Inklusion ist Zukunft

Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement, pädagogische Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Förderung von zukünftigen schulischen Inklusionsprojekten wird ein Budget von € 100.000 bereitgestellt.

Begründung

Laut Art. 24 des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben Menschen mit Behinderungen gleich­berechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hoch­wertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen. Der Artikel besagt auch, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf und befürwortet damit inklusiven Unterricht. Der Zugang zu diesem ist ein Grundrecht.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschen­rechte vermerkt in ihrer Stellungnahme vom 31. März 2011, dass weiterhin in allen Ländern enorme strukturelle Anstrengungen erforderlich sind.

Frankfurt handelt und nimmt somit eine Musterrolle für die ganze Region ein. Diese Maßnahme wird durch das bereitgestellte Budget unterstützt.

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Mehr Unterstützung für das Büro der Behindertenbeauftragten

Produktbereich: 18 Soziales
Projektgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Büro der Behindertenbeauftragten erhält zwei zusätzliche Planstellen.

Begründung

Die Frankfurter Behindertenbeauftragte leistet großartige Arbeit, gerade auch in der Beratung anderer Ämter. Dabei unterstützen sie ihre Büroleiterin und die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG), deren Vorsitzende sie ist. Aufgrund der steigenden Nachfrage u.a. im Rahmen von Bauplanungen, Inklusion in der Schule sowie der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung ist eine personelle Aufstockung ihres Büros überfällig.

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Integrationskonzept voranbringen

Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten
Projektgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Umsetzung des Integrationskonzepts wird ein Budget von € 500.000 bereitgestellt.

Begründung:

Frankfurt spielt in der Integrationspolitik eine Vorreiterrolle in Deutschland. Dies bezeugt unter anderem das beschlossene Integrationskonzept. Dieses gilt es nun forciert umzusetzen.

Die beantragten Mittel sollen für Projekte reserviert werden, die dazu dienen, die Integration zu fördern. Die beschlossenen Maßnahmen sollen vom AMKA unter Einbeziehung der KAV unterstützend begleitet werden. Auch in Frankfurt tätige Vereine, die sich für die Integration engagieren, können Vorschläge der Stadtverordnetenversammlung unterbreiten.

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Allgemeine Förderung von Bildender Kunst

Produktbereich: 21 Kultur
Projektgruppe: 21.01 kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ wird auf € 500.000 jährlich erhöht.

Begründung

Angesichts der Bedeutung künstlerischer Ideen und kreativer Arbeit für den Standort Frankfurt muss die Finanzierung künstlerischer Projekte deutlich erhöht werden.

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ ist der einzige Posten im Kulturhaushalt, der die Eigeninitiative von Künstlerinnen und Künstlern sowie die Umsetzung von künstlerischen Ideen direkt honoriert.

KünstlerInnen arbeiten heute weit mehr wie Institutionen. Daher ist es gerechtfertigt, diese neue Herangehensweise entsprechend zu finanzieren.

Immer  mehr KünstlerInnen arbeiten projektorientiert. Zum Beispiel in selbstorganisierten Kunsträumen. Ihre Arbeit richtet sich daher direkt an ein Publikum unter Umgehung traditioneller Instanzen der Vermittlung, wie Galerien, Kunsthallen oder Kunstvereinen.

Um diese projektorientierte Arbeit verwirklichen zu können, nehmen KünstlerInnen daher Ressourcen in Anspruch, die vormals von Institutionen übernommen wurden. Beispielsweise Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung, Katalogherstellung, Honorarzahlungen an Dritte werden direkt von den KünstlerInnen finanziert. So fließen diese finanziellen Mittel in der Regel direkt wieder in kleine und mittelständische Unternehmen und stärken somit die lokale Wirtschaft.

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Open Data Portal einrichten

Produktbereich: 35 Zentrale Dienste
Projektgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologien

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für Design und Einrichtung des beschlossenen Open Data Portals der Stadt Frankfurt auf Basis von Open Source Software wird ein Budget von € 75.000 in den Etat eingestellt.

Begründung

Der Antrag NR 271/2012 wurde in der 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.04.2012 beschlossen und wird voraussichtlich am 03.05.2012 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Zur raschen Umsetzung sollte das entsprechende Budget zur Verfügung stehen. Nach Rücksprachen mit Experten kann dies auf Basis der Open Source Software CKAN, die in vielen ähnlichen und größeren Projekten eingesetzt wird, innerhalb eines Zeitraums von einem Monat für diesen Betrag oder weniger umgesetzt und individuell designt werden.

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Verwaltungsdaten veröffentlichen

Produktbereich: 35 Zentrale Dienste
Projektgruppe: 35.01 Zentrale Dienstleistungen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Um das Open Data Portal regelmäßig mit Daten aus den verschiedenen Fachämtern zu bestücken, werden zwei Personalstellen geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, geeignete Daten zu suchen und zu finden.

Begründung

Der Antrag NR 271/2012 wurde in der 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.04.2012 beschlossen und wird voraussichtlich am 03.05.2012 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Zur raschen Umsetzung sollte das entsprechende Budget zur Verfügung stehen. Neben der technischen Plattform werden Personen benötigt, die gut in der Verwaltung vernetzt sind und geeignete Daten identifizieren können. Die Stadt Hamburg hat hierfür zwei Stellen geschaffen, Frankfurt wird einen vergleichbaren Bedarf haben.

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Streaming aus den Gremien

Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien
Projektgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Audio- und Videoübertragung aus den Sitzungen der Ausschüsse, der KAV und der Stadtverordnetenversammlung wird ein Budget von € 10.000 im Jahr 2012 und € 5.000 in den Folgejahren zur Verfügung gestellt.

Begründung

Mit der bestehenden Mikrofonanlage, einer Anzahl Webcams und Notebooks, einem Internet­anschluss, einem einmaligen Einrichtungsaufwand für das Streaming über die Cloud sowie minimalen Datengebühren kann mit niedrigem technischen Aufwand kostengünstig die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Presse und die Bevölkerung von Anfang bis Ende an den Sitzungen teilhaben kann.

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Frankfurt verzichtet auf das Stadthaus

Produktbereich: 13 Stadtplanung
Projektgruppe: 13.01 Stadtplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das in Position 5.005641 mit € 20,801 Mio. veranschlagte „Stadthaus am Markt“ wird nicht gebaut.

Begründung

15.000 Unterzeichner haben sich gegen eine Überbauung des Archäologischen Gartens ausgesprochen. Das Stadthaus ist ein erfundener Bau, der nichts mit der historischen Altstadt zu tun hat. Sämtliche Gründe für den Bau des Stadthauses, vom Argument kahler Brandmauern bis hin zur städtebaulichen Verbindung zum Dom, wurden inzwischen von Experten entkräftet (siehe Interview mit Jochen Jourdan, FR vom 14.02.2012).

Das Stadthaus würde in jedem Fall den freien Blick auf den Dom von Westen verstellen. Auch handelt es sich, entgegen Behauptungen des BDA und der Dom Römer GmbH, bei dem offenen Areal des Archäologischen Gartens keineswegs um eine „städtebauliche Brache“, sondern um  einen „von der Bevölkerung angenommenen und belebten Platz“.

Die Dom Römer GmbH versäumte komplett, Alternativen zum Bau des Stadthauses aufzuzeigen. Der Projektleiter patronisiert nun die Stadtverordnetenversammlung, die „wohl noch einen gewissen Aufklärungsbedarf“ hätte (OP vom 05.02.2012), dem Prof. Dr. Mäckler und Kollegen in ihrem offenen Brief nachhalfen. Die Stadtverordnetenversammlung sollte zur Empfehlung der Sparkommission stehen und etwas Selbstrespekt zeigen.

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Stabsstelle Sauberes Frankfurt auflösen

Produktbereich: 30 Büro OB
Projektgruppe: 30.01 Leitung der Stadtverwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stabsstelle „Sauberes Frankfurt“ wird aufgelöst und die ihr zugewiesenen drei Planstellen gestrichen.

Begründung

Mit der Stabsstelle wurden 2001 per Dekret der Oberbürgermeisterin unwirtschaftliche Parallelstrukturen geschaffen. Mit ihrer Abwahl sollte auch die Stabsstelle der Vergangenheit angehören.

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Beraterkosten für PPP-Ingenieurbauwerke streichen

Produktbereich: 31 Finanzen
Projektgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Haushaltsentwurf sind für das Jahr 2012 für Beratungskosten für „PPP-Brücken“ Mittel in Höhe von € 750.000, im Folgejahr von € 250.000 vorgesehen. Diese Mittel werden gestrichen.

Begründung

Das Projekt „Öffentlich-Private-Partnerschaft – Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main“, wie es 2010 in § 8335 beschlossen wurde, kann bekanntlich nicht realisiert werden, wenn die Rosa-Luxemburg-Straße herausfällt. Da die Stadtverordnetenversammlung einem grundlegend anderen Konzept nicht zugestimmt hat und neuere Erkenntnisse die vermeintliche Wirtschaft­lichkeit von PPP-Projekten zunehmend kritisch betrachten, ist dieses Projekt nicht weiter zu verfolgen.

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Mietausgaben Kurt-Schumacher-Str. 45 senken

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit
Projektgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der Kurt-Schumacher-Straße 45 untergebrachten Ämter ziehen um in deutlich preisgünstigere Räume.

Begründung

Das Straßenverkehrsamt zahlt für die Räumlichkeiten in der Kurt-Schumacher-Straße bei einem Mietpreis von € 30,73 für 2.772 m² eine jährliche Miete von € 1.022.571,48. Die durchschnittlichen Mietkosten anderer Ämter bewegen sich zwischen € 15-20 pro Quadratmeter, das Straßen­verkehrsamt zahlt in der Gutleutstraße 191 € 16,50 / m². Wird dieser Mietpreis zugrunde gelegt, ließen sich jährliche Einsparungen in Höhe von € 473.346,72 erzielen.

Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel für eine gute Erreichbarkeit durch die Fußstreifen ist auch in anderen Teilen des Stadtgebietes möglich.

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Mietausgaben Große Friedberger Str. 7-11 senken

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Projektgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der Großen Friedberger Str. 7-11 untergebrachten Ämter ziehen um in deutlich preisgünstigere Räume.

Begründung

Das Amt für Straßenbau und Erschließung zahlt für die Räumlichkeiten in der Großen Friedberger Straße 7-11 bei einem Mietpreis von € 29,50 für 3.480 m² eine jährliche Miete von € 1.231.920. Die durchschnittlichen Mietkosten anderer Ämter bewegen sich zwischen € 15-20 pro Quadrat­meter. Bei einer Halbierung des Mietpreises ließen sich jährliche Einsparungen in Höhe von € 615.960 erzielen.

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Planungsmittel für den Erweiterungsbau des Museums der Weltkulturen streichen

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Projektgruppe: 21.23 Museum der Weltkulturen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Nachdem das Museum der Weltkulturen in absehbarer Zeit nicht erweitert werden wird, sind die unter Position 5.001924 vorgesehenen Planungsmittel zu streichen.

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Kulturförderabgabe für Frankfurt

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst einen Entwurf für eine Satzung für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 5 % des Übernachtungspreises betragen.

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial Benachteiligter zu Bildung und Kultur verwendet werden.

Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs

  1. eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 5 %-Abgabe vorzulegen,
  2. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung, Eintreibung und Kontrolle darzustellen.

Begründung

Die Haushaltslage der Stadt Frankfurt wird sich in den nächsten Jahren stark verschlechtern. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung ist es legitim, neue Einnahmequellen auch über kommunale Steuern zu erschließen, sofern dadurch das soziale Gefüge und die Basis privatwirtschaftlichen Handelns in unserer Stadt nicht beeinträchtigt werden. Die vorgeschlagene Kulturförderabgabe wäre eine geeignete kommunale Steuer.

In Frankfurt gab es im Jahr 2010 insgesamt 6,06 Millionen Hotelübernachtungen – bei einem angenommenen Durchschnittspreis pro Übernachtung von € 95 würde das bei einer Kulturförderabgabe in Einnahmen von € 28.785.000 resultieren.

Eine als örtliche Aufwandsteuer ausgestaltete Kulturförderabgabe wird bereits seit dem 01.01.2005 in der Stadt Weimar erhoben, und seit dem 23.03.2010 auch von der Stadt Köln.

Das  Verwaltungsgericht Köln hat in einem am 20. Juli 2011 bekannt  gegebenen  Urteil vom 6. Juli 2011 die Kulturförderabgabe der Stadt Köln als rechtmäßig bestätigt und die Klage eines Kölner Hotels vollumfänglich abgewiesen. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Auch hessische Städte, allen voran Darmstadt, haben schon vergleichbare Abgaben eingeführt.

Seit 01.01.2010 hat sich der Prozentsatz, mit dem die Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen weitergegeben wird, von 19 auf 7 % reduziert. In der bisherigen öffentlichen Diskussion wurde bereits die Frage aufgeworfen, ob Geschäftsreisende, soweit sie berufsbedingt in Frankfurt übernachten und vorsteuerabzugsberechtigt sind, ebenfalls zur Kulturförderabgabe herangezogen werden können. Für diese macht es nämlich keinen Unterschied, ob sie wie bisher 19 oder jetzt 7 % Vorsteuern abziehen können. Bei dieser Argumentation bleibt allerdings unberücksichtigt, dass nicht die Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen, sondern die angespannte finanzielle Situation der Stadt Frankfurt Ursache für die Einführung der Kulturförderabgabe ist.

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen dazu verwendet werden, politisch priorisierte Leistungen und Maßnahmen aufrecht zu erhalten bzw. ihre Kürzung abzumildern, die der kulturellen Bildung, der Integration, der interkulturellen Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen und dem Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur dienen. Demnach sollen insbesondere durch die Kulturförderabgabe die Angebote der freien Kulturszene, Bürgerzentren, Jugendzentren, Interkulturelle Zentren, Kinder- und Jugendarbeit und Maßnahmen im Bereich von Kreativwirtschaft und Tourismus finanzielle Beiträge erhalten.

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Frankfurt ist nicht Leipzig – Gewerbesteuerhebesatz erhöhen

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab dem 1. Juli 2012 wieder auf 490 Punkte erhöht.

Begründung

Der angespannten Haushaltslage kann nicht nur mit Kürzungen und Einsparungen begegnet werden.

Der Gewerbesteuersatz von 460 Punkten in Frankfurt liegt derzeit auf einem Niveau mit der Stadt Leipzig. Auch ein niedriger Satz konnte die Abwanderung der Deutschen Börse von Frankfurt nach Eschborn verhindern. Mit einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 490 Punkte zieht Frankfurt gleichauf mit der Stadt München, die trotz ihres Spitzensteuersatzes weiterhin für Unternehmen äußerst attraktiv ist.

Durch eine Erhöhung ist es möglich, den kommenden Haushaltslöchern besser zu begegnen und durch bedachte Investitionen Frankfurt als attraktiven Finanz- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Schließlich profitieren auch die Unternehmen von einem wirtschaftlich solidem Frankfurt, Frankfurts öffentlichem Nahverkehr und sozialer Infrastruktur.

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Tanzen verboten, Homeshopping erlaubt

Die Piratenpartei, die Grüne Jugend und die Evangelische Kirche Hessen haben dieses Jahr wieder ein Thema angesprochen, das die meisten gerne totschweigen würden: die Clubbetreiber, weil sie keine schlafenden Hunde wecken möchten, die Politik, weil ihnen die Durchsetzung schlechte Publicity bringt. Es geht um das Hessische Feiertagsgesetz und das Tanzverbot. Weiterlesen

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Städtepartnerschaft Frankfurt – San Francisco

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, mit San Francisco eine Städtepartnerschaft anzubahnen.

Begründung

San Francisco zeigt erstaunliche Parallelen zu Frankfurt am Main. Es bietet als internationales Zentrum des Wirtschafts- und Finanzsektors, von Informations- und Biotechnologien, als Universitätsstandort sowie aufgrund seines hohen Kultur- und Freizeitwertes exzellente Möglichkeiten zur Vernetzung. Beide Städte haben noch keine Partnerstadt im jeweils anderen Land. Frankfurt ist unter den fünf größten Städten in Deutschland damit die einzige ohne Partnerstadt in den USA.

San Francisco ist mit einer Bevölkerung von 4,3 Millionen die fünftgrößte Metropolregion in den USA, das Rhein-Main-Gebiet mit 5,5 Millionen die zweitgrößte in Deutschland. City und County von San Francisco besitzt mit 805.000 Einwohnern eine vergleichbare Größe wie Frankfurt und wächst weiterhin, aber auf der halben Fläche (Frankfurt: 248 km², San Francisco 121 km²). Beide sind Partnerstädte von Krakau, beide haben ein mildes Klima und ausgedehnte innerstädtische Parkanlagen.

Die Städte belegen 2012 als Finanzplätze die Nachbarränge 12 und 13 im Global Financial Centres Index. In San Francisco haben sich wie in Frankfurt zahlreiche Neugründungen aus dem Web 2.0 angesiedelt, beispielsweise Craigslist, Twitter, Zynga (mit einer Tochter in Frankfurt) oder die Wikimedia Foundation. In der Region befinden sich die Hauptquartiere von Apple, Google, Yahoo und Mozilla. Der internationale Flughafen SFO liegt im Landkreis von San Francisco, was ein Unikum ist, und er gehört der Stadt. Der städtische Haushalt umfasst umgerechnet € 5,1 Mrd. bei einem Defizit von € 285 Mio., jedoch hat die Stadt mit 27.000 Angestellten auch eine größere Verwaltung.

San Francisco hat zahlreiche deutsche Vereine und Schulen und ist multikulturell wie Frankfurt: 38% der Bevölkerung von San Francisco ist in Übersee geboren, während 37,6% der Frankfurterinnen und Frankfurter einen Migrationshintergrund haben. Mit 16 Millionen Besuchern lockt San Francisco deutlich mehr Touristen an als Frankfurt mit seinen 6 Millionen, aber für beide Städte ist Tourismus bedeutend. Mit dem Moscone Center liegt die Stadt in den Top 10 der amerikanischen Kongresszentren.

Es gibt dort unter anderem eine bedeutende Kunsthochschule und eine der größten medizinischen Universitäten der USA. Zahlreiche Museen wie das SFMOMA, zwei Opernhäuser, ein Symphonieorchester und etliche Theater bieten ein reiches Kulturprogramm; das San Francisco Ballet inszenierte bereits Choreographien von William Forsythe. Die Stadt war das Zentrum der Hippie-Bewegung und des Summer of Love 1967, während Frankfurt ein Zentrum der hiesigen Studentenbewegung bildete. San Francisco hat den größten Anteil homosexueller Einwohner in den USA – Frankfurt belegt im deutschen Gay-Index Platz 2 (nach Koblenz).

Zwar wurde Boston 2007 einmal in einem Magistratsbericht als potentielle Partnerstadt genannt, kann aber bei der Internationalität und Diversität der Bevölkerung, bei der Hochtechnologie und in der Lebensqualität nicht mithalten. San Francisco spiegelt Frankfurt wesentlich besser wider.

Frankfurt würde aus einer solchen Städtepartnerschaft vor allem wirtschaftlich und kulturell profitieren. Frankfurt ist einer der weltweit größten Finanzstandorte, aber im IT-Sektor findet unsere Stadt eher selten internationale Beachtung. Google, Microsoft und Yahoo haben ihre Hauptquartiere darum in München bzw. Hamburg angesiedelt, Twitter und Mozilla zog es kürzlich nach Berlin. Die Städtepartnerschaft ist eine wirksame Möglichkeit, den Fokus auf Frankfurt zu lenken und die bestehenden Kooperationen zu intensivieren.

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Freier Eintritt in Frankfurter Museen

Die Frankfurter Museen genießen weltweit einen guten Ruf, das Museumsufer sucht seinesgleichen. Neben ihrem kulturellen und Bildungsauftrag tragen sie zur Imageförderung der Stadt Frankfurt bei. Sie werden darum von der Stadt subventioniert, und das ist auch gut so.

Gleichwohl stellt sich die Frage, wie stark sie subventioniert werden. Leider ist dieser Grad aus den Finanzcontrolling-Berichten oder den Jahresberichten der Museen nicht genau zu entnehmen. Internationale Vergleiche zeigen, dass Eintrittsgelder oft nur einen Bruchteil der Kosten decken, weswegen manche Museen den Weg gehen, auf ihre Erhebung völlig zu verzichten. Besucherzahlen steigen dann erwartungsgemäß, während dadurch entstandene Verluste durch steigende Spenden und Fördermitgliedschaften kompensiert werden, zumindest bei einer Spendenkultur wie in den USA.

Darum bitten wir den Magistrat, für jedes Museum, das städtische Mittel erhalten hat (dies beinhaltet neben den städtischen Museen u.a. auch das Deutsche Filmmuseum, das Städel, die Schirn und den Frankfurter Kunstverein), jeweils die folgenden Fragen für die letzten drei Jahre zu beantworten:

  1. Wie hoch waren die Aufwendungen des Museums?
  2. Wie hoch waren die Gesamterträge des Museums?
  3. Wie schlüsseln sich diese Erträge auf?
    1. Welche absoluten und prozentualen Einnahmen wurden durch Eintrittsgelder erzielt?

      Bitte differenzieren Sie, welche Erlöse aus Eintrittskarten für Erwachsene zum vollen Eintrittspreis, Eintrittskarten für Kinder und Jugendliche zum ermäßigten Eintrittspreis, der Museumsufercard, für Inhaberinnen und Inhaber des Frankfurt-Passes und aus sonstigen ermäßigten Entgeldern erzielt wurden.

    2. Welche absoluten und prozentualen Erträge wurden erzielt durch
      1. städtische Mittel?
      2. nicht-städtische öffentliche Mittel?
      3. Einzelspenden?
      4. Sponsoring?
      5. Fördervereine?
      6. Gewinne des Museumsshops?
      7. Lizenzgebühren?
      8. sonstige Gebühren für Archivnutzung etc.?
      9. sonstige Einnahmen (welche)?
  4. Welche Einsparungen wären durch den Verzicht auf Eintrittsgelder zu erzielen?
  5. Bei welchen Museen sieht der Magistrat das größte Potential, z.B. durch Spenden, Fördermitgliedschaften oder Ehrenamtlichkeit die entgangenen Eintrittsgelder zu kompensieren?
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Zutritt von Mandatsträgern im Rahmen von Einsätzen der Polizei

Text der E-Mail an den Polizeipräsidenten in Frankfurt am Main

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade bei Demonstrationen und Räumungen besetzter Häuser kommt es immer wieder zu Absperrungen durch die Polizei. Immer dann, wenn viele Menschen betroffen sind oder Situationen eskalieren, folgen häufig parlamentarische Anfragen, die das Einsatzverhalten vor Ort kritisch hinterfragen.

Bisher ist es so, dass vor Ort zwar Pressevertreter, nicht aber Mandatsträger als Beobachter zugelassen werden. Zur Steigerung der Transparenz und des gegenseitigen Vertrauens hat nun der Polizeipräsident in Berlin eine Dienstanweisung erlassen, Parlamentarier und Pressevertreter gleich zu behandeln.

Wir möchten anregen, dies für Frankfurt zu übernehmen und Mandatsträgern aus dem Hessischen Landtag, der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt sowie den zuständigen Ortsbeiräten, die sich mit ihrem Dienstausweis ausweisen, den Zutritt vor Ort und Fragen an die Pressestelle oder den Einsatzführer grundsätzlich zu gestatten, sofern es die Einsatzsituation erlaubt.

Ich würde darin selbst Ortsbeiräte einschließen: Wenn die NPD wieder einmal in Bergen-Enkheim oder Fechenheim aufziehen möchte, warum sollte sich ein Ortsbeirat in seinem Stadtteil davon nicht ein Bild vor Ort machen dürfen? Auf der nächsten Ortsbeiratssitzung würde es ohnehin thematisiert, da wären Beobachtungen aus erster Hand hilfreich.

Für Fragen oder ein Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Kliehm

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Informationsfreiheitssatzung

Zugehörige Anträge: NR 188/2012 und NR 321/2012

Kontext: Wortprotokoll über die 10. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 29.03.2012 (16.02 Uhr bis 22:44 Uhr), TOP 11, Informationsfreiheitssatzung

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten:

Sehr verehrter Vorsteher, sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr verehrte Presse, sehr verehrte Bevölkerung draußen im Internet!

Wir haben den Punkt heute bewusst auf die Tagesordnung gesetzt, weil wir das nächste Mal wieder über den Haushalt reden werden, dann wird es wieder eine Aufhebung der Redezeit geben und wir behandeln diesen Antrag dann nicht um halb elf, sondern erst um halb zwei. Sie haben vorhin schon wunderbar in der Diskussion über den Campus Bockenheim und über die Aktienbaugesellschaft gesagt, warum wir letzten Endes so etwas wie eine Informationsfreiheitssatzung brauchen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einmal die Chronologie aufzeigen. Wir hatten einen Antrag der FAG vom 6. April 2010, er ist also knapp zwei Jahre alt. Der Magistrat hat sich dann anscheinend im Januar 2011 mit einer solchen Informationsfreiheitssatzung befasst, denn der momentan vorliegende Entwurf ist fast wortwörtlich von dem Entwurf der Landeshauptstadt München abgeschrieben, der am 25. Januar 2011 verabschiedet wurde. Der Magistrat hatte noch über ein Jahr Zeit, aus den Erfahrungen Münchens zu lernen, hat er aber leider nicht. Der Magistratsbericht ist momentan sowieso noch zurückgestellt, weil es noch eine kleine Änderung geben soll. Ich würde empfehlen, diese Änderung etwas ausführlicher zu machen, denn dieser Bericht hat sehr viele Schwächen.

Wir hatten in unserem Antrag im Januar mitgeteilt, dass es einige wesentliche Punkte gibt, die eine solche Informationsfreiheitssatzung enthalten müsste. Ich habe den Entwurf einmal mit dem Informationsfreiheitsgesetz von Berlin verglichen, denn dies ist eines der neuesten Gesetze. Es wurde im Juni erneuert und Berlin hat vor allem aus der Vergangenheit, aus zwölf Jahren gelernt. Ich werde Ihnen einmal sagen, was so alles in unserer Informationsfreiheitssatzung fehlt. Wenn Sie in diesem Kontext die Diskussionen zum Campus Bockenheim sehen, werden Sie vielleicht merken, warum es wichtig ist.

Das Land Berlin hatte zum Beispiel arge Probleme mit der Privatisierung der Wasserbetriebe, weswegen jetzt in dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz enthalten ist, dass auch alle sonstigen öffentlichen Stellen, zum Beispiel die nicht rechtsfähigen Anstalten und die Eigenbetriebe des Landes – in unserem Fall die Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt – ebenfalls von dieser Satzung oder im Berliner Fall des Gesetzes betroffen sind. Ebenfalls enthalten sind alle privaten Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, zum Beispiel Wasserbetriebe, S-Bahn oder was Sie sonst noch privatisieren möchten. In der Frankfurter Satzung dürfen nur Einwohnerinnen und Einwohner Anfragen zur Informationsfreiheit stellen, in der Berliner Satzung sind es auch juristische Personen.

Außerdem haben Sie vorhin erwähnt, dass es Verträge gibt, welche die ABG mit dem Land geschlossen hat und an die Sie gebunden ist, die sie, aber nicht offenlegen darf. Berlin ist da ein bisschen schlauer, dann kommen eben entsprechende Klauseln – wie das Herr Reininger vorhin schon gesagt hat – in die Verträge rein, die diese Informationsfreiheitssatzung beinhalten und wo die Vertragspartner dann zustimmen müssen, dass Anfragen gemäß der Informationsfreiheitssatzung auch stattgegeben werden. Was in unserem Entwurf auch vollkommen fehlt, ist ein Abwägungsprinzip. Bei unserem Entwurf wird mitgeteilt, dass sobald auch nur irgendwelche Sachen dagegen sprechen, der Antrag abgelehnt wird. Da gibt es überhaupt keine Abwägung. In Berlin wird sehr ausführlich diskutiert, zum Beispiel was den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte betrifft, was dort abzuwägen ist. Wenn dort also Namen von Verwaltungsangestellten auftauchen, dann muss abgewogen werden, was überwiegt, das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf Informationsfreiheit. Eine Abwägung haben wir nicht.

Wie gesagt, auch Private, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, sind in diese Satzung mit einbezogen. Interessant ist, dass das Wettbewerbsrecht beachtet wird. Wenn jedoch ein Wettbewerber ein Monopolist ist, dann ist dieses Wettbewerbsrecht eher gering zu bewerten, denn es ist kein unmittelbarer Wettbewerber da, der Vorteile daraus ziehen könnte. Wenn Verträge vor der Satzung erstellt wurden, dann sind Nachverhandlungen mit den Vertragspartnern zu führen. Der Vertragspartner hat darzulegen, welche Interessen der Informationsfreiheit entgegenstehen. Das Ganze beinhaltet auch Bauleitplanungen, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und so weiter. In unserem Satzungsentwurf steht auch, dass kein Anspruch auf Information besteht, sobald der Stadt ein Nachteil entstehen könnte oder wenn auf Belange der Stadt Rücksicht genommen werden muss. Das ist extrem schwammig formuliert. In Berlin heißt es, sobald schwerwiegende Nachteile oder eine schwerwiegende Gefährdung des Gemeinwohls gegeben ist, steht die Informationsfreiheit zurück.

Bei uns kann ein Antrag entweder abgelehnt oder ihm stattgegeben werden, eine Teilansicht gibt es nicht. Auch das ist ein großer Fehler. Sie haben vorhin beim Campus Bockenheim gesagt, dass wir nur Fragmente dieser Vereinbarung gesehen haben. Vieles war nicht enthalten, wir wissen noch nicht einmal, was nicht darin war, weil es keine Löschvermerke gab.

In Berlin darf man auch mündliche Anfragen stellen. Wenn man die falsche Anfrage stellt oder die Akte nicht genau benennen kann, dann wird man beraten und unterstützt. Es wird Hilfe geleistet, die richtige Akte oder eine Weiterleitung an das richtige Amt zu finden. Man darf nicht nur Akteneinsicht vor Ort in die Akten nehmen, sondern bekommt sogar Kopien und – man höre und staune – man kann diese Kopien, wenn es Daten sind, auch elektronisch bekommen.

Sobald ein Antrag abgelehnt wird, ist ein Widerspruch zulässig. Das ist nämlich ein Verwaltungsakt und diese Ablehnung muss begründet werden. Es muss begründet werden, welcher Inhalt einem vorenthalten wurde und warum man keine teilweise Einsicht bekommen hat. Das alles geschieht sehr zeitnah und viele Sachen müssen sowieso veröffentlicht werden, wie zum Beispiel Verträge, nachdem sie schon eine zeitlang öffentlich waren. Zu guter Letzt gibt es ähnlich dem Datenschutzbeauftragten auch einen Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht, an den man sich wenden kann, wenn einem keine Akteneinsicht gewährt wurde. Dies alles fehlt bei uns.

Jetzt zeige ich Ihnen das einmal am Beispiel vom Campus Bockenheim, wenn Ihnen das zu abstrakt war. Wir haben beim Campus Bockenheim eine Bürgerinitiative, die dürfte nach unserer Freiheitssatzung keine Anfrage stellen, denn Anfragen dürfen nur Bürger stellen. Da hat die Bürgerinitiative schon einmal verloren, aber eines der Mitglieder könnte diese Anträge stellen. Die Bürgerinitiative würde aber genauso leer ausgehen wie der Akteneinsichtsausschuss, denn stadteigene Betriebe sind in unserem Entwurf nicht enthalten. Zu guter Letzt würde die Bürgerinitiative noch nicht einmal mitgeteilt bekommen, was ihnen vorenthalten wird, denn ihr Antrag wird nur abgelehnt oder angenommen. Sie kann auch keine Kopien bekommen.

Ich bin gespannt, was Herr Feldmann als neuer Oberbürgermeister im Juli damit machen wird. Als der Vertrag mit dem Land Hessen und der Aktienbaugesellschaft veröffentlicht wurde, gab es eine Pressekonferenz, zu der das Büro der Oberbürgermeisterin eingeladen hat und wo Teile der Verträge zitiert wurden. Entweder liegen diese Informationen im Juni noch im Büro der Oberbürgermeisterin oder wir werden den Schredder laufen hören. Immerhin haben wir einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung, das ist besser als nichts, aber im Vergleich zu dem, was gerade State of the Art ist, ist es eigentlich ein Armutszeugnis und wir sollten den Entwurf unbedingt noch nachbessern.

Vielen Dank!

(Beifall)

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