Chancen nutzen: Frankfurt für alle!

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Auch der Haushaltsentwurf der schwarz-grünen Stadtregierung für die Jahre 2015 und 2016 hat keine Ansätze, der sozialen Ungerechtigkeit entgegen zu wirken.

Stattdessen wird die Debatte zum Haushaltsentwurf 2015/2016, wie in den Jahren zuvor, von der vermeintlichen Überschuldung der Stadt dominiert. Mit dem Verweis auf die „angespannte Haushaltslage“ kürzt und streicht die schwarz-grüne Koalition bei den freiwilligen sozialen Leistungen. Dabei hat die Stadt bei der Betrachtung über einen Zehnjahreszeitraum immer noch einen Einnahmenüberschuss. Die Rücklagen aus diesen Überschüssen der Stadt lagen 2013 bei 339 Millionen Euro. Bis 2018 sollen die Rücklagen nach Berechnungen von Kämmerer Uwe Becker bei 104 Millionen Euro liegen. Dabei rechnet der Kämmerer systematisch die Ausgaben höher und die Einnahmen niedriger als sie dann tatsächlich sind. So hatte der Kämmerer im Haushaltsentwurf für 2012 mit einem Defizit von 262 Millionen Euro gerechnet. Tatsächlich lag das Defizit aber bei 26 Millionen Euro. Das heißt Schwarz-Grün hat die Stadt um 236 Millionen Euro ärmer gerechnet.

Selbstverschuldete Schulden

Auch der Anstieg der städtischen Schulden verliert bei genauerer Betrachtung an Dramatik. Ende 2006 betrugen die gesamten Verbindlichkeiten der Stadt Frankfurt 1,8 Milliarden Euro. Sie stiegen bis Ende 2013 auf 2,3 Milliarden Euro an. Das ist eine Zunahme von 495 Millionen Euro oder 28 Prozent. Wie ist der rapide Anstieg zu erklären? Die Gründe liegen in den wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre. Beispielsweise verkaufte der grüne Kämmerer Tom Koenigs Ende der 1990er Jahre im Auftrag der Stadt Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen für 424 Millionen Euro an ein privates Finanzinstitut. Diese Forderungen wurden 2012 von der Stadt für 330 Millionen Euro zurückgekauft. Zunächst liest sich das wie ein gutes Geschäft für die Stadt. Doch bis 2012 zahlte die Stadt an das Finanzinstitut zusätzlich sogenannte Ausgleichszahlungen in Höhe von 260 Millionen Euro, weil der Marktzinssatz höher lag als die Zinsen für die öffentlichen Wohnungsbaudarlehen. Das heißt, am Ende verlor die Stadt Frankfurt durch dieses „Geschäft“ fast 170 Millionen Euro an ein privates Finanzinstitut. Jetzt steht der Rückkauf dieser Forderungen als Schulden im Haushalt. Dafür zahlt die Stadt jetzt jedes Jahr Zinsen. Aber diesen stehen Zinseinnahmen aus den Forderungen gegenüber, so dass sich dieser Kredit „selbst finanziert“. Dennoch stehen die für den Rückkauf der Forderungen benötigten Mittel nicht für andere Projekte zur Verfügung. So werden Finanzmittel verschwendet und gebunden, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.

Die Zunahme der Schulden darüber hinaus ist den unterlassenen Investitionen in die Infrastruktur geschuldet. So wurde der Schulbau unter den grünen Dezernentinnen so vernachlässigt, dass in diesem Bereich ein enormer Investitionsstau besteht, der die Stadt dazu zwingt neue Schulden aufzunehmen.

Vermögende Stadt

Aber Schulden, die für den Erhalt und die Erweiterung der Infrastruktur der Stadt, für den Bau von Schulen und Kindergärten gemacht werden, sind Investitionen in die Zukunft. Sie erhöhen das kommunale Vermögen für die kommenden Generationen. Anders sieht es aus, wenn Schulden für Projekte aufgenommen werden, die auf kurze und lange Sicht den Profitinteressen von privaten Unternehmen dienen. Zu diesen zählen die sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Diese werden im Haushalt unter den Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften verbucht. Dieser Posten ist seit 2006 von 51 Millionen Euro auf 330 Millionen Euro in 2013 angewachsen. Die meisten dieser Rechtsgeschäfte bzw. ÖPP-Projekte haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Diese langen Laufzeiten wirken sich derzeit auf die Zinsbelastung der Stadt aus. Denn für einen Großteil dieser ÖPP-Projekte zahlt die Stadt einen durchschnittlichen Zins von über drei Prozent. Viel mehr, als den derzeitigen Zinssatz für Kommunalkredite, der bei unter zwei Prozent liegt und wesentlich flexiblere Laufzeiten hat. Welche Aufwendungen nach dem Ende der Laufzeiten auf die Stadt zukommen werden, ist noch nicht abzusehen. Aber die Erfahrung lehrt, und dies bemängelt auch der Bundesrechnungshof, dass diese Projekte für die Kommunen wesentlich teurer werden, als sie in Eigenregie zu realisieren. So wird zum Beispiel das ÖPP-Projekt „Riedberg“ der Stadt voraussichtlich über 100 Millionen Euro Verlust einbringen.

Auch bei der Betrachtung der Schulden im Gesamtzusammenhang des städtischen Gesamtvermögens besteht kein Grund zur Panik. Der sogenannte Kernhaushalt der Stadt Frankfurt, das heißt, der öffentliche Bereich, hatte zum Stichtag 31. Dezember 2013 eine Bilanzsumme, das heißt ein bilanziertes Vermögen, von 15.886.517.565,97 Euro. Darin machen die Verbindlichkeiten 14,5 Prozent aus. Gerade mal ein Sechstel des Frankfurter Vermögens wurde durch Fremdkapital finanziert. Andere deutsche Großstädte würden in diesem Punkt mit Frankfurt gerne tauschen. In Hamburg zum Beispiel lag der Anteil der Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme bei 55 Prozent.

Mit Steuern steuern

Auf der Einnahmenseite bleibt die Stadt weiterhin unter ihren Möglichkeiten. Im Hinblick auf die Gewerbesteuer, die fast 50 Prozent der städtischen Erträge ausmacht, verzichtet Schwarz-Grün bewusst und völlig unnötig auf höhere Einnahmen.

Denn die Unternehmen profitieren von der Infrastruktur, die ihnen die Stadt Frankfurt bietet, in erheblichem Maße. Ihr derzeitiger Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge ist allerdings relativ gering. In 2013 betrugen die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt 1,54 Milliarden Euro. Dem liegt eine Bemessungsgrundlage von 9,5 Milliarden Euro Gewinn zugrunde. Das heißt, die Belastung der Gewerbesteuer für die Unternehmen liegt bei 16 Prozent. Wenn der gegenwärtige Hebesatz für die Gewerbesteuer von 460 Punkten auf 490 Punkte angehoben wird, kann die Stadt mit Mehreinnahmen von bis zu 100 Millionen Euro rechnen. Diese Mehreinnahmen entsprächen ungefähr einem Prozent der Unternehmensgewinne, die als Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer dienen. Entgegen vieler Behauptungen, trifft eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes die meisten Kleinunternehmen nicht, da ihr zu versteuernder Gewinn meist unter dem Freibetrag liegt.

Doch große Unternehmen zahlen heute immer noch wesentlich weniger Steuern als vor wenigen Jahren. Die Bundesregierung hat im Bund die Steuern insbesondere für Kapitalgesellschaften massiv gesenkt. So wurde zum Beispiel 2008 die Gewerbesteuermesszahl von 5 Prozent auf 3,5 Prozent und die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von ursprünglich 42 Prozent auf 25 Prozent und dann auf 15 Prozent reduziert.

Im Gegensatz dazu hat die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B in 2013 um 8,6 Prozent erhöht; der RMV erhöht jedes Jahr die Preise im Durchschnitt um 3 Prozent; die Sozialdezernentin hatte in 2013 die Vorgabe, die Zuschüsse pauschal um ein Prozent zu kürzen. Dies alles sind Einschnitte für einen Großteil der Bevölkerung. Aber bei den Gewinnen von Großunternehmen scheut sich Schwarz-Grün ein Prozent mehr zu nehmen.

Profite vergesellschaften

Wenn der Kommune das Soziale und Fragen der Umverteilung wichtig sind, dann muss von den gigantischen Profiten, die in dieser Stadt erzielt werden, ein größerer Anteil in die Gesellschaft zurückgeführt werden. Insbesondere vor der Tatsache, dass diese Gewinne von den Beschäftigten erwirtschaftet und von den Unternehmen nicht mehr reinvestiert, sondern vielfach auf dem Kapitalmarkt mit hohen Risiken angelegt werden. Die Folgen sind beispielweise Kapitalmarktblasen, die zu Finanzkrisen führen und deren Kosten wieder auf die Beschäftigten und die Gesamtgesellschaft abgewälzt werden.

DIE LINKE. im Römer will, dass sich Unternehmen stärker als bisher an den Ausgaben und Investitionen für eine funktionierende Stadt beteiligen. Von der Stadtregierung und ihren Vertreterinnen und Vertretern ist allerorten zu hören, wir müssen sparen – überall. Auch im sozialen Bereich und selbstverständlich bei den sogenannten freiwilligen Leistungen. Aber die Gewinne der Großen bleiben unangetastet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten zum kommunalen Finanzausgleich, der derzeit vorsieht, dass die Stadt Frankfurt zukünftig rund 62 Millionen Euro weniger zur Verfügung haben soll, kann und darf die Stadtregierung nicht bei ihrer Haltung bleiben, die Gewerbesteuer nicht anzutasten. Denn bleiben die selbstgesteckten Haushaltsziele der Stadtregierung unverändert, würde das weitere Kürzungen im Haushalt bedeuten – oder das Haushaltsdefizit steigt entsprechend der Differenzsumme an. Es sei denn, die Stadtregierung könnte sich endlich dazu entschließen, die Gewerbesteuer anzuheben.

Welche Antworten hat Schwarz-Grün?

Statt sich diesen dringenden Aufgaben zu stellen, verbrennt die Regierungskoalition Steuermillionen in „Herzensangelegenheiten“ wie der überflüssigen Altstadtrekonstruktion.

Seit Jahren wird die selbstgemachte Finanznot der öffentlichen Haushalte beklagt, ohne durch entsprechende Weichenstellungen gegenzusteuern. Finanzielle Mittel für Investitionen in ein intaktes Gemeinwesen sind angeblich nicht vorhanden. Die Antwort ist eine sogenannte Verschlankung und Umstrukturierung im Sinne privater Unternehmen und Investoren. Mit verheerenden Folgen für die Stadt Frankfurt: Immer mehr Menschen sind von Armut bedroht. Ein Einkommen oder eine Rente, die nicht zum Leben reicht, gehören auch in einer reichen Stadt wie Frankfurt zur bitteren Realität.

Gespaltene Gesellschaft

Im „Monitoring 2013 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main“ spiegelt sich die zunehmende Spaltung der Stadt in Arm und Reich wider. Auch das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln kommt zum selben Schluss. In ihrer Studie „Einkommensarmut in Deutschland aus regionaler Sicht“ berücksichtigen die Forscher die Preisniveaus in unterschiedlichen Regionen im Hinblick auf die Kaufkraft. Vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass Armut in Frankfurt für 23 Prozent der Bevölkerung traurige Realität ist. Obwohl Frankfurt eine der reichsten Städte in Deutschland ist, liegt der Anteil an Menschen mit kaufkraftbereinigter Einkommensarmut in Frankfurt über dem Niveau manch einer finanzschwachen Kommune. Die Studie unterstreicht die Argumentation der LINKEN, dass sozial benachteiligte Menschen weniger Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben – sei es bei Freizeitaktivitäten, Kulturveranstaltungen oder bei der politischen Partizipation.

Anstatt diese Entwicklung aufzuhalten oder rückgängig zu machen, agiert die schwarz-grüne Politik in Frankfurt in die andere Richtung. Seit Jahren werden Preise für den öffentlichen Nahverkehr ständig angehoben, Leistungen für benachteiligte Menschen gekürzt. Öffentliche Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, wie Stadtteilbibliotheken oder Musikschulen, werden geschlossen oder die Mittel gekürzt. Aber Ausgaben, die einer ausgewählten Minderheit in Frankfurt zugutekommen, werden weiterhin getätigt.

Mangel an bezahlbarem Wohnraum

Seit der Jahrtausendwende ist die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen stetig gesunken. Von über 40 000 Wohnungen im Jahr 2000 auf nur noch rund 27 000 Wohnungen in 2013. Laut dem Wohnungsmarktbericht 2013 kann sich das Angebot aus dem Bestand an Sozialwohnungen des 1. Förderwegs durch auslaufende Bindungen weiter verringern. Bis zum Jahr 2020 kann der Bestand um ca. 5700 Wohnungen abnehmen. Stattdessen baut die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding immer mehr hochpreisige Wohnungen für Besserverdienende. Bei den Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung herausfallen, erhöht sie die Mieten sofort um das gesetzlich Mögliche. Immer mehr Menschen werden gezwungen aus ihren alteingesessenen Wohnungen auszuziehen, weil sie sich die neue Miete nicht mehr leisten können. Auch so wird die Spaltung der Stadt vorangetrieben.

Mutige Politik, unabhängig von Profitinteressen

Unsere Stadt benötigt eine mutige Politik, die die kommunalen Handlungsmöglichkeiten gestaltend nutzt und erweitert. Neben den zwingenden gesetzlichen oder sachlich notwendigen Ausgaben gilt es, den Anteil der Mittel für eigene Möglichkeiten zu erweitern. Nur so können die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur einer wachsenden Stadt geleistet werden. Es mangelt an bezahlbarem Wohnraum, bezahlbarem ÖPNV, öffentlichen Räumen für soziale Begegnungen, ausreichender Kinderbetreuung und Schulen, die den erforderlichen baulichen und inklusiven Standards entsprechen.

Dafür braucht es ein starkes, am Gemeinwohl ausgerichtetes Frankfurt mit einem eigenständigen Handlungsspielraum. Die Stadt darf sich nicht als Konzern verstehen, sondern muss die Interessen aller Frankfurterinnen und Frankfurter vertreten. Anstatt die Zunahme von Ungleichheit durch Marktprozesse zu befördern und den Ausbau des Öffentlichen zu be- oder verhindern, ist eine Ausrichtung der Kommune an demokratischen und sozialen Prinzipien, die alle Frankfurterinnen und Frankfurter miteinbezieht, notwendig. Wir brauchen ein Politikverständnis, das unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern nicht die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu ausgewählten Themen versteht, sondern die Menschen in die Entscheidungsprozesse mit einbezieht.

Gestaltungsspielraum zurückgewinnen

Frankfurt wurden wichtige Einnahmequellen genommen. Die sogenannte Schuldenbremse und die selbstauferlegte Verschlankung der städtischen Verwaltung tragen nicht zur Förderung des Gestaltungsspielraums der Stadt bei.

Um Gestaltungsspielraum für Frankfurt zurück zu gewinnen, fordern wir für den städtischen Haushalt Einnahmesteigerungen, den Verzicht auf Leuchtturmprojekte, die nur einer kleinen Minderheit zugutekommen, sowie eine Ausgabenpolitik, die die gesellschaftliche Teilhabe für alle Frankfurterinnen und Frankfurter sicherstellt. Wir fordern im Gegensatz zu SPD, CDU und Grünen keine Kürzungen im sozialen Bereich und keine Gebührenerhöhungen.

Soziale Gerechtigkeit ist kein Nebenschauplatz, den sich eine Gesellschaft leistet. Sie ist die Voraussetzung für eine lebenswerte Gesellschaft und für ein lebenswertes Frankfurt.
Für ein Frankfurt, das Platz hat für Menschen aus allen Regionen der Erde. Für ein Frankfurt, das Menschen (auch außerhalb von Sport- und Businessereignissen) willkommen heißt und solidarisch ist.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine umfassende Neugestaltung und Gewichtung des städtischen Haushalts vorzunehmen. Hierzu sind nachstehende Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmen, zur Reduktion der Kosten und für eine Ausgabenpolitik, die allen Frankfurterinnen und Frankfurtern gesellschaftliche Teilhabe sichern soll, umzusetzen:

Einnahmenseite:

  1. Der Gewerbesteuerhebesatz wird von derzeit 460 Punkten auf 490 Punkte angehoben.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main steigert ihre Gewerbesteuereinnahmen durch die Schaffung von neuen Stellen zur Betriebsprüfung. Hierfür nimmt sie ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr. Die Aufgabe der kommunalen Betriebsprüfung besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehler im Verfahren vorzubeugen, das Verfahren zu beschleunigen und die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.
  3. Einführung eines Lärmemissionsbeitrages für Kurzstreckenflüge in Höhe von 15 Euro für jeden Flug bis 600 Kilometer ab Frankfurter Flughafen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Leerstand von Wohn- und Büroräumen und anderen Gebäuden in Frankfurt am Main zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG, § 7 KAG und § 93 HGO werden kann, da infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Frankfurt entstehen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, eine Initiative über den Hessischen Städtetag einzubringen, ein Modell zu entwickeln, in dem Unternehmen, die Arbeitnehmer zu einem Monatslohn beschäftigen, der sie zum Bezug von Arbeitslosengeld II Leistungen zwingt, mit einer Abgabe belegt werden können, der den kommunalen Anteil an den sozialen Transferleistungen kompensiert.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Landesregierung für die Aufhebung bzw. Lockerung der Subsidiaritätsklausel bezüglich der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden (§ 121 Abs. 1 Nr. 3 HGO) einzusetzen. Gleichzeitig erhöht die Stadt Frankfurt ihre Anteile an wirtschaftlich tätigen Gesellschaften, an denen sie mittelbar und unmittelbar beteiligt ist.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, die Potentiale der Rekommunalisierung in Frankfurt zu prüfen und auszuschöpfen. Vor allem ist die Rekommunalisierung der Frankfurter Entsorgungs- und Servicegesellschaft FES durch den Magistrat zeitnah umzusetzen.

Einsparmöglichkeiten

  1. Die Stadt Frankfurt realisiert keine weiteren Projekte in Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Alle in Planung befindlichen ÖPP-Projekte werden verworfen. Der Magistrat wird beauftragt, alle Verträge für laufende Projekte auf ihre vorfristige Kündbarkeit zu prüfen und die detaillierten Kosten einer vorfristigen Kündigung zu ermitteln.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie Verwaltungsstrukturen optimiert und durch mehr Personal gestärkt werden können, um zukünftige Projekte in Eigenregie effizienter und kostengünstiger abwickeln zu können und dadurch Kosten für externe Büros und Mehrkosten in Millionenhöhe zu vermeiden.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, bei allen Projekten der Stadtgestaltung und des Hochbaus durch die Beschränkung auf das unbedingt Notwendige und das wirtschaftlich Sinnvolle die Kosten zu reduzieren.
  4. Die Planungs- und Investitionsmittel für folgende Projekte werden gestrichen:
    • Ortsumfahrung Praunheim (Planungsmittel) – voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme: bis zu 65 Millionen Euro
    • Bau eines Tunnels zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke /Nördliche Mainuferstraße, geschätzte Gesamtkosten ca. 3 Millionen Euro
    • Streckenneubau der S-Bahn zwischen Flughafen-Regionalbahnhof und Stadion mit Anlage der Station Gateway Gardens
    • Sanierung des Zoogesellschaftshauses (Planungsmittel) – voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme mind. 28 Millionen Euro
    • Auf den Bau eines Stadtbahntunnels unter dem Europagarten wird verzichtet, stattdessen wird eine oberirdische Lösung gebaut. Die für den Stadtbahnbau Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel vorgesehenen Mittel werden entsprechend reduziert
    • Die restlichen Planungsmittel für den Erweiterungsbau des Museums für Weltkulturen
    • Investitionskostenzuschuss Romantikmuseum

Begründung

Die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Punkte ist längst überfällig. Der Vorschlag der LINKEN zur Erhöhung des Hebesatzes bringt der Stadt ungefähr 100 Millionen Euro Mehreinnahmen. Diese Mehreinnahmen sind für die Sicherung der Daseinsvorsorge in Frankfurt notwendig. Die Unternehmen würden durch die höhere Gewerbesteuer nicht mehr belastet als vor der Unternehmenssteuerreform 2008. Denn die Anhebung des Hebesatzes um 30 Punkte kompensiert nur einen unwesentlichen Teil der schwarz-rot-grünen Steuergeschenke. Denn erst ab einem Hebesatz von 695 Punkten für Einzelunternehmen und einem Hebesatz von 850 Punkten für Kapitalunternehmen würde die Steuerbelastung von vor 2008 rechnerisch erreicht. Eine Anhebung der Gewerbesteuer um nur 30 Punkte ist daher moderat und durchaus wirtschaftsfreundlich.

Die Gewerbesteuereinnahmen können durch den Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern zusätzlich gesteigert werden. Andere Kommunen haben mit dem Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern schon gute Erfahrungen gemacht. In einer Mitteilung zum Einsatz zu städtischen Betriebsprüfern im Bereich Gewerbesteuer der Stadt Köln, heißt es: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Millionen Euro Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden“ (Stadt Köln: Vorlagen-Nummer 0916/2012).

Der Beitrag für Kurzstreckenflüge soll eine Lenkungsfunktion bewirken, dahin gehend, dass Kurzstreckenreisen auf die Schiene verlagert werden. Somit können umwelt- und gesundheitsbelastende Flüge reduziert werden. Damit wird die Nordwest-Landebahn überflüssig und kann geschlossen werden.

Ein weiteres Instrument, um mehr Einnahmen zu erzielen, ist das Steuerfindungsrecht der Kommunen. Deshalb sieht DIE LINKE in der Leerstands-Abgabe und der Abgabe für Unternehmen, die Menschen für Löhne unter dem Existenzminimum beschäftigen, angemessene Instrumente zur Einnahmensteigerung und ein Signal in Richtung eines sozialen Ausgleichs durch die Kommune. Wenn sich Eigentümer von leer stehenden Immobilien unter anderem von der Grundsteuer befreien lassen, belasten sie damit den kommunalen Haushalt nicht nur durch Steuermindereinnahmen. Durch den Leerstand wird die angespannte Wohnungslage in Frankfurt zusätzlich verstärkt, was sich in erhöhten Ausgaben für die Kosten der Unterkunft widerspiegelt.

Neben den steuerrechtlichen Instrumenten besitzt die Kommune weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Einnahmesteigerung. Ein wichtiger Stichpunkt ist hierbei die Rekommunalisierung. Die Erwartungen, die an die Privatisierung von kommunalem Eigentum geknüpft wurden, sind nicht erfüllt worden. Durch die Privatisierung wurden weder die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger gesenkt, noch hat die Qualität der Dienstleistungen zugenommen. Im Gegenteil. Deshalb sind in den letzten Jahren viele Kommunen dazu übergegangen, Aufgaben wieder in Eigenregie durchzuführen.

Daher müssen wir in Frankfurt die Rekommunalisierung der Abfallentsorgung vorantreiben. Das bisherige Modell einer Partnerschaft mit einem privaten Gesellschafter hat sich als nachteilig für die Kommune erwiesen. Während Frankfurt die Risiken der Abfallentsorgung weitgehend alleine trägt, gehen die Gewinne der FES zur Hälfte an den privaten Anteilseigner Remondis.

Jahr für Jahr werden viele Millionen Euro Gewinn von den kommunalen Betrieben an private Gesellschafter ausgeschüttet. Grundsätzlich muss gelten: die Überschüsse verbleiben bei der Stadt und der Einfluss der Kommune auf die Unternehmen wird gesichert.

Erfolgskriterien von Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen reduziert werden. Kommunale Unternehmen müssen sich am Gemeinwohl der städtischen Gesellschaft und an Nachhaltigkeit orientieren. Die Indikatoren lauten sozial, ökologisch-nachhaltig und demokratisch.

Der Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Kostenkontrolle im Bereich Planen und Bauen zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur unzureichend durchgeführt werden kann. Außerdem setzt die Stadtregierung externe Planungsbüros ein, die nachweislich teurer sind als eine Planung in Eigenregie.

Aus privatrechtlichen Parallelstrukturen, wie zum Beispiel Projektentwicklungsgesellschaften, sowie Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) resultieren ebenfalls finanzielle Mehrbelastungen. Ausschließlich gewinnwirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen fühlen sich nicht dem Gemeinwohl verpflichtet, sie unterliegen keiner demokratischen Kontrolle und machen die Einflussnahme durch den Souverän unmöglich. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den „Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ der Bundes- und Landesrechnungshöfe.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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