vollzeitarbeitsplätzen mit niedrigstem Lohn, zumindest auf kommunaler Ebene, zurückgenommen werden. Mit der Abgabe sollen sich die Lohnkosten für Unternehmen soweit erhöhen, dass sich für sie die Beschäftigung von Menschen zu einem Lohn, mit dem der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann, nicht mehr lohnt. Durch den Wegfall der Transferzahlungen, würden der Stadt weitere Finanzmittel für sinnvolle Projekte zur Verfügung stehen.