Hortplätze und Ganztagsbetreuung ausbauen

Produktbereich: 20 Bildung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Verfahren für die zentrale Vergabe der Hortplätze in Frankfurt einzuführen. Dieses Verfahren soll die Doppelbuchungen von Plätzen durch die Eltern verhindern, und andererseits dafür Sorge tragen, dass die Eltern die Möglichkeit haben, zu erfahren, an welcher Stelle der Vergabeliste sie sich befinden und wie gut die Chance auf einen Platz ist.
  2. Stadtweit soll die Anzahl der Plätze für die Betreuung der Grundschüler bis 16.30 Uhr erhöht werden, damit die Eltern eine Garantie haben, dass ihre Kinder bis 16.30 Uhr betreut sind.
  3. Bis der Pakt für den Nachmittag der hessischen Landesregierung stadtweit greift, muss eine Übergangslösung für die Grundschulen gefunden werden. Hierfür sind Mittel in den Doppelhaushalt 2015/2016 einzustellen.

Begründung

Allein in Bockenheim fehlten im Sommer laut der Hortinitiative bei 109 Kindern, die vor der Einschulung stehen, rund 40 Hortplätze. Dutzende Eltern und Kinder sind im Juni 2014 in Bockenheim für mehr Hortplätze auf die Straße gegangen. Gemeinsam demonstrierten sie für ausreichend Betreuung. Die Hortinitiative wandte sich an die Stadt, das Stadtschulamt und den Ortsbeirat und warb auch im Bildungsausschuss für Unterstützung. Mittlerweile ist für die Franckeschule eine Lösung gefunden worden.

Doch nicht nur in Bockenheim sind die Hortplätze rar. An der Textorschule in Sachsenhausen etwa fehlen über 60 Hortplätze. Dort organisiert eine Eltern-Initiative die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder nun selbst.

Frankfurt wächst jedes Jahr um vierhundert Kinder, die eingeschult werden müssen. Für die Eltern ohne Hortplatz ist das eine Katastrophe. Sie stehen vor dem Dilemma ihren Job aufgeben zu müssen oder gar umziehen zu müssen. Ganztagsschulen gibt es leider nicht flächendeckend in Frankfurt. Für den „Pakt für den Nachmittag“, den die Landesregierung mit den Kommunen schmieden will, um endlich auch Eltern von Grundschulkindern ein zuverlässiges Betreuungsangebot zu machen und Grundschulen in Ganztagsschulen umzuwandeln, hat die Stadt Frankfurt sich beworben. Dieser greift aber erst zum Schuljahr 2015/16. Unklar ist bislang noch, welche Schulen hier einen Zuschlag erhalten und wie viel Geld hier zur Verfügung gestellt wird. Also muss eine Übergangslösung gefunden werden.

Ein Online-Anmeldesystem zur zentralen Bedarfsanalyse und Platzvergabe muss jetzt endlich an den Start gehen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Erhöhung des Zuschusses für die Sozialpädagog*innen im inklusiven Unterricht an der Ernst-Reuter-Schule II

Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Zuschuss für die Integrativen Maßnahmen an der Ernst-Reuter-Schule II, AWO Kreisverband Frankfurt am Main, wird im Doppelhaushalt 2015/2016 jährlich von 166.340 Euro auf 191.000 Euro erhöht, um eine Stellenaufstockung zu finanzieren.

Begründung

Die Stadt Frankfurt bezuschusst die von der AWO durchgeführte sozialpädagogische Begleitung integrativer Klassen an der ERS II seit 1989. Eine vergleichsweise Bezuschussung erfolgt an keiner anderen Frankfurter Schule. Die Ernst-Reuter-Schule II leistet seit mehr als zwanzig Jahren eine hervorragende Inklusionsarbeit. Sie wurde in diesem Jahr auch hierfür mit dem Preis „Eine Welt für alle“ ausgezeichnet. Die ERS II gilt mit ihrem Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung, der seit Anbeginn von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der AWO begleitet wird, als vorbildlich.

Unabhängig von der Nachfrage von Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf hält die Ernst-Reuter-Schule die Aufnahmekapazität – auch seit Beginn der Inklusion – relativ konstant (16-18 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf). Im unmittelbaren Einzugsgebiet der ERS II bestehen darüber hinaus starke soziale Indikatoren für erhöhten Förderbedarf. Im Schulalltag bedeutet das konkret, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam am Unterricht teilhaben. Außerdem machen alle zur gleichen Zeit ein für sie passendes Schulpraktikum, und auch die Klassenfahrten finden gemeinsam statt.

Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen begleiten das gemeinsame Lernen, den Sportunterricht und die Klassenfahrten. In dieser Form ist die inklusive Beschulung in der Ernst-Reuter-Schule II längst Praxis. Es gibt auch außerhalb des Unterrichts sozialpädagogisch betreute Angebote, die die sozialen Kontakte von allen Kindern im Klassenverband miteinander fördern. Es besteht eine intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrkräften. Die Pädagoginnen und Pädagogen haben ein Konzept für die inklusive Beschulung vorgelegt. Die Inklusion erfordert demnach eine deutliche Erweiterung der Leistungen.

Der AWO konnte auf begründeten Antrag in den letzten Haushaltsjahren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die aber aus internen Umschichtungen finanziert werden mussten, das heißt, es konnten Restmittel, die aus Haushaltsansätzen nicht verwendet wurden, für die Finanzierung dieser Personalstellen aufgewendet werden. Laut Auskunft des Stadtschulamtes ist eine Überschreitung des Haushaltsansatzes in Zeiten der Konsolidierung nun nicht mehr möglich und insoweit können auch keine Restmittel anderweitig umgeschichtet werden.

Die Betreuung der achtzügigen Jahrgangsstufen 5-7 teilen sich derzeit drei Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Sie sind dabei Ansprechperson für jeweils einen Jahrgang über drei Jahre hinweg, häufig auch Vertrauensperson darüber hinaus. Für die betroffenen Kinder mit Förderbedarf ist eine Kontinuität in der sozialpädagogischen Betreuung wichtig. Für eine Verstetigung der Sozialpädagogik an der Ernst-Reuter-Schule II ist darum eine ausreichende Finanzierung, gerade auch im Hinblick auf die Ziele der schulischen Inklusion in Frankfurt am Main, grundlegend.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Jugendhilfe an Schulen stärken

Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Zuweisung und Stellenbemessung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Jugendhilfe an Schulen wird ausgeweitet.
  2. Die Kriterien für zusätzliche Stellen sollen nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler und nach dem Sozialindex des Einzugsgebietes der jeweiligen Schulen bemessen werden.
  3. Die dafür notwendigen Mittel werden im Doppelhaushalt 2015/2016 bereitgestellt.

Begründung

Das Förderprogramm „Jugendhilfe in der Schule“ hat an 37 Schulen über 72 Personalstellen mit insgesamt 103 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Stand Juni 2013). Der Ausbau hat zunächst an den Hauptschulen begonnen und wurde dann nach und nach auf die Förderschulen ausgedehnt. Mit Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde das Programm in 2012 auf sechs Realschulen erweitert. Das Programm „Jugendhilfe in der Schule“ wird mittlerweile aus kommunalen Mitteln finanziert, weil die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach Ablauf des Programms nicht mehr zur Verfügung stehen und z. B. die Landesmittel für den Standort Schulsozialarbeit in der Ernst-Reuter-Schule gestrichen wurden.

Das Förderprogramm ist an Haupt-, Real- und Förderschulen mit 1,5 Personalstellen, an verbundenen Haupt- und Realschulen mit 2 Stellen, an Gesamtschulen mit 2,5 Stellen eingerichtet. Zurzeit sind für das Jugendhilfeangebot an weiterführenden Schulen im Doppelhaushalt 2015/2016 jährlich 4,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Haushalt 2014 waren noch 4,9 Millionen Euro vorgesehen.

Ziel muss es sein, gerade Frankfurter Schülerinnen und Schülern, die von strukturellen Benachteiligungen betroffen sind, bessere Bildungschancen zu bieten und Benachteiligungen mit Hilfe von Schulsozialarbeit an den Schulen auszugleichen. Hierzu ist es wichtig, sich bei der Stellenbemessung sowohl auf die Größe der Schulen als auch auf die sozialräumlichen Anforderungen in der Bildungsregion zu beziehen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Kostenlose Kinderbetreuung für alle

Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben Tagespflege

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beitragspflicht für Kinderbetreuungseinrichtungen wird in Frankfurt vollständig aufgehoben.

Begründung

Beitragsfreie Frühförderung bedeutet Frühförderung für alle Kinder. Frühförderung bedeutet allerdings auch, dass alle Kinderbetreuungseinrichtungen zu Bildungsstätten umgeformt werden: Denn es ist die Aufgabe unserer Erzieherinnen und Erzieher, Defizite und Nöte frühzeitig zu erkennen, zu beheben und nicht etwa bis zum Schuleintritt der Kinder aufzuschieben. Frühzeitige Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen gewährleistet reibungsloses Lernen und reibungslose Übergänge in die Schule.

Die Beitragspflicht für Kinderbetreuungseinrichtungen fördert die Entstehung von Bildungsdiskrepanzen zwischen Kindern unterschiedlicher Herkunft und sozialer Zugehörigkeit noch vor dem Schuleintritt, denn der Beitrag überfordert viele einkommensschwächere Familien. Viele Frankfurter Familien sind nach dem neuesten Frankfurter Sozialbericht, Teil X – Familien in Frankfurt am Main – als armutsgefährdet einzustufen, d. h. jede dritte befragte Familie verfügt nur über ein geringes Einkommen.[1] Folglich müssen die betroffenen Kinder auf den Besuch des Kindergartens und ihr Recht auf frühe Bildung verzichten. Bei Familien, die sich aus finanziellen Gründen gegen die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten oder Kitas entscheiden, wird der Wiedereintritt des betreuenden Elternteils, in der Regel Mütter, ins Erwerbsleben erschwert. Somit baut die Aufhebung der Beitragspflicht für diese Familien auch strukturelle Diskriminierung ab.

Als einen weiteren Kritikpunkt in diesem Zusammenhang sehen wir die Einführung der „Herdprämie“. Eine Studie der OECD von 2012 belegt, dass die eingeführte „Herdprämie“ nicht nur Frauen vom Arbeitsmarkt fernhält, sondern die Integration von Frauen mit Migrationshintergrund erschwert.

DIE LINKE hat das unsoziale und lebensferne Projekt stets scharf kritisiert, weil es ein Familienbild längst vergangener Zeiten propagiert und Frauen ins gesellschaftliche Abseits drängt. Die Gelder, die die „Herdprämie“ verschlingt, wären viel nutzbringender in den Ausbau von Kindertagesstätten und die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern angelegt. Und einer positiven Wirkung auf die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund kann bei der Aussicht auf gemeinsames Spielen und Lernen niemand widersprechen.

Des Weiteren wird durch die geforderte Aufhebung des Elternentgeltes der Verwaltungsaufwand geringer. Die Entgelte für Kindertagesstätten-, Krippen- und Hortplätze sowie die Entgeltübernahmen von Sozialrathäusern schlagen im Jahresabschluss 2012 von Kita Frankfurt sowieso nur mit einer Summe von 8.422.382,65 Euro zu Buche. Der städtische Zuschuss für den Eigenbetrieb Kita soll im Haushaltsjahr 2015 von 107 auf 113 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2016 von 113 Millionen Euro auf 119 Millionen Euro erhöht werden. Die Aufhebung der Beitragspflicht erfordert also nur eine geringe Erhöhung des städtischen Zuschusses.

[1] Frankfurter Sozialbericht, Teil X: Familien in Frankfurt am Main – Lebenswirklichkeit und Unterstützungsbedarfe – Ergebnisse einer empirischen Erhebung unter Frankfurter Müttern und Vätern mit minderjährigen Kindern, Reihe Soziales und Jugend 41, Hrsg. Dezernat für Soziales, Senioren, Jugend und Recht, Stadt Frankfurt am Main, S. 168

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Musikschulen in den Stadtteilen erhalten

Produktgruppe: 20 Bildung
Produktbereich: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Musikschule Frankfurt e.V. ihre Standorte und Angebote unverändert weiterführen und ausbauen kann. Die dafür erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2015/16 eingestellt.

Begründung

Die drohende Schließung der Musikschulen in Fechenheim und Zeilsheim ist ein Armutszeugnis für die Stadt Frankfurt. Fechenheim und Zeilsheim sind Beispiele für Stadtteile, in denen finanzschwache Familien leben, die oftmals nicht das notwendige Kleingeld haben, um ihren Kindern einen Besuch einer privaten Musikschule zu finanzieren. Dies wäre ein bildungs- und sozialpolitisch völlig falsches Signal. Auch das Argument von Seiten der Frankfurter CDU, dass es ja zumutbar sei, mit den Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren, zieht hier nicht.

Ein wohnortnahes Angebot kultureller Bildung hat viele Vorteile: „kurze Wege für kurze Beine“, es entstehen keine Fahrt- und Umweltkosten. Wohnortnah bedeutet einen niedrigschwelligen Zugang. Frankfurt gibt so viel Geld für Prestigeprojekte aus, daher müsste hier noch genügend Geld vorhanden sein, damit die Musikschulen ihr Angebot unverändert weiterführen können auch in Fechenheim und Zeilsheim.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Rekommunalisierung und Schaffung öffentlicher Arbeitsplätze

Produktbereiche: 18 Soziales, 20 Bildung, 98 Zentrale Finanzwirtschaft

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Doppelhaushalt 2015/2016 werden ausreichend Mittel für die Rekommunalisierung zuvor privatisierter Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge bereitgestellt. Ziel ist es, erweiterte kommunale Steuerungsmöglichkeiten zurückzugewinnen.

  1. Im Bereich der Schulreinigung wird ein Eigenbetrieb gegründet. Die Beschäftigten des Eigenbetriebes werden sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  2. Die Stadt schafft für alle Schulen einen Hausmeisterplatz. Die beschäftigten Hausmeisterinnen und Hausmeister werden nach TVöD bezahlt.
  3. Die städtischen Küchenbetriebe werden wieder eingerichtet und eine dezentrale Essenversorgung für Schulen und Kindertagesstätten eingeführt.
    1. Der Vertrag mit privaten Anbietern wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
    2. Die Stadt Frankfurt richtet die „Städtischen Küchenbetriebe“ als Koordinierungs- und Verwaltungsstelle wieder ein.
    3. Die Vergabe der Leistung soll an verschiedene Frankfurter Träger erfolgen, die entweder schon eigene Großküchen unterhalten, oder zeitnah solche Betriebe einrichten können. Bevorzugt werden Einrichtungen, die sich auf die Vermittlung von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen („Angepasste Arbeit“) spezialisiert haben.
    4. Die Mahlzeiten sollen folgenden Ansprüchen genügen:
      • Verzicht auf gentechnisch veränderte Lebensmittel.
      • Bevorzugung frischer Ware.
      • Bevorzugung von Produkten aus biologischem Anbau aus der Rhein-Main-Region.
      • Minimierung von Lieferzeiten und -wegen. Lückenloser Nachweis der Produktlebensläufe.

Begründung

Die Erfahrungen der Privatisierungswelle der vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass private Anbieter nicht bessere Qualität und günstigere Leistungen erbringen als kommunale Unternehmen. Derzeit erleben wir ein Umdenken in der Politik: Ehemals privatisierte Bereiche der Daseinsvorsorge werden von Kommunen wieder in kommunale Verantwortung überführt. Beispiele finden sich im gesamten Bundesgebiet.

Rekommunalisierung bedeutet, dass die Daseinsvorsorge weiter in öffentlicher Hand bleibt. Davon profitiert die kommunale Politik durch direkten Einfluss auf die Dienstleistung, den Preis und die Qualität.

Warum eine Rekommunalisierung der Essensversorgung notwendig ist, hat der Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt am Main in seinem Informationsflyer „Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen – Fluch oder Segen?“ hinreichend dargelegt. Dass die Qualität von privaten Anbietern nicht besser ist, bewies der bisherige Betreiber der Rathauskantine im Römer, der Caterer Sodexo.

Mit der Schaffung von Hausmeisterstellen an allen Frankfurter Schulen werden neben dem Beschäftigungseffekt weitere sozialpolitische Ziele angesprochen. Zum einen bedeutet die Anwesenheit von Hausmeisterinnen und Hausmeistern in den Schulen einen besseren Service für Lehrkräfte, Angestellte und Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus können Sporthallen von Schulen an Vereine günstig vermietet werden. Somit werden Vereine, die sich keine eigenen Hallen leisten können, in ihrer Arbeit unterstützt. Die positiven Effekte werden sich vor allem im Bereich des Jugend- und Integrationsbereichs auswirken.

Neben den Sporthallen können die Schulhöfe als Spielplätze genutzt werden, wenn Hausmeisterinnen und Hausmeister als Aufsichtspersonen den ganzen Tag anwesend ist. Die Aufsichtsrolle der Hausmeisterinnen und Hausmeister hat zudem einen Nebeneffekt, der für das Gebäudemanagement erhebliche Kosteneinsparungen bedeutet. Schließlich kann der zunehmende Vandalismus an den Schulen durch die Hausmeisterinnen und Hausmeister gestoppt und verhindert werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Planungssicherheit für Vereine und weltanschauliche Gruppierungen

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  • Der städtische Zuschuss für die Förderung von Veranstaltungen von Vereinen und weltanschaulichen Gruppierungen in den Gemeinschaftshäusern der Saalbau GmbH wird von 5.206.500 Euro auf 7.000.000 Euro angehoben.
  • Die Preiserhöhung für die Anmietung der Räume der Saalbau wird zurückgenommen.

Begründung

In Frankfurt sind mehr als 360.000 Bürgerinnen und Bürgern in Vereinen organisiert. Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag für das Zusammenleben und die Integration in unserer Stadt. Eine wichtige Grundlage der vielfältigen Aktivitäten von Vereinen ist die Nutzung der Gemeinschaftshäuser der Saalbau GmbH für ihre Veranstaltungen.

Zwar unterstützt die Stadt Frankfurt die Aktivitäten von Vereinen durch einen Zuschuss, so dass die Vereine einen geringen Eigenanteil entrichten müssen. Allerdings ist der Zuschuss an die Vereine für die Raumanmietung in den Häusern der Saalbau GmbH viel zu niedrig angesetzt und auf einen jährlichen Betrag von 5,2 Millionen Euro begrenzt. Ist dieser Förderbetrag erschöpft, bedeutet das für die Vereine, dass ihnen oftmals der komplett anfallende Mietbetrag in Rechnung gestellt wird.

Insbesondere kleine Vereine können kaum die reguläre Miete, ebenso wenig wie die anfallenden Kosten für Bestuhlung und Beschallung, aufbringen. Es muss jedoch im Interesse der Stadt sein, allen Vereinen unabhängig von ihrer Finanzstärke die Ausrichtung ihrer Veranstaltungen in den Gemeinschaftshäusern der Saalbau GmbH zu ermöglichen. Ohne Erhöhung des städtischen Zuschusses wird es zu einer erheblichen Einschränkung des Sport- und Kulturangebots durch die Vereine in unserer Stadt kommen.

In der 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2014 wurde per Mehrheitsvotum der Stadtregierung der Vorlage M 76/2014 zugestimmt und damit die Kostenbeteiligung der mietzuschussberechtigten Nutzer ein weiteres Mal erhöht. Das hat zu großen Verstimmungen innerhalb der Stadtgesellschaft geführt. Auch der Saalbau-Geschäftsführer, Andreas Eichstaedt, hat in einem Brief an die Frankfurter Vereine und Organisationen deutlich formuliert, um was es dabei geht. Dafür ist er prompt in den vorzeitigen Ruhestand entlassen worden. Dabei verdient Herr Eichstaedt die volle Unterstützung. Unsinn muss als solcher benannt werden. Unsoziale Preiserhöhungen müssen umgehend zurückgenommen werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Kulturvielfalt fördern statt kaputtsparen! Den Zuschuss für das Kulturprogramm des Club Voltaire erhöhen

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Kürzung des Zuschusses für die Kulturarbeit des Club Voltaire von 7.000 Euro auf 5.000 Euro umgehend zurückzunehmen.
  2. Um die kulturelle Arbeit, insbesondere für junge Menschen, auch in Zukunft weiterführen zu können, möge die Stadtverordnetenversammlung vielmehr eine Erhöhung des Zuschusses ab 2015 auf 15.000 Euro beschließen.

Begründung

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2014 am 12. Dezember 2013 wurde beschlossen, dem Club Voltaire in 2014 nur noch einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu gewähren und für die folgenden Haushaltsjahre zu prüfen, ob und wie die Förderung als Projektförderung weitergeführt werden kann. Damit ist das kulturelle Angebot im bisherigen Umfang und zu bezahlbaren Eintrittspreisen nicht mehr gewährleistet. Diese Institution darf den Sparvorgaben des Magistrats nicht zum Opfer fallen.

Der Club Voltaire besteht seit über 50 Jahren und ist ein Ort der kulturellen Vielfalt und offenen Debattenkultur in Frankfurt. Er hat weit über die Grenzen Frankfurts hinaus Bedeutung erlangt. Er entwickelte sich in den über fünfzig Jahren seines Bestehens zu einem anerkannten Ort des kritischen, parteiübergreifenden, politischen Diskurses für Jung und Alt. Namhafte Literaten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Politikerinnen und Politiker, die Frankfurt besuchten, versäumten es nur selten, dem Club Voltaire einen Besuch abzustatten.

Der Club ist zwar parteiisch, aber an keine Partei gebunden. Als eingetragener, gemeinnütziger Verein war und ist er ein Ort für Gegenöffentlichkeit. Er bietet Raum für alternative Kunst und Kultur und – mit einer kleinen Kneipe – für ein Zusammensein ohne Diskriminierung. Größen aus Politik, Gesellschaft und Kultur waren und sind Gäste des Clubs.

Die jährlichen Zuschüsse aus dem städtischen Kulturetat betrugen erstmalig 1991 noch 15.000 DM und wurden schrittweise bis 2004 auf 7.000 Euro gekürzt. Konnten von den Zuschüssen anfangs noch Personal- und Mietkosten bestritten werden, so decken sie aktuell nur noch zwei Drittel der Mietkosten, da seit 15 Jahren keine Erhöhungen zum Inflationsausgleich gewährt wurden. Ein erhöhter Zuschuss ab 2015 ist darum angemessen, um den Fortbestand des Clubs zu sichern.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Zuschuss für naxos.KINO IM THEATER

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das naxos.KINO wird in die institutionelle Förderung mit einer Summe von 4.500 Euro aufgenommen.

Begründung

Das naxos.KINO IM THEATER ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und rechtlich vom Theater Willy Praml und dem Verein „Kulturelle Erziehung in Hessen“ völlig unabhängig. Das Theater vermietet dem Verein dienstags die Naxoshalle für seine Filmabende. Dort werden hochwertige Dokumentarfilme gezeigt. Grundsätzlich folgen noch Gesprächsrunden mit den Regisseuren und Experten zum jeweiligen Thema. Für dieses Engagement wurde das naxos.KINO in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2013 mit dem hessischen Filmpreis geehrt. Eine getrennte Förderung des Kinoprojektes von dem Theater Willy Praml ist möglich und geboten. Der Verein arbeitet komplett ehrenamtlich und kann ohne finanzielle Förderung nicht existieren. Insbesondere ist eine Förderung vonnöten für den Aufbau und die Pflege eines zeitgemäßen Internet-Auftritts sowie den Aufbau und die permanente Pflege eines Intranets. Das Intranet ist für diese Gruppe besonders wichtig, weil sie über kein Büro verfügt, was die Zusammenarbeit bisher sehr erschwert.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Halbtagsstelle für das Offene Haus der Kulturen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für den Verein Offenes Haus der Kulturen e.V. soll eine Halbtagesstelle zur Koordination und Organisation für die Entwicklung des Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen geschaffen werden. Für diese Stelle werden im Doppelhaushalt 2015/2016 Mittel in Höhe von 20.000 Euro jährlich als Zuschuss für den Verein bereitgestellt.

Begründung

Zurzeit erfolgt die Arbeit im Verein ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis, mit Mitteln des Vereins und projektbezogener Drittmittel. Der Verein strebt an, für die Übergangsphase – der Entwicklung vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen – eine Halbzeitstelle zur Koordination und Organisation zu schaffen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Erhöhung der Eintrittspreise für Bäder, Zoo, Museen und Palmengarten zurücknehmen

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Erhöhung der Eintrittspreise für Schwimmbäder der Frankfurter Bäderbetriebe, Zoo, Museen und Palmengarten aus 2013 werden zurückgenommen.

Begründung

Eine Erhöhung der Eintrittspreise belastet die kleinen Einkommen überproportional. Dort wo die Stadt direkt entscheiden kann, soll sie die Voraussetzungen zur Teilhabe nicht noch weiter einschränken. Zudem verzeichnet Frankfurt stark gestiegene Gewerbesteuereinnahmen. Der finanzielle Spielraum ist also allemal vorhanden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Lärmzuschlag für Kurzstreckenflüge!

Produktbereiche: 98 Zentrale Finanzwirtschaft, 22 Umwelt, 16 Nahverkehr und ÖPNV

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt führt einen Lärmemissionsbeitrag ein, der für Kurzstreckenflüge in Höhe von 15 Euro für jeden Flug bis 600 Kilometer ab Frankfurter Flughafen erhoben wird.

Begründung

Mobilität ist ein hohes Kulturgut. DIE LINKE. im Römer will die Mobilität deshalb auch nicht einschränken oder verbieten, aber – insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels – alternative und weniger umweltbelastende Mobilitätsangebote unterstützen. Da es im Bereich der Kurzstreckenflüge attraktive Angebote der Deutschen Bahn und anderer Anbieter ohne großen zeitlichen Mehraufwand gibt, möchten wir mit der Abgabe eine Lenkungswirkung hin zum Bahnverkehr anstreben.

Durch die neue Nord-West-Landebahn hat Fluglärm, insbesondere in den von Flugrouten betroffenen Stadtteilen, enorm zugenommen. In den kommenden Jahren muss die Stadt in Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung investieren.

Der Lärmemissionsbeitrag soll einerseits zum Lärmschutz für städtische Einrichtungen verwendet werden, aber auch dem ÖPNV zugutekommen, um die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote so komfortabel, barrierefrei und günstig wie möglich gewährleisten zu können.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Dem Klimawandel begegnen – mehr Gelder für die Grünflächen

Produktbereich: 22 Umwelt
Produktgruppen: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice, 22.09 Grün- und Freiflächen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Ab 2015 werden jährlich zusätzlich drei Millionen Euro zur Begrünung und Neupflanzung von Bäumen, besonders im innerstädtischen Bereich, im Haushalt bereitgestellt. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf Wohngebiete mit starker Verkehrsbelastung sowie Straßenbegleitbegrünung gelegt werden. Für den Pflegemehraufwand werden entsprechende Mittel für die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen bereitgestellt.
  2. Der Magistrat legt ein Förderprogramm auf, um bei der Begrünung von Fassaden und Dächern zu beraten und finanziell zu unterstützen. Zur Information, Beratung und Betreuung des Programms müssen Personal- und Sachmittel im Haushalt berücksichtigt werden.
  3. Die Stadt wird aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, um der weiteren Versiegelung von Flächen aktiv entgegen zu wirken und bereits versiegelte Flächen zurückzubauen. Hier sind Mittel für eine Machbarkeitsstudie einzustellen.
  4. Der Ausgabenschlüssel für die Pflege und den Erhalt der städtischen Grün- und Freiflächen wird auf ein Niveau angehoben, das eine nachhaltige und sachgemäße Grünflächenpflege ermöglicht. Hier müssen ausreichend Mittel für Sach- und Personalkosten im Haushalt bereitgestellt werden, auch, um tariflich abgesicherte Arbeitsplätze zu schaffen.
  5. Die Personalausstattung der Unteren Naturschutzbehörde wird so verbessert, dass diese Behörde ihre Aufgaben auch erfüllen kann.

Begründung

Im Bereich Umwelt und Klima muss das Engagement der Stadt zunehmen. Maßnahmen und Ideen des Innenstadtkonzepts oder der Anpassungsstrategie an den Klimawandel dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern müssen endlich umgesetzt werden. Die investiven Maßnahmen in Grün- und Freiflächen sind nicht ausreichend, die Pflegesituation in den Park- und Grünanlagen ist unbefriedigend.

Dass mit heißeren Sommern Begrünungen in hoch versiegelten Innenstadtbereichen eine zunehmend wichtige regulierende Funktion haben, ist zum Gemeinplatz geworden. Dass Begrünung das Mikro-Klima verbessert, Überhitzung vorbeugt, Luftschadstoffe filtert, bei der Reduzierung von Lärm unterstützend wirkt, Sauerstoff produziert, Menschen erfreut und Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere bietet, ist unbestritten.

Mit der Steigerung des Anteils von „Stadtgrün“, beispielsweise durch Neuanpflanzung von Bäumen, Fassaden- und Dachbegrünung, können in kurzer Zeit Verbesserungen des Stadtklimas bewirkt werden.

Darüber hinaus müssen gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um der weiteren Versiegelung von Flächen entgegen zu wirken und die Entsiegelung auf hoch verdichteten Grundstücken voran zu treiben.

Die Pflege der städtischen Grün- und Freiflächen ist, sowohl in Bezug auf Nachhaltigkeit als auch unter Berücksichtigung des Erhalts der Artenvielfalt, zu verbessern.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Lärmschutz: Konkret handeln – in Ruhe leben

Produktbereich: 22 Umwelt
Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In den Doppelhaushalt 2015/2016 werden ausreichend Finanzmittel eingestellt, damit für alle Stadtteile Kommunale Lärmminderungspläne erarbeitet werden können.
  2. Zur Umsetzung der in den Lärmminderungsplänen empfohlenen Maßnahmen werden in den Doppelhaushalt 2015/2016 Finanzmittel für den aktiven und passiven Lärmschutz eingestellt. Die Mittel sind fortzuschreiben.
  3. Lärmschutz ist eine komplexe Aufgabe und betrifft verschiedene Dezernate und Fachbereiche. Die Stadt Frankfurt richtet daher eine Koordinationsstelle für den Lärmschutz ein. In den Doppelhaushalt 2015/2016 wird für die Arbeit der Koordinationsstelle das notwendige Geld für Personal und Sachmittel (z.B. Lärmmessgeräte) eingestellt.
  4. Die Koordinationsstelle Lärmschutz wird mit der Erarbeitung eines Gesamtlärmplanes für das gesamte Stadtgebiet beauftragt, der auch den Summenpegel ausweist. Im Summenpegel wird die Immission des Lärms von unterschiedlichen Verkehrsträgern an einem Ort zusammengefasst. Als Beispiel sei hier die Pestalozzischule genannt, deren Nutzerinnen und Nutzer dem Lärm der A66 und A661 sowie dem von Flugzeugen, der U-Bahn und dem Erlenbruch ausgesetzt sind.
  5. Es werden in den Ortsteilen Runde Tische eingerichtet, die von der neu geschaffenen „Koordinierungsstelle Lärmschutz“ geleitet werden. Hier werden nach Maßgabe der Kommunalen Lärmminderungspläne und im Austausch mit den jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohnern konkrete Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet.

Begründung

Die gesetzlich zuständige Behörde für die Frankfurter Lärmaktionsplanung ist das Regierungspräsidium Darmstadt, das ebenfalls einen Lärmminderungsplan für Frankfurt erstellt. Dieser Plan ist nicht so detailliert wie die Kommunale Lärmminderungsplanung, welche die Stadt Frankfurt aus Eigeninitiative heraus für einige Stadtteile bereits erarbeitet hat. In der B 553/2008 (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung des Landes Hessen – Lärmminderungsplanung in Frankfurt am Main) heißt es dazu:

Nach Aussage des Hessischen Umweltministeriums sind beim Land Hessen keine Finanzmittel für die Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bereitgestellt worden. Angesichts dieser Rahmenbedingungen wird die Lärmaktionsplanung des Landes Hessen nur sehr allgemeine Handlungsempfehlungen formulieren.

Umso wichtiger ist es, dass die Stadt Frankfurt selbst aktiver wird und die Erarbeitung der Kommunalen Lärmminderungspläne fortsetzt und konkrete Maßnahmen durchführt. Das städtische Umweltamt, das mit der Erarbeitung betraut ist, braucht mehr Personal und mehr Geld. Die „Koordinationsstelle Lärmschutz“ ist daher hier am sinnvollsten angesiedelt.

Der Handlungsbedarf nimmt zu. Denn Lärm, insbesondere Verkehrslärm, stellt für immer mehr Menschen in der Stadt eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität und zunehmend eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar. Nachgewiesen sind zahlreiche Krankheitsbilder, die durch Lärm ausgelöst werden, von Konzentrationsschwächen und Schlaflosigkeit über Schwerhörigkeit bis hin zu Herz-Kreislauferkrankungen.

Der Schutz der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen vor Lärm ist daher eine der vordringlichsten Aufgaben. Die Frankfurter Lärmminderungspläne dokumentieren unmittelbar die Notwendigkeit zum Handeln. Maßnahmen zur Verminderung des Lärms wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lärmsanierung, Lärmschutzpflanzungen und bauliche Lärmschutzmaßnahmen kosten Geld. Sollen die Lärmkartierung und die erarbeiteten Lärmminderungspläne nicht folgenlos bleiben, muss der Magistrat entsprechende Mittel für passiven wie auch aktiven Lärmschutz in den Haushalt einstellen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Symbolische Beteiligung an der SolarInvest Main-Taunus eG

Produktbereich: 22 Umwelt
Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Aufnahme der Stadt Frankfurt als Mitglied in der Genossenschaft SolarInvest Main-Taunus eG unverzüglich verbindlich zu beantragen. Es sollen Genossenschaftsanteile im Wert von 10.000 Euro gezeichnet werden.

Begründung

Diese symbolische Beteiligung der Stadt Frankfurt an dieser Genossenschaft ist ein weiteres Bekenntnis zu einer echten Energiewende und zur dezentralen Energieerzeugung. Sie ist auch ein Bekenntnis zur regionalen Verantwortung der Stadt Frankfurt.

Bisher haben sich neben privaten Personen und Organisationen Kommunen aus dem Main-Taunus-Kreis an der Genossenschaft beteiligt: Diese sind die Städte Hofheim, Eschborn, Flörsheim, Liederbach, Kriftel, Eppstein und der Main-Taunus-Kreis. Insgesamt hat die Genossenschaft 178 Mitglieder. Seit ihrer Gründung hat die SolarInvest Main-Taunus eG acht Photovoltaik-Anlagen realisiert.

Die Fraktion DIE LINKE. im Römer begrüßt die Förderung erneuerbarer Energien und sieht die Beteiligung an der Genossenschaft als einen Beitrag zur Förderung der erneuerbaren Energien an.

Neue Projekte in rein kommunaler Trägerschaft zur dezentralen Erzeugung und Verteilung von regenerativen Energien durch neue kommunale Eigenbetriebe wurden in Hessen aber mit äußerst restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen nahezu unmöglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Main-Taunus-Kreis wollen jedoch die „Energiewende“ nicht den großen Konzernen überlassen, sondern sie selbst aktiv gestalten.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Erfolgsmodell „Stadttaubenprojekt Frankfurt“ unterstützen

Produktbereich: 22 Umwelt

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. erhält eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalt eingestellt.

Begründung

Das Stadttaubenprojekt hat sich zum Ziel gesetzt, den Bestand an Tauben in der Stadt auf tierschutzgerechte Weise zu reduzieren.

Das Stadttaubenprojekt ist, wie schon der Name sagt, in der Stadt und für die Stadt tätig. Jedes Jahr tritt das Stadttaubenprojekt ca. 2500 Mal in Aktion, um verletzte Tiere zu bergen und zu versorgen. Egal, ob es Kinder oder besorgte Bürgerinnen und Bürger sind, die melden, dass Tauben verletzt oder gequält wurden, oder ob Frankfurterinnen und Frankfurter über die öffentlichen Ämter, z.B. dem Ordnungsamt, an das Projekt weiterverwiesen werden. Das Stadttaubenprojekt hilft schnell und unbürokratisch und auf eigene Kosten.

Um zumindest die Futter- und Tierarztkosten für das Projekt zu sichern und um die Kotentsorgung zu bezahlen, die die Frankfurter FES dem Verein jährlich für Sondermüll mit ca. 8.500 Euro in Rechnung stellt – Kot, der ansonsten auf unseren Straßen landen würde – , ist o.g. Betrag dringend nötig.

Bevor dieses Projekt ins Leben gerufen wurde, das in anderen Städten bereits seit vielen Jahren besteht, hat die Stadt Frankfurt auf Vertreibung durch Greifvögel gesetzt. Das war nicht nur völlig unwirksam, unethisch und ein Verstoß gegen den Tierschutz, es hat auch ein Vielfaches an Kosten verursacht, und der Bestand wurde nicht im Geringsten minimiert.

Durch das Stadttaubenprojekt werden nicht nur teure Schäden an Gebäuden verhindert. Es fördert auch den Respekt für Tiere durch Besuche von Familien und Schulklassen. Für seine Arbeit wurde das Projekt im Jahr 2007 mit dem Hessischen Tierschutzpreis ausgezeichnet.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Steuergeschenk zurücknehmen – Gewerbesteuer anheben!

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Produktgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 460 Punkten auf 490 Punkte erhöht. Insoweit wird der Beschluss § 639 vom 14. September 2006 aufgehoben.
  2. Es muss sichergestellt werden, dass die Gewerbesteuerhebesätze regional koordiniert und festgelegt werden. Der Magistrat wird beauftragt, die Harmonisierung der Gewerbesteuerhebesätze in der Region zu initiieren.

Begründung

Die schwarz-grüne Koalition hat in 2014 den Satz für die Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent angehoben. Dies entspricht einer Steuererhöhung von 20 Prozent. Die Landesregierung begründete diesen Schritt damit, dass „dies zu zusätzlichen Einnahmen beim Land [führt]“ (vgl. Drucksache 19/399). Mit unserer Forderung einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes greifen wir die „Milchmädchenrechnung“, wie Kämmerer Becker Überlegungen zu Steuererhöhungen gerne nennt, der Hessischen Landesregierung auf. Denn genauso wie die Landesregierung sollte die Stadtregierung ihre Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmen durch höhere Steuern nutzen.

DIE LINKE fordert schon seit Jahren die Rückkehr zu einem Gewerbesteuersatz von 490 Punkten statt derzeit 460 Punkten – auf den Wert, der schon unter Walter Wallmann beschlossen wurde. Eine Rückkehr zum alten Satz entspräche einer Erhöhung von 6,5 Prozent. Entgegen vieler Behauptungen trifft eine Erhöhung um diesen Satz die meisten Kleinunternehmer nicht, da ihr zu versteuernder Gewinn meist unter dem Freibetrag liegt. Große Unternehmen würden auch nicht mehr Steuern zahlen als noch vor 2008. Damals hatte die große Koalition im Bund die Steuern insbesondere für Kapitalgesellschaften massiv gesenkt. So wurden zum Beispiel die Gewerbesteuermesszahl von 5 Prozent auf 3,5 Prozent und die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert.

Für Personenunternehmen wurde der Anrechnungsfaktor der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht, d.h. sie zahlen weniger Einkommensteuer, weil das zu versteuernde Einkommen geringer wird.

In Frankfurt machte die schwarz-grüne Stadtregierung den großen Konzernen mit der Senkung der Gewerbesteuer von 490 auf 460 Punkte ein zusätzliches Geschenk. Durch die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2006 hat die Stadt von 2007 bis 2012 ca. 550 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen erwirtschaftet. Was DIE LINKE heute fordert, ist nichts anderes, als auf das Steuerniveau von vor 2008 zurück zu kommen.

Die Erhöhung der Gewerbesteuer führt auch nicht, wie von Wirtschaftsliberalen behauptet, zu massiven Einnahmeverlusten. So hat die Stadt Duisburg in 2009 den Gewerbesteuerhebesatz von 470 Punkten auf 490 Punkte angehoben. Das Gewerbesteuer-Aufkommen ist von 110 Millionen Euro in 2009 auf 151 Millionen Euro in 2011 angestiegen. Die Stadt Köln hat im selben Jahr den Hebesatz von 450 Punkten auf 475 Punkte angehoben. Hier ist das Gewerbesteueraufkommen ebenfalls gestiegen: Von 783 Millionen in 2009 auf 945 Millionen Euro in 2011. Die Stadt Düsseldorf ging den anderen Weg und senkte den Hebesatz von 445 Punkten in 2008 auf 440 Punkte. Die Einnahmen sanken von 874 Millionen Euro auf 766 Millionen Euro in 2011.

Höhere Steuern sind kein Selbstzweck. Sie dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 490 Punkten würden sich die Einnahmen von Frankfurt um 90 Millionen Euro jährlich erhöhen. Mit diesen zusätzlichen Einnahmen würde die Stadt nicht die kleinen Leute belasten, sondern das Geld dort holen, wo es liegt: Bei den Banken, Versicherungen und Großkonzernen.

Stattdessen will die schwarz-grüne Stadtregierung bei den Schwächsten einsparen. Dafür streicht sie in vielen wichtigen Bereichen die Mittel. Sie hat die Eintrittspreise für den Zoo, den Palmengarten und die Schwimmbäder erhöht. Statt der Gewerbesteuer hoben sie den Grundsteuerhebesatz von 460 Punkten auf 500 Punkte an, also um 8,6 Prozent. Schließlich trifft die Grundsteuer am Ende die kleinen Leute. Für Mieterinnen und Mieter heißt es: Die Nebenkosten steigen, weil die Grundsteuer von den Vermieterinnen und Vermietern voll als Betriebskosten umgelegt werden kann.

Der Widerstand von Schwarz-Grün gegen eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes lässt sich nicht mit sachlichen Argumenten erklären. Vielmehr resultiert ihr Widerstand aus ihrer Klientelpolitik. Schließlich kann eine gerechte Steuerpolitik von Parteien, die Spenden von Industriellenfamilien und Unternehmerverbänden erhalten, nicht erwartet werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Kommunale Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen

Gemeinsamer Antrag DIE LINKE. im Römer und ELF Piraten Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt erarbeitet gemeinsam mit dem Hessischen Flüchtlingsrat, Diakonie, ProAsyl, amnesty international und anderen einen verbindlich geltenden Katalog von kommunalen Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Die Umsetzung und Einhaltung der Mindeststandards sind sicherzustellen und zu kontrollieren.

Die Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen sollen mindestens folgende Kriterien erfüllen:

  1. Menschenwürdige Standards
    1. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften darf nicht länger als ein Jahr dauern
    2. Minderjährige dürfen nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden
    3. Der Standort für die Unterkünfte darf nicht in einem „Randgebiet“ liegen. Die Unterkünfte müssen eine ÖPNV-Anbindung haben und eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten.
  2. Mindeststandards für die Größe und Ausstattung von Wohnräumen
    1. Die Wohnräume müssen eine Mindestgröße von 9 qm pro Person haben. Flure, Küchen und Gemeinschaftsräume bleiben bei der Berechnung der Wohnfläche unberücksichtigt
    2. Familien haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung
    3. Es dürfen nicht mehr als zwei Einzelpersonen in einem Raum untergebracht werden
    4. Bei der Unterbringung werden Kriterien wie Herkunft, individuelle Lebenslage, Religionszugehörigkeit berücksichtigt
    5. Auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen, traumatisierten Menschen etc. ist Rechnung zu tragen
    6. Die Selbstversorgung der Menschen muss gewährleistet sein. D.h. jede Wohneinheit sollte mit einem Kühlschrank ausgestattet sein. Falls dies nicht möglich ist, müssen in den Gemeinschaftsräumen abschließbare Kühlfächer aufgestellt werden
  3. Mindeststandards für Gemeinschaftsräume
    1. Es müssen Räume zur allgemeinen Nutzung bereitgestellt werden
    2. In den Gemeinschaftsräumen sollen technische Voraussetzungen für die Informationsbeschaffung, Unterhaltung und Kommunikation vorhanden sein
    3. Sanitärräume getrennt nach Geschlecht für maximal fünf Personen.
    4. Ein Herd mit vier Kochplatten und Backröhre für höchstens fünf Personen. Arbeitsplatten für die Zubereitung von Speisen und den dazugehörigen Küchenutensilien
    5. Eine Waschmaschine für höchstens acht Bewohner. Ausreichend Trockenräume und Trockner

Begründung

Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Frankfurt. Die Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren nicht nur versäumt, genügend Räume für Flüchtlinge zu schaffen. Auch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es schwierig, Menschen auf der Flucht eine angemessene Unterkunft zu bieten. So denkt das Sozialdezernat „ernsthaft darüber nach“, Container für Flüchtlinge aufzustellen. Solche Unterkünfte dürfen aber keine langfristigen Lösungen darstellen. Denn die Kommune ist laut hessischem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (AufnG) dazu verpflichtet, Flüchtlinge „in Unterkünften, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten, unterzubringen“.

Dafür braucht es aber eines verbindlich geltenden Katalogs von kommunalen Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen, da es keine Landesregelungen in Hessen gibt.

AntragstellerInnen

Stadtv. Carmen Thiele
Stadtv. Dominike Pauli
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Lothar Reininger
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Merve Ayyildiz
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Peter Gärtner

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Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen

Kontext: Wortprotokoll über die 35. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 16. Oktober 2014 (16:00 Uhr bis 23:05 Uhr), TOP 9, Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen

Stadtverordneter Martin Kliehm, ELF Piraten

Sehr verehrte Damen und Herren!

Wir haben diese Anfrage zur Videoüberwachung in Frankfurt gestellt, da als Mantra von der CDU, sowohl von Markus Frank, der jetzt auch im Saal ist – das freut mich sehr –, als auch von Boris Rhein, immer wieder kommt, wie wir es auch in diesem Magistratsbericht lesen, darüber hinaus hat sich die Sicherheitstechnik als wirkungsvolles Instrument zur Abschreckung und Aufklärung von Straftaten bewährt. Das behaupten Sie immer wieder, aber durch die stetige Behauptung wird es leider nicht wahrer. Es ist nämlich überhaupt nicht belegbar, und schon gar nicht durch diesen Magistratsbericht. Sie bringen dort als ein Beispiel, dass jetzt die Bodycams bei der Polizei in Sachsenhausen eingeführt wurden. Sie sagen, die Polizei hat viel weniger Aggression erlebt, Sie können aber nicht nachweisen, ob dieser Rückgang von Aggression in Sachsenhausen wegen der Kameras ist, wegen dem veränderten Verhalten der Polizeibeamten, weil sie Kameras dabei haben oder vielleicht, weil die Streifengänge jetzt zu dritt gemacht werden, denn die Person mit der Kamera auf der Schulter und der Weste ist noch zusätzlich dabei. Das heißt, Sie haben keine belegbaren Ergebnisse, weswegen dieses Resultat zustande kam.

Daneben sagen Sie in diesem Bericht etliche Dinge, die eigentlich grob fehlerhaft sind. Die Datenschützer Rhein-Main waren so freundlich, es allen Fraktionen mitzuteilen. Da steht zum Beispiel, die Stadt Frankfurt hat neben den Verkehrsbeobachtungskameras selbst keine Videokameras. Das ist grob fehlerhaft. Wir haben die Auflistung von den Datenschützern Rhein-Main gesehen, die komischerweise viel vollständiger ist als die eigene Aufzeichnung der Stadt Frankfurt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie nach dem Hessischen Datenschutzgesetz eine Dokumentationspflicht haben. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, und wenn Sie nicht wissen, wie viele Kameras Sie haben oder wo sie installiert sind, dann ist das ein Verfahrensmangel. Insofern haben die Datenschützer Rhein-Main zu Recht den Hessischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet, damit er es überprüft.

Ihre Auflistung ist unvollständig. Nach über einem Jahr – wir haben diesen Antrag am 13. August 2013 gestellt – ist es Ihnen nicht gelungen, eine Liste von diesen Kameras aufzustellen. Sie sagen, dass es außer den Verkehrskameras keine anderen gibt. Die Datenschützer Rhein-Main sagen, dass es sehr wohl welche gibt, zum Beispiel hier am Römerberg.

Es gibt auch eine Dome-Kamera von der Tourismus-Zentrale in Frankfurt, die sehr wohl auch den Römerberg überwacht. Sie haben keine Dokumentation der Standorte. Entweder haben Sie sehr schlampig gearbeitet und verstoßen gegen erforderliche Datenschutzanforderungen, oder Sie haben einfach die Rechte der Stadtverordnetenversammlung auf ein Auskunftsrecht ignoriert.

Sie sagen – das finde ich eine Frechheit –, für Hinweise, wo zum Beispiel die Kennzeichnungen fehlen, wären Sie dankbar. Sie haben uns aber keine Liste beigelegt. Die Datenschützer Rhein-Main hingegen kennen das besser als Sie. Die sagen, es gibt ungefähr 300 Kameras in Frankfurt, und die allerwenigsten davon sind gekennzeichnet. Bei 30 Kameras von den 300 gibt es eine Kennzeichnung, nämlich an der Eissporthalle am FSV-Stadion. Dort ist die Kennzeichnung aber fehlerhaft. Sie müssen nur einmal mit offenen Augen durch die Stadt gehen, da brauchen Sie nicht weit zu laufen. Vor der AOK ist eine Dome-Kamera an der Ampel installiert. Diese Dome-Kamera hat keine Kennzeichnung. Gehen Sie in die andere Richtung, am Ausgang vom Theatertunnel, dort ist eine Kamera auf den Theatertunnel gerichtet, bei der ebenfalls die Kennzeichnung fehlt. Vor dem Polizeipräsidium an der Kreuzung der Miquelallee ist eine Kamera, auch hier gibt es keine Kennzeichnung.

(Zurufe)

Sie sagen jetzt „ei, ei, ei“, aber es tut mir leid, das ist kein rechtsfreier Raum. Hier geht es um unsere Grundrechte, um unsere Persönlichkeitsrechte, um die Rechte der informellen Selbstbestimmung. Das ist kein Spaß. Wenn Sie in Grundrechte eingreifen, dann gibt es dafür Regeln und Gesetze, an die Sie sich zu halten haben. Wenn Sie es nicht machen, dann bauen Sie die Dinger bitte wieder ab.

(Beifall, Zurufe)

Welche Kameras wo eingreifen, das haben wir gefragt, und das kann uns der Magistrat nach über einem Jahr nicht sagen. Der Magistrat sagt uns in diesem Bericht, dass man keine Ahnung hat, was die Dinger gekostet haben. Sie haben keine Ahnung, wie lange dort etwas gespeichert wird oder wer dort etwas speichert. Sie haben keine Ahnung, was die Bildauflösung angeht. Sie können uns keine Auskunft darüber geben, ob eine Lesbarkeit von Kfz-Kennzeichen technisch möglich ist. Die Datenschützer Rhein-Main hingegen sagen, nach Auskunft der Verkehrsleitzentrale ist das sehr wohl möglich. Sie können uns keine Auskunft darüber geben, was die Privatsphäre angeht, beispielsweise das Schwärzen von Hauseingängen oder Fenstern. Ich darf Sie daran erinnern, dass beispielsweise in Hamburg auf der Reeperbahn diese Kameras inzwischen abgebaut wurden, da sie erstens geschwärzt werden mussten, wenn sie auf Hauseingänge gerichtet sind, und zweitens wurde in Hamburg festgestellt, dass diese Kameras auf der Reeperbahn zur Bekämpfung von Straftaten kaum etwas beigetragen haben. Das ist nicht nur in Hamburg so. In Hannover beispielsweise mussten die Verkehrskameras nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover abgeschaltet werden, weil sie nicht gekennzeichnet wurden. Das steht Ihren 78 Verkehrskameras demnächst auch bevor. In Berlin sagt der ehemalige Polizeipräsident Glietsch, Kameras können Gewalt nicht verhindern. Das sagt der Polizeipräsident. Ein anders Zitat sagt, diejenigen, die für Videoüberwachung sind, wollen nicht Verbrechen verhindern, sondern sie möchten sie abends im Fernsehen sehen. Genau das erreichen Sie dadurch. Kameras verhindern keine Verbrechen, sondern sie sorgen dafür, dass die Straftäter abends in den Nachrichten oder im Videostream der BILD-Zeitung ihre 15 minutes of fame haben.

Was Sie versäumen, wozu Sie rechtlich verpflichtet sind: Sie liefern keine Einzelfallbegründung, warum Sie die Kameras dort aufgestellt haben. Sie haben keine Ahnung davon, welcher Personenkreis dort eine Zugangsberechtigung hat. Sie erzählen immer das Märchen von der ständigen Überwachung dieser Bildschirme. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten permanent auf diese Monitore starren. Wenn dort tatsächlich irgendwelche Straftaten geschehen, dann wird niemand aufgrund dessen, was irgendwo auf einem Monitor in einer Ecke läuft, Hilfe schicken. Das können Sie vergessen.

Was Sie tatsächlich benötigen, ist mehr Präsenz vor Ort. Sie haben als Beispiel angeführt, dass von 2002 bis 2012 die Drogendelikte im Bereich der Konstablerwache zugrückgegangen sind, laut Daten vom Polizeirevier ehemals Albusstraße, jetzt Zeil. Auch da nennen Sie aber die Ursache nicht. Es kann ja innerhalb von zehn Jahren durchaus sein, dass sich der Drogenkonsum verändert hat. Ich weiß nicht, ob heutzutage Ecstasy noch in Mode ist. Die Leute sind ja nicht doof, die dealen nicht auf der Konstablerwache. Wir müssen jetzt einen Runden Tisch einrichten, weil sich im Allerheiligenviertel massiv viele Drogendealer aufhalten. Am Ende erreichen Sie dort nur eine Verdrängung. Was Boris Rhein behauptet, dass die Gruppe von Kameras an der Konstablerwache und im Kaisersack Drogendelikte verhindern oder die Drogenszene verstreuen würde, das glaube ich auch nicht. Wenn Sie nur einmal in den Kaisersack gehen, dann sehen Sie viele verelendete Menschen, die dort augenscheinlich Drogenkonsumenten sind.

Ich kann nur noch einmal sagen: Durch ständige Wiederholungen, dass Ihre Kameras angeblich Straftaten verhindern, wird die Aussage nicht wahrer. Sie haben dort erhebliche Verfahrensmängel. Immerhin – das muss man Ihnen zugutehalten – rudern Sie zurück, was die Ausweitung der Kameraüberwachung angeht. Die ehemalige stellvertretende Polizeipräsidentin hat noch angeregt, am Römerberg, an der Hauptwache und am Bahnhof Sportfeld Kameras zu installieren, aber das vertreten Sie jetzt nicht mehr. Ich bin zufrieden, dass Sie die Fußballfans am Bahnhof Sportfeld nicht weiter kriminalisieren möchten, aber die Auskunft, die Sie uns geliefert haben, ist eine Bankrotterklärung, dass Sie nicht wissen, wie sich die Videoüberwachung in Frankfurt darstellt und dass Sie auch keine Ahnung von den gesetzlichen Grundlagen haben und dagegen verstoßen.

(Beifall)

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Unterbringung von Asylsuchenden

Kontext: Wortprotokoll über die 35. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 16. Oktober 2014 (16:00 Uhr bis 23:05 Uhr), TOP 3, Aktuelle Stunde zur Unterbringung von Asylsuchenden

Stadtverordneter Martin Kliehm, ELF Piraten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich freue mich, dass hier parteiübergreifend ein Konsens besteht, was die Unterbringung von Flüchtlingen in Frankfurt am Main angeht. Ich sehe es nichtsdestotrotz als Manko an, dass es in Hessen noch keine verbindlichen Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt. Wir kennen die Standardargumente, dass solche Mindeststandards zum Beispiel die Unterbringungsmöglichkeiten einschränken würden. Wir haben heute gehört, das es bundes- oder hessenweit überhaupt nicht vergleichbar ist, was zum Beispiel die Anbindung an den ÖPNV angeht. Ich möchte Sie aber noch einmal daran erinnern, dass es sich dabei um Mindeststandards handelt, also um das absolute Minimum, was wir für die Unterbringung als menschenwürdig erachten. Es geht nicht darum, irgendwelche Luxusunterkünfte zu schaffen.

Dem, wir hatten es erwähnt, wird einerseits in den Gesetzen zum Teil schon Rechnung getragen, in denen von menschenwürdigen Unterkünften die Rede ist. In der Neufassung der EU-Richtlinie von 2013 ist die Rede von einem angemessenen Lebensstandard. Es ist für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen und für den Schutz der psychischen und physischen Gesundheit der Flüchtlinge zu sorgen.

Es gibt von der Diakonie, aber auch schon seit mehreren Jahren vom Hessischen Flüchtlingsrat eine Liste von Mindeststandards, und ich denke, wir wären gut beraten, diese Liste in Frankfurt zu verschriftlichen. Zum einen, damit eine Konsistenz über die verschiedenen Träger hinweg besteht und zum anderen, damit auch eine Konsistenz über mehrere Jahre hinweg besteht, denn die Flüchtlinge werden in zwei Jahren nicht auf einmal zurückkehren, weil der Weltfrieden eingekehrt ist. Ich denke, wir tun gut daran, diese Dinge wegen der Transparenz zu verschriftlichen, damit sie öffentlich sind und sich andere Kommunen daran ein Beispiel nehmen können.

Deswegen wäre unser Vorschlag, einen gemeinsamen Konsens für Mindeststandards zu finden. Wir haben verschiedene Vorschläge, zum Beispiel von der Diakonie und dem Hessischen Flüchtlingsrat, zusammengetragen, was menschenwürdige Standards sind. Demnach darf die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nicht länger als ein Jahr dauern, das wäre so ein Minimum. Minderjährige dürfen nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, die Standorte müssen über eine vernünftige Infrastruktur verfügen, die Wohnräume müssen eine bestimme Mindestgröße haben, Familien haben einen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung und so weiter und sofort. Das ist alles in den Kriterien von den Flüchtlingsorganisationen niedergelegt.

Ich möchte Sie dazu aufrufen, keine Parteipolitik auf dem Rücken der Schutzsuchenden zu machen und Sie zu einem interfraktionellen Antrag, was Mindeststandards angeht, einladen. Wir dürften allerdings nicht in Verzug kommen, denn am Dienstag ist die Antragsfrist für November.

Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler:

Herr Kliehm, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Stadtverordneter Martin Kliehm, ELF Piraten:

(fortfahrend)

Wir stehen für Gespräche diesbezüglich zur Verfügung. Vielen Dank!

(Beifall)

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