Stand der Tarifverhandlungen mit dem CeBeeF

Die Verhandlungen zwischen Stadt und CeBeeF in den Bereichen Assistenz und Pflege, Schulintegration und Fahrdienst stocken. Die Sprecherin der Sozialdezernentin lobte gegenüber der Presse den Behindertendienst und die schrittweise Annäherung an den TVöD. Im Gegensatz dazu entsteht der Eindruck, Angebote von Seiten der Stadt zu machen und dann wieder zurückzuziehen erfülle eine Verhandlungstaktik, um die Ergebnisse weiter zu drücken. Für den CeBeeF kann diese Hinhaltetaktik sehr kurzfristig fatale Folgen bis hin zur Insolvenz haben.

Ich frage den Magistrat:

Steht die Sozialdezernentin zu ihrem Wort, bei diesen Dienstleistungen auf Tariftreue zu achten, und wann kann endlich mit einem Abschluss der Vertragsverhandlungen gerechnet werden?

Antwort des Magistrats:

Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kliehm!

Mehrfach habe ich den vergangenen Monaten ausführen dürfen, dass Vertragsverhandlungen über Entgeltsätze keine statischen Angelegenheiten sind. Das gilt umso mehr – das habe ich auch ausgeführt –, wenn im Verlauf der Verhandlungen Unterlagen zu präzisieren, Grundlagen zu modifizieren und Berechnungen anzupassen sind. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes so engagiert und konzentriert die Vergütungsverhandlungen mit dem CeBeeF betrieben haben, dass sie am 25.06.2012 abgeschlossen werden konnten. Damit sind für die Leistungsbereiche individuelle Eingliederungshilfe, Schulintegration und andere Verrichtungen Beträge ausgehandelt worden, die entsprechend den Verhandlungen nun in Verträge gegossen werden. Sie werden dann dem CeBeeF zur Unterschrift zugeleitet, sodass sie am 01.07.2012 in Kraft treten können. Mit den ausgehandelten Vergütungssätzen ist es dem CeBeeF möglich, das Personal nach dem einschlägigen Anwendungstarifvertrag TVöD zu entlohnen. Die Anerkennung der Bezahlung analog des TVöD war und ist – das habe ich auch hier immer wieder betont – im Bereich der Leistungsvereinbarungen ein Selbstverständnis für uns. Wie bereits in der Fragestunde der letzten Sitzung des Stadtparlaments von mir ausgeführt, besteht bezüglich des Beförderungsdienstes zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem CeBeeF kein Vertragsverhältnis. Eine Kündigung seitens des CeBeeF ist daher nicht erfolgt. Es ist auch nicht möglich, Verhandlungen aufzunehmen. Sie haben daher auch nicht stattgefunden.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Bernadette Weyland:

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Kliehm. Bitte schön!

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten:

(Zusatzfrage)

Es freut mich natürlich, dass die Verhandlungen zum SGB XII jetzt abgeschlossen sind. Das freut sicherlich auch die Mitarbeiter des CeBeeF, wo dieser Bereich ein sehr großer ist. Nichtsdestotrotz ist mir zu Ohren gekommen, dass sich jetzt auch die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. als Hauptvertragspartner des CeBeeF im Transportdienst für Nachverhandlungen an den Magistrat gewandt hat. Mit dem Rechtsgutachten der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der ARGE wird es dort in nächster Zeit auch Verhandlungen geben und hoffentlich wird auch im Sinne des CeBeeF, der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der restlichen vier Träger auch im Transportdienst die Zahlung eines Tariflohnes vereinbart.

Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld:

(fortfahrend)

Herr Stadtverordneter Kliehm, ich habe auch schon hier ausgeführt, dass die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. gemäß Tarif bezahlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort auch zufrieden. Die Johanniter sind unsere Vertragspartner aufgrund einer europaweiten Ausschreibung. Selbstverständlich bin ich auch im Laufe der Vertragszeit, die auf fünf Jahre festgeschrieben ist, immer im Gespräch mit den Vertragspartnern, wie man bestimmte Leistungen verbessern und anpassen kann. Das ist in diesem Bereich immer denkbar. Selbstverständlich laufen auch entsprechende Gespräche.

Parlis: Frage F 492/2012

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Zoo attraktiver statt teurer gestalten

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsvortrag M 120/2012

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  • Der Magistratsvortrag M 120/2012 zur Erhöhung der Eintrittspreise des Zoos wird abgelehnt.
  • Der Magistrat wird beauftragt, den Zoo attraktiver zu gestalten, um höhere Besucherzahlen und somit mehr Einnahmen zu generieren. Neben den bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen betrifft dies insbesondere die (gärtnerische) Pflege des Zoologischen Gartens.
  • Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50% erhalten grundsätzlich freien Eintritt.

Begründung

Aufgrund der klammen Haushaltslage schlägt der Magistrat eine Preiserhöhung für Eintrittskarten des Frankfurter Zoos um 25% für Erwachsene (von acht auf zehn Euro) und 33% für Kinder vor (von vier auf sechs Euro), die Preise für Jahreskarten sollen unverändert bleiben. Ausgehend von 928.389 Besucherinnen und Besuchern im Jahr 2011 hofft der Magistrat auf eine Steigerung der Einnahmen um € 500.000.

Zweifellos hat der Frankfurter Zoo einen interessanten Tierbestand, auch wenn die Haltungsbedingungen oft nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Neben den alten Gehegen wird häufig der allgemeine Zustand des Zoos bemängelt. Bepflanzungen überwuchern die Primatengehege, Wiesen wirken ungepflegt, der Zebra-Wassergraben ähnelt einem Tümpel, die Scheiben des Seehund- bzw. Zwergseelöwenbeckens sind wochenlang mit Algen bewachsen und vieles mehr. Hingegen erfreut sich das mit hochwertigen Materialien ausgestattete Exotarium großer Beliebtheit.

Wir vertreten die Auffassung, dass eine Erhöhung der Eintrittspreise Besucherinnen und Besucher potentiell abschreckt, gerade eine prozentual hohe wie diese. Die bereits vollendeten oder geplanten Sanierungsmaßnahmen tragen sicherlich zu einer gesteigerten Attraktivität bei, gleichzeitig verursachen die Bauarbeiten über Jahre hinweg Lärm und Schmutz.

Wir regen darum an, mit einfachen landschaftsgärtnerischen Mitteln den optischen Zustand des Zoos zu verbessern und die Präsentation der Tiere in einen angemessenen Rahmen zu setzen. Dadurch wird die Attraktivität des Zoos gesteigert, wodurch mehr Personen den Zoo besuchen. Auf eine Erhöhung der Eintrittspreise kann darum verzichtet werden, was sozial verträglicher ist und Besucherinnen und Besucher nicht verprellt.

Zu 3: Der Anteil von Besucherinnen und Besuchern mit einem Behinderungsgrad ab 50% dürfte vernachlässigbar gering sein, während z.B. der rollstuhlgerechte Ausbau oder taktile Elemente für Menschen mit Sehbehinderungen bisher kaum vorhanden sind. Darum schlagen wir für diese Gäste freien Eintritt vor.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Informationsfreiheitssatzung, aber richtig!

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und ELF Piraten zum Magistratsvortrag M 58/2012

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung, wie er in M 58/2012 vorgestellt wurde, wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Dabei soll er sich am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der aktuellsten Fassung orientieren (derzeit 8. Juli 2010).
  3. Insbesondere sollen die folgenden Punkte Eingang finden:
    1. Der Satzungszweck,
    2. eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf Eigenbetriebe, stadtnahe Vereine und städtische Stiftungen,
    3. eine Einbeziehung von Privaten, die mit der Ausübung öffentlicher Daseinsvorsorge betraut sind. Dies schließt eine Anpassung der Verträge im Sinne von § 4 (2) IFG ein,
    4. das Jedermannsrecht, das auch Nicht-Frankfurtern sowie juristischen Personen eine Antragstellung ermöglicht,
    5. das Wahlrecht des Antragstellenden auf Akteneinsicht, Inhaltsauskunft oder Kopien,
    6. Abwägungsklauseln und das Recht auf Teileinsicht i.S.v. Abschnitt 2 IFG,
    7. die Antragstellung auch in mündlicher Form, nicht nur in schriftlicher oder elektronischer,
    8. eine Beratungs-, Unterstützungs- oder Weiterleitungspflicht, falls dem Antragstellenden Angaben zur hinreichenden Bestimmung einer Akte fehlen oder der Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt wurde,
    9. die Möglichkeit, Kopien in Papier- oder Datenform zu erstellen, wobei die Behörde ggf. die Einwilligung von Urheberrechtsinhabern einholt,
    10. eine unverzügliche Entscheidung über den Antrag, nicht erst nach einem Monat,
    11. ein Anhörungs- und Widerspruchsrecht,
    12. eine Begründungs- und Bescheidungspflicht im Falle einer Ablehnung,
    13. Veröffentlichungspflichten von bestimmten Informationen,
    14. die Führung von öffentlich einsehbaren Aktenverzeichnissen,
    15. die Berufung eines Beauftragten für Informationsfreiheit,
    16. die Benennung von Ordnungswidrigkeiten,
    17. ein Anhang in Form eines Auszugs aus der Gebührenordnung, um überhöhte Entgelte abzuwenden, die Einzelne in ihrem Recht auf Informationsfreiheit beschränken würden.

Begründung

Der Frankfurter Magistratsentwurf basiert auf einer veralteten Mustersatzung, woraus zusätzlich wichtige Grundlagen für den Erfolg von Informationsfreiheitsanträgen gestrichen wurden. In Berlin hingegen gibt es eine aktuelle und progressive Fassung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1999 besteht. Schon in einer ersten Bilanz im Jahre 2000 zeichneten sich Schwachstellen im Gesetz ab. Mit dem Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde offenbar, dass mit der öffentlichen Daseinsvorsorge betraute Private ebenfalls einbezogen werden müssen. Dies wurde in der aktuellen Fassung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 8. Juli 2010 angepasst. Der Magistrat wäre gut beraten, auf diese Erfahrungswerte aufzubauen.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Holger Tschierschke
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Haushaltsrede 2012

Hier das Wortprotokoll meiner Rede zur dritten Lesung des Haushaltsentwurfs 2012 in der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012: Weiterlesen

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Blockupy

Hier das Wortprotokoll meiner Rede zu Blockupy Frankfurt in der aktuellen Stunde der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012: Weiterlesen

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Institut für vergleichende Irrelevanz bleibt!

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Goethe-Universität aufgrund der jüngsten Ereignisse von dem Kaufvertrag der Liegenschaft Kettenhofweg 130 mit der Franconofurt AG zurücktreten kann.
  2. Der Magistrat möge Verhandlungen zum Erwerb der Liegenschaft im Kettenhofweg 130 aufnehmen.
  3. Dem noch zu gründenden Trägerverein des Instituts für vergleichende Irrelevanz wird das o.g. Institutsgebäude oder ein gleichwertiges Ersatzobjekt für eine Mindestdauer von zehn Jahren mietfrei zur Verfügung gestellt.

Begründung

Das Institut für vergleichende Irrelevanz (ivi) bietet seit seiner Gründung im Dezember 2003 zahlreichen studentischen, politischen und kulturellen Initiativen und Gruppen Frankfurts einen Raum.

Frankfurter Studierende können dort in der Tradition der Kritischen Theorie selbstbestimmt wissenschaftlich arbeiten. Das Veranstaltungsangebot beinhaltet neben Diskussionsveranstaltungen, Vorträgen, Seminaren und Tagungen eine Vielzahl kultureller Angebote wie Konzerte, Partys, Ausstellungen, Theateraufführungen und Performances. Diese Mischung aus politischer und demokratischer Bildungsarbeit einerseits und alternativem Kulturbetrieb andererseits ist in Frankfurt einmalig. Durch die große Offenheit des Projektes arbeiten Menschen aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Milieus kontinuierlich gemeinsam am Programm des Projektes.

In der zweimal im Jahr stattfindenden Gegenuni, die jedes Mal einen neuen Themenschwerpunkt setzt, werden theoretische, künstlerische und politische Standpunkte zueinander in Beziehung gesetzt und sich auf unterschiedlichen Ebenen einem gewählten Thema genähert. Die Gegenuni richtet sich hierbei nicht nur an Studierende der Goethe-Universität, sondern vermittelt die Themen durch die vielseitigen Herangehensweisen auch interessierten Einwohner_innen, Kulturschaffenden, Künstler_innen sowie Schüler_innen aus Stadt und Region.

Die transparente Arbeitsweise und die basisdemokratische Organisationsstruktur folgen der intendierten Nutzung des antifaschistischen und demokratischen Architekten Ferdinand Kramer. Das Projekt gewährleistet somit nicht nur den Erhalt des Gebäudes, sondern auch eine Nutzung im Sinne des Erbauers.

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Vorgehen der Franconofurt AG

Am Dienstag, den 22. Mai, brach ein Mitglied des Aufsichtsrats der Franconofurt AG mit Unterstützung von mehreren Bodyguards die denkmalgeschützte Tür des Instituts für vergleichende Irrelevanz (ivi) im Kettenhofweg 130 auf, drang ins Haus ein, filmte Anwesende und stellte den Studierenden Strom und Wasser ab. Diese nutzen das Gebäude mit Duldung seit fast neun Jahren. Ein Mietvertrag wurde den Nutzern entgegen des Kaufvertrags mit der Uni bislang nicht angeboten. Ein Räumungstitel liegt ebenfalls nicht vor.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat den Rechtsbruch der Franconofurt AG, und wird er sich unter diesen Bedingungen in der Stiftungsuniversität für den Rücktritt vom Kaufvertrag einsetzen?

Antwort des Magistrats:

Die Franconofurt AG ist die Eigentümerin der genannten Liegenschaft, die bekanntlich besetzt ist. Das Vorgehen der Eigentümerin kann als rüde bezeichnet werden, vorherige Gespräche mit den Besetzern wären wünschenswert gewesen. Die Goethe-Universität entscheidet über den Verkauf ihrer Liegenschaften in eigener Verantwortung. Dass sie die widerrechtliche Besetzung über neun Jahre geduldet hat, ist ebenfalls ihre Verantwortung.

Parlis: Antrag F 447/2012

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Blockupy: Busse der VGF für Gefangenentransporte

Auf Anforderung der Polizei wurden gemäß HSOG fünf Busse der VGF für den Transport von Einsatzkräften im Rahmen der Blockupy-Aktionstage beschlagnahmt. Mit ihnen wurden aber nicht Einsatzkräfte transportiert, sondern Demonstrierende nach Eschborn und in andere Gebiete außerhalb Frankfurts deportiert. Während der Polizeivize von 400 Ingewahrsamnahmen spricht, gibt der Ermittlungsausschuss 1430 an.

Ich frage den Magistrat:

Unterstützt der Magistrat die Nutzung von städtischen Omnibussen für Gefangenentransporte, und billigt er das massenhafte Aussetzen von Menschen an beliebigen Orten im Umland? Weiterlesen

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Situation in der Ausländerbehörde

Wie der Frankfurter Rundschau vom 15. Mai zu entnehmen war, kommt es nach dem Umzug der Ausländerbehörde in die Kleyerstraße vor 3 Jahren noch immer nicht zu einer adäquaten Bearbeitung der Nachfrage. Lange Wartezeiten sind die Regel. Auch der Umgang des Personals gegenüber den ausländischen Mitbürgern wird bemängelt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Was wird der Magistrat unternehmen, um die Ausländerbehörde effektiver und menschenfreundlicher zu gestalten, so dass die im Integrationskonzept verankerte Handlungslinie von gegenseitiger Wertschätzung im Sinne einer Willkommenskultur verwirklicht wird?

Antwort des Magistrats:

Die Ausländerbehörde im Frankfurter Ordnungsamt gehört schon immer zu den am meisten aufgesuchten Ausländerbehörden Deutschlands und ist als erste zertifizierte Ausländerbehörde Deutschlands außerordentlich leistungsfähig und serviceorientiert. Allerdings muss dem durch die Fragestellung möglicherweise entstehendem Eindruck, die Wartezeiten seien dem Umzug der Ausländerbehörde in die Kleyerstraße geschuldet, widersprochen werden.

Hauptursachen für die derzeit längeren Wartezeiten sind vielmehr gesetzliche Änderungen des Aufenthaltsrechts und die Ausgabe von biometrischen Pässen an die insbesondere im vergangenen Jahr stark gestiegene Zahl unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Darüber hinaus sehen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde mit nicht durch sie beeinflussbaren Problemen der zu verwendenden Software der Bundesdruckerei bei der Beantragung der elektronischen Aufenthaltstitel, eAT, konfrontiert.

Um die durch die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels, eAT, zum 01.09.2012 bedingten Mehrarbeiten bewältigen zu können, wurden bereits im Jahr 2011 zwölf zusätzliche Bedienstete neu bei der Ausländerbehörde eingestellt. Zusätzlich wurden der Ausländerbehörde fünf Nachwuchskräfte, die ihre Ausbildung erfolgreich beendeten, zugewiesen, damit trotz der bestehenden Wiederbesetzungssperre Stellenvakanzen beseitigt werden konnten. In diesem Jahr wurden weitere drei Neueinstellungen vorgenommen und es werden aktuell drei Leiharbeitnehmer zur Unterstützung des Stammpersonals befristet beschäftigt.

Eine Projektgruppe analysiert zudem die derzeitigen Prozessabläufe, um den Einsatz dieser zusätzlichen Personalressourcen zur Bewältigung des deutlich gestiegenen Arbeitsanfalls zu optimieren und den derzeit erhöhten Besucherandrang in der angestrebten und bislang gewohnten Servicequalität zu bewältigen. Aufgabe dieser Projektgruppe ist es auch, bereits im Vorfeld Antworten auf die Auswirkungen absehbarer gesetzlicher oder datenverarbeitungstechnischer Änderungen zu geben.

Parlis: Frage F 462/2012

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Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen

Der Deutsche Städtetag geht in seiner aktuellen Schätzungen davon aus, dass sich das Aufkommen der Gewerbesteuer brutto für das Jahr 2012 um 5,4 Prozent auf € 42,6 Mrd. erhöhen wird. Auch die aktuelle Schätzung des Arbeitskreise Steuerschätzung geht von steigenden Einnahmen der Gemeinden von rund einer halben Mrd. Euro für 2012 aus.

Der Stadtkämmerer hatte in seiner Rede vom 1. März 2012 vor der Stadtverordnetenversammlung davon gesprochen, dass die Einnahmen der Stadt Frankfurt sich diesem Bundestrend nicht anschließen würden.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

Warum weicht die Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt dermaßen von den Schätzungen des Deutschen Städtetages bzw. vom bundespolitischen Trend ab?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Kliehm,

bei den Daten und prozentualen Veränderungen des Gewerbesteueraufkommens einzelner Jahre, die vom Deutschen Städtetag beziehungsweise dem Arbeitskreis Steuerschätzung genannt werden, handelt es sich um Gesamtdaten für die Bundesrepublik Deutschland.

In den einzelnen Gemeinden können aber gegenüber den prozentualen Veränderungen, bei denen es sich um bundesweite Durchschnittswerte handelt, abweichende Tendenzen eintreten, da die Höhe der
Gewerbesteuereinnahmen einer Gemeinde vom Gewerbeertrag der in dieser Gemeinde tätigen Gewerbebetriebe abhängt.

Auch hat der Zuzug beziehungsweise Wegzug von Gewerbebetrieben, und hier möchte ich beispielsweise auf den Wegzug großer Teile der Deutsche Börse AG nach Eschborn verweisen, Einfluss auf die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen einer Gemeinde.

Parlis: Frage F 474/2012

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Ausschreibung des Verkaufs der Liegenschaft Kettenhofweg 130

Am Dienstag, den 22. Mai, brach ein Mitglied des Aufsichtsrats der Franconofurt AG mit Unterstützung von mehreren Bodyguards die denkmalgeschützte Tür des Instituts für vergleichende Irrelevanz (ivi) im Kettenhofweg 130 auf, drang ins Haus ein, filmte Anwesende und stellte den Studierenden Strom und Wasser ab. Diese nutzen das Gebäude mit Duldung seit fast neun Jahren. Ein Mietvertrag wurde den Nutzern entgegen des Kaufvertrags mit der Uni bislang nicht angeboten. Ein Räumungstitel liegt ebenfalls nicht vor.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

Gab es vor dem Verkauf des Gebäudes eine öffentliche Ausschreibung, und wieviele Bieter nahmen an der Ausschreibung teil?

Antwort des Magistrats:

Sehr geehrter Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Kliehm,

nach Auskunft der Universität wurde das Objekt in einem beschränkten Verfahren über ein Maklerbüro an den Markt gegeben. Am Bieterverfahren waren etwas mehr als 20 Interessenten beteiligt.

Parlis: Frage F 477/2012

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Ersatzgebäude für das IvI

Das Institut für vergleichende Irrelevanz (ivi) im Kettenhofweg 130 bietet seit fast neun Jahren auf ehrenamtlicher Basis ein vielfältiges Kultur- und Bildungsprogramm an. Durch den neuen Eigentümer droht nun die Räumung.

Ich frage den Magistrat:

Können die Stadt oder die Stiftungsuniversität kurzfristig ein alternatives Gebäude zur Fortführung der einzigartigen Arbeit des Instituts zur Verfügung stellen?

Antwort des Magistrats:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Kliehm, meine Damen und Herren,

dies ist der Stadt nicht möglich.

Parlis: Frage F 480/2012

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Verbleib der Eingangstür des IvI

Am Dienstag, den 22. Mai, brach ein Mitglied des Aufsichtsrats der Franconofurt AG mit Unterstützung von mehreren Bodyguards die denkmalgeschützte Tür des Instituts für vergleichende Irrelevanz (ivi) im Kettenhofweg 130 auf, drang ins Haus ein, filmte Anwesende und stellte den Studierenden Strom und Wasser ab. Die Tür nahm er mit.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

Wo ist die Tür des denkmalgeschützten Gebäudes verblieben, und wann wird sie wieder eingebaut?

Antwort des Magistrats:

Beides ist dem Magistrat nicht bekannt, in jedem Fall ist die Tür Eigentum des Hauseigentümers Franconofurt.

Parlis: Frage F 483/2012

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Jutta

Es gab einmal eine Fraktion, die nannte sich „Bunte Fraktion“. Das waren die ELF Piraten plus Jutta Ditfurth. Die Fraktion endete nach fünf Monaten im September 2011, denn sie war kaum noch arbeitsfähig. Wir hatten gehofft, von Jutta’s langer parlamentarischer Erfahrung profitieren zu können, stattdessen wurden wir gelähmt von ihrem Dogmatismus. Daraufhin haben wir die Fraktion neu gegründet, ohne Jutta. Weiterlesen

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Piratenfraktion verurteilt Verbot der Aktionstage von Blockupy Frankfurt

Occupy Frankfurt

Foto CC by Wolfgang Sterneck

Die ELF Piraten Fraktion verurteilt das pauschale Versammlungsverbot der 18 Einzelveranstaltungen im Rahmen der europäischen Aktionstage Blockupy Frankfurt. Die Menschenrechte auf Versammlungsfreiheit und Meinungskundgabe sind höchste Güter. Eine Stadt wie Frankfurt muss es aushalten, wenn kleinere Gruppen von bis zu 500 Personen oder am Samstag auch eine Großdemonstration diese Rechte friedlich in Anspruch nehmen wollen. Selbstverständlich demonstrieren sie im Bankenviertel und nicht auf der grünen Wiese gegen die Banken, die eine wesentliche Schuld an der derzeitigen Finanzkrise haben!

Noch am Abend vor dem Verbot sprach sich die Stadtverordnetenversammlung fraktionsübergreifend für die Versammlungsfreiheit und gewaltfreie Demonstrationen aus. Ordnungsdezernent Frank versprach, alle Möglichkeiten zu prüfen. Einen Tag später verkündet Frank in einer Pressekonferenz das Verbot der Aktionstage, wohlwissend, dass die Stadtverordnetenversammlung und ihre Gremien bis zu dem Termin nicht mehr tagen werden. Er übergeht damit das gewählte Parlament und missbraucht das Amt, in das ihn dieses Parlament wählte.

Fraktionsvorsitzender Herbert Förster bemerkt: „Ein Verbot von Blockupy halte ich für undemokratisch. Damit wird das Recht auf Versammlungsfreiheit mit Füßen getreten. Dabei werden die Anmelder zu den verschieden Aktionen über einen Kamm geschoren. Stadtrat Frank schürt Ängste in der Bevölkerung, statt vermittelnd einzuwirken.“

Zu den Aktionstagen über Christi Himmelfahrt rufen rund einhundert Organisationen auf, darunter auch Attac e.V., die Grüne Jugend, die Linke, Gewerkschaftsgruppen wie ver.di, die DGB-Jugend, die GEW, oder der Bund Deutscher PfadfinderInnen Ortsgruppe Schwalbach. Sie alle werden durch das Verbot pauschal als linksradikal und gewaltbereit diffamiert. Stadtrat Frank setzt auf Konfrontation und trägt dadurch zu einer Radikalisierung der Bewegung bei. Wir müssen im Gegenteil die demokratischen Kräfte stärken!

Die Piratenfraktion fordert daher den Ordnungsdezernenten auf,

  • das Verbot umgehend zurückzuziehen,
  • den Dialog mit den Veranstaltern wieder aufzunehmen, konstruktiv und vertrauensvoll zu führen,
  • Provokationen wie Ordnungsgelder wegen des „illegalen“ Anbaus von Salatköpfen und vorübergehend leerstehender Zelte sein zu lassen,
  • eine Diskriminierung von Sinti und Roma durch das Ordnungsamt und die Abschiebedrohung gegen eine hochschwangeren Frau mit dem Bus nach Rumänien sofort zu unterbinden,
  • das durch dauernde Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die freie Wahl der Mittel zu respektieren,
  • mit den Veranstaltern und den Ordnungskräften gemeinsam auf entspannte und friedliche Aktionstage hinzuwirken.
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ELF Piraten legen Fokus auf sozialeren Haushalt

Piraten am Pool

Foto CC by Axel Vogt

Pünktlich zu den abschließenden Haushaltsplanungen reichen die ELF Piraten 19 Anträge an den Magistrat ein. Die mit vielen freiwilligen Helfern erarbeiten Anträge umfassen insbesondere die Themengebiete Bildung, Kultur, Barrierefreiheit und Transparenz. Außerdem fordert sie eine Stärkung sozialer Ausgaben bei gleichzeitiger Refinanzierung. Mit ihren Anträgen orientiert sich die ELF Piraten Fraktion an den Wahlprogrammen der Piratenpartei und der Europaliste für Frankfurt aus der letztjährigen Kommunalwahl.

So betrifft der größte Streichungsposten den Verzicht auf das Stadthaus. „Das Stadthaus ist ein teures Prestigeprojekt, gegen das 15.000 Unterschriften gesammelt wurden – die Frankfurter wollen es nicht. Aber die Koalition knickt ein, sobald ihr verehrter Professor mit nackten Brandmauern droht. Tatsächlich widersprechen ihm aber renommierte Architekten wie Jochem Jourdan“, sagt Martin Kliehm, Stadtverordneter der Piratenpartei. Insgesamt bedeuten die Streichungsanträge eine Ersparnis von einmalig 28,4 Mio. und jährlich von weiteren 1,5 Mio. Euro.

„Wir fordern unter anderem einen kostenlosen ÖPNV für Schülerinnen und Schüler sowie ein kostenfreies Mittagessen an den Schulen. Eine gesunde Ernährung ist der Schlüssel gegen Übergewicht und Konzentrationsschwäche. Dies betrifft alle Kinder, nicht nur solche aus einkommensschwachen Familien“, so Kliehm weiter. Zusätzlich sollen die Sitzungen aller Gremien gestreamt werden, um zukünftige Debatten für alle Frankfurter zugänglich und verständlich zu gestalten. Und Verwaltungsdaten könnten schon in einem Monat in einem Open Data Portal im Internet offengelegt werden.

Alleine durch einen Umzug aus der Kurt-Schumacher-Straße 45 und Großen Friedberger Straße 7-11 in weniger überteuerte Objekte ließen sich jährlich € 1.089.306,72 einsparen. Ebenso sollen unwirtschaftliche Parallelstrukturen aufgelöst werden: Die Stabsstelle „Sauberes Frankfurt“ wurde 2001 per Dekret der Oberbürgermeisterin eingerichtet, obwohl dies eigentlich Aufgabe der Stadtreinigung ist. Mit ihrer Abwahl soll auch die Stabsstelle der Vergangenheit angehören.

Die Gegenfinanzierung soll zudem durch eine Anpassung der Gewerbesteuer auf 490 Punkte wie in München sowie durch die Einführung einer Kulturförderabgabe von 5 % auf Übernachtungen gesichert werden. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen belaufen sich auf bis etwa 100 Millionen Euro im Jahr.

„Wir haben gezeigt, dass wir das soziale Angebot in Frankfurt erweitern können, ohne das Defizit weiter zu erhöhen. Im Gegenteil, wir könnten es halbieren!“, freut sich Kliehm.

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Kostenfreies Mittagessen an Schulen

Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement, pädagogische Aufgaben

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Mittagessen an Frankfurter Schulen ist ab Beginn des Schuljahres 2012/2013 kostenfrei.

Hierfür werden im Etat unter Punkt 20.01.71 „Subventionierung Schüleressen“ folgende Summen veranschlagt:

  • 2012: € 4,16 Mio. (zusätzlich € 2,0 Mio.)
  • 2013: € 7,86 Mio. (zusätzlich € 5,2 Mio.)
  • 2014: € 8,96 Mio. (zusätzlich € 5,8 Mio.)
  • 2015: € 10,06 Mio. (zusätzlich € 6,4 Mio.)

Begründung

Ziel ist es, langfristig allen Schülerinnen und Schülern, die dies wünschen, ein kostenfreies Mittagessen zu ermöglichen. Eine gesunde Ernährung ist der Schlüssel gegen Übergewicht und Konzentrationsschwäche. Dies betrifft alle Kinder, nicht nur solche aus einkommensschwachen Familien.

Wie der Magistrat in Bericht B 116/2012 darlegt, ist es möglich, allen 8.500 Schülerinnen und Schülern, die derzeit am Mittagessen teilnehmen, für nur € 4,6 Mio. im ersten Jahr ein kostenfreies Mittagessen zu ermöglichen. Bei einer jährlichen Steigerung der Teilnahme um 1.000 Schülerinnen und Schüler geht der Magistrat von einer Zunahme von zusätzlich € 574.600 pro Jahr aus, Preissteigerungen für Lebensmittel nicht eingerechnet.

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Kostenfreier ÖPNV für Schüler und Kindergartenkinder

Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt setzt sich in den entsprechenden Gremien des RMV dafür ein, dass Minderjährige, Schüler und Auszubildende das Angebot des RMV kostenlos nutzen können. Dabei ist anzuführen, dass Frankfurt bereit ist, die Kosten für Fahrten in der RMV-Zone 5000 zu übernehmen. Wird innerhalb des RMV kein Konsens erreicht, dann wird dies zumindest für die RMV-Zone 5000 eingeführt.

Begründung

Um Teilhabe zu ermöglichen, müssen alle Kinder und Jugendlichen soziale, kulturelle und bildende Einrichtungen kostenfrei erreichen können. Während Schüler der Klassen 1-10 unter bestimmten Bedingungen die Fahrtkosten für den Schulweg bereits erstattet bekommen, ist dies in den höheren Klassen nicht mehr der Fall.

Für Studenten kostet das Semesterticket für das gesamte RMV-Gebiet € 180 pro Semester, also € 360 im Jahr. Dagegen schlägt eine „CleverCard“ für Frankfurt und Flughafen mit jährlich € 415,90 zu Buche. Eine teilweise Bezuschussung durch die Stadt erfolgt bereits.

Gerade Frankfurt mit seinem großen kulturellen Angebot bietet sehr viele Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Auch diese können nur mit der entsprechenden Mobilität genutzt werden.

Einkommensschwache Familien mit mehr als einem Kind sind regelmäßig nicht in der Lage, jedem Kind eine Karte zu kaufen bzw. jedem Kind den Zugang zu einer Karte zu ermöglichen.

Die Kinder- und Jugendarbeit für ehrenamtliche Initiativen sollte ebenfalls soweit wie möglich von Bürokratie und Kosten befreit sein. Gruppenausflüge mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden durch die im Antrag geforderte Regelung deutlich erleichtert.

Für Krippen- und Kindergartenkinder wird der Zugang zu Events, zum Beispiel des Bildungsnetzwerkes, nicht länger von der finanziellen Ausstattung der einzelnen Kindertagesstätten oder der Eltern abhängig gemacht. Kulturelle und bildungsrelevante Events können dann auch im Rahmen von Gruppenausflügen einfach besucht werden. Der Zugang zu Bildung und Kultur wird nicht länger erschwert. Beides ist und bleibt Schlüsselelement, auch und gerade in Bezug auf die Inklusion von Kindern- und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

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Beitragsfreie Kindergartenplätze für alle Kinder

Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beitragspflicht für Kindergärten und -tagesstätten wird in Frankfurt vollständig aufgehoben.

Begründung

Unter den geforderten Konsequenzen, die der internationalen Schulleistungsstudie PISA folgten, gehörte: Gerade Kinder aus benachteiligten Elternhäusern müssen im Vorschulalter gefördert werden. Doch Statistiken zeigen: Jedes zehnte Kind in Deutschland hat vor der Einschulung niemals einen Kindergarten besucht. Unter diesen stellen Kinder mit Migrationshintergrund einen größeren Anteil dar. Hingegen werden die seltenen Ganztagsplätze überwiegend von Akademiker-Kindern besucht.

Die Beitragspflicht für Kindergärten fördert somit die Entstehung von Bildungsdiskrepanzen zwischen Kindern unterschiedlicher Herkunft und sozialer Zugehörigkeit noch vor dem Schuleintritt, denn der Beitrag ist für viele Eltern überhöht. Folglich müssen die betroffenen Kinder auf den Besuch des Kindergartens und ihr Recht auf frühe Bildung verzichten.

Beitragsfreie Frühförderung bedeutet Frühförderung für alle Kinder. Frühförderung bedeutet allerdings auch, dass Frankfurter Kindergärten von derzeitigen Aufbewahrungsanstalten zu Bildungsstätten umgeformt werden: Denn es ist die Aufgabe unserer Erzieher, Defizite und Nöte frühzeitig zu erkennen, zu beheben und nicht etwa bis zum Schuleintritt der Kinder aufzuschieben. Frühzeitige Förderung im Kindergarten gewährleistet reibungsloses Lernen und reibungslose Übergange in die Schule.

Wir streben daher die volle Beitragsfreiheit für den Kindergarten an, um den Bildungsauftrag zu stärken.

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Internationale Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund in Höchst

Produktbereich: 18 Soziales
Projektgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Einrichtung einer internationalen Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund in Höchst wird finanziell und planerisch begleitet.
  2. Der Magistrat stellt Räumlichkeiten für die neue Begegnungsstätte in Höchst zur Verfügung.

Begründung

Laut der im Auftrag der Stadt Frankfurt im Jahr 2005 erstellten Studie der INBAS-Sozialforschung liegt der Anteil von Migrantinnen und Migranten unter den Besucherinnen und Besuchern von Altenbegegnungsstätten und Seniorenclubs bei weniger als 20 %. Dies spiegelt nicht die gesell­schaftliche Realität in Frankfurt wider. Um dies zu ändern, müssen die Angebote, die sich besonders an Migrantinnen und Migranten wenden, gefördert werden.

Das Ende der Erwerbstätigkeit hat bei vielen älteren Menschen zur Folge, dass ihr aktives und soziales Leben nachlässt. Eine Anlaufstelle für ältere Migrantinnen und Migranten in Frankfurt ist daher notwendig, wobei die Bekämpfung von Isolation und Passivität den absoluten Vorrang haben.

Im Stadtteil Höchst betrug laut Statistischem Jahrbuch Frankfurt am Main 2011 der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit am 31. Dezember 2010 35,2 %. Dieser Anteil berücksichtigt nicht die deutschen Staatsbürger mit Migrationshintergrund, welche im Alter zum Beispiel aufgrund von Demenz in ihre Muttersprache zurückfallen können.

Die neue Begegnungsstätte soll im bestehenden Altenhilfesystem vernetzt werden und die Kontakte zwischen Seniorinnen und Senioren verschiedener Nationalitäten fördern. Der Isolation der älteren Frankfurter Bevölkerung soll auf diese Weise entgegengewirkt werden.

Für die Trägerschaft dieser internationalen Begegnungsstätte werden der ACC e.V., AFI Höchst e.V., CENTRO SARDO e.V. und FAIM e.V. vorgeschlagen.

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