Modellprojekt mitSprache verlängern

Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten
Projektgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Projekt mitSprache wird an den bisher teilnehmenden Kindertagesstätten und Grundschulen weitergeführt und auf weitere Kindertagesstätten und Grundschulen mit einem Anteil von mindestens 15% förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler ausgeweitet.

Begründung

Das vom Amt für Multikulturelle Angelegenheiten (Amka) getragene Modellprojekt mitSprache läuft aus. Wie die Integrationsdezernentin Nargess Eskandari-Grünberg der Frankfurter Neuen Presse berichtete, ist es mit dem Projekt gelungen, die Zusammenarbeit der Schulen mit Eltern und Fami­lien sowie die inter­kulturelle Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte zu stärken und nachhaltige Strukturen zum besseren Umgang mit kultureller Vielfalt zu schaffen. Man könne nur erfolg­reich sein, wenn man die Menschen direkt erreiche.

Zur Verbesserung der Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist es besonders im schulischen und vorschulischen Bereich nötig, Kinder bedarfsgerecht zu fördern. Wenn in Kindertagesstätten und Grundschulen nicht für einen gleichen Sprach- und Wissensstand gesorgt wird, beeinflusst das den Erfolg in weiterführender Schule und Berufsausbildung maß­geblich. Andere Programme der Schulsozialarbeit und -pädagogik setzen unterschiedliche Schwer­punkte und sind nicht in der Lage, das Projekt mitSprache zu ersetzen.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Kostenfreies WLAN in Bus und Bahn

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV
Projektgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr

Die Hamburgische Bürgerschaft hat einen Beschluss gefasst, wonach Fahrgäste in ausgewählten HVV-Buslinien kostenlos im Internet surfen können. Hierzu wurden zu Beginn 25 Busse mit WLAN ausgestattet, die es Fahrgästen ermöglicht, nach einmaliger Anmeldung während der Fahrt gratis das Internet zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Bei Ausschreibungen von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Busse und schienengebundener Fahrzeuge ist die technische Ausstattung zur Bereitstellung einer WLAN-Verbindung als weiteres Merkmal anzufordern.
  2. Busse, die innerhalb des Stadtgebiets eingesetzt sind, werden mit entsprechender WLAN-Technik nachgerüstet, die einen reibungslosen Internetzugang während der Fahrt ermöglicht.
  3. Der WLAN-Zugang ist für Fahrgäste kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu bewerben.

Begründung

Wie das Hamburger Beispiel zeigt, ist kostenfreies WLAN im öffentlichen Nahverkehr technisch und finanziell realisierbar. Außerdem ist der Zugang ins Internet über Hotspots in Bussen und Bahnen ohne Volumenbegrenzungen und Geschwindigkeitsdrosselungen möglich, im Gegensatz zu mobilen „Flatrates“. Tourist*innen können durch die kostenlose Nutzung des Internets teure Roaming-Gebühren sparen. Insgesamt wird das Angebot zu mehr Entspannung und Spaß während der Fahrt führen, was wiederum zur Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs beiträgt. Eine vorgeschaltete Seite könnte auf touristische, kulturelle und andere Angebote der Umgebung hinweisen.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Nulltarif in RMV-Zone 50 für junge Menschen

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt setzt sich in den entsprechenden Gremien des RMV dafür ein, dass Minder­jährige, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende das Angebot des RMV kostenlos nutzen können. Dabei ist anzuführen, dass Frankfurt bereit ist, die Kosten für Fahrten in den RMV-Zonen 50/5090 zu übernehmen. Wird innerhalb des RMV kein Konsens erreicht, dann wird dies zumindest für die RMV-Zonen 50/5090 eingeführt.

Begründung

Um eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, müssen alle Kinder und Jugendlichen soziale, kulturelle und bildende Einrichtungen kostenfrei erreichen können. Während Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-10 unter bestimmten Bedingungen die Fahrtkosten für den Schulweg bereits erstattet bekommen, ist dies in den höheren Klassen nicht mehr der Fall.

Für Studierende kostet das Semesterticket für das gesamte RMV-Gebiet € 195,00 pro Semester, also € 390,00 im Jahr. Dagegen schlägt eine „CleverCard“ für Frankfurt mit jährlich € 380,00 zu Buche. Eine teilweise Bezuschussung durch die Stadt erfolgt bereits.

Gerade Frankfurt mit seinem großen kulturellen Angebot bietet sehr viele Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Auch diese können nur mit der entsprechenden Mobilität genutzt wer­den. Einkommensschwache Familien mit mehr als einem Kind sind regelmäßig nicht in der Lage, jedem Kind eine Karte zu kaufen bzw. jedem Kind den Zugang zu einer Karte zu ermöglichen.

Die Kinder- und Jugendarbeit für ehrenamtliche Initiativen sollte ebenfalls soweit wie möglich von Bürokratie und Kosten befreit sein. Gruppenausflüge mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden durch die im Antrag geforderte Regelung deutlich erleichtert.

Für Krippen- und Kindergartenkinder wird der Zugang zu Events, zum Beispiel des Bildungsnetz­werkes, nicht länger von der finanziellen Ausstattung der einzelnen Kindertagesstätten oder der Eltern abhängig gemacht. Kulturelle und bildungsrelevante Events können dann auch im Rahmen von Gruppenausflügen einfach besucht werden. Der Zugang zu Bildung und Kultur wird nicht länger erschwert. Beides ist und bleibt Schlüsselelement, auch und gerade in Bezug auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Antragsteller

Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster

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Sprachförderprogramm ErzählZeit ausweiten

Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement, pädagogische Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Sprachförderprogramm ErzählZeit wird auf die Römerstadtschule (Heddernheim), die Henri-Dunant-Schule (Sossenheim), die Albrecht-Dürer-Schule (Sossenheim) und die Walter-Kolb-Schule (Unterliederbach) ausgeweitet.

Die notwendigen Mittel werden in die Produktgruppe 20.01 eingestellt.

Begründung

Der Vorschlag B1186 des Bürgerhaushalts 2014 lautet wie folgt:

Das Sprachförderprogramm „ErzählZeit“, das zurzeit an 18 Grundschulklassen durchgeführt wird, sollte vielen Schülerinnen und Schülern zugutekommen.

Ein ganzes Schuljahr tragen ausgebildete Erzählerinnen und Erzähler einmal wöchentlich Märchen in den ersten Klassen künstlerisch und in der Originalsprache vor. Das Programm trägt nachweislich dazu bei, dass Kinder rasch zum Sprechen und zur deutschen Sprache finden. Das Programm läuft zurzeit erfolgreich an der Freiligrathschule (Fechenheim), der Hostatoschule (Höchst) und der Uhlandschule (Ostend).

Die Verwaltung nimmt dazu positiv Stellung:

Das Sprachförderprogramm ErzählZeit wurde im Kontext des Projektvorhabens „Gelingender Start ins Leben in Fechenheim“ als Reaktion auf die bedenklichen Sprachstandserhebungen bei Einschulungsuntersuchungen von Kindern in Fechenheimer Grundschulen eingesetzt. Tatsächlich gelingt es mit dem Sprachförderprogramm ErzählZeit Kinder mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen zum Sprechen zu bringen, so dass die Sprachanbahnung über das Erzählen von Geschichten und Märchen als gelungen zu betrachten ist. Einer Ausweitung dieses Förderprogramms ist daher grundsätzlich zuzustimmen, dies kann allerdings nur mit einer gleichzeitigen Ausweitung des Budgets in der Produktgruppe 20.01 umgesetzt werden.

Der gleiche Sprachstand im Klassenverband ist unbedingt Voraussetzung für den Erfolg der ganzen Klasse. Er hilft den Inhalt des Unterrichts zu verstehen und festigt das notwendige Wissen für den weiteren Fortschritt. Das Programm hilft somit sicher und erfolgreich durch Schule und Ausbildung zu kommen.

Der Strukturdatenatlas der Stadt Frankfurt am Main weist für Sossenheim, Unterliederbach und Heddernheim ebenso wie für Fechenheim, das Ostend und Höchst einen Indikator von über 50 bei Kindern mit auffälliger Sprache aus. Darum ist es notwendig, die Grundschulen dieser Stadtteile in das Sprachförderprogramm ErzählZeit einzubinden. Diese Förderung wird zusammen mit anderen Maßnahmen den Spaß am Lernen steigern, die Wiederholungsquote senken und so zum Erfolg der Schulkinder maßgeblich beitragen.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Videokonferenzen für erkrankte Schüler*innen

Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Modellprojekt zu entwickeln, das Schülerinnen und Schülern ermöglicht, am Schulunterricht von zuhause per Videokonferenz teilzuhaben, wenn Ihnen der Schulbesuch nicht möglich ist.

Begründung

Bisher gibt es Programme wie „Klassissimo“ vom Förderkreis für tumor- und leukämieerkrankte Kinder e.V., die Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterricht per Videokonferenz er­möglichen, wenn sie sehr lange Zeit im Krankenhaus verbringen. Psychische Erkrankungen, Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen oder persönliche Beeinträchtigungen können aber dazu führen, dass Schülerinnen oder Schüler der Schule fernbleiben müssen, obwohl sie in der Lage wären, dem Unterricht zu folgen. Gerade in Prüfungsvorbereitungsphasen kann dies einen erheblichen Nachteil darstellen.

In den letzten zehn Jahren gab es sehr große technische Fortschritte im Bereich der Videokonfe­renzen mit proprietärer Software wie Skype oder neuerdings auf weltweiten Standards basierendes Peer-to-Peer-Video im Browser (Projekt „Talkilla“), welche heute mit einfachen Mitteln zu realisie­ren sind. Darum bietet es sich an, auch bei weniger langen Erkrankungsphasen auf Videokonferen­zen im Unterricht zurückzu­greifen und das Recht auf Bildung und Teilhabe zu garantieren.

Dieser Antrag wurde erstellt zusammen mit Teilnehmerinnen des Girls’ Day.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Kindergärten und -tagesstätten beitragsfrei

Produktbereich: 20 Bildung
Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beitragspflicht für Kindergärten und -tagesstätten wird in Frankfurt vollständig aufgehoben.

Begründung

Unter den geforderten Konsequenzen, die der internationalen Schulleistungsstudie PISA folgten, gehörte: Gerade Kinder aus benachteiligten Elternhäusern müssen im Vorschulalter gefördert werden. Doch Statistiken zeigen, dass jedes zehnte Kind in Deutschland vor der Einschulung niemals einen Kindergarten besucht hat. Unter diesen stellen Kinder mit Migrationshintergrund einen größeren Anteil dar. Hingegen werden die knappen Ganztagsplätze überwiegend von Akademiker-Kindern besucht.

Beitragsfreie Frühförderung bedeutet Frühförderung für alle Kinder. Frühförderung bedeutet allerdings auch, dass Frankfurter Kindergärten von derzeitigen Aufbewahrungsanstalten zu Bildungsstätten umge­formt werden: Denn es ist die Aufgabe unserer Erzieher, Defizite und Nöte frühzeitig zu erkennen, zu beheben und nicht etwa bis zum Schuleintritt der Kinder aufzuschieben. Frühzeitige Förderung im Kindergarten gewährleistet reibungsloses Lernen und reibungslose Übergänge in die Schule.

Die Beitragspflicht für Kindergärten fördert somit die Entstehung von Bildungsdiskrepanzen zwischen Kindern unterschiedlicher Herkunft und sozialer Zugehörigkeit noch vor dem Schuleintritt, denn der Bei­trag überfordert viele einkommensschwächere Familien. Folglich müssen die betroffenen Kinder auf den Besuch des Kindergartens und ihr Recht auf frühe Bildung verzichten. Bei Familien, die sich aus finan­ziellen Gründen gegen die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten oder Kitas entscheiden, wird der Wie­dereintritt des betreuenden Elternteils, in der Regel Mütter, ins Erwerbsleben behindert. Somit baut die Aufhe­bung der Beitragspflicht auch strukturelle Diskriminierung ab.

Antragsteller

Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster

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Keine Streichung der institutionellen Förderung der Kinothek Asta Nielsen

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Mittel zur Förderung der Kinothek Asta Nielsen werden im Kulturetat in Höhe von € 12.000 eingestellt, sofern sie die Förderkriterien weiterhin erfüllt.

Begründung

Ziel des seit dem Jahr 2000 aktiven Vereins „Kinothek Asta Nielsen“ ist es, „die Filmarbeit von Frauen in Geschichte und Gegenwart aufzufinden, zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen.“ Die Kinothek ist damit in Frankfurt in ihrer Präsentation und Dokumentation des Frauen- und Queer Cinemas einzigartig und er­schließt zusätzlich mit dem „Archiv des Amateurfilms“ historische Dokumente des Alltagslebens mit dem Schwerpunkt Rhein-Main-Region.

Sie hat internationale Bedeutung und ist bestens vernetzt, wie die zahlreichen kooperativen Projekte beispiels­weise mit dem Deutschen Filminstitut, Bundesarchiv-Filmarchiv, der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, Filmarchiv Austria, Cineteca di Bologna, dem MMK, dem Ludwig-Boltz­mann-Institut für Zeit­geschichte, der Schirn Kunsthalle, dem Portikus, der Städelschule, dem Künstler­haus Mousonturm, dem Historischen Museum, dem Schauspiel Frankfurt, der Goethe-Universität, dem Cornelia Goethe Centrum für die Erforschung der Frauen- und Geschlechter­verhältnisse oder dem mal seh’n-Kino belegen.

Der Verein benötigt die Mittel insbesondere für Miete und Mietnebenkosten. In den Räumen der Kino­thek sind die archiv- und vorführtechnischen Geräte installiert. Außerdem finden dort unter anderem regelmäßig Veranstaltungen statt, weswegen bei einer Streichung eine ernsthafte Gefähr­dung der Basis der Vereinsarbeit zu befürchten ist, auch durch die erschwerte Akquise von Drittmitteln.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Keine Streichung der institutionellen Förderung des Club Voltaire

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport
Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Club Voltaire e.V. erhält weiterhin eine institutionelle Förderung in Höhe von jährlich € 7.000, sofern der Verein die formalen Kriterien erfüllt.

Begründung

Seit über 50 Jahren ist der Club Voltaire Teil des Frankfurter Kulturlebens. Er bietet Raum für politische, satirische und musikalische Darbietungen ebenso wie für gesellschaftliche und politische Debatten und Meinungsäußerung.

Im Club Voltaire wurden Parteien gegründet und Demonstrationen geplant. Der Club ist Ort der Begegnung zwischen Generationen und Weltanschauungen. Er stellt Räume für Kulturarbeit zur Verfügung und bietet dabei ein gastronomisches Angebot, das auch für Besucher mit schmalem Geldbeutel geeignet ist. Dies alles gut erreichbar im Herzen unserer Stadt.

Bei steigenden Miet- und Energiepreisen gefährdet die Streichung der Förderung die Existenz des Vereins. Es ist Aufgabe der Stadtpolitik, solche Orte von kultureller Bedeutung zu erhalten und nicht Opfer eines Sparzwangs werden zu lassen.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Studienfahrten der Ausschüsse streichen

Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien
Projektgruppe: 30.02 Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Studienfahrten der Ausschüsse werden in dieser Wahlperiode nicht mehr durchgeführt.

Begründung

Studienfahrten der Ausschüsse sind vor allem dann sinnvoll, wenn sie dem Teambuilding dienen oder die Teilnehmenden noch Gelegenheit haben, die gewonnenen Erkenntnisse über Beschlüsse zu reali­sieren und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Darum machen diese Reisen besonders zu Beginn der Wahlperiode Sinn.

Bisher fanden noch keine Studienfahrten der Ausschüsse statt. Es ist den Frankfurterinnen und Frankfurtern nicht zu vermitteln, dass bisherige Angebote im sozialen und kulturellen Bereich ge­kürzt und Eintrittspreise erhöht werden, während die Stadtverordneten kostenintensive Reisen machen. Die Stadtverord­neten sollen mit dem Verzicht auf die Studienfahrten in dieser Wahl­periode ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Microsoft-Desktop-Lizenzen sparen

Produktbereich: 35 Zentrale Dienste
Projektgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologien

Der im Magistratsbericht B 472/2013 genannte Lizenzvertrag „Microsoft Enterprise Agreement“ ist einer der teuersten dieses Software-Herstellers. Seine Stärke besteht in der Nutzung der jeweils aktuellsten Software-Version. Offenbar wird genau dieses Feature bei der Stadt Frankfurt nur unzureichend genutzt: Bei 9.776 Windows Professional-Lizenzen gibt es auch zwölf Jahre nach Einführung des Betriebs­systems Windows XP noch 2.385 Rechner oder 24%, die nie auf ein aktuelleres Betriebssystem umgestellt wurden.

Dies vorausgeschickt beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Der Magistrat wird aufgefordert, den vorhandenen Lizenzvertrag mit Microsoft neu zu bewerten und anhand der auszuarbeitenden Empfehlungen des Revisionsamtes und der realen Nutzungs­anforderungen einen günstigeren Lizenzvertrag für Desktop-Betriebssysteme zu erwirken.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Microsoft-Server-Lizenzen einsparen

Produktbereich: 35 Zentrale Dienste
Projektgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologien

Es ist nachvollziehbar, dass Angestellte der Verwaltung, die von zuhause Windows-Betriebssysteme gewohnt sind, am Arbeitsplatz ein vertrautes System bevorzugen (B 472/2013), ungeachtet des­sen, dass in den letzten Jahren die Dominanz von Microsoft auch im privaten Anwendungsbereich nachgelassen hat.

Nicht nachzuvollziehen ist aber, warum laut B 481/2013 von 1.353 städtischen Servern Ende 2012 nur 91 oder knapp 7% ein Unix/Linux-Betriebs­system verwendeten, während im Internet 66,5% der Websites auf Servern mit Open Source Systemen gehostet werden.

Dies vorausgeschickt beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Der Magistrat wird aufgefordert, den Betrieb aller städtischen Server zu evaluieren unter den Gesichtspunkten, für welche Anwendungen Microsoft-Server zwingend erforderlich sind, welche Server auf Open Source Systeme umgestellt und welche virtualisiert werden können, um physische Maschinen, Betriebs- und Lizenzkosten einzusparen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Kein Wortbruch gegenüber der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Für die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung werden weiterhin Mittel in Höhe von € 69.000 im Haushalt eingestellt.

Begründung

Als im Sommer 1970 die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) gegründet wurde, war für die Standortwahl die Zusage der Stadt Frankfurt entscheidend, auf unbegrenzte Zeit einen Miet­zuschuss zu zahlen (§ 2273 vom 29.04.1971). Anfänglich waren das 100.000 DM, zuletzt € 69.000. Dieser Zuschuss soll nun nach den Plänen des Magistrats halbiert werden.

Die HSFK ist Werbeträger für unsere Stadt im Ausland. Unter dem Namen „PRIF – Peace Research Institute Frankfurt“ ist die HSFK als größtes deutsches Friedensforschungsinstitut eine bekannte und renommierte Institution und an vielen internationalen Projekten beteiligt. Die HSFK ist neben der Technischen Universität Darmstadt, dem Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte, dem Institut für Sozialforschung, dem Frobenius Institut und dem Point Sud, Center for Research and Local Knowledge seit 2007 Partner im Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt.

Die Konflikte auf dem Balkan, im Nahen Osten und in Asien, die Gefahren des Nationalismus, die Probleme der europäischen Integration, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Umwelt­konflikte, die Verelendung großer Teile der Welt und nicht zuletzt der Terrorismus stehen im Zen­trum der Friedensforschung. Friedensforschung soll Vorschläge entwickeln, wie die Ursachen von Konflikten möglichst frühzeitig erkannt, ihrer gewaltsamen Austragung vorgebeugt und politische Regelungen für ihre Lösung getroffen werden können. Zur Beantwortung dieser Fragen leistet Friedensforschung wichtige Beiträge. Sie werden von der Politik in Bund und Ländern ebenso genutzt wie von Gewerkschaften, den Kirchen, der Wissenschaft, den politischen Parteien sowie den Medien.

Die Arbeit der HSFK hat somit eine große gesellschaftliche Relevanz. Von einer friedlichen Gesellschaft profitieren wir alle.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Gewerbesteuerhebesatz auf 475 Punkte erhöhen

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung  möge beschließen:

Der Gewerbesteuerhebesatz wird auf 475 Punkte erhöht.

Begründung

Um die vielfältigen Aufgaben der Stadt für die Zukunft finanziell zu sichern, ist es notwendig, den Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen. Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich treffen die Bevölkerung, schränken ihre Teilhabemöglichkeiten ein und reduzieren die Attraktivität des Stand­orts. Die Senkung des Hebesatzes erfolgte unter dem Eindruck sprunghaft gestiegener Einnahmen kurz vor Beginn der Finanzkrise zur Unzeit und muss korrigiert werden.

Wie Auszüge der Studie des Instituts für Humangeographie der Goethe-Universität auf dem Frank­furter Industrieabend am 28.10.2013 belegten, sind Unternehmen einer Erhöhung des Gewerbe­steuerhebesatzes nicht grundsätzlich abgeneigt, wenn im Gegenzug entsprechende Investitionen z.B. in die Infrastruktur und bezahlbaren Wohnraum erfolgen. Die Gewerbebetriebe stehen in der gesell­schaftlichen Verantwortung; diese können sie so wahrnehmen und zum Wohl der Stadt und ihrer Bevölkerung beitragen.

475 Punkte entsprechen grob den Hebesätzen von Köln (475) und Hamburg (470), während München (490) und Berlin (410) im Vergleich der fünf größten deutschen Städte Ausreißer dar­stellen. Einen Hebesatz um die 460 Punkte haben hingegen Städte wie Hannover, Rostock und Leipzig – Frankfurt ist zweifellos attraktiver.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Krematorium ausbauen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu den Magistratsberichten M 187 und B 517/2013

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das Krematorium wird weiterhin unterhalten. Die entsprechenden Mittel zur regulären Weiterführung werden im Haushalt 2014 eingestellt.
  2. Der Magistrat erstellt eine Marktanalyse, die das Bevölkerungs­wachstum, den Bedarf im regionalen Kontext, den Zuschnitt auf die Bedürfnisse der Pietäten, eine mögliche Einspeisung von Energie und Wärme in Versorgungsnetze sowie eine Erweiterung auf neue Marktsegmente berücksichtigt.
  3. Bei positivem Ergebnis der Analyse werden Mittel zur Anpassung des Konzepts und der technischen Ausstattung in den Folgehaushalten bereitgestellt.

Begründung

Hinter­grund der geplanten Schließung des Krematoriums sind die mangelnde Auslastung und der Preiskampf am Markt mit den privaten Anbietern. Daneben wird auch die Serviceleistung des Frankfurter Krematoriums im Vergleich zu anderen Anbietern im Umland bemängelt. Medienberich­ten zufolge wird etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pietäten anderenorts durchaus beim Ausladen geholfen, wodurch Fahrten alleine vorgenommen werden können – in Frankfurt nicht.

Die aktuellen Entwicklungen in der Bevölkerung zeigen allerdings eine Zunahme stark gewichtiger Menschen auf 6-8%. Ihre Verbrennung stellt technische Anlagen in Krematorien vor starke Heraus­forderungen, die für den pietätvollen Umgang mit Toten relevant sind (Rauch- und Wärmeent­wicklung, Anzahl der Sargträger, Vorbereitung auf größere Sargbreiten etc.).

Dieser Entwicklung sollte sich die Stadt Frankfurt mit der gebotenen Menschlichkeit und Würde annehmen. Investitionen sind erforderlich, um dem Krematorium ein positiveres Image zu geben, als auch ein marktgerechtes und serviceorientiertes Angebot ermöglichen.

Der Magistrat soll daher eine Marktanlayse erstellen, in welcher Weise sich das Krematorium durch Erweiterung des Angebotes etwa auf adipöse Verstorbene ein regionales Alleinstellungsmerkmal auf­bauen kann. Auch eine Vermarktung der Nachhaltigkeit – Verzicht auf Atomstrom, kein Lohn­dumping, Energieeffizienz – kann dazu dienen, neue Marktsegmente zu erschließen und die Anlage mit mehr als den in B 517 angestrebten 2.000 Einäscherungen gewinnbringend zu betreiben.

Bei positivem Ergebnis der Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsanalyse sind entsprechen­de Mittel für die Anpassung in Konzept und technischer Ausstattung vorzusehen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Situation der Flüchtlinge aus Lampedusa

Seit Anfang Oktober sind Flüchtlinge aus Lampedusa in der Gemeinde Cantate Domino untergekommen, nachdem sie monatelang ohne Unterkunft leben mussten. Bekanntlich sind die Zustände für Flüchtlinge in Lampedusa absolut menschenunwürdig. Deutsche Gerichte haben aus diesem Grund mehrfach analog zum Abschiebestopp nach Griechenland auch Abschiebungen nach Italien nach dem Dublin II-Abkommen ausgesetzt. Das humanitäre Problem der Abschottung der Europäischen Außengrenzen spiegelt sich nun unmittelbar in unserer Stadt wider.

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

Wie gedenkt der Magistrat, diesen Menschen konkret zu helfen, und wie sieht das Konzept des Magistrats zur humanitären Hilfe für die anderen zu erwartenden Flüchtlinge aus?

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Verwarngeld für antifaschistische Gleisblockade

Die jungen Menschen, die am 1. Mai erfolgreich durch eine Gleisblockade die Anreise von Neonazis zu einer Demonstration verhindert haben, wurden mit einem Verwarngeld der Bundespolizei belegt.

Ich frage den Magistrat:

Wie steht der Magistrat zur Verhältnismäßigkeit, dass mehrere hundert friedliche Demonstrierende stundenlang ihrer Freiheit beraubt, erkennungsdienstlich behandelt und teilweise durch Polizeigewalt verletzt wurden, und am Ende handelt es sich noch nicht einmal um eine Ordnungswidrigkeit?

Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank

Zunächst ist festzustellen, dass die Verfahren nicht in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt liegen und somit eine inhaltliche Einschätzung nur schwerlich möglich ist.

Grundsätzlich treffen die Einsatzkräfte vor Ort eine Bewertung der Sachlage und stellen ggf. einen Ordnungswidrigkeitentatbestand fest.

Im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind zur Sicherstellung der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bestimmte kurzfristige Freiheitsbeschränkungen, wie das Festhalten zur Identitätsfeststellung (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163b Abs. 1 S. 2 StPO), erlaubt. Weiterhin ist eine erkennungsdienstliche Behandlung (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 81b StPO) möglich.

Da dem Magistrat keine detaillierten Erkenntnisse zum Tatvorwurf und den Tatumständen vorliegen, kann auch eine Bewertung zu den Tatumständen und der Einsatzlage am 01. Mai vorgenommen werden.

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Mensa des Gymnasiums Riedberg

In ST 114/2011 begründet der Magistrat die Größe der Mensa am Gymnasium Riedberg mit den flexiblen Essenszeiten der Schüler*innen. Für die der Unter- und Mittelstufe gibt es jedoch sehr wohl feste Essenszeiten. Teilweise ist die Schlange vor der Essensausgabe so lang, dass Kinder, deren Klassenräume von der Mensa weiter weg liegen, kaum genug Zeit zum Essen haben, geschweige denn für Bewegung. Seitdem sie das Schulgelände nicht mehr verlassen dürfen, um sich außerhalb mit Nahrung zu versorgen, hat sich die Situation verschärft.

Ich frage daher den Magistrat:

Ist man sich der Situation bewusst, und was gedenkt er dagegen zu unternehmen, bevor in den nächsten Jahren weitere Jahrgänge dazukommen?

Schriftliche Antwort von Stadträtin Sarah Sorge

Für alle Mensa-Neubauten der Stadt Frankfurt wird der gleiche Berechnungsschlüssel für Ausgabebereich, Essplätze und zeitlich/organisatorischer Ablauf zu Grunde gelegt, festgelegt durch einen Stadtverordnetenbeschluss im Rahmen des Modellbauprogramms der jeweiligen Schulform. Die Berechnung setzt schulorganisatorisch bei weiterführenden Schulen ein bis zu 3-Schichten-Wechsel bei der Essensausgabe voraus, der in der Pausengestaltung berücksichtigt werden muss. So auch beim Gymnasium Riedberg.

Von der rechnerischen und organisatorischen Lösung abgesehen, haben wir stadtweit eine sehr unterschiedliche Akzeptanz der Essensversorgung, die mit einer standardisierten Größe und Ausstattung nicht immer den Bedarf vor Ort trifft. So sind die Mensen mal zu groß und mal etwas zu knapp. Am Gymnasium Riedberg ist die Nachfrage erfreulich hoch, hier wird aktuell geprüft, ob eine zweite mobile Ausgabentheke nachgerüstet werden kann.

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Ächtung von Offensivwaffen bei Bahn-Sicherheitsdiensten in Frankfurt am Main

Der Abgeordnete der Grünen im Hessischen Landtag, Daniel Mack, wurde Zeuge, wie Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes mit Schlagstöcken einen Menschen verprügelten. Darüber hinaus wurde Mack von ihnen rassistisch beleidigt, was strikt zu verurteilen ist und strukturelle wie personelle Konsequen­zen haben muss; Fokus dieses Antrags soll aber die physische Gewaltanwendung sein:

Nach § 127 (1) StPO gilt das Festnahmerecht für Jedermann, sofern jemand auf frischer Tat ange­troffen worden ist oder unmittelbar vom Tatort verfolgt wurde, wenn die Person der Flucht ver­dächtig ist oder ihre Identität nicht festgestellt werden kann. Können Ticketkontrolleure die Identi­tät feststellen, dürfen sie niemanden festnehmen – wobei sie nicht zur Festnahme verpflichtet sind.

Eine Festnahme muss unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Der Bundesgerichtshof führt in seinem Leitsatz aus (NStZ-RR 1998, 50):

Allerdings gestattet das Recht zur Festnahme nicht die Anwendung eines jeden Mittels, das zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist, selbst wenn die Ausführung oder Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Das angewendete Mittel muss vielmehr zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten im Auftrag der Deutschen Bahn oder der VGF führen oft Handschuhe, Handschellen und Pfefferspray mit sich. Es stehen ihnen mithin neben den bis zu einem halben Meter langen Holzschlagstöcken weniger eskalierende Mittel zum Selbstschutz und zur Fixierung zur Verfügung.

Das Modell des „Use of Force Continuum“ unterscheidet 5-6 Ebenen der Gewaltanwendung; Offensivwaffen wie Schlagstöcke stellen aufgrund des hohen Risikos von schweren bis tödlichen Verletzungen die vorletzte Gewaltstufe dar, vor Schusswaffen. Ein Einsatz dieser Mittel für ein Bagatelldelikt wie eine Beförderungserschleichung erscheint nicht verhältnismäßig. Wenn, wie von dem Landtagsabgeordneten berichtet, mehrere Kontrolleure auf eine am Boden liegende Person einschlagen, liegt auch keine Notwehr vor – wobei eine Flucht alleine noch keinen Angriff darstellt, der Notwehr rechtfertigen würde.

Dies vorausgeschickt beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Der Magistrat setzt sich mit allen Mitteln dafür ein, dass Offensivwaffen wie Schlagstöcke bei den auf Frankfurter Stadtgebiet im RMV eingesetzten Sicherheitsdiensten verboten werden.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Kein Brückenturm an der Alten Brücke

Ansicht der Alten Mainbrücke und des Brückengebäudes im Jahre 1909Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Im Sinne der Ziffer 2.a des Magistratsberichts M 133/2004, „Bestellung eines Erbbaurechts zum Bau des neuen Portikus und des Brückenturms auf der Maininsel an der Alten Brücke“, wird von einer Bebauung der östlichen Maininsel, Gemarkung Frankfurt, Flur 603, Nr. 85/24, abgesehen.

Begründung

Die Brückengebäude an der Alten Brücke nahmen historisch nie das Format von Türmen an und stan­den sich nicht gegenüber. Auch ein um 4,5 Meter reduzierter Ostturm wäre etwa doppelt so hoch wie das im 19. Jahrhundert errichtete, im Zuge der Brückenverbreiterung von 1909 abgerissene Gebäude (siehe Abbildung). Es steht zu befürchten, dass der Turm nicht nur das Erscheinungsbild der denkmal­geschützten Alten Brücke, sondern auch das des Ensembles des Mainufers mit Dom, Saalhof, Renten­turm, Eisernem Steg und Leonhardskirche beeinträchtigt. Die Notwendigkeit eines Brückenmuseums oder einer Gastronomie an dieser Stelle ist nicht nachvollziehbar. Hingegen ist einzuwenden, dass das Stadtbild im historischen Herzen der Stadt, geleitet von privaten Interessen, verschandelt werden soll.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Aufwandsentschädigungen von städtischen Vertreterinnen und Vertretern in der Wirtschaft

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu B 427/2013

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der turnusmäßige Bericht über die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Wirtschaftsunter­nehmen und Einrichtungen der Wirtschaft wird zukünftig ergänzt um die Höhe der jeweiligen jähr­lichen Aufwandsent­schädigungen und anderer Zahlungen oder geldwerter Vorteile, die mit der Tätigkeit verbunden sind.

Begründung

Immer wieder tauchen Medienberichte über Politikerinnen und Politiker auf, die in Aufsichtsräten nicht unerhebliche Nebenverdienste erwerben. Dies mag für Frankfurt nicht zutreffen, dem lässt sich aber nur durch vollstän­dige Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern begegnen, ob und in welcher Höhe Aufwandsentschädi­gungen etc. gezahlt werden.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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