GEMA-Tarifreform

Zugehörige Vorlagen: NR 413 (Piraten), NR 421 (FDP) und NR 428/2012 (CDU/Grüne)

Kontext: Wortprotokoll über die 16. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 15.11.2012 (16.03 Uhr bis 23.19 Uhr), TOP 7, GEMA Tarifreform stoppen!

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten

Sehr verehrte Damen und Herren!

Die Piraten-Fraktion hat zur GEMA-Tarifreform auch einen Antrag geschrieben, in dem nicht nur steht, dass die Klubs in ihrer Existenz bedroht sind, sondern dass es eben auch Straßen- und Stadtteilfeste, Varietés, Karnevalsvereine und Sportvereine betreffen wird. Die Freiwilligen Feuerwehren hatten wir vergessen. Wir haben von Herrn Ochs die Zahlen vorhin gehört. Der Vereinsring in Frankfurt hat 350.000 Mitglieder, mehr als 100.000 Mitglieder sind in Sportvereinen. Wenn man solche Schlagworte wie Sportverein oder Freiwillige Feuerwehr in einen Antrag schreibt, wird mit Sicherheit die Aufmerksamkeit der anderen Fraktionen geweckt. Es wird nämlich sofort an Stimmvieh gedacht. Das hat zum Teil ganz gut funktioniert. Frau Loizides hat allerdings glaubhaft dargelegt, dass sie alleine auf die Idee gekommen ist.

Nichtsdestotrotz freue ich mich sehr, dass dieses Thema eine so große Aufmerksamkeit gefunden hat, auch wenn im Moment der Saal gerade ziemlich leer ist. In den Ausschüssen haben wir sehr kompetente Vorträge von Vertretern von „Clubs am Main“ gehört. Ich denke sehr wohl, dass die Thematik ein kommunales Problem darstellt, denn Frankfurt ist nicht ganz ohne Einfluss. Wir sind die fünftgrößte Stadt in Deutschland, wir sind im Hessischen Städtetag vertreten, teilen uns im Deutschen Städtetag mit München in der Regel den Vorsitz, und die verschiedenen Fraktionen haben ihre Freunde in Wiesbaden und Berlin in den Parlamenten sitzen. Man kann also durchaus etwas machen. Wir müssen etwas machen, denn das Problem ist, dass die GEMA ein Monopolist ist. Herr Hübner, es geht eben nicht darum, dass man sich einfach einmal zusammensetzen kann und etwas aushandelt. Die GEMA setzt als Monopolist zum 1. April 2013 die neuen Gebühren fest und redet vorher nicht mit den Klubs. Im Gegenteil, die GEMA redet durchaus mit anderen Verwertern. Im § 13a des Urheberwahrnehmungsgesetzes steht zum Beispiel, dass die GEMA bilaterale Verhandlungen mit Herstellern von Datenträgern aufnehmen muss. Das heißt, dort kommt es zu Verhandlungen, aber im Vereins- und Klubbereich gibt es keine Verhandlungen, da entscheidet die GEMA das selbstherrlich.

Das Schwierige an dieser Situation ist, dass zwar Widersprüche eingelegt wurden, diese aber keine aufschiebende Wirkung entfalten. Das Schiedsgericht hat noch nicht über die Widersprüche entschieden. Wenn das Schiedsgericht entschieden hat, geht es auf den normalen Gerichtsweg, aber es hat keine aufschiebende Wirkung. Es wird gesagt, dann soll man ab dem 1. April 2013 die potenziell anfallenden GEMA-Steigerungen auf ein Treuhandkonto einzahlen, aber damit fehlt es den Klubs eben auch. Wir haben von den Vertretern von .Clubs am Main., die im Ausschuss waren, gehört, was das teilweise bedeutet. Herr Unkelbach, der die Klubs Monza, Robert Johnson und MTW betreibt, hat uns gesagt, dass er momentan 19.000 Euro jährlich an GEMA-Gebühren für diese drei Klubs zahlt, dass es aber in Zukunft über 200.000 Euro sein werden. Dieses Geld hat er einfach nicht, dann muss er seine Läden schließen.

Genauso ungerecht ist aber auch folgendes Beispiel: Der Clubkeller ist ein sehr kleiner Laden mit 59 Quadratmetern, einer Bar und einem Plattenspieler in der Textorstraße. 59 Quadratmeter gibt es leider nicht in der GEMA-Preisstufe, sondern nur 100 Quadratmeter-Preisstufen. Das heißt, es wird einfach aufgerundet. Das bedeutet, dass ab dem 1. April 2013 die siebenfachen GEMA-Gebühren bezahlt werden müssen. Das treibt die Klubs in den Ruin.

Gleichzeitig haben wir eben gehört, dass es keine Garantie dafür gibt, dass Veranstaltungen von Klubs immer ausverkauft sind, sodass sie einen guten Gewinn abwerfen. Herr Unkelbach hat uns vorgerechnet, dass er wahrscheinlich für 154 seiner 166 Veranstaltungen jährlich Einzelanmeldungen schreiben muss, um vorausbezahlte GEMA-Beträge zurückerstattet zu bekommen. Das ist ein unglaublich bürokratischer Aufwand.

Wir haben also dieses Monopol der GEMA-Verwertungsgesellschaft. Es gibt keine andere nennenswerte Verwertungsgesellschaft. Die GEMA verbrät für ihre Verwaltung, wie Herr Amann gesagt hat, jährlich allein 120 Millionen Euro. Der Geschäftsführer der GEMA bekommt ein Gehalt von über 500.000 Euro pro Jahr, und gleichzeitig haben wir die Klubkultur und auch die Vereinskultur, die vor die Hunde gehen. Das Schlimme ist, dass noch nicht einmal die Künstler das Geld bekommen, sondern ein Großteil der GEMA-Gebühren, die in Deutschland bezahlt werden, in die USA gehen. Ich dachte früher, Dieter Bohlen baut sich dafür ein neues Haus oder kauft sich ein neues Auto, aber nein, nicht Dieter Bohlen, sondern Lady Gaga macht das. Die Kleinkünstler haben sowieso nichts davon, die Großen im Ausland bekommen etwas, und dafür setzen wir hier unsere Kultur aufs Spiel, nur weil ein Monopolist zu gierig ist und Umsatzeinbußen an anderer Stelle wieder reinholen möchte.

Herr Hübner, Sie haben gesagt, Urheberrecht in allen Ehren, und ich als Pirat bin auch dafür, dass urhebergerecht bezahlt wird, aber dann muss man auch sicherstellen, dass die Gebühren, die an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt werden, auch wirklich bei den entsprechenden Urhebern ankommen und nicht nur bei einem kleinen Bruchteil von ihnen. Man muss auch einmal eine Grenze ziehen, wie viel uns das wert ist. Wir können die Gier von einem einzelnen Unternehmen nicht gegen unser kulturelles Erbe aufwiegen. Ich würde dabei nicht zwischen Hochkultur und Subkultur differenzieren, denn alle müssen mehr zahlen.

Es kann auch nicht angehen, dass unsere Kultur, die zum Teil aus dem Remixen von altem Material besteht, auf diese Art in irgendeiner Form beschnitten wird. Wir haben zum Beispiel in der GEMA-Tarifreform verschiedene Steigerungen. Wenn eine Veranstaltung mehr als fünf Stunden dauert, dann gibt es 50 Prozent Aufschlag, wenn sie dann noch einmal drei Stunden länger dauert, gibt es noch einmal 50 Prozent Aufschlag, was bedeutet, dass die meisten Klubveranstaltungen, die mehr als acht Stunden dauern, immer gleich das Doppelte kosten. Wir haben außerdem einen Laptop-Aufschlag von ungefähr 60 Prozent. Das muss man sich einmal vorstellen. Wir zahlen ohnehin schon für elektronische Geräte, die wir einkaufen, für jede CD, für jeden USB-Stick und für jedes Mobiltelefon zahlen wir sowieso schon an die GEMA. Jetzt soll auch noch dafür, dass eben nicht von CD oder Platte, sondern – wie es heute üblich ist – vom Laptop gespielt wird, 60 Prozent mehr gezahlt werden. Da wird vorausgesetzt, dass alles, was in digitaler Form besteht, gleich raubkopiert ist. Das ist eben nicht so. Gleichzeitig muss man betonen, dass auch DJs durchaus kreativ sein können. Es gelingt nicht immer, aber DJs probieren es. Sie haben als Instrumente ihre Schallplatten oder die Musiktitel auf ihrem Laptop. Sie probieren kreativ, daraus etwas Neues zu gestalten. Wir können nicht sagen: Hier ist die Kreativität der Urheber, die wirkt mehr als die Kreativität der DJs, und deswegen verzichten wir auf diese Kultur.

Wir haben hier ein veraltetes Geschäftsmodell insgesamt und eine Tarifreform, die von bisher elf Tarifen, die einigermaßen differenziert unterscheiden, auf zwei Tarife reduziert werden soll. Wir haben unsere Kultur auf dem Prüfstand und letzten Endes kriminalisiert es pauschal auch noch Nutzer von Laptops, weil ihnen unterstellt wird, sie würden generell Sachen aus dem Internet stehlen, was nicht der Fall ist.

Vielen Dank!

(Beifall)

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Diskriminierung und Polizeigewalt im Fall Wevelsiep

Kontext: Wortprotokoll über die 16. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 15.11.2012 (16.03 Uhr bis 23.19 Uhr), TOP 3, Aktuelle Stunde

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten

Ich möchte zunächst einmal Frau Purkhardt für die klaren Worte danken. Ich fand das auch schon im Rechtsausschuss sehr gut, dass Sie reflektiert und abgewogen hat, genau so muss man es eigentlich machen. Was ich gut finde, und um das zunächst auszuräumen, muss ich ebenfalls betonen, dass ein Großteil der Polizistinnen und Polizisten sicherlich einen guten Dienst macht. Aber was ich nicht unterstützen kann, ist dieser unreflektierte Uniformfetisch von FDP, CDU und den FREIEN WÄHLERN, die sagen, das sind nur Einzelfälle. Das sind keine Einzelfälle und das sind nicht die Piraten, die das herausfinden, sondern zum Beispiel Amnesty International, das Open Society Institute oder das Deutsche Institut für Menschenrechte, die gesagt haben, dass Racial Profiling durchaus in Deutschland an der Tagesordnung ist.

Die EU und der Gerichtshof für Menschenrechte haben sich ebenfalls dagegen ausgesprochen: Racial Profiling darf kein Kriterium für Kontrollen der Polizei sein. Wir hatten die absurde Situation, dass zum Beispiel nach dem 11. September 3,8 Millionen personenbezogene Daten von muslimischen Deutschen kontrolliert wurden. Man hat dadurch nicht einen Terroristen gefunden, aber 3,8 Millionen Menschen wurden erst einmal pauschal vorverurteilt. Damit sind wir bei dem, was die CDU und auch die FDP so kritisieren, bei der pauschalen Vorverurteilung.

Es hat sich gezeigt, dass Racial Profiling, wie es Frau Purkhardt eben schon gesagt hat, nicht effizient ist. Dass es wesentlich effizientere Methoden gibt, durch Verhaltensauffälligkeiten Kontrollen auf ein Drittel – zum Beispiel in Spanien und in den USA – zu minimieren und dadurch dreimal so effizient zu sein und tatsächlich auch Leute, die Dreck am Stecken haben, zu finden.

Wir haben gleichzeitig seltene Beispiele von Rückgrat, wie zum Beispiel in Berlin. Im Juni 2012 haben nach einer Demonstration Polizistinnen und Polizisten einen gewalttätigen Kollegen selbst angezeigt. Das sind die Pressemeldungen, die ich mir viel häufiger wünschen würde. So lange es nicht an der Tagesordnung ist, diesen Korpsgeist bei der Polizei aufzubrechen, sodass erkannt wird, dass Schläger innerhalb der Polizei keine Zukunft haben und dass auch die Kolleginnen und Kollegen aktiv werden müssen, müssen wir hier vorne stehen und das anprangern.

Wir haben momentan eine Stigmatisierung der ganzen Gesellschaft durch Einzelne, aber auch durch institutionell verankerte Vorbehalte. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Bürgerinnen und Bürger. Nicht alle, die auf der Straße angehalten werden, sind gleichzeitig kriminell, egal welche Hautfarbe sie haben.

(Beifall)

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Rassistisches Verhalten von Kontrolleuren

Nach Presseberichten machten U-Bahn-Kontrolleure am 17. Oktober 2012 gegenüber dem Frankfurter Mitbürger Derege Wevelsiep die rassistische Bemerkung „Ihr seid hier nicht in Afrika“. Die in der Presse beschriebenen Umstände deuten auch darauf hin, dass Anschuldigungen und die anschließende Eskalation durch die Kontrolleure stark von Vorurteilen geprägt waren.

Ich frage den Magistrat:

Welche dienstlichen Konsequenzen zieht die VGF aus diesem Vorfall, und warum werden Mitarbeitende nicht zu einem freundlichen, höflichen, deeskalierenden und interkulturell kompetenten Umgang mit Fahrgästen geschult, also dem Gegenteil von rassistischen Schikanen?

Parlis: Frage F 633/2012

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(K)Einzelfall: Rassismus bei Kontrollen der Polizei und des VGF

Dringliche Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 18 (3) GO STVV

Die Frankfurter Rundschau berichtete vom Fall unseres Mitbürgers Derege Wevelsiep. Er wurde mit seiner Familie von Kontrolleuren laut Pressebericht mit den Worten „Ihr seid hier nicht in Afrika“ rassistisch gedemütigt und anschließend von vier Polizistinnen und Polizisten geduzt, beleidigt, ge­fesselt, verprügelt und bewusstlos ohne Hilfeleistung liegengelassen, während sie seine Wohnung durch­suchten. Einen von seiner Verlobten gerufenen Rettungswagen wollten sie nach diesen Berichten wegschicken, trotz der lebensbedrohlichen Bewusstlosigkeit.

Wir wissen, dass die Dunkelziffer von rassistischen Übergriffen der Polizei sehr hoch ist, da sie oft nicht zur Anzeige gebracht werden, allein schon wegen der gängigen Praxis, dass die Polizistinnen und Polizisten grundsätzlich Gegenanzeigen wegen Beleidigung oder Widerstand stellen und vor Gericht fast immer freigesprochen werden. Dennoch ist regelmäßig in der Presse von rassistisch motivierten Kontrollen und von Polizeigewalt, besonders gegen Menschen mit Migrationshinter­grund, zu lesen – die Spitze des Eisbergs.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie lauten die offiziellen Darstellungen der Polizei und der VGF in diesem Fall?
  2. Wurden die beteiligten Polizist*innen vom Dienst freigestellt/suspendiert?
  3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte der Freiheitsentzug des Herrn Wevelsiep mit der anschließenden Beleidigung, Misshandlung und Wohnungsdurch­suchung? Würden Sie dies als übliches und rechtsstaatlichen Organen angemessenes Vorgehen bezeichnen?
  4. Ist die Hautfarbe bei Polizeikontrollen in Hessen ein Kriterium?
  5. Wieviele Beschwerden/Anzeigen gibt es jährlich über rassistisches Verhalten oder Polizeigewalt im Frankfurter Polizeidienst?
    1. Wieviele dieser Fälle beziehen sich auf rassistisches Verhalten, wieviele auf Polizeigewalt im Streifendienst, wieviele auf Polizeigewalt bei Demonstrationen?
    2. Wieviele Beschwerden über Beleidigungen, Pöbeleien oder rassistische Bemerkungen von Personal im Auftrag des RMV/VGF gibt es jährlich in Frankfurt?
    3. Wieviele dieser Fälle führten zu dienstlichen Konsequenzen?
    4. In wievielen Fällen wurde Gegenanzeige (Beleidigung, Widerstand etc.) gestellt?
    5. Gibt es Polizeireviere, die überdurchschnittlich häufig von solchen Vorwürfen betroffen sind? Falls ja, welche? Was unternehmen die Dienststellenleiter*innen zur Sensibilisierung und zum Deeskalationstraining in diesen Revieren?
    6. Wie hoch ist der Anteil der Frankfurter Polizistinnen und Polizisten, die auch im Großraum Frankfurt leben? Wie hoch ist der Anteil an Bediensteten mit täglichen Anfahrtswegen von mehr als 20, 50, 100 km?
  6. Welche Maßnahmen ergreift die Frankfurter Polizei, um Übergriffe – insbesondere rassistischer Natur – zukünftig zu vermeiden und Bedienstete interkulturell zu qualifizieren?
  7. Wie hoch ist der Anteil an Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund bei der Frankfurter Polizei?
  8. Setzt sich der Magistrat auf Landesebene dafür ein, dass unabhängige Beschwerdestellen außerhalb der Polizeistrukturen eingerichtet werden?
  9. Wie sollen sich Bürgerinnen und Bürger verhalten, wenn sie so von der Polizei behandelt werden?

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Falsche Zahlen des Magistrats im Produkthaushalt oder im Bericht?

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu den Magistratsberichten B 388 und B 390/2012

Der Magistrat weist die in unseren Etatanträgen zitierten Mietpreise als unzutreffend zurück und nennt andere, die er aktuell für richtig erachtet. Dies sind:

Im Produkthaushalt 2012, Band 2, stehen jedoch die in den Etatanträgen zitierten Mietpreise auf den Seiten 78 (Produktgruppe 11.05) bzw. 230 (Produktgruppe 16.03).

Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

  1. Die Berichte B 388 und B 390 werden zurückgewiesen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, glaubhaft darzulegen, welche der Zahlen nun stimmt und wie es zu den widersprüchlichen Angaben in den Veröffentlichungen des Magistrats kam.
  3. Der Magistrat wird gebeten, Qualitätsstandards zu benennen, die bei der Erstellung des Produkt­haushalts Anwendung finden.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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I got RISM, who could ask for anything more?

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsbericht B 369/2012

In seiner Stellungnahme zum Etatantrag E 24/2012 erinnert das Internationale Quellenlexikon der Musik – Repertoire International des Sources Musicales (RISM) daran, dass es ursprünglich in einer Bibliothek in Frankfurt am Main untergebracht werden sollte. Die daraus entstehenden Synergien sind nachvollziehbar dargelegt.

Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) wird voraussichtlich an den Campus Bockenheim umziehen. In diesem Rahmen böte sich an, die bisher in der Sophienstraße angesie­delte Zentralredaktion des RISM in unmittel­barer Nähe der Bibliothek der HfMDK unterzubringen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, RISM in den Planungen zum Umzug der Musikhochschule an den Campus Bockenheim räumlich zu berücksichtigen und Synergien zwischen den Instituten zu fördern.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Gestaltung von Mischverkehrsflächen für blinde und sehbehinderte Menschen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu M 200 und M 209/2012

Die Magistratsvorlagen M 200 und M 209/2012 sehen in der Kleinen Friedberger Straße, der Gelbehirschstraße und An der Staufenmauer Mischverkehrsflächen (Shared Spaces) vor, welche niveaugleich ohne Bordsteinkante von Hauskante zu Hauskante reichen. Fußgänger-, Rad- und Autoverkehr teilen sich die gleiche, schilderfreie Verkehrsfläche.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert an diesen Mischverkehrs­flächen die folgenden Punkte:

  • Orientierung und Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen sind in diesen Arealen grundsätzlich nicht gewährleistet;
  • die Fahrbahn ist weder visuell noch taktil erfassbar;
  • Bordsteinkanten als Orientierungshilfe fehlen;
  • die Aufnahme von Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern ist nicht möglich;
  • das Halten und Parken der Kraftfahrzeuge ist in diesen Bereichen nicht geregelt;
  • eine Geschwindigkeitsbeschränkung für diese Bereiche ist nicht gesetzlich festgelegt;
  • Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder in diesen Bereichen stellen keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO dar.

Die Protokolle der Planungswerkstätten zum Shared Space im Ortskern von Nieder-Erlenbach bestätigen diese Punkte weitgehend. Hauptsorgen betreffen auch hier fehlende Schutzzonen, unangepasste Geschwindigkeiten und rücksichtsloses Parken.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung für Mischverkehrsflächen folgende Grundsatzregelung, basierend auf den Empfehlungen des DBSV, beschließen:

  1. Schutz- und Begegnungszonen müssen visuell und taktil für Blinde und Sehbehinderte erkennbar sein.
  2. Fußgängerinnen und Fußgänger erhalten Vorrang vor Kraftfahrzeugen im Sinne des § 10 StVO.
  3. Eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wird festgelegt.
  4. Details sind in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten und Voraussetzungen mit den Beteiligten des „Arbeitsplans Barrierefreiheit“ und dem zuständigen Ortsbeirat gemeinsam zu entwickeln und bei den Umgestaltungen zu berücksichtigen.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Umgestaltung der Seitenstraßen der Zeil: Blindenleitsystem einplanen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu M 187, M 200 und M 209/2012

Wie in den Magistratsvorlagen M 187, M 200 und M 209/2012 dargestellt, sollen die Schäfergasse, die Große Friedberger Straße, die Fahrgasse und der Platz An der Staufenmauer umgestaltet werden. Dabei handelt es sich zum Teil um wichtige Wegeverbindungen für Fußgänger gemäß Innenstadtkonzept.

In Frankfurt gibt es noch kein flächendeckendes Blindenleitsystem wie beispielsweise in der Mainzer Innenstadt. Dort führen taktile Leitstreifen vom Hauptbahnhof durch die komplette Fußgängerzone, wichtige Abzweigungen sind markiert und ermöglichen eine selbstbestimmte Orientierung. Die anstehenden Umgestaltungen in den Nebenstraßen der Zeil sollten zum Anlass genommen werden, ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen nach Mainzer Vorbild zu beginnen.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Beteiligten des „Arbeitsplans Barrierefreiheit“ und dem Ortsbeirat 1 ein Konzept für ein Blindenleitsystem im Innenstadtbereich zu entwickeln und bei den bevorstehenden Umgestaltungen zu berücksichtigen.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Streaming ist kein Rundfunk

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu B 419/2012

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsbericht B 419/2012 wird zurückgewiesen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit handelsüblicher Consumer Electronics Hardware eine Audio- bzw. Videoaufzeichnung auf Computern zu realisieren und mithilfe eines Streaming-Dienstleisters Sitzungen live via Internet als Telemedienangebot zu übertragen.
  3. Nach Ende der Sitzungen stehen die Aufzeichnungen in HD-Qualität kostenfrei dauerhaft für Jedermann zum Download bereit.
  4. Diese Video- und Audioaufzeichnungen unterliegen einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland-Lizenz (CC BY-ND 3.0).

Begründung

Der Magistrat begreift das Übertragen von Plenar- und Ausschusssitzungen per Audio oder Video im Internet offenbar als Rundfunkdienst. Entsprechend exklusiv ist seine im Bericht B 419/2012 mit Ver­weis auf B 376/2010 kalkulierte Ausstattung. Der Magistrat geht davon aus, dass fünf ferngesteuerte HD-Kameras zum Stückpreis von je knapp € 10.000 angeschafft werden müssen. Ferner beziffert er Umbaukosten von € 33.700, die Anschaffung eines Medienservers für € 26.350, eine aufwendige Regie mit € 1.230 je Sitzung sowie monatliche Traffic-Kosten von € 466. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass er zwar grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber Übertragungen ist, aus Kostengründen jedoch ganz darauf verzichtet.

Durch Streaming wird interessierten Bürgerinnen und Bürger eine leichtere Teilhabe am politischen Prozess zu ermöglicht, eine breitere Öffentlichkeit hergestellt, die Reichweite der Sitzungen erhöht und die Tätigkeit der Stadtverordnetenversammlung besser nachvollziehbar. Darum sollte hier ein lösungs­orientierter und kostengünstiger Weg bestritten werden.

Zwei mobile Einheiten bestehend aus je

  • einer HD-Kamera mit Stativ aus dem gehobenen Consumer Electronics-Bereich (ca. € 1.000);
  • einem Netbook (ca. € 400) plus Video-Grabber USB-Stick (von € 12 bis € 100) für SD-Video (PAL-Fernsehqualität), was für Streaming völlig ausreicht;
  • alternativ einem leistungsfähigen Macbook / Notebook (von € 800 bis € 2.000) mit entsprechender HD-Video-Grabber-Karte (ca. € 300);
  • für Text-Einblendungen, wie z.B. Namensnennung oder Antragsnummern entsprechende Streaming-Software (ab € 80, Empfehlung: Telestream Wirecast, ca. € 500); reine AV-Übertragung funktioniert mit kostenfreier Software;
  • einem UMTS/LTE USB-Stick, der bei Abschluss eines Vertrags kostenfrei dabei ist; eine LTE-Flatrate mit 20 GB Freivolumen kostet je nach Anbieter ca. € 60-75 monatlich;

genügen als Ausstattung und sind auch von Mitarbeitenden des Büros der Stadtverordnetenversamm­lung nach kurzer Einweisung zu bedienen. Eine Regie wird dabei nicht benötigt. Wenn keine Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der KAV oder Ausschüsse tagen, könnte darüber hinaus leicht live aus Ortsbeiräten, von Veranstaltungen der Dezernate oder der Fraktionen übertragen werden.

Aus dem Plenarsaal kann per WLAN eine Video-Übertragung erfolgen. In den Ausschüssen, wo auf­grund der schlauchförmigen Sitzungssäle Video ungeeignet ist, genügt eine Audio-Übertragung. Mikro­fone sind ohnehin vorhanden, das Audiosignal sollte problemlos in den Computer eingespeist werden können. Auch hier wird per WLAN die Netzverbindung hergestellt. Bei extern tagenden Ausschüssen kommen die UMTS-Sticks zum Einsatz. Auf Umbauten im Plenarsaal kann gänzlich verzichtet werden.

Anstelle des Medienservers wird auf einen Streaming-Dienstleister zugegriffen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin nutzt beispielsweise dazu den Service der 3Q Medien GmbH (www.3qstreaming.com). Dort kostet das Video-Live-Paket pro Stream inkl. 15 GB Traffic monatlich € 99. Bei einigen hundert Nutzern kann von monatlichen Kosten in Höhe von € 200-300 ausgegangen werden, ein Maximalbetrag ist festlegbar. Bei parallelen Ausschusssitzungen werden zwei Live-Streams benötigt. Der Dienstleister transkodiert die Streams für verschiedenste Endgeräte und Netzanbindungen und ermöglicht die Einbettung z.B. in Facebook.

Die Qualität der gestreamten Video-Bilder ist abhängig von der Netzanbindung, aufgrund der Ausstat­tung der Sitzungen kann man aber grundsätzlich von einer sehr guten Tonqualität ausgehen. Im Nach­gang der Sitzungen werden die am Computer lokal aufgezeichneten HD-Videos auf den Server des Dienstleisters hochgeladen und stehen als hochqualitative Downloads bereit.

Zur rechtlichen Situation ist zu bemerken, dass ein Rundfunkbetrieb nur unter bestimmten Bedingungen vorliegt. Bei nicht journalistisch-redaktionell gestalteten Video-Livestreams, die unmittelbar am Com­puter der Betrachter wiedergegeben werden und/oder weniger als 500 gleichzeitige Nutzerinnen und Nutzer bedienen, handelt es sich nicht um Rundfunk-, sondern um Telemedienangebote. Audio-Streaming sowie Downloads/Video-on-Demand sind ebenfalls keine Rundfunkangebote. Der Deutsche Bundestag und zahlreiche Landtage streamen als Telemedienangebot und stehen für Rückfragen bereit.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses der Volkshochschule Frankfurt am Main

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu M 202 + M 212/2012

Ordnungsgemäße Prüfung des Jahresabschlusses der Volkshochschule Frankfurt am Main

Die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main verpflichtete sich mit dem 15.10.2010, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main zu beachten. Darin sind einige Punkte zwingend vorgeschrieben. Unter anderem zählen darunter gemäß PCGK B 2.2.2 die Teilnahme des Revisionsamtes am Vorgespräch sowie ein Benchmarking.

Laut Vortrag des Magistrats M 212/2012 wurde bei der Wirtschaftsprüfung 2011 die Einladung des Revisions­amtes ver­gessen, und ein Bench­marking unterblieb, weil es „keine vergleichbaren Daten“ gäbe. Als Stadtver­ordnete können wir somit nur prüfen, ob die Gelder ordnungsgemäß bilanziert wurden, nicht aber, ob die VHS im Vergleich mit anderen Volkshochschulen effizient arbeitet.

Nun ist die VHS Frankfurt am Main nicht die einzige Volkshoch­schule in Deutschland, vergleichbare Daten sind in Form anderer Jahresabschlüsse leicht im Internet recherchierbar. Darüber hinaus­gehende Daten sind künftig z.B. auch im Rahmen des Hamburger Transparenzgesetzes zu besorgen.

Es bleibt der Eindruck mangelnder Professionalität oder mangelnder Motivation, eine Jahres­prüfung vorzu­nehmen, die den Standards der Stadt Frankfurt entspricht. Das Wirtschaftsprüfungs­unternehmen „Schüller­mann und Partner AG“ ist jedoch noch bis 2015 für die Prüfung der Jahresab­schlüsse vorgeschlagen.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der Magistratsvortrag M 212/2012 wird in der vorliegenden Form abgelehnt. Dem Wirtschaftsprüfer wird im Rahmen einer Frist Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, insbesondere ein Benchmarking mit einer oder mehreren anderen großstädtischen Volkshochschulen nach den Richtlinien des PCGK zu erstellen. Der Magistrat behält sich Schadensersatzansprüche vor.
  2. Der Vortrag M 202/2012 zur Bestellung von „Schüllermann und Partner“ für die Prüfung des Jahres­abschlusses 2012 wird abgelehnt. Die Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse 2012-2015 wird nach Prüfung der Rechtslage erneut ausgeschrieben oder an den Anbieter des zweitbesten Angebots vergeben.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Europäischer Preis für Innovation in der öffentlichen Verwaltung

Die Europäische Kommission hat den Europäischen Preis für Innovation in der öffentlichen Verwaltung ausgeschrieben. Teilnehmen können Ämter der öffentlichen Verwaltung, jeder Teilnehmer kann höchstens einen Beitrag in einer der folgenden drei Kategorien einreichen:

  1. Initiativen für Bürgerinnen und Bürger
  2. Initiativen für Firmen
  3. Initiativen für Bildung und Forschung

Pro Kategorie gibt es drei Preise, die jeweils mit € 100.000 dotiert sind. Als keineswegs erschö­pfende Beispiele nennt die Kommission einen Bürgerhaushalt, Plattformen für Start-Ups oder Elektromobilität, aber auch den Arbeitsplan Barrierefreiheit für Frankfurt, RADAR und Atelier Frankfurt, die Jugendhilfe in der Schule oder verschiedene Stadtteilprojekte gibt es nicht überall. Dem Magistrat fallen sicher noch zahlreiche weitere Innovationen der städtischen Verwaltung ein, mit der sich verschiedene Ämter bewerben können. Einsendeschluss ist der 15. Februar 2013.

Die Stadtverordnetenversammlung möge darum beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, dass verschiedene städtische Behörden am Europäischen Preis für Innovation teilnehmen. Für die Vorbereitung sollen pro Bewerbung nicht mehr als fünf Personen­tage aufgewendet werden.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Mitgliedschaft in der City Protocol Society

Alle Städte, trotz aller kultureller und geografischer Unterschiede, sehen sich heute ähnlichen Herausforderungen gegenüber: in der Balance zwischen Wachstum und lebenswerter „Slow City“, auf dem Weg zur nachhaltigen „Smart City“ mit einer hohen Lebensqualität, intelligenter Mobilität und einer modernen Internet- und Kommunikations-Infrastruktur, wenn sie soziale Strukturen und bezahlbaren Wohnraum fördern oder eine effiziente, ämterübergreifend arbeitende Verwaltung schaffen möchten uvm.

Um diesen Weg gemeinsam zu gehen und Erfahrungen auszutauschen, haben sich im Sommer 2012 über dreißig Weltstädte – darunter auch die (derzeitigen und zukünftigen) Frankfurter Partnerstädte Lyon, Mailand, San Francisco und Yokohama – mit Unternehmen, Organisationen und Universitäten in der City Protocol Society (CPS) vernetzt (cityprotocol.org). Sie werden in einem offenen, transparenten Prozess gemeinsame Vereinbarungen, Empfehlungen und tech­nische Standards entwickeln, sie in Pilotprojekten testen und von den Erfahrungen der anderen Städte profitieren.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit der City Protocol Society aufzunehmen und sich um eine Mitgliedschaft zu bewerben (Interimsdirektor ist der CIO der Stadt Barcelona, Dr. Manel Sanromà, manel.sanroma@bcn.cat). Die Stadt Frankfurt wird sich zukünftig aktiv an den derzeit viertel­jährlichen Workshops der CPS beteiligen und an geeigneten Initiativen mitwirken. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich von den Fortschritten der Aktivitäten.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Zuwendungserhöhung für die internationale Begegnungsstätte Pro Seniore e.V.

Der Anteil der SeniorenInnen mit Migrationshintergrund steigt in Frankfurt weiter an. Studien haben belegt, dass dieser Personenkreis schwer Zugang zu den bestehenden Angeboten der Altenhilfe der Stadt Frankfurt findet. Dies ist bei der Politik angekommen, es werden zunehmend Angebote speziell für SeniorInnen mit Migrationshintergrund ins Leben gerufen.

Pro Seniore e.V. betreibt seit 2000 eine Begegnungs­stätte für SeniorInnen mit Migrationshintergrund in Heddernheim. Zweck der Begegnungsstätte ist es, den Frankfurter Senioren und Seniorinnen mit Migrationshintergrund ein würdiges Leben im Alter zu ermöglichen. In erster Linie soll der Isolation dieser Menschen vorgebeugt werden.

Die Begegnungsstätte wird seit der Gründung ausschließlich durch ehrenamtliche Arbeit geleitet. Eine Teilzeitstelle für Beratung, Betreuung und Koordination der ehrenamtlichen HelferInnen ist dringend erforderlich, um ein ansprechendes Programm mit Beratungs- und Unternehmungs­angeboten zu konzipieren und umzusetzen.

Das Projekt wird bisher von der Stadt mit € 5.700 jährlich unterstützt. Dieser Zuschuss ist für eine Professionalisierung nicht ausreichend, hierfür würden mindestens € 12.000 jährlich benötigt. Viele Senioren mit Migrationshintergrund leben von Grundsicherung und können keine finanziellen Mitteln für die Begegnungsstätte zur Verfügung stellen. Zur Fortführung und zum Ausbau des Projekts ist eine höhere Förderung seitens der Stadt Frankfurt am Main notwendig und sinnvoll.

Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen:

Die Förderung von „Pro Seniore e.V.“, einen SeniorInnentreff in Heddernheim, wird von € 5.700 auf € 12.000 im Jahr 2013 angehoben.

Antragsteller

Stv. Luigi Brillante
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster

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GEMA Tarifreform stoppen!

Durch die zum April 2013 bevorstehende Tarifreform der GEMA sind nicht nur zahlreiche Clubs von existenzbedrohenden Preissteigerungen betroffen, sondern z.B. auch Vereinsfeste von Sport- oder Karnevalsvereinen, Varietés, Straßen- und Stadtteilfeste (Berger oder Schweizer Straßenfest, CSD, Höchster Schlossfest, Museumsuferfest, Mainfest, Parade der Kulturen). Zwar haben Dachorganisationen teilweise bereits Gesamtverträge mit der GEMA abgeschlossen, jedoch wird der Widerstand in der Basis angesichts der Preissteigerungen zunehmend größer.

Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die voraussichtlichen Preissteigerungen für verschiedene typische Vereins- und Stadtteilfeste absolut und prozentual zu berechnen und darüber zu berichten,
  2. sich im Hessischen Städtetag, im Deutschen Städtetag und anderen Gremien von Land und Bund nach besten Möglichkeiten dafür einzusetzen,
    1. dass die GEMA-Tarifreform nicht zum 1. April 2013 eingeführt wird,
    2. dass anstehende Verfahren vor dem Schiedsgericht und nachstehenden Gerichten aufschiebende Wirkung entfalten und somit bis zum abschließenden Urteil keine zusätzlichen Gebühren treuhänderisch abgeführt werden müssen,
    3. dass das „Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten“ (UrhWahrnG) analog zu § 13a dahingehend geändert wird, dass mit den Verbänden der betroffenen Veranstalter und Vereine vor Aufstellung neuer Tarife über die angemessene Vergütungshöhe verhandelt werden muss.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Ansiedling von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Stadtteilen in Frankfurt

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Die Hessische Landesregierung hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie den Landes­verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen einen Vertrag zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in „Gebieten mit regionalem Förderbedarf“ geschlossen. Dadurch können unter bestimm­ten Voraussetzungen Fördermittel bis zu € 50.000 pro Praxis beantragt werden. Gebiete mit regionalem Förderbedarf sind neben ländlichen Regionen auch

  • Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Hessen Unterversor­gung oder in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt hat (§ 100 Abs. 1 Satz 1 SGB V),
  • Regionen, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Hessen einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat (§ 100 Abs. 3 SGB V),
  • Planungsbereiche, bei denen der Versorgungsgrad unter 100% liegt.

In Stadtteilen wie z.B. Westhausen bemängeln Einwohnerinnen und Einwohner eine unzureichende ärztliche Versorgung. Darum bitten wir den Magistrat zu beantworten:

  1. In welchen Frankfurter Stadtteilen herrscht eine Unterversorgung, insbesondere mit Hausärzten? Wo ist eine Unterversorgung aufgrund des Alters der Hausärzte absehbar?
  2. Handelt es sich dabei um „Gebiete mit regionalem Förderbedarf“, d.h. könnte eine Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten entsprechend der Vereinbarung gefördert werden? Falls ja, wie spricht der Magistrat potentielle Interessenten an?
  3. Wie wirkt der Magistrat der ärztlichen Unterversorgung in diesen Stadtteilen entgegen?

Anfragesteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Neuer Ausbildungsjahrgang September 2012

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Am 3. September 2012 wurden 75 neue Auszubildende von Stadträtin Rosemarie Heilig begrüßt.

Hierzu fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Bewerbungen gab es für die 75 Auszubildendenplätze insgesamt?
  2. Wie viele Bewerbungen waren von BewerberInnen mit Migrationshintergrund oder ohne deutschen Pass?
  3. Wie hoch ist der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund und der ohne deutschen Pass an der Gesamtzahl der im September 2012 begrüßten Auszubildenden? Wie hoch ist ihr Anteil an den für die höhere Verwaltung und Bachelor-Studiengänge begrüßten Auszubilden­den?
  4. Wie wurde der Beschluss § 9876 vom 22.09.2005 umgesetzt?

Anfragesteller

Stv. Luigi Brillante
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster

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Begründung einer Städtepartnerschaft mit Eskişehir

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN im Römer, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE., der FDP-Fraktion, der FREIE WÄHLER-Fraktion und der ELF Piraten Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main begründet eine Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen, wie er gedenkt, diese Städtepartnerschaft dauerhaft und lebendig zu pflegen. Dabei ist ein Konzept vorzulegen, in welcher Form ein Austausch insbesondere zwischen den Jugendlichen beider Städte geplant ist und welche Kooperationen in kultureller wie wirtschaftlicher Hinsicht vorgesehen sind.

Begründung

Das Band der Freundschaft zwischen den Völkern können gerade die Städte mit ihren jeweils ökonomischen und kulturellen Stärken knüpfen und vertiefen. Es ist deshalb gut und richtig, wenn Frankfurt am Main derzeit 15 Städtepartnerschaften bzw. Städtefreundschaften unterhält. Diese sind in über fünf Jahrzehnten gewachsen und für die internationale Positionierung der Stadt Frankfurt am Main von großer Bedeutung. Bislang fehlt eine Partnerschaft mit einer türkischen Stadt. Deutschland und die Türkei verbinden außerordentlich vielfältige und intensive Beziehungen, die Jahrhunderte zurückreichen. Deutschland ist zudem der wichtigste Handelspartner der Türkei und die Türkei ihrerseits ein überaus beliebtes Urlaubsziel der Deutschen.

Unter Berücksichtigung des großen Anteils von türkischen Staatsangehörigen in der international geprägten Bevölkerung von Frankfurt am Main, bietet sich eine Städtefreundschaft mit einer Stadt in der Türkei an, wie sie der Magistrat im B 127 vom 09.03.2012 empfiehlt, mit der anatolischen Großstadt Eskişehir zu schließen: „Die Hauptstadt der gleichnamigen Provinz in der Westtürkei ist von ähnlicher Einwohnerzahl wie Frankfurt und liegt zentral zwischen Istanbul und Ankara mit Anschluss an eine neue Schnellbahntrasse auf dieser Strecke und mit eigenem Regionalflughafen. Sie weist in Bereichen wie Kultur, Bildung, Nahverkehrswesen, Metropolregion- und Stadtentwicklung interessante Ansatzpunkte für einen Austausch mit Frankfurt auf. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Europäische Eskişehir Verein seinen Sitz in Frankfurt am Main hat und damit seit vielen Jahren bereits sehr gute Verbindungen von Frankfurt aus nach Eskişehir bestehen“. Auf Seiten der Stadt Frankfurt am Main muss überdies ein großes Interesse an einem intensiven Jugendaustausch sowie an der Vertiefung wirtschaftlicher Beziehungen zu den zunehmend prosperierenden Nachbarprovinzen Eskişehir und Bursa, dem Regionalpartner Hessens, gelegen sein.

Durch die vom 16. bis 19.09.2012 von Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Bernadette Weyland und Oberbürgermeister Peter Feldmann angeführte Delegationsreise nach Eskişehir haben sich – auch aufgrund des ausgesprochen herzlichen Empfangs durch Oberbürgermeister Yilmaz Büyükerşen und die übrigen Vertreter der designierten Partnerstadt – die Beziehungen erheblich konkretisiert, so dass auf Grundlage der bereits unterzeichneten Absichtserklärung eine formelle Vereinbarung geschlossen werden kann.

Michael zu Löwenstein, Fraktionsvorsitzender, CDU-Fraktion
Manuel Stock, Fraktionsvorsitzender, DIE GRÜNEN im Römer
Klaus Oesterling, Fraktionsvorsitzender, SPD-Fraktion
Dominike Pauli, Fraktionsvorsitzende, DIE LINKE.-Fraktion
Annette Rinn, Fraktionsvorsitzende, FDP-Fraktion
Wolfgang Hübner, Fraktionsvorsitzender, FREIE WÄHLER-Fraktion
Herbert Förster, Fraktionsvorsitzender, ELF Piraten Fraktion

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Bau der IGS West als PPP-Projekt

Zugehörige Vorlagen: M 181, NR 393 (Piraten), NR 396 (Linke) und NR 400/2012 (SPD)

Kontext: Wortprotokoll über die 15. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 11.10.2011 (16.02 Uhr bis 23.26 Uhr), TOP 3, Aktuelle Stunde, sowie TOP 8, Lehren aus dem Brücken-Desaster: Keine PPP-Projekte mehr in Frankfurt und TOP 1 im nicht-öffentlichen Teil, Mietvertrag IGS West Weiterlesen

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Antikorruption

Das Antikorruptionsreferat (AKR) benennt im Magistratsbericht B 380 im Jahr 2011 insgesamt 20 Fälle von Korruptionsverdacht, wovon sich in zwei Fällen der Anfangsverdacht nicht erhärtete.

Ich frage den Magistrat:

Welche Ämter belegen in den letzten 10 Jahren mit wievielen Verdachtsfällen die Top 10 der städtischen Korruption, und lässt sich ein Trend absehen, ob die Fälle zu- oder abnehmen?

Parlis: Frage F 598/2012

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IGS-West als PPP-Projekt

Die IGS West soll jetzt ganz schnell als PPP-Projekt gebaut und bewirtschaftet werden (Neusprech: Mietvertrag mit Bauerrichtungs- und Betriebsverpflichtung, MBV). Neben zahlreichen finanziellen Vorbehalten aus den Erfahrungen der vier Frankfurter PPP-Schulprojekte und dem ruinösen Verlauf bei den Schulen im Landkreis Offenbach ist auch die Frage des Lohndumpings von zentraler Bedeutung.

Ich frage den Magistrat:

Werden die Mitarbeitenden in den Bereichen Gebäudemanagement, Instandhaltung, Energiemanagement, Ver- und Entsorgung sowie Reinigung nach an Tariflöhnen angelehnten Verträgen bezahlt, und wie stellt der Magistrat sicher, dass dies auch in 30 Jahren nach Eigentümerwechseln und in Sub-Unternehmen gewährleistet ist?

Parlis: Frage F 590/2012

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