Änderungsantrag der ELF Piraten Fraktion zum Etatentwurf 2014, Anlage 2, Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die beiden neu hinzugefügten Sätze in Ziffer 3.6, „Ausnahmen von der Einzelbewilligung bei Investitionsmaßnahmen“, entfallen. Zu streichen sind:
„Für die übrigen Maßnahmen des Investitionsprogramms unter 500.000 € bedarf es keiner Bau-/ Finanzierungsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung. Für Investitionszuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Veranschlagungen für bewegliches Vermögen / Sammelanlagen ist keine Einzelgenehmigung erforderlich.“
Begründung
Eine generelle Entscheidungsvollmacht ohne betragliche Begrenzung und ohne Vorbehalt der Beteiligungsrechte städtischer Gremien verletzt insbesondere die Entscheidungs-, Informations- und Aufsichtsrechte der Stadtverordnetenversammlung.
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante