Kein Entzug der parlamentarischen Kontrolle von Investitionszuschüssen an Kitas

Änderungsantrag der ELF Piraten Fraktion zum Etatentwurf 2014, Anlage 2, Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die beiden neu hinzugefügten Sätze in Ziffer 3.6, „Ausnahmen von der Einzelbewilligung bei Investitionsmaßnahmen“, entfallen. Zu streichen sind:

„Für die übrigen Maßnahmen des Investitionsprogramms unter 500.000 € bedarf es keiner Bau-/ Finanzierungsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung. Für Investitionszuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Veranschlagun­gen für bewegliches Vermögen / Sammelanlagen ist keine Einzelgenehmigung erforderlich.“

Begründung

Eine generelle Entscheidungsvollmacht ohne betragliche Begrenzung und ohne Vorbehalt der Beteiligungsrechte städtischer Gremien verletzt insbesondere die Entscheidungs-, Informations- und Aufsichtsrechte der Stadtverordnetenversammlung.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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