DRM-Schutz in HTML5 blockiert den freien Markt und Innovationen

Dieser Inhalt ist in Deinem Land nicht verfügbarDas Webstandardisierungsgremium World Wide Web Consortium (W3C) hat sich entschieden, einen internationalen Webstandard für das Digital Rights Management (DRM) in HTML5 zu entwickeln. Mit dem Beschluss kommt das W3C, in dem unter anderem Apple, Google und Microsoft Mitglied sind, dem Wunsch US-amerikanischer Rechteinhaber nach, Video-Inhalte auch in Browsern vor Kopie und nichtlizenzierter Nutzung zu schützen.

Die Piratenpartei Deutschland warnt das W3C ausdrücklich, eine technische Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung des DRM im Netz vor der politischen Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig setzen sich die PIRATEN auf europapolitischer Ebene für eine verbindliche Verpflichtung von Unternehmen ein, Digital Rights Management ausschließlich Open-Source-basiert zu entwickeln.

„Viele Zugriffsbeschränkungen des DRM funktionieren im weltweiten mobilen Web nicht mehr. Teilweise verstoßen sie sogar gegen internationale Abkommen wie z.B. den WIPO-Vertrag von Marrakesch, der blinden Menschen Nutzungsrechte ohne technische Hürden einräumt. Auch gefährdet DRM im Browser innovative Weiterentwicklungen wie Open-Source-Player sowie den effektiven Schutz vor Zensur und Zugriffen von Geheimdiensten. Bevor wir die Büchse der Pandora öffnen – denn andere Medieninhalte werden definitiv folgen – brauchen wir dringend eine Lösung auf europäischer Ebene. Ohne Open Source ist nicht nachvollziehbar, was die Software auf meinem Videochip macht, ob sie mich ausspioniert, nach Hause telefoniert zu Microsoft, BND oder NSA – wir wissen es nicht. Außerdem werden alternative Player wie VLC, aber auch Nutzerinnen und Nutzer von Linux ausgesperrt. Das Web darf als offene Plattform zum Lernen und für innovative Geschäftsmodelle nicht gefährdet werden“, so Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der PIRATEN im Frankfurter Stadtparlament und Invited Expert in der W3C-HTML-Arbeitsgruppe.

Das Büro der EU-Abgeordneten der PIRATEN Amelia Andersdotter lädt am 15. Oktober 2013 von 11:00 bis 13:00 Uhr unter dem Titel „Technology Making Law“ zu einer Podiumsdiskussion zum Digital Rights Management (DRM) im Europaparlament in Brüssel ein. Neben Andersdotter und Kliehm werden Jonas Smeedegard von Debian und der Tech-Journalist Glyn Moody auf dem Podium sitzen. Weiterhin angefragt sind Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, von Google und Mozilla.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

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Kein Terminal 3

Zugehörige Vorlagen: NR 577, NR 683, NR 697, NR 701 (Römer)

Kontext: Rede von Martin Kliehm; Wortprotokoll über die 25. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 10. Oktober 2013, TOP 10, Sofortige Schließung der NW-Landebahn – jedenfalls bis 2020 Weiterlesen

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Videoüberwachung in Taxis

Zugehörige Vorlagen: NR 673 (Piraten)

Kontext: Rede von Martin Kliehm; Wortprotokoll über die 25. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 10. Oktober 2013, TOP 9, Zulässigkeit von Videoüberwachung in Taxis Weiterlesen

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Beförderungsdienst für schwer gehbehinderte Menschen

Zugehörige Vorlagen: M 136/2013, Antrag NR 713 (SPD, LINKE und Piraten)

Kontext: Rede von Martin Kliehm; Wortprotokoll über die 25. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 10. Oktober 2013, TOP 7, Beförderungsdienst Weiterlesen

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Räumung der Krifteler Straße 84

Kontext: Rede von Martin Kliehm; Wortprotokoll über die 25. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 10. Oktober 2013, TOP 4, Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1093 Weiterlesen

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Position des Magistrats zu Hausbesetzungen

Offenbar besteht Uneinigkeit im Magistrat darüber, ob und wann mit Hausbesetzerinnen und Hausbesetzern städtischer Liegenschaften verhandelt wird. Oberbürgermeister Feldmann betont, „dass es zunächst Gespräche und Verhandlungen mit den Hausbesetzern gibt. So ist meine Linie und auch die Linie meiner Kollegen.“ Bürgermeister Cunitz setzt neuerdings „auf Verhandlungslösungen“ und möchte den Räumungszeitpunkt schriftlich bei der Polizei beantragen. Ordnungsdezernent Frank möchte „Ansprachen“, aber keinesfalls Verhandlungen, und nennt eine Räumung wie in der Krifteler Straße als Ziel.

Ich frage den Magistrat:

Wann, wie und von wem sollen Verhandlungen bei Hausbesetzungen geführt werden, und welches Ausmaß an Repression befürwortet er dabei?

Parlis: Frage F 1093/2013

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Auf dem Weg zur Einheitsschule oder auf dem in die Perspektivlosigkeit in der Bildungspolitik?

Wir brauchen in Hessen eine längere Grundschulzeit für alle Kinder

Das deutsche Schulsystem ist obsolet, entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Gesellschaft und ist daher stark reformbedürftig. Die letzte OECD-Studie zeigte wieder, dass in Deutschland der familiäre Hintergrund immer noch über Schulkarriere und -erfolg der Kinder entscheidend ist. Es ist Aufgabe der Politik, diesem Missstand entgegenzuwirken. Weiterlesen

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Standort für das neue Gymnasium umsichtig wählen

Wie Dezernentin Sarah Sorge im Bildungsausschuss am Montag, den 30. September 2013, mitteilte, steht ein neuer Schulentwicklungsplan bevor, der den Bau eines weiteren Gymnasiums in Frankfurt am Main vorsieht.

Darum möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Standort des neuen Gymnasiums soll in einem der kinderreichen Stadtteile liegen, in denen sich bisher noch keines befindet (z. B. Gallus, Griesheim oder Fechenheim).

Begründung

Mit einer frühzeitigen Aufnahme in die Planung kann der Magistrat die Suche nach geeigneten Standorten für das neue Gymnasium mit einem engeren Fokus effizienter gestalteten.

Denn wie der Magistrat bereits im Bericht B 421/2011 darlegt, haben mit „der Verabschiedung des Inte­grations- und Diversitätskonzepts […] Stadt, Politik und Verwaltung die grundsätzliche Verantwortung dafür übernommen, Benachteiligungen entgegenzuwirken, Zugänge zum und Übergänge zwischen den Bildungseinrichtungen zu erleichtern und sich insbesondere im Bildungsbereich für mehr Chancengleich­heit einzusetzen. Dazu gehört auch die Sicherstellung eines über die Stadt bedarfsgerecht verteilten wohnortnahen Bildungs- bzw. Schulangebotes, das für Schüler*innen und Eltern, insbesondere aus so genannten bildungsfernen oder sozial benachteiligten Milieus, kurze Lauf- und Anfahrtswege auch zu höheren Schulformen gewährleistet.“

Insbesondere für eine nachhaltige Integration sind Bildungschancen unverzichtbar. Dass gerade noch in den Stadtteilen, in denen es viele Kinder mit Migrationshintergrund gibt, höhere Schulen fehlen, insbe­sondere Gymnasien, ist eine Aufforderung an die Politik und die Stadt. Sie setzt damit nicht nur ein Zeichen für die Integration, sondern drückt damit ihr Vertrauen in unsere Gesellschaft der Zukunft aus.

Antragsteller

Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster

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Nachteilsausgleich für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten – Beförderungsdienst gerecht gestalten!

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, DIE LINKE. und ELF Piraten zum Magistratsvortrag M 136/2013

Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur. Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten, dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene Budget gefallen.

Die geplanten Kürzungen führen im Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG).

Als Begründung für die Kürzungen muss der barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten, durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des ÖPNV entstehen.

Laut Magistratsvorlage M 136/2013 sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 € jährlich.

Noch ist nicht vollständig abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen.

Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Die Grundleistung wird für alle Leistungsberechtigten zunächst auf 1.600 € festgelegt, wie in der ersten Verhandlungsrunde der Stadt mit der FBAG angekündigt. Nach einem halben Jahr werden die Erfahrungen mit diesem Budget ausgewertet. Je nachdem, ob es auskömmlich, zu gering oder zu hoch ist, wird gemeinsam mit der FBAG die erforderliche Nachjustierung vorgenommen.
  2. Auf die Einführung einer Sozialkomponente, die sich an den viel zu niedrigen Einkommensgrenzen der Frankfurt-Pass Inhaber orientiert, wird verzichtet. Der Beförderungsdienst wird als Nachteilsausgleich für alle außergewöhnlich gehbehinderten Frankfurterinnen und Frankfurter aufrechterhalten – unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Damit wird nicht nur der bürokratische Aufwand verringert, vor allem entspricht die Stadt Frankfurt ihren Verpflichtungen gemäß der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und dem Gedanken der Inklusion durch die Sorge für die persönliche Mobilität aller ihrer Bürger und Bürgerinnen.
  3. Mittelfristig prüft der Magistrat die Möglichkeit einer Dynamisierung der Leistungen analog der steigenden Taxipreise und berichtet darüber.
  4. Während Nutzerinnen/Nutzer der Schwerbehindertenbeförderung keine Eigenbeteiligung für ihre Fahrten leisten müssen, wird dies beim Beförderungsdienst erwartet. Der Magistrat prüft und berichtet, ob dies im Sinne der Gleichbehandlung fortgeführt oder die Eigenbeteiligung abgeschafft werden soll.

SPD-Fraktion im Römer
DIE LINKE. Fraktion im Römer
ELF Piraten Fraktion

Klaus Oesterling, Dominike Pauli, Martin Kliehm
Fraktionsvorsitzende

Antragsteller/innen

  • Stv. Luigi Brillante
  • Stv. Ursula Busch
  • Stv. Herbert Förster
  • Stv. Dr. Peter Gärtner
  • Stv. Chris Heimpel
  • Stv. Martin Kliehm
  • Stv. Sieghard Pawlik
  • Stv. Dr. Renate Wolter-Brandecker
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Konstruktiven Dialog mit dem IvI aufnehmen, reduziertes Nutzungskonzept berücksichtigen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsbericht B 415 vom 23.08.2013

Am 08.07.2013 reichte der Trägerverein DemoPunk e.V. ein ausführliches Nutzungskonzept für das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) ein. Der Büroleiter des Planungsdezernenten teilte der persönlich benannten Ansprechpartnerin, der Vorsitzenden des Trägervereins, am 12.07.2013 in einer uns vorliegenden E-Mail ein­silbig mit, „dass nach eingehender Prüfung ihres Raumpro­gramms, keine entsprechende Räum­lichkeit mit einer nur annähernden Beschaffenheit, wie sie es vorsehen, im Besitz der Stadt Frankfurt vorhanden ist.“ (sic!)

Noch am gleichen Tag antwortete die Ansprechpartnerin des Vereins, dass sie beauftragt ist, Verhandlungen aufzunehmen, nach Kompromissen zu suchen und dass das Nutzungskonzept durchaus verhandelbar wäre. Erst am 20.08.2013, also drei Tage vor Datierung des vorliegenden Berichts, fragte der Büroleiter zurück, wie ein verändertes Nutzungs­konzept aussehen und was der Verein unter „innenstadtnah“ verstehen würde, woraufhin ihm unmittelbar geantwortet wurde:

Die absoluten Mindestanforderungen für das neue IvI seien ein Veranstaltungsraum für 80-100 Personen, ein Seminarraum für ca. 20 Personen und ein Arbeitsraum für 10 Personen. Innenstadt­nah würde unter Aufzählung von verschiedenen Stadtteilen vor allem eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bedeuten.

Daraufhin erfolgte keine Reaktion bis auf Nachfrage am 16.09.2013. An diesem Tag erklärte der Büroleiter des Dezernenten, dass die im Magistratsbericht B 415/2013 vorliegende Antwort am Eingangstag des ersten Nutzungskonzepts verfasst worden sei. Der mit Prüfen und Berichten votierte Antrag NR 574/2013 (Beschluss § 3064) lautete aber:

Der Magistrat nimmt Verhandlungen mit dem Institut für vergleichende Irrelevanz auf. Ziel ist es, dem IvI geeignete städtische Liegenschaften zur kontinuierlichen Fortführung seiner wissenschaft­lichen, politischen, kulturellen und sozialen Arbeit anzubieten. Dazu kann auch ein symbolischer bis moderater Mietzins erhoben werden.

Wikipedia erklärt den Begriff „Verhandlung“ wie folgt (Stand: 25.09.2013):

Als Verhandlung wird die Besprechung oder Erörterung eines Sachverhalts verstanden, die der Herbeiführung eines Interessensausgleichs zwischen mindestens zwei Verhandlungs­partnern dient und wobei sich die Parteien durch Interaktion untereinander einen Vorteil gegenüber der aktuellen Situation versprechen.

Wir stellen fest, dass zwischen Einreichung des Konzepts und Verfassen des vorliegenden Magis­tratsberichts in diesem Sinne keine Verhandlungen zur Herbeiführung eines Interessenaus­gleichs stattgefunden haben, sondern das Konzept kurzerhand ohne weitere Interaktion abgelehnt wurde.

Dies vorausgeschickt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung in Ergänzung zu NR 574/2013:

  1. Die Magistratsvorlage B 415/2013 dient zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass entgegen dem Beschluss § 3064 vom 25.04.2013 bisher keine Verhandlungen zwischen dem Magistrat und dem benannten Träger­verein stattgefunden haben. Ferner stellt sie fest, dass wie gefordert Personen vom Träger­verein namentlich als Ansprechpersonen benannt wurden.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem vorliegenden, veränderten Nutzungskonzept auseinanderzu­setzen, einen konstruktiven Dialog mit dem Trägerverein aufzunehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dazu soll es auch persönliche Treffen zwischen Vertre­terinnen und Vertretern des Träger­vereins und der Leitungsebene der städtischen Verwaltung oder des Dezernats geben.
  4. Dabei sollen auch dem Magistrat bekannte Immobilien, die sich nicht im Besitz der Stadt befin­den, dem Trägerverein benannt und Kontakte mit den Eigen­tümerinnen oder Eigentümern angebahnt werden.
  5. Die Treffen sind als Verlaufsprotokoll zu dokumentieren, diskutierte Lösungsvorschläge sowie Gründe für eine Ablehnung der Vorschläge zu benennen. Diese Protokolle sowie eine Liste der benannten Immobilien sind der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Bericht­erstat­tung vorzulegen.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Verbindlichkeiten gegenüber den Dotationsschulen

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

In den beiden Dotationsverträgen vom 2. Februar 1830 verpflichtet sich die Stadt Frankfurt am Main neben dem Unterhalt der bekannten Dotationskirchen auch für den Unterhalt von vier evangelischen und vier katholischen Schulen. Wörtlich heißt es in beiden Verträgen:

„Den Schulen […] werden die zum Schulgebrauch dermaßen angewiesenen Lokalitäten eigentümlich und für immer gewidmet und überlassen, auch die Freiheit von allen Lasten für diese Gebäulichkeiten gewährt. Außerdem erklären Wir das städtische Ärar für ver­pflichtet, denjenigen Bedarf dieser Gemeindeschulen, welche durch das Schulgeld oder deren sonstige Einkünfte nicht gedeckt sein wird, jederzeit aus den Staatsmitteln unmittelbar zu ergänzen.“

Namentlich sind darin die Katharinenschule, auch als evangelisch-protestantische Mittel­schule bekannt, die Weißfrauen-, Allerheiligen-, Dreikönigs-, Selekten-, Dom-, die Englische Fräulein- sowie die Rosenberger-Einigungsschule genannt.

Um 1900 übernahm die Stadt die Schulgrundstücke der Weißfrauenschule (Weißfrauenstraße 8-10), der Allerheiligenschule (Allerheiligenstraße 25) und der Drei­königschule (Schulstraße 29). Die evangelische Kirchengemeinde erhielt hierfür im Austausch die neue Weißfrauen­schule (Gutleutstraße 38), die neue Allerheiligenschule/Martin-Luther-Schule (Hanauer Landstr. 28) und die Wallschule (Affentorplatz 3). Die Weißfrauenschule besteht noch heute am selben Standort als Sprach­heilschule, in der Hanauer Landstraße 28 befindet sich heute die Uhlandschule, und die Wallschule befindet sich heute in der Diesterwegstraße 11 – am Affentorplatz ist eine Kita eingezogen.

Im Frankfurter Bürgerbuch von 1912 heißt es ergänzend: „Die von der Kirchengemeinde für die Zwecke der Dom- und Rosenberger-Schule benutzten Grundstücke sind ihr zu Eigentum unter der Bedin­gung überwiesen, daß die Gebäude nur für Schulzwecke zu dienen bestimmt sind.“ Die Dom­schule (Alte Gasse) wurde 1944 zerstört. Die beiden anderen katholischen Dotationsschulen – die Selekten- (Holzgraben 17) und die Englische Fräuleinschule (Hoch­straße 44) – sind 1908 an die Eiserne Hand umgezogen, wo die Stadt im Rahmen des Dotationsvertrages Neubauten errichtete. 1943 wurde die Englische Fräuleinschule (zur Zeit der Nazi-Diktatur in „Aja-Mittel­schule“ umbenannt) schwer beschädigt, 1949 schließlich ganz geschlos­sen, und 1958 zahlte die Stadt für die zerstörte Schule einen Ablösungsbetrag an die katho­lische Kirche.

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Verbindlichkeiten aus den Dotationsverträgen gegenüber welchen Schulen haben noch heute Gültigkeit?
  2. Wie lauten die heutigen Namen und Standorte der Dotationsschulen?
  3. Welche Änderungen im Wortlaut haben die Verträge bezüglich der Dotationsschulen außer den bereits genannten erfahren? Wurden neben dem für die Englische Fräuleinschule auch Ablö­sungsbeträge für andere Schulen gezahlt?
  4. Sind die genannten Gebäude und Grundstücke weiterhin „nur für Schulzwecke zu dienen bestimmt“? Sind entsprechende Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen? Falls nein, aus welchem Grund und auf welcher vertraglichen Basis nicht mehr?
  5. Angesichts des Sanierungsstaus in den Schulen und der Verzögerung der Sanierung bzw. des Umzugs der Wallschule: Vertritt der Magistrat die Auffassung, dass der Bedarf der Dotationsschulen, insbesondere der Wallschule, weiterhin „jederzeit und unmittelbar“ gedeckt wird? Begründen Sie Ihre Ansicht.
  6. Genießen die Dotationsschulen aufgrund der Vertragsverpflichtungen Priorität bei der Sanierung? Wann wurden sie zuletzt umfassend saniert? Welche weiteren Sanierungsmaß­nahmen sind in den nächsten fünf Jahren notwendig, welche sind geplant?
  7. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren?

Anfragesteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Überwachung der städtischen Kommunikation durch Geheimdienste

Dass die Geheimdienste systematisch jede elektronische Kommunikation überwachen und viele dieser Informationen speichern, ist dank der Informationen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Snowden nun kein Geheimnis mehr. Eine ganz neue Qualität bekam dies, als bekannt wurde, dass selbst verschlüsselte Kommunikation von den Geheimdiensten mitgelesen werden kann.

Neben Bürgerinnen und Bürgern und privatwirtschaftlichen Unternehmen sind auch alle öffent­lichen Stellen Nutzer digitaler Kommunikation, und damit der Magistrat, sämtliche Leitungs­ebenen der städtischen Verwaltung und der stadteigenen Betriebe. In allen Fällen müssen sich die Kommunikationsteilnehmenden auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können. Dabei sind Dokumente und Kommunikation von Regierungen und anderen Verfassungsorganen traditionell die begehrtesten Zielen ausländischer Geheimdienste. Auch die dienstlichen Telefonate des Oberbürgermeisters und der Dezernate können abgehört werden. Dies geschieht längst an den Knotenpunkten im Netz zum Teil mit Einwilligung der Betreiber, darum grenzt es an Irreführung der Bevölkerung, per Hubschrauber nach Antennen auf dem Dach des Generalkonsulats zu suchen!

„Die Fülle der Schlussfolgerungen, die aus der elektronischen Kommunikation der Stadt Frankfurt geschlossen werden können, ist nahezu grenzenlos, genau wie die Naivität derjenigen, die glauben, das ginge sie nichts an. Deshalb haben wir Fragen formuliert, mit der sich der Magistrat auseinander zu setzen hat.“ so Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der ELF Piraten Fraktion.

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Mängel am Affenhaus

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Die F.A.Z. berichtet am 11. September 2013 von zahlreichen Mängeln in dem in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) ohne Wirtschaftlichkeitsvergleich oder Stadtverordnetenbeschluss errichteten „Borgori-Wald“, welche von der Projektgesellschaft Avicenna, einer Tochter der Hannover Leasing, nicht „gestemmt“ werden könnten.

Wir bitten den Magistrat diesbezüglich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Um welche Mängel in welchem Umfang handelt es sich konkret? Bitte geben Sie die laut Zeitungsbericht vorhandene „längere Mängelliste“ im Wortlaut an.
  2. Wie hoch ist die Schadenssumme?
  3. Kann die Mängelbeseitigung organisatorisch oder finanziell nicht von der Avicenna „gestemmt“ werden?
  4. Was verleitet den Magistrat zu der Annahme, die Muttergesellschaft Hannover Leasing könnte für die Mängel haftbar gemacht werden? Wie lauten die entsprechenden Vertragspassagen im Wortlaut? Wie lautet der Gesamtvertrag im Wortlaut?
  5. Wer haftet bei einer Zahlungsunfähigkeit für den bei der Zusatzversorgungskasse (ZVK) aufgenommenen Kredit? Wie hoch ist die Kreditsumme, welche Restzahlungen sind noch zu leisten, und zu welchen Konditionen wurde der Kredit vergeben? Wie lange ist die Laufzeit des Kreditvertrags? Gibt es eine Option auf Verlängerung? Falls ja, zu welchen Konditionen? Wie lautet der Kreditvertrag im Wortlaut?
  6. In welcher Höhe steht ein „Verlust“ für die Stadt Frankfurt am Main zu befürchten? Wie kommt dieser Verlust zustande? Warum kann er nicht abgewendet werden? Über welche Zeiträume ziehen sich üblicherweise Rechtsstreite in solchen Fällen hin? Wie bewertet der Magistrat die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits?
  7. Wer hat den Kredit aus Mitteln der ZVK seinerzeit genehmigt? Bewertet der Magistrat das Zins­niveau angesichts des Risikos einer Insolvenz des Kreditnehmers über einen Zeitraum von Jahrzehnten weiterhin für aus­reichend?
  8. Ist die Aussage „für die ZVK gibt es kurzfristig kein Problem“ so zu verstehen, dass es mittel- bis langfristig zu Problemen bei der ZVK kommen kann? Wie gestalten sich diese „Probleme“ konkret? Inwiefern ist die Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse gefährdet? Begründen Sie Ihre Einschätzungen.
  9. Auf welche Höhe belaufen sich die Projektkosten inkl. Mängelbeseitigung? Wie hoch wären die Projektkosten bei einem Bau in Eigenregie der Stadt Frankfurt am Main gewesen?

Anfragesteller:

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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Ticket Sospeso

In Neapel hat sich der schöne Brauch entwickelt, neben dem eigenen Espresso einen zweiten für Bedürftige im voraus zu zahlen, den Caffè Sospeso. In den letzten Jahren verbreitete sich diese gelebte Solidarität mehr und mehr in Europa. Wenn sich jemand keinen Kaffee leisten kann, fragt sie einfach an der Theke, ob es einen Caffè Sospeso gibt und kann so den Kaffee genießen, den jemand anderes bezahlt hat.

20,9% der Frankfurter Bevölkerung sind armutsgefährdet. Die Schere zwischen arm und reich klafft gerade in unserer Stadt bundesweit am meisten auseinander. Um allen Menschen Mobilität zu ermög­lichen, plädiert die ELF Piraten Fraktion bekanntlich für einen abgabenfinanzierten, fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zumindest aber für eine kostenfreie Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern. Solange diese verpflichtende Solidargemeinschaft aller in Frankfurt wohnenden, arbeitenden und über­nachtenden Menschen politisch noch keine Mehrheit findet, möchten wir auf freiwillige Solidarität set­zen: „Während es Menschen gibt, die sich kein Monatsticket leisten können, gibt es andere, die könnten leicht zwei bezahlen – praktizierte Nächstenliebe.“ so Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der ELF Piraten Fraktion im Römer. „Die Bereitschaft zu Spenden ist da, nur fehlt es an Gelegenheiten. Dabei ist die Idee denkbar einfach und könnte wegweisend für viele andere Projekte sein. Ob Zoo, Theater, Museum oder eben für den ÖPNV. Wir müssen neue Wege gehen. Wenn wir die kulturellen Errungenschaften unserer Gesellschaft nur den Bevölkerungsschichten zugänglich machen, die es sich leisten können, wird sozialer Unfrieden entstehen und das will sicher auch niemand. Da hier der Staat aktuell versagt, müssen wir privates Engagement unterstützen und fördern.“ so Kliehm weiter.

Die ELF Piraten Fraktion hat diesbezüglich einen Antrag gestellt, die Stadt möge prüfen wie ein Ticket Sospeso für den ÖPNV zu ermöglichen sei.

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Haushaltsrede 2014, erste Lesung

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten:

Herr Becker hat seine Rede vorhin damit angefangen, dass der Haushalt solide und sozial wäre. Dem muss ich ebenso widersprechen, wie verschiedene Redner vor mir. Ich kann nicht erkennen, dass er besonders solide ist, wenn das ordentliche Ergebnis der Stadt über die nächsten Jahre geplant stetig mehr in den Keller geht. Wir sehen im Gegenteil Schritt für Schritt, dass diese Stadt abgewirtschaftet wird. Das einzige, was uns noch vor der totalen Bankrotterklärung bewahrt, ist Glück mit unerwartet hohen Steuereinnahmen. Wir hatten für das Jahr 2012, wenn ich mich richtig erinnere, ursprünglich ein geplantes Defizit von 270 Millionen Euro, wovon jetzt am Ende 27 Millionen Euro Defizit übrig geblieben sind. Eine glückliche Fügung, aber sicherlich nicht das Verdienst der Koalition. Weiterlesen

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Polizeieinsatz bei der Räumung der Krifteler Straße 84

Dringliche Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO / §17 (3) GOS

Im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit schilderten in der Bürgerfragestunde am Montag, den 9. September 2013, drei Betroffene der Räumung des ehemaligen Sozialrathauses in der Krifteler Straße übereinstimmend und glaubhaft diese Vorgänge:

Fünf bis sechs martialisch aussehende Zivilbeamte, einige davon mit Glatze, Tattoos, einer mit einem Shirt der Nazimarke „Thor Steinar“, überfielen ohne Vorwarnung die friedlich vor dem Haus das Abend­essen vorbereitenden Menschen, schlugen auf sie mit Teleskopschlagstöcken ein, rannten fast eine Mutter mit Baby um und stürmten in das Haus. Die Aktivistinnen und Aktivisten glaubten an einen Überfall von Nazischlägern, versuchten die Schläge mit einer Bank abzuwehren und wandten sich hilfesuchend an die Minuten danach eintreffende uniformierte Polizei.

Mit Kletterausrüstung, Wurfhaken und Rammen ausgerüstete Beamte des SEK waren die ersten unifor­mierten Einsatzkräfte vor Ort, danach kamen mehr und mehr Kräfte der drei hessischen Beweis­siche­rungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) an den Ort. Dabei wurden die vor dem Haus befindlichen Men­schen eingekesselt, nach Augenzeugenberichten geschubst und geschlagen. Anschließend wurden ihre Personalien festgestellt, sie erhielten eine Strafanzeige wegen Haus­friedensbruchs, obwohl sie sich im öffentlichen Raum auf der Straße aufgehalten hatten, sowie einen Platzverweis.

Vertreter der Presse wurden zunächst nicht durchgelassen, die Stadtverordnete Jessica Purkhardt erhielt ebenfalls einen Platzverweis, der allerdings später aufgehoben wurde, nachdem sie sich als parlamentarische Beobachterin akkreditierte. Die Schilderungen der Presse und der Stadtverord­neten decken sich ab ihrem Eintreffen mit den Aussagen der Bürger im Rechtsausschuss. Der Leiter des Liegenschaftsamtes sowie der Polizeipräsident von Frankfurt, Dr. Achim Thiel, wurden ebenfalls vor Ort gesichtet.

Einer der Betroffenen schilderte dies am Montag schockiert in einer Rundmail ausführlicher an einen internen städtischen Verteiler. Als er versuchte, seinen im Haus befindlichen 8jährigen Sohn vor mutmaßlichen Nazischlägern zu schützen und ins Haus einzudringen, wurde er von Polizeikräften niedergeschlagen und getreten.

In einem beispiellosen Vorgang droht nun das Polizeipräsidium in einer Pressemitteilung öffentlich mit Re­pression: „Gegen den Urheber der Mail wurden von der Polizei Strafanzeigen wegen Ver­dacht der Verleumdung sowie der falschen Verdächtigung erstattet. Darüber hinaus werden wegen seines Ver­haltens am Einsatzort weitere rechtliche Schritte geprüft.“

Die tageszeitung (taz) vom 10.09.2013 bestätigt die vom Polizeipräsidium als Verleumdung diffamierten Aussagen mit sechs Zeuginnen und Zeugen.

Währenddessen verstrickt sich das Polizeipräsidium in Widersprüche. Während der Pressesprecher der Polizei im Artikel der taz zitiert wird, dass sich die Zivilkräfte „aus einsatztaktischen Gründen nicht zu erkennen gaben“, heißt es in einer Pressemitteilung von Ordnungsdezernent Markus Frank am gleichen Tag, „der Polizei­prä­si­dent Dr. Thiel berichtete, dass die eingesetzten zivilen Polizisten als solches erkannt wurden und sich auch so zu erkennen gegeben haben.“ Entweder ist der Polizeipräsident wieder einmal nicht informiert, oder man möchte eine andere Realität herbeireden.

Ein bei Indymedia veröffentlichtes Foto eines der Zivilbeamten zeigt einen muskelbepackten, stark tätowierten, kräftigen Mann mit kurzen Haaren im ärmellosen Shirt und kurzen, braunen Cargohosen, der in seiner rechten Hand einen Teleskopschlagstock zu verbergen versucht. Im Hintergrund sind die SEK-Beamten, eine Bierbank und eine zurückgezogene Menschengruppe zu sehen. Der Zivilbeamte trägt keine Armbinde, die ihn als Polizisten kenntlich machen würde.

In der gleichen, oben bereits erwähnten Pressemitteilung äußert sich Markus Frank wie folgt: „Ich habe keinen Grund, die Verhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens in Frage zu stellen.“ Er fährt fort, die „rasche und nachhaltige“ Beendigung der Besetzung zu loben, berichtet von einer Polizeitaktik, die darauf ausgerichtet gewesen sei, „Gefährdungen für Besetzer und Einsatzkräfte auszuschließen“. Thiel wird ferner zitiert: „Von den zivilen Polizisten ging keine Gewalt aus, als diese bedroht wurden, wurde der Teleskopschlagstock lediglich als Abwehrschutz in zwei Fällen in der Hand gehalten“. Markus Frank bewertet den Einsatz positiv: „Die Beamten haben in der Einzelsituation sachgerecht reagiert und zu einer Deeskalation beigetragen.“

Wir gehen davon aus, dass die Aussagen der Betroffenen durch weiteres Video- und Fotomaterial bestätigt werden können und erwarten von der Polizei ihrerseits, die Aufnahmen der Videoteams der BFE-Einheiten ebenfalls zu veröffentlichen, um die widersprüchlichen Aussagen der Polizei­führung aufzuklären.

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:

  1. Teilt der Magistrat zum derzeitigen Zeitpunkt die Ansicht des Ordnungsdezernenten, dass die drei Augenzeugen im Rechtsausschuss sowie die sechs Zeugen der taz gelogen haben, dass von den Polizeibeamten keine Gewalt ausging und sie sachgerecht und deeskalierend vorgingen?
  2. In einem Artikel der F.A.Z. wird beschrieben, der Leiter des Liegenschaftsamtes habe „am Samstagabend als Vertreter der Stadt das Haus Krifteler Straße 84 aufgesucht, um den Be­setzern mitzuteilen, dass Strafantrag gestellt worden sei.“ Ist es zutreffend, dass er diese Mitteilung erst nach Beginn des Polizeieinsatzes machte?
  3. Welches Magistratsmitglied war wann vom Zeitpunkt der Räumung informiert? Wer stimmte der Räumung am Samstagabend zu?
  4. Bisher widerspruchslos ist, dass es keine Vorwarnung vor der Räumung gab. Damit liegen Ver­stöße gegen §§ 4, 5, 52 und 53 I HSOG vor, wonach verhältnismäßig zu handeln ist, unmit­tel­barer Zwang erst als letztes Mittel und nach Androhung eingesetzt werden darf, ferner gegen das im Brokdorf-Beschluss definierte Kommunikationsgebot der Polizei. Wie bewertet der Ma­gistrat eine überfall­artige Räumung durch die Polizei, ohne Menschen die Gelegenheit zu ge­ben, das Gebäude oder dessen Umfeld freiwillig zu verlassen? Betrachtet der Magistrat dies als verhältnismäßig? Seit wann definiert der Magistrat rechtswidriges Verhalten als „nachhaltig“?
  5. Hält der Magistrat den Einsatz von SEK-Einheiten mit Kletterausrüstung, die gewöhnlich gegen Schwerkriminelle und Terroristen eingesetzt werden, gegen friedliche Hausbesetzer*innen und Kinder nicht für etwas übertrieben? Nach übereinstimmenden Aussagen fuhren vor dem Ein­satz ein Kamerawagen der Polizei durch die Straße sowie kurz vorher zwei Polizeimotorräder, so dass die friedliche Einsatzsituation bekannt gewesen sein muss.
  6. Wie bewertet der Magistrat die widersprüchlichen Aussagen des Polizeipräsidiums zur Kenn­zeich­nung der Zivilkräfte? Findet es der Magistrat angesichts des Fotos von dem Tätowierten abwegig, an einen Überfall durch Hooligans oder Neonazis zu denken? Würde der Magistrat in einer solchen Situation nicht versuchen, zu den eigenen Kindern vorzudringen, um sie zu beschützen?
  7. Wie bewertet der Magistrat den beispiellosen Vorgang, dass die Pressestelle des Polizeipräsi­diums mutmaßlichen Opfern von Polizeigewalt per Pressemitteilung weitere Strafanzeigen öffentlich androht? Könnte dies als Einschüchterungsversuch zu verstehen sein?
  8. Teilt der Magistrat die Auffassung des einen Sprechers von Planungsdezernent Cunitz, „wir haben unter dem Strich mehr Wohnraum. Es findet [im Gallus] keine Verdrängung in dem Sinne statt“, oder die des anderen Sprechers des Planungsdezernenten, „dass in dem Stadtteil derzeit ein großer Druck auf dem Wohnungsmarkt herrsche“?
  9. Wann wird die erste Kita in der Krifteler Straße 84 einziehen? Wann wird es dort ein Ober­stufen­gymnasium geben, nachdem alle entsprechenden Anträge des Ortsbeirates und unserer Fraktion bislang immer abgelehnt wurden?

Anfragesteller:

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Herbert Förster

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Polizeipräsidium Frankfurt droht mit Repression per Pressemitteilung

Gestern im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit schilderten in der Bürgerfragestunde drei Betroffene der Räumung des ehemaligen Sozialrathauses in der Krifteler Straße glaubhaft die Vorgänge:

Fünf bis sechs martialisch aussehende Zivilbeamte, einige davon mit Glatze, Tattoos, einer mit einem Shirt der Nazimarke „Thor Steinar“, überfielen ohne Vorwarnung die friedlich vor dem Haus das Abendessen vorbereitenden Menschen, schlugen auf sie mit Teleskopschlagstöcken ein, rannten fast eine Mutter mit Baby um und stürmten in das Haus. Die Aktivistinnen und Aktivisten glaubten an einen Überfall von Nazischlägern, versuchten die Schläge mit einer Bank abzuwehren und wandten sich hilfesuchend an die Minuten danach eintreffende uniformierte Polizei.

Einer der Betroffenen schildert dies schockiert in einer Rundmail ausführlicher an einen internen städtischen Verteiler: Weiterlesen

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Überwachung der städtischen Kommunikation durch Geheimdienste

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Aktuelle Medienberichte legen die Überwachung der elektronischen Kommunikation durch die Geheimdienste der „Five Eyes Alliance“ in ungeahnten Ausmaßen offen. Im Rahmen der bisher bekannt geworden Projekte PRISM, Tempora, Bullrun und Edgehill können u.a. der US-amerikani­sche Militärnachrichtendienst National Security Agency (NSA) sowie der britische Nachrichten- und Sicherheitsdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) Zugriff auf nahezu jeg­liche elektronische Kommunikation erlangen, verschlüsselt oder nicht, insbesondere wenn sie über US-amerikanische oder britische Unterneh­men abgewickelt wird. Auch Hersteller von Smartphones (z.B. Apple, Google/Motorola) und Smart­phone-Betriebs­systemen (z.B. Apple, Google, Microsoft) sowie Hersteller von Verschlüsselungs- und Sicherungs­systemen unterliegen diesem Zugriff.

Die überproportional starke Präsenz von Unternehmen auf dem Markt der elektronischen Kommu­nikation, die eine Niederlassung in Großbritannien oder den USA unterhalten, sorgt dafür, dass faktisch alle Nutzerinnen und Nutzer von dieser Überwachung betroffen sind.

Aktuellen Berichten zufolge übertragen Geräte des kanadischen Herstellers Blackberry alle Pass­wörter zu E-Mail-Konten unverschlüsselt über US-amerikanische und britische Server. Smart­phones mit dem Betriebssystem Android geben die gespeicherten Passwörter von WLAN-Netz­werken an den Hersteller Google weiter und ermöglichen, z.B. beim Einsatz von sogenanntem Single-Sign-On, Geheimdiensten den Zugriff.

Microsoft hat laut einem Bericht der britischen Tageszeitung „The Guardian“ dem US-Geheimdienst NSA aktiv geholfen, die Daten-Verschlüsselung bei Diensten wie Outlook.com, SkyDrive oder Skype zu umgehen. Weiteren Berichten zufolge können die meisten Verschlüsselungssysteme von Geheimdiensten entschlüsselt oder umgangen werden.

Neben Bürgerinnen und Bürgern sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen sind auch alle öffent­lichen Stellen Nutzer digitaler Kommunikation, und damit der Magistrat und sämtliche Leitungs­ebenen der städtischen Verwaltung und der stadteigenen Betriebe. In allen Fällen müssen sich die Kommunikationsteilnehmenden auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können.

Dokumente und Kommunikation von Regierungen und anderen Verfassungsorganen gehören traditionell zu den begehrtesten Zielen ausländischer Geheimdienste. Berichten zufolge ist dabei besonders der Netzwerkknoten in Frankfurt am Main im Fokus. Das US-Generalkonsulat in Frank­furt unterhalte zudem einen eigenen Lauschposten im Rahmen des „Special Collection Service“. Weiterlesen

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Ticket Sospeso

In Neapel hat sich der schöne Brauch entwickelt, neben dem eigenen Espresso einen zweiten für Bedürftige im voraus zu zahlen, den Caffè Sospeso. In den letzten Jahren verbreitete sich diese gelebte Solidarität mehr und mehr in Europa. Wenn sich jemand keinen Kaffee leisten kann, fragt sie einfach an der Theke, ob es einen Caffè Sospeso gibt und kann so den Kaffee genießen, den jemand anderes bezahlt hat.

Wir glauben, dass es an der Zeit ist, diesen Solidargedanken ausdehnen auf andere Bereiche.

20,9% der Frankfurter Bevölkerung sind armutsgefährdet. Die Schere zwischen arm und reich klafft gerade in unserer Stadt bundesweit am meisten auseinander. Um allen Menschen Mobilität zu ermög­lichen, plädiert die ELF Piraten Fraktion bekanntlich für einen abgabenfinanzierten, fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zumindest aber für eine kostenfreie Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern.

Solange diese verpflichtende Solidargemeinschaft aller in Frankfurt wohnenden, arbeitenden und über­nachtenden Menschen politisch noch keine Mehrheit findet, möchten wir auf freiwillige Solidarität set­zen: Während es Menschen gibt, die sich kein Monatsticket leisten können, gibt es andere, die könnten leicht zwei bezahlen – praktizierte Nächstenliebe.

Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und berichten:

  • Wir wäre es zu ermöglichen, an den RMV-Schaltern im Stadtgebiet einzurichten, dass Menschen neben ihrer eigenen Monatskarte auch noch eine weitere Monatskarte „Sospeso“ oder einen Anteil daran bezahlen (z.B. eine halbe, viertel oder zehntel Monatskarte)?
  • Dabei sollen Monatskarten anonym für Erwachsene, Jugendliche und Kinder anteilig oder ganz im voraus bezahlt werden. Die Bedürftigen sollen auf Nachfrage die Karte erhalten. Es soll ausdrücklich keine Nachweispflicht der Bedürftigkeit geben, um die Würde der Menschen zu achten.

Antragsteller:

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Stellungnahme der Stadt Frankfurt im Planfeststellungsänderungsverfahren zu Terminal 3

Die Fraport AG hat am 30.07.2012 einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses von 2007 gestellt, der am 17.06.2013 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Stellungnahme an die Stadt Frankfurt gegeben wurde. In seiner Stellungnahme geht Bürgermeister Cunitz mit keinem Wort auf den Fluglärm ein. Seit 2007 hat sich die Situation dramatisch geändert, und mit dem Terminal 3 soll vor allem die Nordwestlandebahn stärker ausgelastet und die Kapazität um weitere 40 Prozent erhöht werden.

Ich frage den Magistrat:

Warum betonen Sie stets, dass ein Bauantrag wegen des Planfeststellungsbeschlusses nicht abgelehnt werden kann, schweigen sich aber in der Stellungnahme im Verfahren zum Fluglärm aus?

Parlis: Frage F 1029/2013

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