Weitergabe von Meldedaten

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Im Zuge der Debatten um das neue Meldegesetz sieht die ELF Piraten Fraktion massive Fehlkon­zeptionen sowohl im neuen Bundesgesetz als auch im Hessischen Meldegesetz. Darum bitten wir den Magistrat um Auskunft jeweils für die letzten drei Jahre:

Grundsätzliche Fragen zum Hessischen Meldegesetz

  1. Wie viele Anfragen an die Meldebehörden bezüglich Auskunftserteilung gab es insgesamt?
  2. Wie viele dieser Anfragen auf Auskunftserteilung von Melderegisterdaten wurden abgelehnt?
  3. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner haben der Weitergabe ihrer Daten widersprochen und in welchem Umfang?
  4. Wie hoch waren die Einnahmen der Meldeämter durch Melderegisterauskünfte?
  5. Werden die Einnahmen aus Melderegisterauskünften einer bestimmten Verwendung zugeführt?
  6. Besteht eine Online-Schnittstelle für Melderegisterauskünfte, z.B. für Strafverfolgungs­behörden?
    1. Wenn eine Online-Schnittstelle für Melderegisterauskünfte besteht, wie viele Anfragen wurden online getätigt und wie viele online beantwortet?
  7. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Personalaufwand für die Bearbeitung von Melderegisterauskünften?
  8. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Personalaufwand für die Bearbeitung von Melderegisterauskünften durch private Stellen?

Melderegisterauskünfte im Detail

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen in tabellarischer Form jeweils für a) einfache Melderegisterauskünfte, b) erweiterte Melderegisterauskünfte, c) Archivauskünfte, d) Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Träger, e) an Parteien, f) an Presse und Rundfunk, g) an eingetragene öffent­lich-rechtliche Religionsgemeinschaften, h) an die Schufa, i) an Inkassounternehmen sowie j) an Strafver­folgungs­behörden.

  1. Wie hoch sind die Gebühren der Stadtverwaltung für die Bearbeitung und Beantwortung einer solchen Auskunft?
  2. Ist die Höhe der Gebühr abhängig von der Anzahl der getätigten Anfragen?
  3. Wie viele Anfragen auf Erteilung einer solchen Auskunft wurden insgesamt gestellt?
    1. Wie viele Anfragen auf gebührenpflichtige Erteilung einer solchen Auskunft wurden gestellt?
  4. Wie viele Auskünfte dieser Art wurden erteilt?
    1. Wie viele gebührenpflichtige Auskünfte dieser Art wurden erteilt?
  5. Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen Antragsstellung und Auskunftserteilung?
  6. Wie viele der Anfragen auf eine solche Auskunft wurden aufgrund fehlender oder mangelnder Nachweise für ein rechtliches oder berechtigtes Interesse abgelehnt?
  7. Wie viele der erteilten Auskünfte dieser Art gehen an Private?
  8. Wird der Anfragende und die Anfrage in Zusammenhang mit der Person gespeichert, so dass nachvollziehbar ist, wer etwas über eine Person erfragt hat?

Spezielle Melderegisterauskünfte

  1. An welche öffentlich-rechtlichen Träger wurden Auskünfte erteilt?
  2. Welche Parteien haben Melderegisterauskünfte angefragt?
    1. Hat die Partei NPD Auskünfte zu Melderegisterdaten von Einwohnerinnen oder Einwohnern angefragt?
    2. Wurden Auskünfte zu Melderegisterdaten von Einwohnerinnen oder Einwohnern an die Partei NPD erteilt?
  3. Welche Presse- und Rundfunkvertreter (bzw. Verlagsgruppe oder Inhaber) haben auf Melderegisterdaten zugegriffen?
  4. An welche eingetragenen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften wurden Auskünfte erteilt?
    1. Wie viele Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften wurden erteilt, bei denen Daten von Einwohnerinnen oder Einwohnern, die dieser Religionsgemeinschaft nicht angehören, weitergegeben worden sind?
  5. Welche Strafverfolgungsbehörden haben auf Melderegisterdaten zugegriffen?

Anfragesteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Zwischennutzung von städtischen Liegenschaften für das IvI

Zugehörige Vorlagen: NR 308 (Piraten), NR 329/2012 (SPD)

Kontext: Wortprotokoll über die 19. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 28. Februar 2013 (16.02 Uhr bis 23.28 Uhr), TOP 4, 18. Fragestunde, Frage 774

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten:

Das Landgericht Frankfurt hat am 15. Februar 2013 der Räumungsklage gegen das Institut für vergleichende Irrelevanz (ivi) stattgegeben. Die Solidaritätsbekundungen aus dem Hochschulumfeld und der Stadtgesellschaft sowie das Programm im Sigmund-Freud-Institut zur kritischen Psychologie belegen die Notwendigkeit eines selbstverwalteten Raums für den kritischen Diskurs.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

Könnte sich der Magistrat vorstellen, eine städtische Liegenschaft zur Zwischennutzung, die das Konzept „Theorie, Praxis, Party“ mit gemeinsamem Wohnen, Leben und Lernen ermöglicht, den Nutzerinnen und Nutzern des ivi ersatzweise, auch für eine symbolische bis moderate Miete, zur Verfügung zu stellen? Weiterlesen

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100 Rampen für ein barrierefreies Frankfurt

Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung
Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat erwirbt 100 mobile Rampen, um neue Räume für mobilitätseingeschränkte  Personen zu erschließen. Zusammen mit der IHK, der Handwerkskammer, den Einzelhandels- und Gaststät­tenverbänden entwickelt er eine Kampagne, in deren Rahmen die Rampen kostenlos an 100 nicht-rollstuhlgerechte Orte des öffentlichen Lebens zur Nachahmung verteilt werden. Die Orte, an de­nen mobile Rampen verfügbar sind, werden durch ein noch zu erstellendes Logo gekennzeichnet.

Begründung

In Frankfurt am Main gibt es ungefähr 1500 Cafés und Restaurants, knapp 500 Friseur- und über 6000 Einzelhandelsbetriebe. Oftmals verwehren nur ein bis zwei Stufen den rollstuhlgerechten Zugang und somit die Teilhabe am öffentlichen Leben.

Für jeweils € 85,90 kann eine mobile, klappbare Aluminium-Rampe von 120 cm Länge erworben werden. Sie wiegt 9,2 kg und hat eine Nutzlast von 270 kg. Mit ihr kann laut Herstellerangaben ein Höhenunterschied von maximal 25 cm überwunden werden. Diese Rampen können bei Bedarf vom Personal einfach aus­geklappt und hingelegt werden; sie müssen nicht permanent installiert sein.

Gastronomie und Betriebe erhalten dadurch die Möglichkeit, unkompliziert Zugänge zu schaffen und so neue Räume für mobilitätseingeschränkte Personen zu erschließen. Durch die Initiative sollen mit Unterstützung der Kammern und Verbände weitere Unternehmen angeregt werden, mit einer minimalen Investition selbst Barrieren zu überwinden.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Braille-Beschilderung in der öffentlichen Verwaltung

Produktbereich: alle
Projektgruppe: alle

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt sowie stadteigenen Betrieben mit Publikumsverkehr werden Räume, Fahrstühle und Handläufe taktil wahrnehmbar beschriftet.

Begründung

Menschen mit Sehbehinderung sollen sich ohne fremde Hilfe in öffentlichen Gebäuden orientieren können. Eine Nachrüstung in Braille ist für Türschilder und Handläufe z.B. durch Klebefolien mög­lich. In Neubauten und bei Sanierungen sind taktile Beschriftungen in Braille- und Pyramidenschrift vorzusehen.

Türschild mit Braille-Beschriftung

Taktiler Orientierungsplan Beschilderung der Hörsäle für Naturwissenschaften an der Universität Mainz.
Fotos: ELF Piraten Fraktion (CC BY-Lizenz)

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Stadthaus barrierefrei

Produktbereich: 13 Stadtplanung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1720 vom 31.05.2012 zum Etatantrag der Koalition wird der Bau des Stadthauses zementiert. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gebäude, das auch für Veranstaltungen genutzt werden soll. Die entsprechenden Normen zum barrierefreien Bauen müssen darum eingehalten werden. Der Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei solchen Bauten in der Regel berücksichtigt, aber die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oft vergessen.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Die DomRömer GmbH stellt für die barrierefreie Planung und Errichtung des Stadthauses aus­reichend Mittel zur Verfügung. Dabei sind die gängigen Baunormen zu beachten, Evakuierungs­möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie das Zwei-Sinne-Prinzip. Darunter fallen insbesondere auch

  • Notfallwarnsysteme, die optisch wie akustisch alarmieren,
  • kontrastreiche Gestaltung sowie taktile Elemente wie Bodenindikatoren und Braille-Beschriftung zur Orientierung von Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen,
  • Beschallungssysteme für hörgeschädigte Menschen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver­sammlung § 817 vom 10.11.2011.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Büro der Behindertenbeauftragten aufstocken

Produktbereich: 18 Soziales
Projektgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Büro der Behindertenbeauftragten erhält zwei zusätzliche Planstellen.

Begründung

Die Frankfurter Behindertenbeauftragte leistet großartige Arbeit, gerade auch in der Beratung anderer Ämter. Dabei unterstützen sie eine Mitarbeiterin und die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG), deren Geschäftsführerin sie ist. Aufgrund der steigenden Nachfrage u.a. im Rahmen von Bauplanungen, Inklusion in der Schule, bei einem barrierefreien Nahverkehrsplan, internationaler Koordination sowie der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung ist eine personelle Aufstockung ihres Büros längst überfällig.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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MMK für alle

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Projektgruppe: 21.25 Museum für Moderne Kunst

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Rahmen eines zu konzipierenden Pilotprojekts werden im Museum für Moderne Kunst (MMK) keine Eintrittsgelder mehr erhoben. Die Besuchszahlen werden weiterhin erfasst, um eine Aus­wertung zu ermöglichen.

Das MMK weist in seinen Kommunikationsmaßnahmen auf den freien Eintritt hin. Gleichzeitig werden Besuchende auf verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aufmerksam gemacht und das Angebot des Museumsshops erweitert. Zur Risikoabsicherung werden im Rahmen vorhandener Mittel hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt.

Nach einem Jahr erfolgt ein Bericht an die Stadtverordneten­ver­sammlung, die über eine Fortfüh­rung, eine Aus­weitung oder das Ende des eintrittsfreien Pilot­projektes beschließt.

Begründung

Die Eintrittsgelder der städtischen Museen decken durchschnittlich nur 3,93 % der Ausgaben ab, während sie von der Stadt bereits zu 81,51 % finanziert werden (B 528/2012). Nach Artikel 27 der UN-Konven­tion zum Schutze der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzu­nehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaft­lichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

Viele Mitmenschen in unserer Stadt können sich einen Museumsbesuch nicht leisten. Laut Armuts­bericht 2012 des Paritätischen Gesamtverbandes leben 15,6 % oder 109.200 Menschen in Frank­furt am Main an der Armutsgrenze. Dagegen besitzen nur etwa 4.000 6.400 einen Kulturpass, der ihnen einen stark ermäßigten Eintritt gewähren würde. Die Stadt Frankfurt sollte zugunsten einer kulturellen Teilhabe dieser Menschen auf die Einnahmen von 3,93 % verzichten.

Erfahrungen der Kunstmuseen in Baltimore, Indianapolis, Minneapolis haben gezeigt, dass die Spendenfreudigkeit und Mitgliedszahlen in Fördervereinen steigen, sobald freier Eintritt gewährt wird. Auch die Zahlen des kostenfreien Tate Modern in London bestätigen dies eindrucksvoll. Dieses Museum zeigt neben einer sehr aktiven Akquisetätigkeit und einer beispielhaften Vermark­tung den Paradigmenwechsel vom Ausstellungsort zum urbanen Begegnungsraum. Museen sind nicht für Kunst gemacht, sondern für Menschen! Sie erschließen mit Workshops, Vorträgen, Filmvorführungen, Konferenzen und Kursen neue Interessierte und laden in Cafés, Shops und Restaurants zum Verweilen ein.

Das Museum für Moderne Kunst eignet sich für ein solches Pilotprojekt besonders, da es eine herausragende internationale Bedeutung, zahlreiche Besucherinnen und Besucher sowie viele Freunde und Fördernde hat. Die erwirtschafteten Eintrittsgelder im Jahr 2011 betrugen überdurch­schnittliche 9 % der Ausgaben oder € 518.015, allerdings waren auch die Besuchszahlen um 78 % höher als in den beiden Vorjahren. 2010 waren es 6,77 % oder € 312.267, 2009 nur 4,29 % oder € 234.801 Einnahmen durch Eintrittsgelder. Wir glauben, dass es sich im Vergleich zu anderen Museen gerade aufgrund seiner Attraktivität, auch bei Besucherinnen und Besuchern der Stadt, für ein derartiges Pilotprojekt eignet. Die bei allen Frankfurter Museen niedrigeren Besuchszahlen in den Krisenjahren 2009-2010 bestätigen zudem unsere These, dass in finanziell schwierigen Zeiten Men­schen zuerst an der Kultur sparen.

Wir sind davon überzeugt, dass durch diesen Schritt zahlreiche besser situierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und durch ihre Förderung sozial benachteiligten Familien den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen werden.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Bildende Kunst honorieren

Produktbereich: 21 Kultur
Projektgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ wird auf € 230.000 jährlich erhöht.

Begründung

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ ist der einzige Posten im Kulturhaushalt, der die Eigeninitiative von Künstlerinnen und Künstlern und die Umsetzung von künstlerischen Ideen direkt honoriert. Seit 2011 ist dieser Posten um knapp 22 % von € 89.333 auf € 70.000 gekürzt worden, anstatt die Bedeutung von künstlerischen Ideen und kreativer Arbeit für den Standort Frankfurt zu honorieren und weiter auszubauen.

Immer mehr Künstlerinnen und Künstler arbeiten projektorientiert, zum Beispiel in selbstorgani­sierten Kunsträumen. Ihre Arbeit richtet sich daher oft direkt an ein Publikum unter Umgehung traditioneller Instanzen der Vermittlung, wie Galerien, Kunsthallen oder Kunstvereinen. Um diese projektorientierte Arbeit verwirklichen zu können, nehmen Künstlerinnen und Künstler daher Res­sourcen in Anspruch, die vormals von Institutionen übernommen wurden. Beispielsweise Raum­miete, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung, Katalogherstellung und Honorarzahlungen an Dritte werden direkt von den Kulturschaffenden finanziert. Daher ist es gerechtfertigt, diese eigenver­antwortliche Arbeit entsprechend zu unterstützen.

Nicht zuletzt fließen diese finanziellen Mittel in der Regel direkt wieder in kleine und mittelstän­dische Unternehmen vor Ort und stärken die lokale Wirtschaft.

Mit dem derzeitigen Budget wurden 2011 lediglich 58 Kunstprojekte gefördert. In Frankfurt leben und arbeiten jedoch hunderte Bildende Künstlerinnen und Künstler. Allein bei den Frankfurter Ateliertagen der Stadt Frankfurt waren 2012 rund 300 von ihnen beteiligt. Mit dieser Zahl als Grundlage und dem Anspruch, wenigstens die Hälfte dieser Kunstschaffenden mit der in 2011 durchschnitt­lichen Fördersumme von € 1.534 zu unterstützen, erhält man den im Antragstext ge­nannten Betrag. Angesichts der prekären, selbstausbeuterischen Verhältnisse, in denen viele von ihnen leben und arbeiten müssen, ist selbst das eigentlich noch zu wenig.

Statt der momentanen Praxis des Gießkannenprinzips sollte ein ausgewähltes Gremium aus aner­kannten städtischen Kulturreferentinnen und -referenten sowie bereits geförderten Künstlerinnen und Künstlern der vergangenen Jahre im Verhältnis 2 : 3 geschaffen werden, welches über die nachhaltige Vergabe der Mittel entscheidet. Auf diese Weise wird das Frankfurter Kulturleben in der Breite deutlich gestärkt und die Zahl der geförderten Projekte erhöht, um das kreative Potential unserer kulturell attraktiven Metropole zu steigern.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Bürgernahe Sportförderung

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Etat für Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten wird von jährlich € 5 Mio. auf € 2,5 Mio halbiert.
  2. Die in M 175/2012 projektierten Kunstrasenplätze priorisieren Bürgerinnen und Büger per Onlineabstimmung nach dem „Kittenwar“-Prinzip. Dabei werden auf einer Website je zwei Kunstrasenplatzprojekte zufällig nebeneinander angezeigt. Abstimmende entscheiden sich per Klick für einen oder keinen der beiden Plätze. Die Plätze, die am häufigsten ausgewählt wurden und im Rahmen des Etats liegen, werden realisiert.

Begründung

Aufgrund der angespannten Haushaltslage muss die Sanierung von bestehenden Plätzen teilweise verschoben werden. In den Anlagen 2 und 3 des Magistratsberichts M 175/2012 werden insgesamt 20 Maßnahmen zur Umwandlung von Rasen- und Tennenplätzen in Kunstrasenplätze aufgeführt.

Alle Ortsbeiräte möchten ihren Kunstrasenplatz priorisieren, aber jede dieser Maßnahmen kostet grob eine Million Euro. Nach dem Gleichbehandlungsprinzip möchten wir allen Einwohnerinnen und Einwohnern die gleiche Chance geben, ihren Kunstrasenplatz zu bekommen. Gelingt es ihnen, die meisten Menschen für ihren Platz zu mobilisieren, wird er gebaut.

Zur Realisierung steht Open Source Software wie „All Our Ideas“ kostenfrei zur Verfügung.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Pilotprojekt entgeltfreie Quartiersbuslinie

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Projektgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Eine Quartiersbuslinie, beispielsweise die Linie 42 in Bergen-Enkheim oder die Linie 29 im Frank­furter Norden, wird als Pilotprojekt entgelt- und fahrscheinlos betrieben. Die Fahrgastentwicklung wäh­rend des Pilotbetriebes wird durch Zählungen dokumentiert und die Auswirkung auf den Stadt­teil wissenschaftlich begleitet. Nach einem Jahr erfolgt ein Bericht an die Stadtverordneten­ver­sammlung, die über eine Fortfüh­rung, eine Ausweitung oder das Ende des entgeltfreien Pilot­projektes beschließt.

Begründung

Gesellschaftliche Teilhabe ist im hohen Maße auch von einer hinreichenden Mobilität der Einwoh­nerinnen und Einwohner abhängig. Gerade am Stadtrand stellt der motorisierte Individualverkehr oft noch eine attraktivere Option dar. Es ist für viele einfacher und schneller, mit dem eigenen Auto zu fahren, sofern sie es sich leisten können.

Die Umstellung der Quartiersbuslinie auf einen entgeltfreien Betrieb steigert unmittelbar die Attrak­tivität des öffentlichen Nahverkehrs. Insbesondere Bevölkerungs­gruppen, die nicht selbst ein Fahr­zeug führen können – Kinder, Jugendliche und Senioren – werden so mobiler und in ihrer gesell­schaftlichen Teilhabe z.B. in Sportvereinen gestärkt. Für andere wird es einfacher und stressfreier, das eigene Fahrzeug stehen zu lassen. Die zunehmende gewohnheits­mäßige Nutzung der öffent­lichen Alter­native wird zur dauerhaften Verhaltensänderung beitragen. Die Quartiersbuslinien 42 und 29 erschließen dabei nicht nur die Stadtteile, sondern sind auch an überregionale Einkaufs­zentren angebunden, wes­wegen sie sich besonders eignen.

Das Konzept des entgeltlosen Nahverkehrs wurde international bereits mehrfach erprobt. Welche Vorteile der innerstädtische Nulltarif mit sich bringt, zeigt das Beispiel der belgischen Stadt Hasselt. Vor der Installation des kostenfreien Systems gab es dort auf zwei Linien nur acht Stadtbusse mit 360.000 Fahrgästen pro Jahr. Nach der Umstellung im Jahr 1996 stieg die Zahl der Fahrgäste innerhalb von zwölf Monaten auf 2,7 Millionen. Zehn Jahre später nutzten etwa 4,5 Millionen die 46 Busse auf elf Linien. Die Stadtverwaltung wertet das geschaffene Angebot als Erfolg. Vierspu­rige Straßen konn­ten auf zwei Spuren zurückgebaut werden, weil die breiten Verkehrsadern nicht mehr benötigt werden. Die Einkaufsstraßen wurden autofrei, die Innenstadt ist heute verkehrs­beruhigt, und es gibt weniger versiegelte Oberflächen. Die Umsetzung dieses Verkehrskonzeptes hat außerdem dazu geführt, dass bis zu 30% mehr Menschen in die Stadt kommen und die Umsätze des Einzel­handels seit der Umgestaltung stiegen.

Ein aktuelles Beispiel ist auch die estnische Hauptstadt Tallinn (Bevölkerung: 423.000), die zu Beginn des Jahres 2013 den entgeltlosen Nahverkehr eingeführt hat.

Da die Umstellung des Nahverkehrs einer Großstadt wie Frankfurt in einer Metropolregion und in einem Verkehrsverbund nicht mit einer Kleinstadt wie Hasselt vergleichbar ist, sprechen wir uns für einen ersten Schritt in zeitlich und räumlich begrenztem Umfang aus. Die Quartiersbuslinien am Stadtrand bieten sich dafür besonders an, da sie keine Tarifgrenzen überschreiten und direkt Auswirkungen auf den Stadtteil beobachtet werden können.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Kostenfreies Mittagessen an Schulen

Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement, pädagogische Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Mittagessen an Frankfurter Schulen ist ab Beginn des Schuljahres 2013/2014 kostenfrei.

Hierfür werden im Etat unter Punkt 20.01.71 „Subventionierung Schüleressen“ folgende Summen veranschlagt:

  • 2013: € 7,26 Mio. (zusätzliche € 4,6 Mio.)
  • 2014: € 8,03 Mio. (zusätzliche € 4,87 Mio.)
  • 2015: € 9,41 Mio. (zusätzliche € 5,75 Mio.)
  • 2016: € 10,48 Mio. (zusätzliche € 6,82 Mio.)

Begründung

Ziel ist es, langfristig allen Schülerinnen und Schülern, die dies wünschen, ein kostenfreies Mittag­essen zu ermöglichen. Eine gesunde Ernährung ist der Schlüssel gegen Übergewicht und Konzen­trationsschwäche. Dies betrifft alle Kinder, nicht nur solche aus einkommensschwachen Familien.

Wie der Magistrat in Bericht B 116/2012 darlegt, ist es möglich, allen 8.500 Schülerinnen und Schülern, die derzeit am Mittagessen teilnehmen, für nur € 4,6 Mio. im ersten Jahr ein kostenfreies Mittagessen zu ermöglichen. Bei einer jährlichen Steigerung der Teilnahme um 1.000 Schülerinnen und Schüler geht der Magistrat von einer Zunahme von zusätzlich € 574.600 pro Jahr aus, Preis­steigerungen für Lebensmittel nicht eingerechnet.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Kindergärten und -tagesstätten beitragsfrei

Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beitragspflicht für Kindergärten und -tagesstätten wird in Frankfurt vollständig aufgehoben.

Begründung

Unter den geforderten Konsequenzen, die der internationalen Schulleistungsstudie PISA folgten, gehörte: Gerade Kinder aus benachteiligten Elternhäusern müssen im Vorschulalter gefördert werden. Doch Statistiken zeigen, dass jedes zehnte Kind in Deutschland vor der Einschulung niemals einen Kindergarten besucht hat. Unter diesen stellen Kinder mit Migrationshintergrund einen größeren Anteil dar. Hingegen werden die knappen Ganztagsplätze überwiegend von Akademiker-Kindern besucht.

Beitragsfreie Frühförderung bedeutet Frühförderung für alle Kinder. Frühförderung bedeutet allerdings auch, dass Frankfurter Kindergärten von derzeitigen Aufbewahrungsanstalten zu Bildungsstätten umge­formt werden: Denn es ist die Aufgabe unserer Erzieher, Defizite und Nöte frühzeitig zu erkennen, zu beheben und nicht etwa bis zum Schuleintritt der Kinder aufzuschieben. Frühzeitige Förderung im Kindergarten gewährleistet reibungsloses Lernen und reibungslose Übergänge in die Schule.

Die Beitragspflicht für Kindergärten fördert somit die Entstehung von Bildungsdiskrepanzen zwischen Kindern unterschiedlicher Herkunft und sozialer Zugehörigkeit noch vor dem Schuleintritt, denn der Bei­trag überfordert viele einkommensschwächere Familien. Folglich müssen die betroffenen Kinder auf den Besuch des Kindergartens und ihr Recht auf frühe Bildung verzichten. Bei Familien, die sich aus finan­ziellen Gründen gegen die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten oder Kitas entscheiden, wird der Wie­dereintritt des betreuenden Elternteils, in der Regel Mütter, ins Erwerbsleben behindert. Somit baut die Aufhe­bung der Beitragspflicht auch strukturelle Diskriminierung ab. Eine Anhebung der Beiträge, wie vom Magistrat vorgeschlagen, würde die Diskriminierung noch verstärken und ist daher abzulehnen.

Antragsteller

Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster

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Kitas in Randzeiten öffnen

Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Mindestens 30% der städtischen Kindertagesstätten gewährleisten nach Bedarf ganzjährig Betreuungs­zeiten von 6 bis 20 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Wochen­enden und gesetz­liche Feiertage.

Begründung

Die derzeitigen Regelöffnungszeiten von 7:30 bis 17:00 Uhr entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen der modernen Arbeitswelt.

Chancengleichheit heißt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Frauen und Männern ermög­lichen, Familie mit Beruf zu verbinden. Eine der wichtigsten kommunalpolitischen Aufgaben ist es daher, Betreuungsangebote für alle Kinder zur Verfügung zu stellen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Die Öffnungszeiten der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen müssen deshalb flexibler werden und sich den Bedürfnissen von berufstätigen Eltern anpassen.

Wie groß die Not ist, kann man im „Betreut Report 2011“ nachlesen. Dort heißt es zum Thema Verein­barkeit von Familie und Beruf: 65% der Befragten mussten mit der Familiengründung von einer Voll- in eine Teilzeitstelle wechseln. Es besteht eine steigende Nachfrage von Eltern, die sich für ihre Kinder eine flexible Kinderbetreuung wünschen. 82% der Befragten geben an, dass flexiblere Öffnungszeiten einen positiven Einfluss auf ihr Berufsleben hätten.

Um diesen Wandel des Arbeitsmarkts zu reflektieren, ist es notwendig, die Bedürfnisse von Berufstäti­gen zu erfüllen. Mit einer Erweiterung der Betreuungszeiten in 30% der städtischen Kitas ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, um Frankfurt als lebens­werte Stadt für Famlien zu erhalten.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Freiwilligen Polizeidienst abschaffen!

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit
Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Freiwillige Polizeidienst wird abgeschafft. Die dadurch frei werdenden Mittel in Höhe von jährlich € 200.000 fließen in Projekte aus den Bereichen Bildung und Soziales.

Begründung

Die Frankfurter Rundschau bemerkt angesichts der Amtsanmaßung eines Hilfspolizisten am 22.10.2012 zutreffend:

„Der Freiwillige Polizeidienst, der de jure kaum mit Kompetenzen ausgestattet ist, taugt meistens tatsächlich für das Ausleben des Wunsches, einmal ungestraft den dicken Max spielen zu dürfen. Was das für die Verbesserung der Sicherheit bringen soll, dürfte wohl auf ewig ein Rätsel bleiben. […] Eine Stadt wird vielleicht durch Zivilcourage sicherer. Aber Zivilcourage lässt sich nicht durch Handschellen, Pfefferspray und Dienstausweise generieren. Und sie ist auch nicht auf diese Utensilien angewiesen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Herbert Förster

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Petra Roth ihr Gnadenbrot

Produktbereich: 21 Kultur
Projektgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt möge sich im Rahmen ihrer Beteiligung dafür einsetzen, dass die Geschäfts­führung der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH zukünftig auf ehrenamtlicher Basis erfolgt.

Begründung

In Zeiten knapper Kassen ist es nur konsequent, dass auch in den obersten Verwaltungsetagen Gelder eingespart werden. Die prestigeträchtige Geschäftsführung des Kulturfonds soll mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass Kulturarbeit nicht mit Geld aufzuwiegen ist. Mit den einge­sparten finanziellen Mitteln in Höhe von jährlich rund € 100.000 könnten so zusätzliche attraktive Leuchtturmprojekte mit nationaler oder internationaler Strahlkraft finanziert werden.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Firmenparkplätze besteuern, auf ÖPNV umsteigen

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine jährliche Abgabe erhoben werden kann pro Firmenparkplatz von Unternehmen, die über mehr als zehn Mitarbeiterparkplätze verfügen. Kundenparkplätze sind davon ausdrücklich ausgenommen.

Begründung

Die Hessische Landesregierung hat mit der Änderung der Hessischen Bauordnung der Stadt Frankfurt die Möglichkeit genommen, für die per Stellplatzeinschränkungssatzung reduzierten Parkplätze eine Stellplatzablöse einzunehmen. Dadurch fehlen erhebliche Mittel im Haushalt, die bislang in den Ausbau der Nahmobilität und des ÖPNV geflossen sind. Gleichzeitig strömen durch die nun wieder vermehrt gebauten Stellplätze mehr Fahrzeuge in die Stadt.

In Großbritannien haben Nottingham und Bristol die so genannten „Workplace Levies“ entdeckt, womit sie die Verstopfung der Städte durch motorisierten Individualverkehr reduzieren, Anreize zum Umstieg auf den ÖPNV setzen, das Stadtklima und nicht zuletzt ihren Etat verbessern.

Sollte es hierzu eine Rechtsgrundlage in Hessen geben, wäre dies eine mögliche Kompensation für die entfallene Stellplatzablöse. Frankfurt hat einen sehr guten öffentlichen Nahverkehr; in dieser Stadt Arbeitende müssen nicht mit ihrem eigenen Auto einpendeln.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Gewerbesteuerhebesatz erhöhen

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab dem 01. Juli 2013 wieder auf 490 Punkte erhöht.

Begründung

Der angespannten Haushaltslage kann nicht nur mit Kürzungen und Einsparungen begegnet werden.

Der Gewerbesteuersatz von 460 Punkten in Frankfurt liegt derzeit auf einem Niveau mit der Stadt Leipzig. Auch ein niedriger Satz konnte die Abwanderung der Deutschen Börse von Frankfurt nach Eschborn verhindern. Mit einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 490 Punkte zieht Frankfurt gleichauf mit der Stadt München, die trotz ihres Spitzensteuersatzes weiterhin für Unternehmen äußerst attraktiv ist.

Durch eine Erhöhung ist es möglich, den kommenden Haushaltslöchern besser zu begegnen und durch bedachte Investitionen Frankfurt als attraktiven Finanz- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Schließlich profitieren auch die Unternehmen und ihre Mitarbeiter*innen von Standortfaktoren wie einem wirtschaftlich solidem Frankfurt, dem öffentlichem Nahverkehr, sozialer Infrastruktur, aus­reichendem Wohnungsbau und dem kulturellen Angebot der Stadt.

Antragsteller

Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster

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Anliegenmanagementsystem

Zugehörige Vorlagen: B 465/2012, NR 435/2012, NR 496/2013

Kontext: Wortprotokoll über die 18. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 31. Januar 2013 (16.07 Uhr bis 00.05 Uhr), TOP 9, Bürgeranliegen im Internet Weiterlesen

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Notfallhilfe für Opfer von Vergewaltigungen

Kontext: Wortprotokoll über die 18. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 31. Januar 2013 (16.07 Uhr bis 0.05 Uhr), TOP 3, 17. Fragestunde, Frage 735

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten:

In Köln wurde eine junge Frau, die vermutlich vergewaltigt wurde, von zwei katholischen Krankenhäusern abgewiesen. Nachträglich ist nun bekannt geworden, dass „aufgrund eines Missverständnisses“ die medizinische Hilfe durch Ärztinnen der Kliniken verweigert wurde, da sie disziplinarische Maßnahmen fürchteten. Alle medizinischen Maßnahmen und eine anonyme Spurensicherung würden angeboten, mit Ausnahme der Notfallkontrazeption, der s.g. „Pille danach“.

Ich frage den Magistrat:

Ist sichergestellt, dass insbesondere auch die katholischen Kliniken in Frankfurt am Main alle medizinischen Maßnahmen, anonyme Spurensicherung und Notfallkontrazeption für Opfer von Vergewaltigungen anbieten und „Missverständnisse“ beim Personal ausgeschlossen sind?

Schriftliche Antwort des Magistrats:

Bereits lange vor der aktuellen Debatte hat die Stadt Frankfurt am Main die Defizite in der medizinischen Akutversorgung vergewaltigter Frauen erkannt und Schritte zur Verbesserung der Strukturen eingeleitet. Ich verweise auf den Bericht B 9 des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 16.01. 2013.

Im Sinne der Qualitätssicherung wird die umfassende medizinische Akutversorgung einschließlich der Befundung in Kürze an mehreren ausgesuchten Krankenhäusern in Frankfurt zur Verfügung gestellt , alle anderen Krankenhäuser sind jedoch in das Informationsnetz eingebunden, so dass sichergestellt ist, dass keine Frau abgewiesen wird.

Zu den ausgewählten Kooperationskrankenhäusern gehört auch das katholische Marienkrankenhaus, das die medizinische Akutversorgung nach Vergewaltigung in vollem Umfang sicherstellt. Vergleichbare Fälle, wie sie in Köln eingetreten sind, sind dem Magistrat nicht bekannt.

Parlis: Frage F 735/2013

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Stand der Ermittlungen in Fällen von Polizeigewalt

Kontext: Wortprotokoll über die 18. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 31. Januar 2013 (16.07 Uhr bis 0.05 Uhr), TOP 3, 17. Fragestunde, Frage 727

Stadtverordneter Luigi Brillante, Piraten:

Vor einiger Zeit wurden in Frankfurt Fälle von rassistischen Übergriffen der Polizei bekannt. Für Rassismus ist in unserer Gesellschaft und bei der Polizei kein Platz. In beiden Fällen wurde von den betroffenen Personen, Derege Wevelsiep und Mounir Ackermann, Anzeige erstattet.

Inzwischen sind Monate vergangen, und ich frage den Magistrat:

Wie ist der Stand der Ermittlungen in beiden Fällen, und sind gegen die betroffenen Beamten disziplinarische Maßnahmen ergriffen worden beziehungsweise welche Konsequenzen hat die Frankfurter Polizei aus den Vorfällen gezogen?

Antwort des Magistrats, Stadtrat Markus Frank:

Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Brillante!

Ich bin erst einmal dankbar, dass Sie festgestellt haben, dass in unserer Gesellschaft und bei unserer Polizei kein Platz für Rassismus ist. Genau das ist die Politik des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main. Wir wollen, dass alle Menschen, die in Frankfurt wohnen, leben oder Geschäfte machen wollen, friedlich und möglichst auch fröhlich zusammenleben können. Das ist unsere Leitlinie und ist ganz wesentlich für eine moderne Gesellschaft.

Jetzt haben Sie nachgefragt, wie der Stand der Ermittlungen ist. Ich bin jetzt leider nicht die Ermittlungsbehörde und auch nicht für diese verantwortlich. Ich habe aber selbstverständlich bei der Polizei nachgefragt. Das Polizeipräsidium teilt uns mit, dass das Verfahren derzeit noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist und die Polizei wird, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, von ihrer Seite keine Aussage treffen. Kurzum, die Staatsanwaltschaft ist am Zug. Ich habe hohes Vertrauen in unser Rechtssystem, dass diese Vorwürfe aufgeklärt werden, danach wird man dann über Konsequenzen diskutieren können.

Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker:

Vielen Dank! Eine Zusatzfrage stellt Herr Stadtverordneter Brillante. Bitte schön!

Stadtverordneter Luigi Brillante, Piraten:

(Zusatzfrage)

Warum kann die Frankfurter Polizei keine Aussagen machen, während zum Beispiel in Wiesbaden die Polizei viel kooperativer ist. Ich muss feststellen, dass der Presse zu entnehmen war, dass weitere ähnliche Fälle ans Tageslicht kommen. Daher frage ich den Magistrat, ob er jetzt bereit ist, sich für eine unabhängige Beschwerdestelle einzusetzen, damit sich die Betroffenen leichter tun, solche Vorfälle anzuzeigen. Oft trauen sie sich nicht, weil sie Angst haben.

Stadtrat Markus Frank:

(fortfahrend)

Aus meiner Arbeit, auch als Wirtschaftsdezernent, weiß ich, dass viele Unternehmen sich in der Bundesrepublik Deutschland, aber vornehmlich in Frankfurt am Main ansiedeln, auch aus dem Grund heraus, weil sie wissen, dass wir ein ordentlich geführtes Rechtssystem haben. Ich habe großes Vertrauen in die Justiz, dass dieses Verfahren aufgeklärt wird. Insofern glaube ich nicht, dass wir noch zusätzliche Stellen brauchen. Ich glaube, unser Rechtssystem, so wie es aufgebaut ist, ist nicht nur erfolgreich, sondern könnte vielen anderen Ländern ein Vorbild sein.

(Beifall)

Parlis: Frage F 727/2013

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