Die Substanz von städtischen Straßen und Wegen erhalten

Produktgruppe: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Mittel zur Unterhaltung des städtischen Straßen- und Wegnetzes werden auf 1,30 Euro/m2 jährlich erhöht. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt eingestellt.

Begründung

Die Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen hält allein zur Substanzerhaltung des Straßen- und Wegenetzes 1,30 Euro/m2 für erforderlich. In Frankfurt wird diese Zahl in den vergangenen Jahren zu Ungunsten der Substanz verfehlt. Tatsächlich standen für das städtische Straßen- und Wegenetz 2013 nur ca. 0,82 Euro/m2 zur Verfügung – 2011 lag der Wert noch bei 1,17 Euro/m2. Im Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016 wird dieser Betrag für die kommenden Jahre nochmals reduziert – ab 2014 werden 0,55 Euro/m2 vorgesehen.

Das Frankfurter Straßen- und Wegenetz ist teilweise in einem beklagenswerten Zustand. Darin besteht Einigkeit zwischen allen Nutzerinnen und Nutzern. Hier ist dringend Handlungsbedarf angezeigt. Wenigstens die angezeigten Mittel, wie sie die Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen zur Substanzerhaltung empfiehlt, müssen eingestellt werden, um langfristig größere Schäden und Folgekosten zu vermeiden. Städtische Infrastruktur, auch das Straßen- und Wegenetz, gehört unstrittig zu den grundsätzlichen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Einhausung: Bestmöglichen Lärmschutz an der A 661 und A 66 realisieren

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Planungsmittel für die Einhausung der BAB A 661 und der A 66 werden abzüglich der in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt.
  2. Die Einhausung wird entlang des kompletten Ausbaus der A 661 und A 66 innerhalb des Stadtgebiets geplant, so dass die Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor Lärm geschützt werden.

Begründung

Die Verantwortung für den Lärm an den Autobahnen haben die Autofahrerinnen und Autofahrer als Verursacher und der Bund als der Zuständige für die Autobahnen, nicht die Anwohnerinnen und Anwohner. Folgerichtig muss der Bund für die Kosten des Lärmschutzes aufkommen. Wenn dieser die vollständige Kostenübernahme verweigert, muss die Stadt Frankfurt die Kosten tragen, denn sie hat die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Zugleich aber müssen in Aussicht gestellte Bundesmittel [1] aus dann entfallendem bundeseigenen Lärmschutz (eingesparte Mittel) sowie der Städtebauförderung herangezogen werden.

Es kann nicht sein, dass dem motorisierten Individualverkehr mehr und mehr Raum und Geld zugestanden wird, währenddessen die Gesundheit der Menschen in den Hintergrund tritt. Die Machbarkeitsstudie „Einhausung BAB 661“ von Krebs und Kiefer hat eindeutig gezeigt, dass bestmöglicher Lärmschutz nur mit einer Einhausung gewährleistet werden kann. Wenn schon der Ausbau der BAB 661 nicht mehr zu verhindern ist, dann sollen zumindest die Anwohnerinnen und Anwohner effektiv vor Lärm geschützt werden. Gleiches gilt für den Ausbau der A 66, besonders im Bereich der Ein- und Ausfahrten am Riederwaldtunnel. Da nachträgliche Schutzbauten um ein Vielfaches teurer werden, muss beim Neubau des Tunnels die Einhausung mit Luftreinigungsanlage mitgebaut werden.

[1] Deutscher Bundestag, Drucksache 18/1782 vom 19.06.2014, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Sabine Leidig, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1611 – , Antwort auf die Fragen 32b und 32c

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Machbarkeitsstudie zum Nulltarif

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Doppelhaushalt 2015/2016 werden die erforderlichen Mittel eingestellt, um eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines benutzerunabhängig finanzierten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Tarifgebiet 50 in Auftrag zu geben.
  2. Die Machbarkeitsstudie soll:
    1. Aspekte der praktischen Umsetzung betrachten und hierbei die Frage in den Mittelpunkt stellen, welche (positiven und negativen) Anreize als flankierende Maßnahmen nötig wären, um eine möglichst effektive Verlagerung des Verkehrsaufkommens vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den ÖPNV zu bewirken. Zu den positiven Anreizen zählen beispielsweise verbesserte Taktung, Strecken- und Haltestellenausbau sowie flankierende Maßnahmen wie Förderung von park&ride-Angeboten, Rufbussystemen, Carsharing und Taxiservice, Ampelvorrangschaltungen, Sonderfahrstreifen, verbessertes Qualitätsmanagement, mehr Komfort, Ausbau der Fuß- und Radwege. Zu den negativen Anreizen zählen beispielsweise eine veränderte Parkraumbewirtschaftung, (Durch-)Fahrverbote und verlängerte Rotphasen.
    2. die Mindereinnahmen, durch Strecken- und Qualitätsausbau und weitere Investitionen entstehende Kosten sowie die zu erwartenden Einsparungen im Bereich der Betriebskosten ausweisen.
    3. unter anderem folgende (Re-)Finanzierungsideen intensiv beleuchten:
      1. Etablierung eines Erschließungstatbestandes ÖPNV analog zur Finanzierungsregelung bei Straßenerschließungen
      2. Einrichtung einer kommunalen Infrastrukturabgabe nach § 11 Kommunalabgabengesetz, bei der die Anbindung an das Streckennetz des ÖPNV Berücksichtigung findet
      3. Einführung einer Nahverkehrsabgabe als Unternehmenspauschalabgabe, z. B. wie die in Frankreich übliche Transportsteuer taxe versement transport [1], jedoch gekoppelt an die Wertschöpfung (Messbetrag: Umsatzsteuer)
      4. Einführung einer Nahverkehrsabgabe in Form einer Pauschale (kommunale Aufwandssteuer) pro Bett und Übernachtung für Gäste von Beherbergungsbetrieben gemäß § 7 Abs. 2 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
      5. Einführung einer sozialverträglichen Citymaut nach dem Vorbild von z. B. Stockholm und London
      6. Einnahmesteigerungen durch eine veränderte Parkraumbewirtschaftung

Begründung

Ein benutzerunabhängig finanzierter ÖPNV verbindet Klimaschutz mit Teilhabegerechtigkeit. Er wirkt gegen soziale Ausgrenzung an den Rand gedrängter Gruppen im Sinne eines nachhaltigen sozial-ökologischen Stadtumbaus.

In Frankfurt wird die soziale Spaltung immer deutlicher. Laut einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln[2] leben fast ein Viertel der Menschen in Frankfurt in (kaufkraftbereinigter) Einkommensarmut. Für sie ist die Frage sozialer, kultureller und politischer Teilhabe längst eine des Geldbeutels. Hohe Fahrpreise stellen dabei eine weitere Einschränkung ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dar. Dabei ist Mobilität ein Grundrecht und kein Luxusartikel.

Ein benutzerunabhängig finanzierter Nahverkehr reduziert zudem die Zahl des motorisierten Individualverkehrs – also der Autos – in der Stadt, und ist daher für alle Frankfurterinnen und Frankfurter von Nutzen; auch für diejenigen, die nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Die Luftqualität würde verbessert, die Lärmbelastung reduziert. Vor allem für diejenigen Frankfurterinnen und Frankfurter, die an den Einfallstraßen und Pendlerrouten wohnen, wäre weniger motorisierter Individualverkehr eine große Entlastung.

Die existierenden internationalen Erfahrungen sollten Anregung genug sein, über einen benutzerunabhängig finanzierten ÖPNV und dessen konkrete Ausgestaltung nachzudenken. Untersuchungen über Auswirkungen und Umsetzung eines benutzerunabhängig finanzierten ÖPNV liegen vor, können jedoch – aufgrund der großen regionalen Unterschiede in Bezug auf die Verbundstrukturen, Finanzierungsgrundlagen und Verkehrssituation – nur eingeschränkt übertragen werden.

Innerhalb des Stadtgebietes würden durch den Rückgang des ruhenden Verkehrs in allen Stadtteilen Flächen frei, die bebaut, bewohnt, bewirtschaftet und bespielt werden könnten. Und noch eine ganze Reihe weiterer Faktoren sprechen für die Einführung eines benutzerunabhängig finanzierten öffentlichen Nahverkehrs, weil sie innerhalb der Kommune volkswirtschaftliche Rendite generieren – so hat der benutzerunabhängig finanzierte ÖPNV dort, wo er bisher eingeführt wurde, zu einer Aufwertung der Innenstadt und weiterer zentraler Orte geführt. In der Regel profitiert außerdem der Fremdenverkehr massiv vom benutzerunabhängig finanzierten ÖPNVals Werbeargument. In Frankfurt, das nicht nur Touristik- sondern auch Messestadt ist, wäre dies in vielfach potenzierter Form zu erwarten. Auch für Unternehmen kann der benutzerunabhängig finanzierte ÖPNVein Standortfaktor sein und als Argument bei der Werbung von Fachkräften dienen.

Finanzierbarkeit eines benutzerunabhängig finanzierten ÖPNV

Das häufigste Argument gegen den benutzerunabhängig finanzierten ÖPNV ist die Sorge, dass dieser aus dem bestehenden Etat bestritten werden und man deshalb Einsparungen in anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge in Kauf nehmen müsse. Das stimmt jedoch nur, wenn man sich nicht gleichzeitig Gedanken über die Steigerung kommunaler Erträge zur nutzerunabhängigen Finanzierung des ÖPNV macht. Heute schon wird der ÖPNV in Frankfurt fast zur Hälfte benutzerunabhängig finanziert durch die Frankfurter Strom-, Gas- und Wasserkunden der Mainova, da der Mainova-Gewinn über den Stadtwerke-Verbund die Defizite der VGF deckt.

Zunächst entsteht durch die Einführung eines benutzerunabhängig finanzierten ÖPNV eine ganze Reihe von Einsparungen:

Der Anteil für die Vertriebs- und Kontrollinfrastruktur eines kostenpflichtigen ÖPNV (Fahrscheinautomaten, Tickets, Fahrscheinkontrollen, Mahnbetrieb etc.) stellt zwischen 8 und 15 Prozent der Gesamtkosten dar. Eine fahrscheinlose Fahrt im Tarifgebiet 50 würde diese Aufwendungen vermeiden. Einsparungen würden sich auch durch Verschiebungen im Modal Split und eine geringere Belastung durch den MIV ergeben. Dazu gehört zunächst eine ehrliche Bewertung der Kosten, die durch den MIV entstehen und von uns allen getragen werden. Sie reichen über die Finanzierung von teuren Straßenbauprojekten und Instandhaltungen über den Verlust an Lebensqualität durch immer knapper werdende öffentliche Räume bis hin zu gesundheitlichen Belastungen durch Lärm und Feinstaub, und schließlich den schwerwiegenden gesamtgesellschaftlich getragenen Folgen zunehmender CO2-Emissionen. In Frankfurt wird dieses Argument noch durch den hohen Anteil an Pendlerinnen und Pendlern verstärkt. Hier müsste man darauf hinwirken, […] dass die Leute, die von außen kommen und […] nur Leistungen wie das Straßennetz in Anspruch nehmen und gleichzeitig »Negativleistungen« wie Luftverunreinigung und Lärm hinterlassen, dass diese Leute auch zur Finanzierung der Zentralstadt beitragen würden. [3]

Einnahmen: Um eine Gleichbehandlung von MIV und ÖPNV zu erreichen, ist die Etablierung eines Erschließungstatbestands ÖPNV analog zur Finanzierungsregelung bei Straßenerschließungen zu fordern. Erschließungsbeiträge werden von den Eigentümern der Anrainergrundstücke erbracht und sind eine reine Kommunalabgabe.

Darüber hinaus kann zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung des ÖPNV von allen Grundstückseigentümern, die eine dauerhafte Möglichkeit der Inanspruchnahme des ÖPNV haben, ein Beitrag erhoben werden. Eine solche Kommunale Infrastrukturabgabe sollte je nach Grad der Anbindung an das Streckennetz des ÖPNV abgestuft werden.

Durch die Einführung einer Unternehmenspauschalabgabe ähnlich wie die taxe versement transport (jedoch mit dem Unterschied, dass nicht die Lohnsumme, sondern die Wertschöpfung als Grundlage dienen sollte), könnten die für die Unternehmen bestehenden Vorteile des ÖPNV abgeschöpft werden.

Mit einer Nahverkehrsabgabe in Form einer Pauschale (kommunale Aufwandssteuer) pro Bett und Übernachtung für Gäste von Beherbergungsbetrieben wiederum könnten die für die Besucherinnen und Besucher der Stadt Frankfurt am Main bestehenden Vorteile in Anrechnung gebracht werden.

Die Einführung einer Citymaut könnte ein wichtiger Baustein zur Finanzierung des ÖPNV sein und gleichzeitig zur Reduzierung des Autoverkehrs beitragen. Die Citymaut muss sozialverträglich gestaltet werden, damit Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, nicht zu sehr belastet werden.

Weitere politische Steuerungsinstrumente zugunsten einer stärkeren Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel wären eine veränderte Parkraumbewirtschaftung, im Sinne einer deutlichen Vermehrung autobefreiter Kernbereiche (Fußgängerzonen) in den Quartierszentren und einer Ausweitung von verkehrsberuhigten Zonen.

Fußnoten

  1. Die taxe versement transport ist eine in Frankreich übliche kommunale Transportsteuer für die Bereitstellung des ÖPNV. Die Pauschale wird auf die Bruttolohnmasse angewandt und kann entsprechend der Einwohnerzahl einer Kommune bis zu 2,6 Prozent der Bruttoarbeitsentgelte betragen.
  2. Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), Einkommensarmut in Deutschland aus regionaler Sicht, Köln 2014
  3. Aus einem Interview mit Boris Palmer, GRÜNER Oberbürgermeister der Stadt Tübingen. In: ZAK3 (Hg.), TüBus umsonst!, Tübingen 2010

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Barrierefreiheit im ÖPNV fristgerecht herstellen

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Doppelhaushalt 2015/2016 werden die zusätzlich erforderlichen Personalstellen, Ressourcen und Mittel eingestellt, die zur Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der U-Bahnstationen und der Straßenbahn- und Bushaltestellen nötig sind, damit die gemäß des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bis zum 1. Januar 2022 vorgeschriebene völlige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr Frankfurts erreicht wird.

Begründung

Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der letzten Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 14. Dezember 2012. In § 8 Abs. 3 steht dort:

[…] Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen […] in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

Aus dem Entwurf des neuen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main vom 10. Oktober 2014 geht hervor, dass das Ziel „vollständige Barrierefreiheit bis 1. Januar 2022“ in Frankfurt ohne zusätzliche Investitionsmittel nicht erreicht werden kann. Zitat: „Wenn die Anzahl der bisher durchschnittlich pro Jahr umgebauten Haltestellen (Bus ca. 60 Bussteige; Straßenbahn ca. 10 Bahnsteige) nicht durch höheren Personaleinsatz und durch Bereitstellung der erforderlichen Gelder erhöht werden kann, dann wird der barrierefreie Umbau der Bus- und Straßenbahn-Haltestellen der jeweils unteren Prioritäten auch 2022 noch nicht abgeschlossen sein.“. Nach derzeitigen Planungen würden die letzten Haltestellen wohl im Jahr 2027 umgebaut, wobei hierbei noch nicht einmal die üblichen Verzögerungen einkalkuliert sind. Zudem wird das Erreichen des Ziels davon abhängig gemacht, dass es eine Anschlussregelung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG; läuft Ende 2019 aus) gibt. Dieses Vorgehen ist nicht gesetzeskonform.

Dem Entwurf ebenfalls zu entnehmen ist eine Abschätzung des Kostenrahmens des vollständigen barrierefreien und fahrgastgerechten Ausbaus (ohne Zuwendungen aus Bund/Land):

Tabelle 41: Abschätzung der Kosten zum barrierefreien und fahrgastgerechten Ausbau
Betriebszweig Ausbaukosten
U-Bahn unterirdische Stationen (Nachrüstung) 13.000.000 Euro
U-Bahn oberirdische Stationen (Nachrüstung) 8.000.000 Euro
Straßenbahn (Ausbau und Nachrüstung) 112.000.000 Euro
Bus (Ausbau und Nachrüstung) 47.000.000 Euro
Gesamt 180.000.000 Euro

Nähere Angaben zur Finanzierung dieses Kostenrahmens sind dem Magistratsbericht B 160/2014 zu entnehmen. Demnach soll der barrierefreie Umbau einerseits aus Bundes- und Landesmitteln nach dem GVFG und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und andererseits aus dem Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt gedeckt werden. Der Eigenanteil soll zum größten Teil zunächst aus Stellplatzablösemitteln des Zeitraums 2014-2018 beglichen werden. Die geplanten Aufwendungen wurden im Bericht wie folgt veranschlagt:

  • Stadtbahn: 12,54 Mio. Euro
  • Straßenbahn: 5,99 Mio. Euro
  • Bus: 6,22 Mio. Euro
  • S-Bahn: 1,65 Mio. Euro

Zieht man nun noch die im Entwurf des Haushalts 2015/2016 im Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV dargestellte Summe der für denselben Zeitraum veranschlagten Eigen- und Drittmittel der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr, worunter die GVFG– und FAG-Mittel fallen, hinzu, wird deutlich, dass das städtische Investitionsvolumen deutlich zu gering bemessen ist. Um die eindeutige Zielvorgabe des PBefG einzuhalten, ist die personelle und finanzielle Planung so zu verändern, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit 2022 erreicht wird.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Frankfurt fußgängerfreundlich gestalten

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das erfolgreiche Pilotprojekt „Nahmobilität Nordend“ wird auf alle anderen Stadtteile übertragen. Zur Planung und Umsetzung werden die erforderlichen Ressourcen und Mittel in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt.

Begründung

Zum Pilotprojekt Nahmobilität ist auf den städtischen Internetseiten zu lesen:

Der Magistrat wurde beauftragt, zur Verbesserung der Situation im Fußverkehr die im Gesamtverkehrsplan (GVP) als Grobkonzept erarbeiteten Grundsätze und Standards anhand von kleinmaßstäblicheren Planungen auf Stadtteilebene zu vertiefen und umzusetzen. In dem Zusammenhang wurden zur Förderung des Fußverkehrs von 2006 bis 2010 im Pilotprojekt Nahmobilität im Nordend Methoden und Maßnahmen erfolgreich erprobt.

Das erfolgreiche Projekt sollte daher auf die anderen Stadtteile übertragen werden, denn zu Fuß gehen ist die umweltfreundlichste Fortbewegungsart.

Explizites Ziel ist es, auf den vorliegenden positiven Erfahrungen im Nordend aufzubauen und zu einer sinnvollen gesamtstädtischen Umsetzung zu gelangen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Gesamtverkehrsplan eine konsequente Förderung des Fußgängerverkehrs beschlossen. Dieser Beschluss ist zügig und konsequent umzusetzen. Eine fußgängerfreundliche Stadt ist ein Stück Lebensqualität.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Ansprechpartner für Gebiete mit Gentrifizierungsdruck

Produktbereich: 17 Wohnen
Projektgruppe: 17.01 Wohnen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Stellenplan 2015/2016 werden für Gebiete mit Gentrifizierungsdruck Stellen geschaffen, die vor Ort angesiedelt werden sollen. Stellenplantechnisch sollen diese Stellen dem Amt für Wohnungswesen zugeordnet werden. Die notwendigen Mittel sollen im Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt werden.

Begründung

Zum Beispiel besteht in den Stadtteilen Gutleut, Bahnhofsviertel, Gallus, Bockenheim, Westend, Nordend und Ostend derzeit ein hoher Veränderungsdruck. Immer mehr Fälle von Entmietungen, Luxussanierung und Verdrängung werden bekannt. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter (wie z. B. die Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend und auch von der AG Westend bereits im offenen Brief vom 15. Dezember 2013 gefordert) benötigen Unterstützung und Beratung. Diese könnte durch die Ansprechpartner in den einzelnen Stadtteilen gegeben werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Task-Force gegen Entmietungen in Frankfurt

Produktbereich: 17 Wohnen
Produktgruppe: 17.01 Wohnen

Zwei Vertreterinnen des Wohnungsamtes berichteten in einer Ortsbeiratssitzung über eine Liegenschaft in der Friedberger Landstraße. Dort sind die Wohnräume überbelegt, auf dem Hof wird Müll gelagert und das Haus verschmutzt zunehmend. Die dringendsten Mängel konnten durch die Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes beseitigt werden. Jedoch wurde an diesem Beispiel deutlich, dass die Möglichkeiten bei solchen Missständen einzugreifen, sehr eingeschränkt sind. Vor allem unterschiedliche Zuständigkeiten und mangelnde Personalressourcen machen schnelle und nachhaltige Eingriffe sehr schwierig.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Angesichts der in Frankfurt zunehmenden Verdrängung von Mieterinnen und Mietern werden Mittel in den Doppelhaushalt 2015/16 eingestellt, um folgende Maßnahmen zeitnah durchzuführen:

  1. Es wird eine ämterübergreifende Task-Force eingerichtet, die bei Bekanntwerden von Versuchen, Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen, zeitnah eingreifen kann, gegebenenfalls unter Einbeziehung anderer Behörden.
  2. Zu den Aufgaben der Task-Force sollten u.a. gehören: die Bauarbeiten wenn nötig stoppen bzw. die Baustelle stilllegen bei Nichtbeachtung von geltenden Bestimmungen und/oder getroffenen Vereinbarungen; notwendige Maßnahmen bei Überbelegung ergreifen; Mieterinnen und Mieter bei Schikanen beraten; Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Wohnräumen durchführen.
  3. Zeitgleich wird eine Hotline eingerichtet, bei der Missstände gemeldet werden können.

Begründung

Die Berichte der Vertreterinnen und Vertreter des Wohnungsamtes verdeutlichten, wie machtlos die Stadtverwaltung Entmietungspraxen gegenübersteht. Damit hier wirkungsvoll und zeitnah eingegriffen werden kann, ist die Einrichtung der ämterübergreifenden Task-Force ein wirkungsvolles Instrument.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Neue Stellen schaffen im Stadtschulamt, im Hochbauamt und im Amt für Wohnungswesen

Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung

Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Produktbereich: 17 Wohnen
Produktgruppe: 17.01 Wohnen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Hochbauamt und im Stadtschulamt werden zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Aktionsplan Schulbau die notwendigen neuen Stellen geschaffen. Im Amt für Wohnungswesen sollen für die Beratung der Wohnungssuchenden und für die Kontrolle von Überbelegungen Stellen geschaffen werden. Die notwendigen Mittel sind im Doppelhaushalt 2015/2016 einzustellen.

Begründung

Es ist notwendig, dass im Hochbauamt neue Stellen geschaffen werden. Der Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Kostenkontrolle im Bereich Planen und Bauen sowie bei der Bauüberwachung zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur unzureichend durchgeführt werden kann, was oft gravierende Mehrkosten zur Folge hatte. Allein die hohen Mehrkosten und die Zeitverzögerungen beim Bau verschiedener Kindertagesstätten zeigen, dass insbesondere für den weiteren Bau von Kindertagesstätten mehr Personal eingesetzt werden muss.

Das Hochbauamt hat in den vergangenen 25 Jahren viele Stellen verloren. Heute gibt es noch 204 Stellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind u. a. für die Sanierung und Bauunterhaltung von 160 städtischen Schulen und 130 kommunalen Kindertagesstätten zuständig. Im Rahmen des technischen Gebäudemanagements werden ca. 3300 Gebäude betreut.

Aufgrund fehlender eigener Personalkapazitäten muss die Stadtregierung externe Planungsbüros einsetzen, die nachweislich teurer sind als eine Planung in Eigenregie. Im Jahr werden etwa 1000 Aufträge an externe Fachbüros vergeben. Diese Auslagerung von Aufträgen ist nicht zielführend, zumal der Kontrollaufwand trotzdem bei der Stadt verbleibt. An das Hochbauamt werden pro Tag aus der Stadtverwaltung heraus 50 bis 60 neue Aufträge erteilt. Derzeit gibt es rund 220 Bau- und Sanierungsprojekte in Frankfurt, für die das Hochbauamt zuständig ist.

Die Erfüllung des Aktionsplanes geht nur vonstatten durch eine weitergehende Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Liegenschaftsmanagement (Abteilung 40.4). Dadurch besteht in den Abteilungen eine enorme Arbeitsverdichtung und daraus folgend eine hohe Fluktuation. Es sind jetzt zwar zwei zusätzliche Stellen geplant, die die anfallenden Anfragen aus Politik und Verwaltung und auch Grundsatzthemen zentral bearbeiten sollen.

Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus. Perspektivisch müssen hier die neuen Entwicklungen, die aus der Diskussion um den Schulentwicklungsplan entstehen, miteinbezogen werden. Auch muss hier geklärt werden, inwieweit die vorhandene Personaldecke ausreicht, um diese Entwicklungen mit einer ausreichenden Personalausstattung zu begleiten. Darüber hinaus weisen hohe Fluktuationen und Krankenstände auf verbesserungswürdige Arbeitszufriedenheit hin.

Auch die Arbeitsbelastung im Amt für Wohnungswesen nimmt zu. Hier muss für ausreichende Entlastung auch bei den Kontrollen von Überbelegungen gesorgt werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Rücknahme der Kürzung im Zuschussbereich – Sozialetat anpassen

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die mit dem „Haushaltssicherungskonzept 2013“ beschlossene einprozentige Kürzung der Planansätze im Zuschussbereich des Sozialetats wird zurückgenommen.
  2. Die Zuschüsse in der Jugend- und Sozialarbeit müssen den Tarifentwicklungen und Kostensteigerungen angepasst werden. Die zusätzlichen Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

Begründung

Die Zuschüsse im Bereich des Jugend- und Sozialamtes wurden der Tarif- und Kostenentwicklung nicht angepasst. Vor dem Hintergrund der erfolgten Tarifsteigerungen und der allgemeinen Kostenentwicklung bedeutet das de facto eine Kürzung der Mittel, die noch zur einprozentigen Reduzierung der Planansätze im Zuschussbereich des Sozialetats gemäß dem „Haushaltssicherungskonzept 2013“ dazukommt. Von Einsparungen im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit muss abgesehen werden. „Gute Arbeit muss fair entlohnt werden“ – überall, auch in der Sozialen Arbeit!

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Rücknahme der Kürzungen im Beförderungsdienst für außergewöhnlich Gehbehinderte

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Kürzungen beim Beförderungsdienst für Frankfurterinnen und Frankfurter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung werden zurückgenommen.
  2. Die Mittel werden ohne Einkommensprüfung zur Verfügung gestellt.

Begründung

In der Einleitung des ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen, der am 3. August 2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, heißt es:

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-Behindertenrechtskonvention – BRK)“ vom 13. Dezember 2006 ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Die BRK ist seither geltendes Recht und eine wichtige Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden sowie Sozialleistungsträger und andere Institutionen, die sich mit der Situation behinderter Menschen beschäftigen, arbeiten unter dem Dach der BRK an der Weiterentwicklung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In diesen Prozess ist die Zivilgesellschaft mit eingebunden und leistet einen wertvollen Beitrag. […] Menschen mit Behinderungen sind längst nicht mehr Objekte staatlicher Bevormundung und Fürsorge. Die Verwirklichung eines menschenwürdigen und selbstbestimmten Lebens in einer inklusiven Gesellschaft ist das Ziel einer modernen Behindertenpolitik in Deutschland und entspricht damit dem Kern der BRK.

Vor diesem Hintergrund sollte der Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen nicht als „freiwillige soziale Leistung“ der Stadt betrachtet und verbucht werden. Vielmehr sollten die Mobilitätsrechte behinderter Menschen im Sinne der BRK ein selbstverständlicher Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Stadt Frankfurt sein.

Darüber hinaus trat die Stadt Frankfurt am Main 2003 (M 70/2003) der „Erklärung von Barcelona – Die Stadt und Menschen mit Behinderungen“ – bei, die jedoch schon im März 1995 verabschiedet und seitdem von der Stadt Frankfurt unterstützt wurde. Dort heißt es beispielsweise unter Punkt XI:

Die Kommunen ergreifen die erforderlichen Maßnahmen dafür, dass sich Personen mit Behinderungen ohne Einschränkung ihrer Mobilität in der Stadt bewegen können. Das besondere Augenmerk gilt dabei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier sollen Personen, die aufgrund von Behinderungen von der Nutzung ausgeschlossen sind, alternative Leistungen und spezielle Vergünstigungen erhalten, die ihre Mobilität vor dem gleichen Hintergrund gewährleistet, wie sie dem Rest der Bevölkerung zugutekommt.

Rund 20 Jahre nach Verabschiedung der Erklärung von Barcelona wurden die Finanzmittel im Beförderungsdienst für außergewöhnlich Gehbehinderte drastisch gekürzt. Und das, obwohl auch im Bericht des Magistrats vom 24. Januar 2014 (B 20/2014) deutlich wird, dass der ÖPNV in Frankfurt keineswegs barrierefreie Nutzung gewährleistet. Solange der ÖPNV in Frankfurt nicht vollständig barrierefrei ist, muss der Beförderungsdienst als Ersatzleistung zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund müssen die Kürzungen und Neuregelungen im Beförderungsdienst für außergewöhnlich Gehbehinderte zurückgenommen werden. Allerdings werden auch bei vollständiger Erreichung von Barrierefreiheit im ÖPNV einige Menschen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Insofern ist auch bei einem vollständig barrierefreien ÖPNV ein Beförderungsdienst für behinderte Menschen, die nicht selbstständig die Haltestellen erreichen können, als Ergänzungsleistung erforderlich.

Mobilität für alle ist keine Frage der Freiwilligkeit, sondern Ausdruck einer inklusiven Stadtgesellschaft.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Frankfurt-Pass – endlich anpassen!

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Einkommensgrenzen für den Erhalt des „Frankfurt-Passes“ werden der Kosten- und Preisentwicklung angepasst. Die derzeitigen Einkommensgrenzen werden um 25 Prozent erhöht:
    • 1-Personenhaushalt von 869,00 Euro netto auf 1.087,00 Euro
    • 2-Personenhaushalt von 1.125,00 Euro netto auf 1.407,00 Euro
    • 3-Personenhaushalt von 1.380,00 Euro netto auf 1.725,00 Euro
    • 4-Personenhaushalt von 1.636,00 Euro netto auf 2.045,00 Euro
    • 5-Personenhaushalt von 1.892,00 Euro netto auf 2.287,00 Euro

    und erhöhen sich für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft von derzeit 256,00 Euro auf 320,00 Euro netto. Der Frankfurt-Pass gilt für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen für die Dauer von 12 Monaten.

    Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt eingestellt.

  2. Die Ausweitung des Leistungsangebots – insbesondere die Erweiterung der Ermäßigung in den Bereichen:
    1. ÖPNV – Zeitkarten – Tarifzone 50 und
    2. Erweiterung der Ermäßigung für das Kursangebot der VHS

    – wird geprüft.

Begründung

Die Stadt Frankfurt am Main geht selbst in statistik aktuell, Niedriglohnbeschäftigung in Frankfurt am Main, davon aus, dass aufgrund unterschiedlicher Lebenshaltungskosten die Kaufkraft der (Arbeits-) Einkommen in Frankfurt geringer ist als in Westdeutschland. Ein im August 2014 vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln veröffentlichter Regionaler Armutsvergleich, ermittelt für die Stadt Frankfurt in 2012, dass 23,5 Prozent der Frankfurter kaufkraftbereinigt von Einkommensarmut betroffen sind. Also fast jede/r Vierte. Trotzdem verweigert die Stadtregierung seit Jahren die Anpassung der Einkommensgrenzen, die zum Erhalt des Frankfurt-Passes berechtigen.

Eine Anhebung der Einkommensgrenzen um 25 Prozent würde auch den gestiegenen Mieten, Energie- und Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Denn bei der Einkommensberechnung werden individuelle Belastungen wie z.B. Miete, Heizung, Kreditraten usw. nicht berücksichtigt, so das Merkblatt zum Frankfurt-Pass. Aber was bleibt dann überhaupt noch übrig – bei einem Einkommen von 870 Euro?

Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Stabsstelle Inklusion stärken

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stabsstelle Inklusion wird um zwei Vollzeitstellen – zur Umsetzung von Barrierefreiheit und zur Sicherstellung einer inklusiven Stadtgesellschaft – mit den Arbeitsschwerpunkten Stadtentwicklung, Planung, Bauausführung und Verkehr, erweitert.
  2. Die Besetzung der Stellen erfolgt in Abstimmung und im Einvernehmen mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft.

Begründung

Auch von Seiten der Stadtregierung wird regelmäßig auf die Zunahme der Aufgaben in einer wachsenden Stadt hingewiesen. Die Herausforderungen werden komplexer und vielfältiger. Vor diesem Hintergrund muss die Stabsstelle Inklusion auch personell in die Lage versetzt werden, die Entwicklung, Planung und Umsetzung – hin zu einer inklusiven Stadt – zu begleiten. Die Beauftragte der Stadt Frankfurt am Main für die Belange von Menschen mit Behinderungen, deren Aufgabenschwerpunkt bei der Herstellung von Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr liegt, muss unterstützt werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Die Arbeit der Seniorenbeiräte anerkennen und gleichstellen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Seniorenbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung von 22 Euro pro Sitzungsteilnahme, sofern diese nicht der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat oder einem Ortsbeirat angehören. Dabei werden ordentliche und außerordentliche Sitzungen sowie Entsendungen im Auftrag des Seniorenbeirats als Sitzung gewertet. Die Mittel werden im Haushalt eingestellt.
  2. Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 erhalten die Seniorenbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter die Möglichkeit, die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt bei der Stadt zu beantragen. Die Stadt übernimmt die Fahrtkosten. Die Mittel werden im Haushalt eingestellt.

Begründung

Als von der Stadt Frankfurt am Main berufenes Gremium sollten die ordentlichen Mitglieder des Seniorenbeirats und deren Vertreterinnen und Vertreter eine Gleichbehandlung erfahren. Mitglieder von Kommissionen erhalten nach der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen der Stadt Frankfurt eine Aufwandsentschädigung von 22 Euro pro Sitzung. Der Sonderstatus des Seniorenbeirats, der eine jährliche Aufwandsentschädigung von 108 Euro vorsieht, ist nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus böte die Fahrkostenübernahme im ÖPNV für die Stadt eine weitere Möglichkeit, die Tätigkeit des Beirats zu unterstützen und anzuerkennen.

Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, dass aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er „vertritt die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger Frankfurts. Er berät den Magistrat der Stadt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Belange älterer Menschen in Frankfurt betreffen.“

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Keine Kürzungen beim Kindertheater

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Doppelhaushalt 2015/2016 werden ausreichend Finanzmittel eingestellt, damit das Theaterangebot der Frankfurter Flöhe in den Stadtteilen Frankfurts im gewohnten Umfang (drei Aufführungen pro Halbjahr) weitergeführt werden kann. Zugleich sind die Mittel jährlich gemäß der allgemeinen Preissteigerungen anzupassen.

Begründung

Das Theaterangebot der Frankfurter Flöhe in den Stadtteilen Frankfurts ist für viele Kinder die einzige Möglichkeit einer niederschwelligen Teilnahme an kultureller Bildung. Um deren Bildungschancen zu verbessern, ist ein wohnortnahes Angebot in ausreichender Regelmäßigkeit unabdingbar.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Magistrat dennoch die Zahl der Aufführungen pro Halbjahr in einigen Stadtteilen von drei auf zwei reduziert und ist der Überzeugung, so ein planbares und gerechtes Verteilungssystem der vorhandenen finanziellen Mittel installiert zu haben. Eine Stadt wie Frankfurt, in der viele Familien mit Kindern von Einkommensarmut betroffen sind, muss ein solches kostengünstiges Projekt aber weiter ausbauen statt kürzen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Langfristige Finanzierung für den Verein Frauen helfen Frauen sicherstellen

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für den Doppelhaushalt 2015/2016 werden die beantragten Mittel für den Verein Frauen helfen Frauen e.V. zur Verfügung gestellt. Es wird eine verbindliche und kostendeckende Finanzierung des Frauenhauses gewährleistet, unabhängig vom Einzelfall. Der geforderten Aufstockung der Personal- und Sachkosten für die Beratungs- und Interventionsstelle wird Rechnung getragen.

Begründung

Das Frauenhaus und die Beratungsstelle sind seit 36 Jahren ein unverzichtbarer Bestandteil zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und Teil des Hilfesystems in Frankfurt.

Der Zuschuss für den Verein Frauen helfen Frauen ist allerdings seit Jahren gleich bleibend. Die Fördersumme wurde trotz jährlich steigender Personal- und Sachkosten nicht erhöht. Damit befindet sich der Verein in einer extrem schwierigen finanziellen Situation.

Die Aufrechterhaltung des Betriebs erweist sich mehr und mehr als ein Kraftakt, der zu Lasten der konkreten Arbeit mit den Frauen und Kindern geht und mit hoher Belastung für alle Kolleginnen des Vereins verbunden ist. Das Volumen an Personal und Arbeitszeit reicht oft nicht aus, um spezifische Aufgabenbereiche in vollem Umfang umzusetzen.

Der Verein Frauen helfen Frauen braucht eine ausreichende institutionelle Finanzierung, die unabhängig von politischen Mehrheiten und Sparvorgaben langfristig bestehen kann. Schutz für misshandelte Frauen und deren Kinder ist keine freiwillige Leistung. Sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht – so müsste der Zugang gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu Schutz und Unterstützung sein.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Finanzielle Unterstützung für den Verein TierTafel

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Arbeit des Vereins Frankfurter TierTafel e.V. werden im Doppelhaushalt 2015/2016 Zuwendungen in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Begründung

Seit April 2007 unterhält der Verein Frankfurter TierTafel e.V. eine Ausgabestelle in Frankfurt-Hausen. Der Verein wurde gegründet, um bedürftigen Menschen zu helfen, ihr Haustier zu behalten und artgerecht zu ernähren. Mit der Unterstützung durch kostenlose Futterspenden und sonstige Sachspenden sowie der Übernahme von Tierarztkosten soll vermieden werden, dass sich Bedürftige – überwiegend Rentnerinnen und Rentner oder Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV – von ihren geliebten Haustieren trennen müssen.

Die Frankfurter Ausgabestelle der Tiertafel wird seit ihrer Eröffnung sehr stark frequentiert und versorgt eine Vielzahl von Tieren. Hierzu werden monatlich etwa fünf Tonnen Katzen- und Hundefutter benötigt, die allein schon über 8.000 Euro kosten. Hinzu kommen weitere 3.000 Euro für zu begleichende Tierarztrechnungen.

Der Verein kooperiert mit anderen sozialen Organisationen aus den Bereichen der Bewährungshilfe, Behindertenhilfe und des Tierschutzes und arbeitet auch mit der Aids-Hilfe und den Frankfurter Sozialrathäusern sehr gut zusammen. Für alle diese Institutionen ist die Frankfurter Tiertafel zu einer zuverlässigen und mittlerweile unverzichtbaren Anlaufstelle geworden, wenn schnelle und unbürokratische Hilfe benötigt wird und die eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Trotz beständiger und intensiver Öffentlichkeitsarbeit und Spendensammlung, kann der Verein die steigende Nachfrage nicht mehr decken und muss zunehmend Hilfesuchende mit leeren Händen nach Hause schicken. Verschärft wird dies durch die Tatsache, dass Tiernahrungsketten infolge der Wirtschaftskrise das Futter im Verkauf reduzieren – so dass die Tiertafel kaum noch abgelaufenes Futter erhält; früher eine wichtige Quelle für die Versorgung.

Unbestritten ist, dass Haustiere Depressionen, die unter Langzeitarbeitslosen und älteren Menschen stark verbreitet sind, abmildern oder sogar verhindern können. Medizinische Studien weisen auf positive Effekte der Haustiere bei beginnender Demenz hin. Eine Studie der Uni Bonn belegt, dass Hunde und andere Haustiere bei Langzeitarbeitslosen für eine höhere soziale Integration und eine geordnete Tagesstruktur sorgen. Mit Hartz IV oder Altersarmut geht auch eine soziale Verarmung einher. Die Vorstellung, in so einer Situation auch noch die geliebte Katze oder den treuen Hund hergeben zu müssen, weil man die Kosten für das Futter oder den Tierarzt nicht mehr aufbringen kann, ist für die meisten Menschen ein echter Albtraum. Gerade für ältere Menschen, die von geringen Renten leben müssen, ist das Haustier oft der letzte Ansprechpartner und der einzige „soziale“ Kontakt.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Investitionen in die Zukunft – Öffentliches Beschäftigungsprogramm

Produktbereiche: 18 Soziales, 32 Personal und Organisation
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main legt in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt auf Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um Stellen zu schaffen, damit mehr Menschen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Diese Stellen werden tarifvertraglich begründet, mindestens aber mit einem Stundenlohn von 10 Euro vergütet.
  2. Die auf diesem Wege neu zu schaffenden Arbeitsplätze dienen auch der Verwirklichung zusätzlicher, gemeinnütziger Aufgaben, die nicht durch öffentliche Dienstleistungen abgedeckt werden und aufgrund mangelnder – oder fehlender – Gewinnerwartungen von privatwirtschaftlichen, profitorientierten Anbietern nicht umgesetzt werden. Dazu können Stadtentwicklungsprojekte, eine Verbesserung der Nahversorgung, Unterstützung in Bereichen der Kinder-, Senioren- und Familienhilfe, sowie soziale und kulturelle Projekte zählen.
  3. Die Betreuung und Begleitung von Erwerbslosen und die Vermittlung besonders von Langzeitarbeitslosen in gute Arbeit braucht gutes Personal. Deshalb: Stellenausbau statt Stellenkürzungen beim Jobcenter Frankfurt! Die Beauftragung Dritter und die Förderung privater Arbeitsvermittler ist dagegen einzustellen.

Begründung

Die Ursachen für Armut sind nicht zuletzt Folgen einer verfehlten Politik, die sich nicht an sozialer Verteilungsgerechtigkeit orientiert. Die Arbeitsmarktreformen im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung sind ein sattsames Beispiel hierfür; sie haben Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt und zu einer Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse geführt: zu Zeit- und Leiharbeit, einem wachsenden Niedriglohnsektor und immer weiter steigendem Druck auf das Lohngefüge. Vollzeitbeschäftigung in einem sozialversicherungspflichtigen, unbefristeten Arbeitsverhältnis mit angemessener Entlohnung wird immer mehr zu einer Ausnahmeerscheinung. Die Mittelschicht schrumpft, die Zahl derjenigen, die von ihrer Arbeit allein nicht mehr leben können oder bereits vollständig auf Transferleistungen angewiesen sind, wächst. Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auseinander. Dies ist eine Tatsache, die mittlerweile statistisch nicht mehr schön zu rechnen und durch Herumpfuschereien an Armutsberichten auch nicht mehr zu verharmlosen ist.

Statt für eine gerechte Verteilung wirtschaftlicher Ressourcen, einen Ausbau sozialer Sicherungssysteme und eine Sanierung des Haushaltes durch eine Stärkung der Einnahmen zu sorgen, reagiert die Bundesregierung mit dem Abbau sozialstaatlicher Leistungen und weiteren Einschnitten. Der Kahlschlag im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik; die Kürzungen von Mitteln für Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose hat fatale Auswirkungen. Folge dieser verfehlten Politik ist, dass die Zahl der Langzeiterwerbslosen weiter ansteigen wird, weil auf kurzfristige Maßnahmen und Vermittlung anstatt auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Schaffung existenzsichernder Arbeit gesetzt wird.

Dies schlägt sich erheblich in den Kommunen nieder: nicht nur im städtischen Haushalt, der durch steigende Pflichtleistungen belastet wird, sondern auch in einer immer stärker segregierten Gesellschaft. Es darf nicht sein, dass Menschen sich eine Teilhabe am Leben in der Stadt nicht mehr leisten können. Auch für die Stadtgemeinschaft bedeutet dies eine Verarmung. Diese Menschen fehlen im öffentlichen Leben und in Diskussionsprozessen.

Städte und Gemeinden können zwar die oben beschriebene Bundesgesetzgebung nicht direkt beeinflussen, sollten aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran arbeiten, der sozialen Spaltung auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken: der dritte Arbeitsmarkt bietet eine Chance hierzu.

Bereits im November 2008 hat DIE LINKE den Wiedereinstieg der Kommune in einen kommunalen, öffentlich geförderten Beschäftigungssektor gefordert. Kurze, perspektivlose „Maßnahmen“ tragen nicht zur Integration Langzeiterwerbsloser, sondern nur zur Verbesserung statistischer Werte bei.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Lohndumping darf sich nicht lohnen!

Produktbereiche: 18 Soziales, 98 Zentrale Finanzwirtschaft

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Initiative über den Hessischen Städtetag einzubringen, um ein Modell für eine kommunale Abgabe zu entwickeln, mit der Unternehmen belegt werden, die ArbeitnehmerInnen in Vollzeit zu einem Monatslohn beschäftigen, der sie zum Bezug von Arbeitslosengeld II zwingt.

Diese Abgabe soll den kommunalen Anteil an den Transferleistungen kompensieren.

Begründung

In Frankfurt leben über 15 Prozent der Bevölkerung in relativer Einkommensarmut. Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut in Köln hat in einer Studie die Einkommensarmut in die Kaufkraftarmut überführt und sie für deutsche Großstädte berechnet. Hier liegt die Armutsquote in der reichen Stadt Frankfurt bei 23,5 Prozent. Mit Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten lebt fast ein Viertel der Frankfurter Bevölkerung in Einkommensarmut.

Auch viele andere Kommunen sind von dieser Problemlage betroffen. Deshalb ist es notwendig, eine solche Abgabe überregional zu entwickeln.

Die Einführung dieser Abgabe ist ein Zeichen in Richtung sozialer Umverteilung von oben nach unten. Damit soll die Subventionierung von Vollzeitarbeitsplätzen mit niedrigstem Lohn, zumindest auf kommunaler Ebene, zurückgenommen werden. Mit der Abgabe sollen sich die Lohnkosten für Unternehmen soweit erhöhen, dass sich für sie die Beschäftigung von Menschen zu einem Lohn, mit dem der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann, nicht mehr lohnt. Durch den Wegfall der Transferzahlungen, würden der Stadt weitere Finanzmittel für sinnvolle Projekte zur Verfügung stehen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Balance e.V. stärken

Produktbereich: 19 Gesundheit
Produktgruppe: 19.03 Kinder- und Jugendmedizin

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Finanzmittel für Balance e.V. werden im Doppelhaushalt 2015/2016 wie vom Verein beantragt eingestellt.

Begründung

Der Verein Balance, Beratung und Therapie bei EssStörungen e.V., hat in einem ausführlichen Anschreiben an alle im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vertretenen Fraktionen um die Übernahme der Finanzmittel für die Präventionsprojekte „Kinder in Balance bringen“ und „Netzwerk Ernährungsgesundheit für Kinder im Stadtteil“ gebeten und dies umfassend begründet.

Die Beratung des Vereins wird von pädagogisch-psychologischen Fachkräften durchgeführt, die sich auf die ambulante Beratung und psychotherapeutische Behandlung von Essstörungen und Übergewicht/Adipositas spezialisiert haben. Neben der Beratung für übergewichtige/adipöse Kinder, Jugendliche und deren Familien werden Informationsnachmittage und Ernährungsworkshops für Jugendliche und Veranstaltungen für Eltern und Fachleute zu den genannten Themenkomplexen durchgeführt. Es werden Gelegenheiten zum Austausch, fachliche Unterstützung sowie Schulungen für Multiplikatoren angeboten.

In diesem Jahr ist der Verein mit dem Netzwerk Ernährungsgesundheit für Kinder in den Stadtteilen Gutleut/Bahnhofsviertel, Griesheim, Gallus und Innenstadt durch den Wegfall der mehrjährigen Förderung aus Restmitteln des Gesundheitsamtes letztmalig und nur noch mit einem Drittel der einstigen Fördersumme vertreten. Seit 2014 erhält Balance e.V. 30.000 Euro weniger als in den Vorjahren für niedrigschwellige Präventionsarbeit für Kinder im Stadtteil. Im nächsten Jahr soll die Arbeit im Stadtteil Höchst neu beginnen – die anderen Stadtteilprojekte werden allerdings mangels Förderung wegfallen.

In diesen Stadtteilen besteht jedoch weiterhin ein hoher Bedarf an Unterstützung in der Gesundheitsförderung und in der kontinuierlichen Weiterbegleitung. Zur Aufrechterhaltung der selbsttragenden Strukturen und Fortführung der Netzwerkarbeit in den Einrichtungen der fünf genannten Stadtteile ist für das Jahr 2015 eine Bereitstellung von Mitteln für die Kontinuität in der bisherigen Stadtteilarbeit erforderlich. Ferner ist die Förderung der Arbeit in einem weiteren Stadtteil mit „hoher sozialer Benachteiligung“ aus Präventionsgesichtspunkten notwendig. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen verschiedener Formen von gestörtem Essverhalten/ Esserkrankungen und der Verbreitung von Übergewicht im Kindes- und Jugendalter sollte der Verein eine breite Unterstützung erfahren. Studien haben gezeigt, dass es nicht zuletzt wegen der Folgekosten ein Riesenfehler ist, bei präventiven Angeboten zu sparen. Warum setzt sich diese Einsicht nicht durch?, wird in der Frankfurter Rundschau unter der Überschrift „Früh investieren lohnt sich“ gefragt.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Marode öffentliche Toiletten und Schultoiletten sanieren

Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die erforderlichen Investitionen für die Sanierung von öffentlichen Toiletten und Schultoiletten werden in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt.
  2. Die Zuständigkeit für die Pflege und Unterhaltung der Toiletten wird zentral in städtische Hand zurückgeführt. Die dafür notwendigen Mittel für die Ausweitung des Stellenplans werden im Doppelhaushalt 2015/2016 bereitgestellt.

Begründung

Teilweise befinden sich die Toiletten an Frankfurter Schulen in einem sehr maroden Zustand. Um dem Abhilfe zu leisten, müssen überfällige Investitionen in die Bauunterhaltung getätigt werden. Viele Toiletten zeigen beträchtliche Mängel auf, die unter Gesundheitsschutzmaßstäben nicht länger toleriert werden können.

Auch die Situation in den öffentlichen Toiletten stinkt zum Himmel. Die Pflege und Unterhaltung der Toiletten sollte als öffentliche Aufgabe auch im Stellenplan Berücksichtigung finden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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