Haushaltsrede 2014, dritte Lesung

Zugehörige Vorlagen: Magistratsvortrag M 146/2013

Kontext: Wortprotokoll über die 27. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 12. Dezember 2013 (16.30 Uhr bis 22.55 Uhr), TOP 6, Entwurf Haushalt 2014

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben heute schon von ziemlich vielen Anträgen gehört. Ich möchte einmal beispielhaft die Anträge von CDU und GRÜNEN mit denen der Piraten wie auch der Opposition vergleichen. Wenn wir uns die Anträge von der Koalition anschauen, lesen wir dort Sachen wie evaluieren oder prüfen und berichten, ob zum Beispiel heller Asphalt nicht besser für die Stadt wäre, sowie konzipieren, zum Beispiel barrierefreie Haltestellen. Ich erinnere daran, das war unsere Anfrage A 282 vom 16. Januar dieses Jahres, in der wir nach dem Nahverkehrsplan gefragt haben, der aufgrund der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes von 2012 notwendig ist. Darauf kommen Sie jetzt ein Jahr später auch und machen dazu einen Etatantrag, Gratulation.

Dann möchten Sie jetzt Graffitigelder für Werbung zweckentfremden, das sind immerhin 156.000 Euro, davon könnten Sie beispielsweise drei Frauenarchive unterhalten. Sie gehen sehr leichtfertig mit dem Geld um. Ich möchte zwei Beispiele nennen: Wir haben zum Beispiel die Magistratsvorlage M 238, Umbau Taunustor, gesehen. Dort möchten Sie 6,7 Millionen Euro für die Umgestaltung von Taunustor und Taunusstraße ausgeben. Immerhin 1,2 Millionen Euro kommen von einem Investor, aber mit 5,5 Millionen Euro, also mit dem, was übrig bleibt, könnten Sie den kompletten Kulturetat, zumindest die Einsparungen von Herrn Semmelroth, finanzieren. Die Umgestaltung des Frankensteiner Platzes kostet Sie 5,5 Millionen Euro, da schleudern Sie das Geld mit beiden Händen heraus und auf der anderen Seite machen Sie pauschale Kürzungen im Sozialbereich oder im Kulturbereich. Ich bin dankbar, dass Herr Dr. Dürbeck vor mir geredet hat, denn dort hat sich die Einschätzung der Zeitung, dass wir es hier mit einem Wirtschaftspolitiker und nicht mit einem Kulturpolitiker zu tun haben, bestätigt. Sie sehen in Ihrem Positionspapier Kunst vor allem als Standortfaktor. Kunst sind für Sie Leuchtturmprojekte. Immerhin haben Sie gut erkannt, dass Kunst und Kultur in unserem Bereich nicht nur freiwillige, sondern pflichtige Leistungen sind, auch wenn es keine Pflichtleistungen sind. Wir sind dazu angehalten, Kunst zu fördern, wir können sie nicht komplett streichen.

Sie möchten in Ihrem Positionspapier Spielstätten reduzieren und die institutionellen Förderungen abschaffen, anstatt eine Planungssicherheit für die Kulturschaffenden zu bieten. Was die Bildende Kunst angeht, fallen Ihnen gerade nur die Städelschule und die Absolventen der Städelschule ein. Dass dort eine ungeheure Selbstausbeutung herrscht, und dass wir ein Förderbudget für die Bildende Kunst und die Frei Bildende Kunst von gerade einmal 90.000 Euro haben, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, verblasst gegenüber ihrer Graffitientfernung, das ist dann absolut lächerlich. Sie haben dort einfach die falschen Prioritäten. Wir haben das an dem Sanierungsstau bei den Schulen gesehen, davon haben wir heute schon sehr viel gehört.

Ich möchte noch einen anderen Sanierungsstau ansprechen, und zwar den bei der Stadtentwässerung. Die Stadtentwässerung Frankfurt hat derzeit 336 Millionen Euro Schulden, nach dem gerade verabschiedeten Wirtschaftsplan kommen dieses Jahr noch einmal 47 Millionen Euro dazu. Zehn Prozent der Kanäle, das sind 150 Kilometer, haben hohe Priorität bei der Schadensbehebung. Da wurde jahrelang nichts getan.

Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier

Kommen Sie bitte zum Ende.

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten

(fortfahrend)

Herr Stein hat das versäumt. Er kann jetzt in den Ruhestand gehen, und dort haben Sie einen weiteren Sanierungsstau. Ich muss sagen, die schwarz-grüne Koalition ist keineswegs ein Erfolgsmodell, sondern ein Ausdruck der Machtpolitik der GRÜNEN, auch auf hessischer Ebene.

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Stationskontrollen der VGF

Zugehörige Vorlagen: Antrag NR 743/2013 (Piraten)

Kontext: Wortprotokoll über die 27. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 12. Dezember 2013 (16.30 Uhr bis 22.55 Uhr), TOP 4, Fragestunde

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten

Sehr verehrte Damen und Herren!

Wir haben vorhin gehört, dass leider keine Zahlen vorliegen, wie viele von den 152 Fahrgästen, die ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, ihr Ticket nur vergessen hatten. Für mich sind diese Zahlen damit eigentlich wertlos. Selbst wenn sie gültig wären, selbst wenn wir 5,9 Prozent Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer in Frankfurt hätten, dann wäre das zum Beispiel im Vergleich zu den Stationskontrollen in Dortmund, wo zehn Prozent schwarzfahren, eigentlich noch ein sehr guter Wert.

Sie nennen Ihre Stationskontrolle einen Dank an die Fahrgäste. Das ist ein sehr leicht zu durchschauender Euphemismus. Was Sie dort durchgeführt haben, war eine Razzia. Ich war selbst vor Ort, Herr Stock, Sie waren es nicht. Dort konnte man sich ein Bild machen, die Journalisten haben mit den Pressesprechern gescherzt, aber die Frankfurterinnen und Frankfurter – auch die, die ein Ticket hatten – waren nicht besonders amused von dieser Kontrolle. Das ist nun einmal ein Zeichen der Obrigkeit, worüber die Fahrgäste nicht besonders erbaut waren. Wir haben ein akzeptiertes Instrument, nämlich die Kontrollen in den Zügen, da hat niemand etwas dagegen, aber diese Fahrscheinkontrollen an den Bahnsteigen sind unseres Erachtens unverhältnismäßig.

(Beifall)

Hinzu kommt, und deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass entsprechend den allgemeinen Beförderungsbedingungen jeder, der den Bahnsteig betreten möchte, einen unentgeltlichen Berechtigungsschein benötigt. Jetzt haben wir das Problem, dass es diesen Berechtigungsschein nicht am Fahrkartenautomaten gibt. Ich kann so einen Berechtigungsschein nur bekommen, wenn bereits eine Kontrolle im Gange ist. Das heißt, zu allen anderen Zeiten müssen Leute, wenn sie nachts jemanden zur Bahn bringen, weil sie sich um die Sicherheit sorgen, den Bahnsteig illegal betreten oder eine Kurzstreckenkarte kaufen. In den Beförderungsbedingungen steht aber, dass sie das Recht haben, einen unentgeltlichen Berechtigungsschein zu bekommen.

Das war bisher kein Problem, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Herr zu Löwenstein kann es bestimmt auch auf Latein sagen. Entsprechend dieser Dispositionsmaxime war es bisher kein Problem, es wird jetzt aber ein Problem, denn es kann passieren, während ich da unten am Bahnsteig Grüneburgweg bin, dass Sie oben die Station dichtmachen. In dem Moment ist ein Kläger da, ich werde als Schwarzfahrer angezeigt und muss 40 Euro zahlen. Deswegen haben wir die Forderung, dass ein Moratorium entsteht, bis diese Bahnsteigkarten am Automaten zu erlangen sind.

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Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zur Magistratsvorlage M 212/2013

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende § 42 41 (1) Nr. 16 und 17 er­satzlos gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an.

Begründung

§ 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Panoramafreiheit:

„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“

Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die Panoramafreiheit.

Überdies ist heutzutage eine Trennung zwischen „privater“ und „nicht-privater“ Aufnahme oft nicht mehr möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr, Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war.

Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch, denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungs­punkten ohnehin pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen.

Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos gestrichen werden.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Änderung der Friedhofsordnung: Assistenzhunde zulassen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zur Magistratsvorlage M 212/2013

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In § 5 (2e) wird das Wort „Blindenhunde“ durch „Assistenzhunde“ ersetzt.

Begründung

Blindenführhunde sind nur eine Spezialisierung von Assistenzhunden. Assistenzhunde helfen Men­schen mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen, aber es gibt beispielsweise auch Hunde für Menschen mit Diabetes, Signalhunde für Gehörlose, oder zur Hilfe bei epileptischen Anfällen. Eine Einschränkung auf Blindenführhunde würde andere Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen, die auf die Assistenz ihres Tieres angewiesen sind, benachteiligen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Unsichtbare Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts

Der New Yorker Kunstkritiker Jerry Saltz fordert, die Geschichte der Moderne mit all ihren Facetten zu erzählen, inklusive der Werke von bekannten oder unbekannten Künstler­innen. Der Anteil ihrer Werke in den Ausstellungen des New Yorker MoMA zur Kunst des 20. Jahrhunderts betrug seit dessen Wieder­eröffnung im Jahr 2004 konstant um die 3%, der Anteil an Künstlerinnen 8%, von wenigen Ausnahmeausstellungen abgesehen. Seit den 1970er Jahren kritisiert die feministische Kunstbewegung die Unsichtbarkeit von Frauen in der Kunstwelt, die in vielen Institutionen bis heute anhält.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Der Magistrat möge prüfen und berichten,
    1. wie hoch der Anteil der Werke von Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts,
    2. wie hoch der Anteil von Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts in
    3. den Ausstellungen der letzten vier Jahre und
    4. insgesamt in den Sammlungen

    der von der Stadt Frankfurt am Main finanziell unterstützten Museen und Ausstellungsräume mit Schwerpunkt oder Abteilungen für Kunst der Moderne ist.

  2. Die Berichterstattung wird jährlich fortgeführt, bezogen auf die im Berichtszeitraum realisierten Ausstellungen und den aktuellen Sammlungsbestand.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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152 Personen ohne Ticket?

Der Pressesprecher der VGF berichtet zur Stationskontrolle am Grüneburgweg nahe der Musikhochschule am 28.11.2013: „Von 2.561 Personen wurden 152 ohne Ticket angetroffen. Ich finde 5,9 Prozent angesichts unserer Ankündigung überraschend viel.“

Eine Beförderungserschleichung nach § 265a StGB liegt aber nur dann vor, wenn Täter oder Täterinnen die Absicht haben, das Entgelt nicht zu entrichten und eine Vermögensschädigung für den Betreiber entsteht. Dieser Tatbestand liegt offensichtlich nicht vor, wenn das Monats-, Jahres-, Firmen- oder Semesterticket vergessen wurde.

Ich frage den Magistrat:

Wieviele der 152 Personen gaben an, ihr Ticket vergessen zu haben, und in welchen studentischen Medien wurde die Stationskontrolle angekündigt?

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Änderung der Bepflanzung an der Lyoner Straße

Vor einigen Monaten wurde die neue Autobahnabfahrt Niederrad eröffnet. Nun kommen die Fahrzeuge also über den oberen Teil der Lyoner Straße nach Niederrad herein und müssen u.U. die Straßenbahnschienen überqueren. Leider ist rund um die Schienen eine Hecke angepflanzt, die den Blick auf die Straßenbahnen erschwert, wodurch es zu erhöhtem Gefahrenpotential kommt. Ende Oktober gab es einen schweren Unfall.

Ich frage den Magistrat:

Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um den Einblick auf die Bahnen für Autofahrer*innen zu verbessern und weitere schwere Unfälle zu verhindern?

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Ein Vierteljahrhundert Matsch in Bockenkeim

Seit 25 Jahren, seit der Bundesgartenschau, herrschen am wichtigsten Bockenheimer Zugang zum Buga-Gelände an der Sophienstraße unzumutbare Zustände. Die Hälfte des Jahres beginnt und endet jeder Spaziergang in mehrere Zentimeter tiefen Matsch- und Wasserlachen. Nach Erinnerung einer Bürgerin wurde nie auch nur der Versuch einer ordentlichen Drainage gemacht. Lediglich wurde hin und wieder der Dreck, den die Bockenheimer*innen in ihre Wohnungen geschleppt hatten, nachgefüllt.

Ich frage den Magistrat:

Hält es der Magistrat für realisierbar, innerhalb des nächsten Vierteljahrhunderts eine gründliche Trockenlegung vorzunehmen?

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Stationskontrollen der VGF unverhältnismäßig

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Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) führte am heutigen Donnerstag zum ersten Mal seit fünf Jahren wieder Stationskontrollen durch. Nach eigenen Angaben sieht die VGF dies als „Dank an die zahlenden Fahrgäste“. Die ELF Piraten Fraktion hält dies für eine Beschönigung: „Gummibärchen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier die Kontrollschraube weiter angezogen wird. Das gesellschaftliche Klima wird schärfer“, meint der Fraktionsvorsitzende Martin Kliehm.
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Moratorium für Stationskontrollen der VGF

Dringlicher Antrag der ELF Piraten Fraktion gemäß § 17 (3) GO

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) führt heute zum ersten Mal seit fünf Jahren eine Stationskontrolle am Grüneburgweg durch, wobei 30 Kontrollkräfte 1.300 Fahrgäste kontrollieren sollen. Presseberichten zufolge sollen diese Kontrollen zukünftig noch ausgeweitet werden.

Gemäß § 6 (3) der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) gelten dafür die folgenden Bestimmungen:

„Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle.

Die Fahrt gilt nach Verlassen des Fahrzeuges als beendet oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), nach dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Aussteigehaltestelle.

Wer lediglich den abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereich betreten will, erhält für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen einen unentgeltlichen Berechtigungs­schein.“

Aus Sicherheitsgründen begleiten gerade in den Abendstunden viele die ihnen nahestehenden Personen zur Bahn und warten, bis sie sicher eingestiegen sind. Aber auch sonst können Menschen unentgeltlich den Bahnsteigbereich betreten, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Sie benötigen dazu lediglich einen Berechtigungsschein: eine Bahnsteigkarte.

Der RMV teilt dazu auf Anfrage mit: „Bahnsteigkarten sind nicht im Sortiment des RMV“, und die Deutsche Bahn ergänzt: „Soweit mir bekannt, gibt es Bahnsteigkarten nur noch in Hamburg und in München.“ Somit ist es derzeit unmöglich, unentgeltlich legitim den Bahnsteig zu betreten.

Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Der Magistrat wirkt darauf hin, dass die VGF keine Stationskontrollen durchführt, so lange es noch nicht möglich ist, gemäß den Beförderungsbedingungen unentgeltliche Berechtigungsscheine zum Betreten des abgegrenzten Bahnbe­reichs an den Fahrkartenautomaten des RMV zu erhalten.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Schwarz-Grün soll lähmende Untätigkeit überwinden

„Schwarz-Grün in Frankfurt muss jetzt endlich liefern“, sagte der Fraktionsvorsitzende der ELF Piraten im Römer, Martin Kliehm, bei einem Pressegespräch. „Die allermeisten ihrer Anträge verschieben Aktionen in eine goldene Zukunft; bis dahin möge der eigene Magistrat prüfen, konzipieren und berichten. Gleichzeitig hält die Koalition an der niedrigen Gewerbesteuer und an teuren Doppelstrukturen wie der Stabsstelle ‚Sauberes Frankfurt‘ fest. Oder sie gibt € 200.000 für einen nutzlosen freiwilligen Polizeidienst aus, während die Bevölkerung mit erhöhten Eintrittspreisen und Gebühren für Schwimmbäder, den Zoo und den Palmengarten, Museen, Kitas und Grundsteuer belastet wird. Das empfinden wir als sozial ungerecht.“

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Solide Finanzen und umfassende Teilhabe am städtischen Leben

Die ELF Piraten Fraktion im Römer beantragt mehr Teilhabe an Bildung, Mobilität und Kultur – auch für einkommensschwache Familien

Frankfurt am Main, 19. November 2013 – Niemand soll in Frankfurt vom städtischen Leben abgekoppelt werden, das ist eine der Kernforderungen der ELF Piraten Fraktion im Römer. Dazu bedarf es vor allem einer soliden Finanzierung und einiger, zum Teil auch sehr einfacher Maßnahmen. „Und man muss zu früheren Versprechungen stehen“, so Martin Kliehm, der Fraktionsvorsitzende. „Das betrifft vor allem kulturelle Einrichtungen, die Planungssicherheit brauchen.“ Dieses Anliegen spiegelt sich in den Anträgen zur Kinemathek Asta Nielsen, zur Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung und zum Club Voltaire wider. „Wir fordern den Magistrat auf, deren Förderung beizubehalten, da sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten.“

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Sicherheit von Microsoft-Produkten

Zugehörige Vorlagen: Magistratsbericht B 472/2013, Anfrage A 285/2013 (Piraten)

Kontext: Wortprotokoll über die 26. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 14. November 2013, TOP 10, Sicherheit von Microsoft-Produkten Weiterlesen

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Schließung des städtischen Krematoriums

Zugehörige Vorlagen: M 187/2013, NR 720 (Römer), NR 736 (Piraten)

Kontext: Wortprotokoll über die 26. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 14. November 2013, TOP 9, Schließung des Krematoriums Weiterlesen

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Bleiberecht für alle!

Kontext: Rede von Martin Kliehm; Wortprotokoll über die 26. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 14. November 2013, TOP 4, Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1129

Download (3,3 MB MP3)

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Förderung durch Bund und Land einfordern

Produktbereich: 18 Soziales, 20 Bildung, 21 Kultur
Projektgruppen: Alle

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Bundes- und Landesregierung dafür einzusetzen, sich stärker an der Förderung in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur zu beteiligen. Insbesondere für

  • den Ausbau des Angebots an Kinderbetreuung,
  • eine echte Inklusion entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention, ohne Ressourcenvorbehalt,
  • die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
  • eine Ausweitung der Schulsozialarbeit und Schulsozialpädagogik,
  • eine Ausweitung des Schutzes und der Förderung von Kunst und Kultur im Allgemeinen in der Hessischen Landesverfassung, über den Denkmalschutz hinaus,
  • eine Aufnahme des Schutzes und der Förderung von Kunst und Kultur als Staatsziel im Grundgesetz, entsprechend der Empfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages.

Begründung

Die Kommunen müssen immer mehr Verantwortlichkeiten übernehmen. Es wird Zeit, dass Bund und Land ihrer Verantwortung gerecht werden und die Kommunen stärker bei der Finanzierung dieser pflichtigen Leistungen unterstützen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Erstattung der Fahrkosten bis zum Abitur

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat setzt sich bei der Hessischen Landesregierung und im Hessischen Städtetag dafür ein, dass § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) derart geändert wird, dass eine Erstattung der Fahrkosten auch in der Oberstufe möglich ist.

Begründung

Derzeit werden die Fahrkosten von Schülerinnen und Schülern ab einer Distanz von 3 km (Grund­schule: 2 km) nur bis zur zehnten Klasse erstattet. Der weitere Schulbesuch stellt sich gerade mit mehreren Kindern als starke finanzielle Belastung für die Eltern dar, wodurch die Kinder einem Erfolgsdruck bis hin zum Abbruch der Ausbildung ausgesetzt werden. Im Sinne der Diskriminie­rungsfreiheit sollten alle Kinder die gleichen Chancen bekommen, ihr Abitur zu machen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Einsparung der nächsten frei werdenden Dezernentenstelle

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die nächste frei werdende Dezernentenstelle wird nicht neu besetzt. Die frei werdenden Zuständigkeiten werden den verbleibenden Dezernaten zugeordnet.

Begründung

Der vorliegende Haushaltsentwurf sieht weit reichende Einschnitte im sozialen und kulturellen Bereich vor. Vereine und Organisationen bangen um ihre Arbeitsfähigkeit. Gleichzeitig sollen Ge­bühren und Eintrittspreise für Sport- und Kultureinrichtungen erhöht werden. Die Aufgabenvertei­lung der Dezernate hat in den vergangenen Monaten gezeigt, dass acht hauptamtlich besetzte genügen. Mit den eingesparten Mitteln können zahlreiche Institutionen weiter gefördert werden.

Es ist der Frankfurter Bevölkerung nicht zu vermitteln, warum sie mehr zahlen müssen, während die Stadtregierung an einer kostspieligen neunten Dezernentenstelle festhält.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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Kein Entzug der parlamentarischen Kontrolle von Investitionszuschüssen an Kitas

Änderungsantrag der ELF Piraten Fraktion zum Etatentwurf 2014, Anlage 2, Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die beiden neu hinzugefügten Sätze in Ziffer 3.6, „Ausnahmen von der Einzelbewilligung bei Investitionsmaßnahmen“, entfallen. Zu streichen sind:

„Für die übrigen Maßnahmen des Investitionsprogramms unter 500.000 € bedarf es keiner Bau-/ Finanzierungsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung. Für Investitionszuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Veranschlagun­gen für bewegliches Vermögen / Sammelanlagen ist keine Einzelgenehmigung erforderlich.“

Begründung

Eine generelle Entscheidungsvollmacht ohne betragliche Begrenzung und ohne Vorbehalt der Beteiligungsrechte städtischer Gremien verletzt insbesondere die Entscheidungs-, Informations- und Aufsichtsrechte der Stadtverordnetenversammlung.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Keine Ausnahmen von der Einwilligungspflicht bei Abgabe von Stadtvermögen

Änderungsantrag der ELF Piraten Fraktion zum Etatentwurf 2014, Anlage 2, Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der folgende Satz in Ziffer 5.13, „Abgabe von Vermögensgegenständen“, ist zu streichen:

„Die Verwertung von Altstoffen, z. B. Schrott, Altpapier usw. fällt nicht unter diese Regelung.“

Begründung

Gegenstand der Regelung in Ziffer 5.13 ist die betragsmäßig differenzierte Genehmigung der Abgabe von Vermögensgegenständen. Zielsetzung ist die Einbindung der Führungsebenen und der Stadtverordnetenversammlung in wirtschaftlich relevante Vorgänge.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum durch Zuordnung zu einer Kategorie „Altstoffe etc.“ die wirtschaft­liche Bedeutung verändert bzw. grundsätzlich negiert wird. Zum Beispiel könnten so nicht mehr benötigte, feuerfeste Aktenschränke im Gegenwert von angenommenen 60 TEUR durch Umwid­mung zu Altmetall genehmigungsfrei veräußert werden, während bei regulärer Veräußerung die Einwilligung erforderlich wäre.

Hier wird ein falscher Anreiz zum Nachteil des Stadtvermögens gesetzt, da mit der Umwidmung ein geringerer Verwaltungsaufwand entsteht, der allerdings zu einem niedrigeren Erlös auf Grundlage des reinen Schrottwertes führt. Dies würde aufgrund vorlaufender regulärer Abschreibungen kaum auffallen, verhindert aber die mögliche Hebung stiller Reserven.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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