Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 (2) HGO in Verbindung mit § 10 (2) GO STVV einen Akteneinsichtsausschuss „Blockupy 2013“ ein. Gegenstand des Ausschusses soll die Klärung der Fragen sein,
- inwiefern die Blockade der Demonstration in der Hofstraße taktisch geplant war,
- ob es weitere geplante Blockadepunkte gab,
- welche Verkehrs- und Absperrmaßnahmen im weiteren Verlauf der Demonstrationsroute vorbereitet waren,
- wann und mit welchem Ergebnis Amtsgericht und Staatsanwaltschaft über den Freiheitsentzug im Kessel informiert wurden,
- auf welcher rechtlichen Grundlage und auf wessen Anweisung die Einkesselung erfolgte,
- auf wessen Anweisung die vor Ort ausgehandelten Kompromisse zwischen Versammlungsleitung und Einsatzleitung der Polizei aufgehoben wurden,
- auf wessen Anweisung Anwälte in der Ausübung ihres Mandats gehindert wurden,
- auf wessen Anweisung die Absprachen mit Branddirektion und Leitendem Notarzt zur Bewegungsfreiheit der Demosanitäter aufgekündigt wurde,
- auf wessen Anweisung Rettungsdienst und Demosanitäter bei Anfahrt, Zugang und in der Versorgung von Verletzten sowie der Einrichtung eines Verletztensammelplatzes behindert wurden,
- inwiefern die Presse behindert, kontrolliert, bedroht oder Opfer von gezielten Angriffen wurde,
- warum die eingekesselten Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer teilweise über fast zehn Stunden von der Polizei ohne Nahrung und Getränke gelassen wurden,
- warum die mobilen Toiletten erst nach Stunden eintrafen,
- was mit den gesammelten Daten sowie Videographien der VersammlungsteilnehmerInnen geschieht und wann ihre Löschung erfolgt,
- ob eine Funkzellenabfrage erfolgte,
- welches Konzept für den Zugang der 200 genehmigten Demonstrierenden in das Flughafenterminal vorlag,
- auf welcher Basis die anreisenden Busse am Donnerstag stundenlang festgesetzt und den Anreisenden der Gang zur Toilette verwehrt wurden.
Vorgelegt werden sollen sämtliche für die Beantwortung dieser Fragen relevanten Akten, Notizen, Gesprächsprotokolle, Videoaufzeichnungen und sonstige Daten, insbesondere die des Magistrats, der Versammlung- und der Verkehrsbehörden.
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante
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