Parlamentarische Beobachtung von Demonstrationen und Polizeigroßeinsätzen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Anlässlich der Demonstration der NPD und den Gegendemonstrationen am 1. Mai 2013 erhalten die Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten die Möglichkeit, Demonstrationsbeobachtende zu benennen. Die maximale Anzahl entspricht der Anzahl der Fraktionsmitglieder; Fraktionslose können höchstens eine Person benennen. Für diese erwirkt der Magistrat im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidenten eine Akkreditierung, analog zu den Demonstrationen am 7. Juli 2007.
  2. Der Magistrat entwickelt zusammen mit dem Polizeipräsidium einen Prozess, wie diese Akkredi­tierung für andere Demonstrationen und Großeinsätze der Polizei ohne großen Aufwand zu verstetigen ist. Dies beinhaltet insbesondere feste Ansprechstellen für die Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten auf Seiten des Polizeipräsidiums und/ oder der Stadtverwaltung für die Akkredi­tierung. Die Stadtver­ordneten werden zu Beginn ihres Mandats darüber informiert.

Begründung

Die Beobachtung von Demonstrationen ist eine wichtige Funktion von Mandatsträgerinnen und Man­datsträgern. Auf eine Anfrage unserer Fraktion vom 2. April 2012 anlässlich von „Blockupy“ antwortete der Polizeipräsident am 4. Juli 2012, dass die besonderen Rechte von Landes- und Bundestagsabge­ordneten für Stadtverordnete nicht gälten. Gleichwohl verwies er auf den Präzedenzfall, bei dem durch das Polizeipräsidium für die Demonstrationen am 7. Juli 2007 Akkreditierungen von Stadtverordneten als Demonstrationsbeobachtende durchgeführt wurden. Wir regen an, das damalige Konzept für den 1. Mai 2013 zu übernehmen und dauerhaft zu etablieren.

In Gesprächen am Rande der Einsätze äußerten sich in der Vergangenheit Polizeikräfte aller Hierarchie­ebenen positiv über parlamentarische Beobachtende. Sie empfanden die Begegnung als konstruktiv.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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