Racial Profiling bei der Frankfurter Polizei

Die FR berichtete am 7. August 2013 von Kontrollen des 8. Polizeireviers und der Bereitschaftspolizei am Südbahnhof: „Man spreche gezielt ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ an. Wer deutsch und ‚nicht besonders kriminell‘ aussehe, werde nicht kontrolliert“, werden Beamte zitiert. In Frankfurt haben nach jüngsten Statistiken 47,6% der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Die Aussage setzt „nicht-deutsch“ und „kriminell“ gleich. Gerichte haben die Unzulässigkeit des rassistischen und polizeitaktisch ineffizienten Racial Profiling beschieden.

Ich frage den Magistrat:

Was gedenkt der Magistrat gegen die fortdauernde, rechtswidrige, rassistische Diskriminierung der Hälfte der Frankfurterinnen und Frankfurter zu unternehmen?

Parlis: Frage F 1037/2013

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Für mehr selbstverwaltete Freiräume! Piraten solidarisch mit Hausbesetzung „Blauer Block“

Am Freitag, den 06. September 2013, besetzte die Initiative „communal west“ ein Gebäude im Frankfurter Gallus, das derzeit leer steht und ungenutzt ist, um dort ein Stadtteilzentrum für Anwohner*innen zu etablieren. Die Piratenpartei Frankfurt zeigt sich solidarisch mit der Besetzung und dem Kampf gegen Gentrifizierung, Verdrängung, hohe Mieten und fehlende politische und gesellschaftliche Freiräume.

„In Zeiten von steigenden Mieten, Verdrängung von buntem, alternativen Leben aus dem städtischen Raum und politischen Freiräumen ist es wichtig, auf Probleme aufmerksam zu machen und sich den genommenen Raum zurückzuholen“, so Kevin Culina, Landtagslistenkandidat der Piratenpartei Hessen. „Wir hoffen, dass die Stadt sich die Forderungen der Aktivist*innen anhört und eine selbstverwaltete, legale Nutzung des leerstehenden Raumes zulässt, statt das Projekt erneut durch die Polizei räumen zu lassen.“

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ein freies, selbstbestimmtes Leben ohne Existenzängste führen können. Dazu gehört es, dass Mieten günstig und bezahlbar bleiben, statt Profite durch steigende Mietpreise erwirtschaften zu wollen und damit Verdrängung von alternativen Leben voranzutreiben. In Frankfurt zeichnet sich bereits seit Jahren ab, dass die Stadt durch Gentrifizierung und vermeintliche „Aufwertung“ der Stadtteile immer mehr Verdrängung von finanziell schwachen Menschen und kritischen Initiativen zugunsten von teuren Luxuswohnungen oder Bürogebäuden vorantreibt. Dies gipfelte mit der Räumung des seit vielen Jahren besetzten Projekts „Institut für vergleichende Irrelevanz“, das vielen Menschen einen Raum zur kritischen Begleitung ihres Studiums oder Wohnraum bot und damit ein Gegenmodell zur zunehmden Verschulung und Beschleunigung des Schul- und Hochschulsystems darstellte.

„An der Reaktion des Magistrats zum IvI zeigt sich sehr deutlich, dass die Stadt nicht an einer politischen Lösung zugunsten politischer Freiräume interessiert ist“, so Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der ELF Piraten Fraktion im Frankfurter Römer. „Selbstverwaltete Freiräume sind ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen, bunten Stadt und müssen deshalb auch öffentlich gefördert werden.“

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Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, in Bussen und Bahnen und bald auch im Taxi

Foto: CC BY Martin Kliehm

Foto: CC BY Martin Kliehm

Videoüberwachung als Allheilmittel gegen eine böse und gefährliche Welt. Wer den Worten von Innenminister Boris Rhein und Ordnungsdezernent Markus Frank Glauben schenkt, der sieht sich sicher in einer Welt ohne Kriminalität. Videoüberwachung sei „ein wirkungsvolles Instrument zur Abschreckung von potenziellen Tätern und zur Aufklärung von Straftaten“. Als Beispiel wird dann meist ohne Überprüfung ein Rück­gang der Straftaten an der Konstablerwache um 58% zitiert, „ein Muster­beispiel für die gelungene Auflösung einer Drogenszene“ (Boris Rhein).

Doch nimmt die Verbrechensrate wirklich ab? Nein, sie verlagert sich einfach. Die Drogenszene ist mitnichten aufgelöst, sie ist einfach nicht mehr auf der Konstablerwache, sondern auf der Zeil, in Seitenstraßen und die Drogenabhängigen sind auch nicht geheilt, sie besorgen sich ihre Drogen nun dort, wo sie nicht von Videokameras überwacht werden. Wir verdrängen die Probleme unserer Gesellschaft einfach dorthin, wo man sie nicht mehr sehen kann: Das ist der zweifelhafte Erfolg, den uns die Videoüberwachung beschert.

Hamburg schaltet die Überwachungskameras auf der Reeperbahn wieder ab, weil sie zur Bekämpfung von Straftaten kaum etwas beitragen (Die Welt vom 14.07.2011). Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte des Landes die Aufnahme von Hauseingängen und Fenstern unter­sagt. In Hannover mussten nach Beschluss des Verwaltungsgerichts insgesamt 78 unzureichend gekenn­zeichnete Verkehrskameras abgeschaltet werden (VG Hannover, 10 A 5452/10). Der ehemalige Berliner Polizeipräsident Glietsch schätzt die Situation ein: „Kameras können Gewalt nicht verhindern“ (Tagesspiegel vom 18.05.2011). Nur Frankfurt steht im Gespräch mit dem Polizeipräsidium zur Ausweitung der Videoüberwachung!

Es sind nicht nur der öffentliche Raum von dem Videowahn betroffen, in fast allen Bussen und Bahnen der Stadt finden sich mittlerweile Überwachungskameras. Unter Beteiligung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, dem u.a. die VGF, die Deutsche Bahn AG und verschiedene Frankfurter Busunternehmen angehören, wurden in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits vor einigen Jahren Empfehlungen erarbeitet. Darin heißt es:

„Die Videobeobachtung darf nicht der Regelfall sein, sondern nur stattfinden, wenn sie not­wendig ist. Es sollte auch geprüft werden, ob den Fahrgästen die Möglichkeit einer unbeob­achteten Nutzung des Verkehrsmittels eingeräumt werden kann. Daher verlangt der Einbau von Video­kameras in den Verkehrsmitteln eine Einzelfallprüfung mit schriftlichem Vermerk über das Ergebnis; es darf keine automatische Ausstattung aller Verkehrsmittel mit Video­kameras stattfinden. Das Erfordernis einer Fortführung der Videoüberwachung ist minde­stens alle zwei Jahre festzustellen und zu begründen.“

Dazu Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der ELF Piraten Fraktion im Römer: „Nach unseren Informationen ist der Einbau von Videokameras in öffentlichen Verkehrsmitteln längst die Regel. Gleichzeitig ist belegt, dass Videokameras zwar das subjektive Sicherheitsgefühl bei einigen Fahrgästen steigern, aber kriminelle oder im Affekt handelnde Personen keineswegs von ihrer Anwesenheit abgeschreckt werden. Die Totalüberwachung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte der 162 Millionen Fahrgäste der VGF dar und ist zu rechtfertigen.“

Und dann fordern der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband mit Sitz in Frankfurt sowie der Vorsitzende der Frankfurter Taxivereinigung nun auch noch Videoüberwachung im Innenraum von Taxis und auch außen. Sie nennen die Überwachung im Neusprech „Überfallschutz­kamera“, begründen dies mit einer hohen Zahl an Überfällen und dem „gesteigerten Sicherheitsge­fühl“ der Fahrgäste, als ob die Fahrgäste Angst vor den Fahrerinnen und Fahrern haben müssten.

In Frankfurt am Main registrierte die Polizei im Jahr 2012 insgesamt 7 (sieben) Raubüberfälle auf Taxis, die Zahl ist nach Auskunft des Polizeipräsidiums seit 2010 weitgehend stabil. Von einer hohen oder gar steigenden Zahl von Überfällen kann nicht die Rede sein. Auch schützen die Kameras nicht vor Überfällen: Nachdem in Bremerhaven nach einer Serie von Überfällen Videoüberwachung in Taxis installiert wurde, sind die Räuber inzwischen dazu überge­gangen, maskiert und von außen Taxis zu überfallen, statt sich zuerst an abgelegene Orte chauffieren zu lassen.

Die Datenschützer von Bund und Ländern haben im „Düsseldorfer Kreis“ grundsätzliche Einwände gegen die Videoüberwachung im Innenraum von Taxis geäußert. Gerade eine Audioüberwachung ist wegen des Schutzes am Arbeitsplatz unzulässig. Die Situation für eine automatisierte und generelle Videoüberwachung wie in Bussen und Bahnen ist nicht auf Taxis übertragbar, meinen die Datenschützer.

Aus oben genannten Gründen hat die ELF Piraten Fraktion zwei Anfragen zum Thema Videoüberwachung an den Magistrat gestellt:

Und einen Antrag zur Änderung der Frankfurter Taxiordnung zur Unterlassung von Audio- und Bildaufnahmen:

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Zustimmung zu Terminal 3 verweigern!

Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens von 2007. Grund sind Änderungen an der Planung des Flughafen-Terminals 3. Im September soll ein umfangreicher Bauantrag folgen. Ziel dieser Planung ist der Ausbau der Abfertigungskapazitäten um 40% von derzeit 63 auf 88 Millionen Fluggäste pro Jahr. In Verbindung damit soll vor allem die umstrittene Nordwestlande­bahn genutzt werden.

Seit Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn und den geänderten Flugrouten hat die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm in den Lande- und Startkorridoren stark zugenommen. Nun will der Hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch das Planfeststellungsverfahren vor der Landtagswahl durchsetzen, ungeachtet der Interessen der Anwohner und der Belastung für die Bevölkerung. Deshalb fordert die ELF Piraten Fraktion den Magistrat und insbesonderen den grünen Bürgermeister und Planungsdezernenten Olaf Cunitz auf, alle Möglichkeiten zur Korrektur des fehlerhaften Planfeststellungsbeschlusses auszuschöpfen. So kann Zeit gewonnen werden, um eine Debatte zu führen, die demokratischen Regeln unterliegt und die zwischen den Beteiligten abwägt. Eben nicht per Dekret nach Gutsherrenart, wie das in Hessen zum traurigen Standard geworden ist.

„Das Hessische Wirtschaftsministerium möchte das in den Sommerferien angestrengte Verfahren noch vor den Landtagswahlen unter Ausschluss einer parlamentarischen Debatte durchpeitschen. Das entbehrt jeder Transparenz und demokratischen Rechenschaft gegenüber der hessischen Bevölkerung. Ein unbegrenztes Wachstum des Flughafens zu Lasten der Gesundheit der Menschen in der Region darf nicht geschehen! Die Grünen im Römer werben mit Aktionen gegen den Fluglärm, aber im Planstellungsverfahren stimmen sie zu! Das ist unglaubwürdig.“ so Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der ELF Piraten Fraktion im Römer.

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Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Die hessische CDU wird nicht müde zu betonen, wie sehr sie Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen befürwortet. Dabei behaupten Innenminister Boris Rhein und Ordnungsdezernent Markus Frank fast wortgleich, die Videoüberwachung sei „ein wirkungsvolles Instrument zur Abschreckung von potenziellen Tätern und zur Aufklärung von Straftaten“. Als Beispiel wird dann meist ohne Überprüfung ein Rück­gang der Straftaten an der Konstablerwache um 58% zitiert, „ein Muster­beispiel für die gelungene Auflösung einer Drogenszene“ (Boris Rhein).

Die Stadt stehe im Gespräch mit dem Polizeipräsidium zur Ausweitung der Videoüberwachung, schreiben die Frankfurter Zeitungen im Dezember 2012. Und die ehemalige Vize-Präsidentin Sabine Thurau schlug eine Ausweitung der Videoüberwachung gleich selbst vor, unter anderem auf die Hauptwache, den Römerberg, den Opernplatz und den Bahnhof am Stadion. Am Bornheimer Hang hängen gleich Dutzende unzureichend gekenn­zeichnete Überwachungskameras.

Unterdessen schaltet Hamburg die Überwachungskameras auf der Reeperbahn wieder ab, weil sie zur Bekämpfung von Straftaten kaum etwas beitragen (Die Welt vom 14.07.2011). Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte des Landes die Aufnahme von Hauseingängen und Fenstern unter­sagt. In Hannover mussten nach Beschluss des Verwaltungsgerichts insgesamt 78 unzureichend gekenn­zeichnete Verkehrskameras abgeschaltet werden (VG Hannover, 10 A 5452/10). Der ehemalige Berliner Polizeipräsident Glietsch schätzt die Situation so ein: „Kameras können Gewalt nicht verhindern“ (Tagesspiegel vom 18.05.2011). Und die Drogenszene rings um die Konstabler­wache und im Kaisersack floriert ganz offensichtlich weiterhin.

Basierend auf dem Fragenkatalog der Datenschützer Rhein-Main fordern wir den Magistrat auf, die Behauptungen zu belegen und diese tagtäglichen, erheblichen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unserer Einwohnerinnen und Einwohner zu rechtfertigen:

  1. Wie viele festinstallierte Anlagen zur Videoüberwachung öffentlichen oder halböffentlichen Raums werden von der Stadt Frankfurt, den Verkehrs- und Ordnungsbehörden betrieben?
  2. Wo befinden sich diese Kameras im Einzelnen? Ideal wären bei den oberirdischen Anlagen Tabellen mit den Geokoordinaten.
  3. Welche dieser Anlagen zeichnen die Bilder auf? Wie lange ist die Speicherdauer bei den einzelnen Anlagen?
  4. In jeweils welcher Qualität liefern diese Kameras Bilder? Welche Auflösung und welche Zoomfaktoren bzw. Brennweiten besitzen die Anlagen?
  5. Werden Hauseingänge und Fenster von Gebäuden im Videobild geschwärzt?
  6. Warum sind viele der Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt nicht gekennzeichnet, wie es BDSG und HSOG verlangen?
  7. Findet die in § 14 Abs. 3 HSOG festgelegte höchstens zweijährige Überprüfung der Rechts­grundlagen der einzelnen Kameras statt? Wo lassen sich diese Unterlagen einsehen?
  8. Mit welcher Einzelfallbegründung werden die jeweiligen Videoüberwachungsanlagen betrieben?
  9. Wieviele Personen haben jeweils Zugangsberechtigungen zu den Aufzeichnungen?
  10. Sofern es sich dabei um „öffentliche Straßen und Plätze, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind“ bzw. um „besonders gefährdete öffentliche Einrichtungen“ (§ 14 Abs. 4 HSOG) handelt: An Hand welcher Tatsachen wurde die entsprechende Notwendigkeit fest­gestellt?
  11. Auf wieviele festinstallierte Anlagen zur Videoüberwachung öffentlichen oder halböffentlichen Raums anderer Betreiber (z.B. Verkehrsbetriebe, Banken, Sportanlagen von Vereinen, Bahn­höfe etc.) haben die Ordnungsbehörden in Frankfurt am Main gem. § 15 HDSG Zugriff? Zählen dazu auch die Überwachungskameras am Bornheimer Hang?
  12. Auf dem Römerberg finden häufig Kundgebungen und Demonstrationen statt. Sieht er Magistrat die Gefahr eines Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit bei der Überwachung des Platzes, und wie würde er gedenken, diese Gefahr auszuräumen?
  13. Inwieweit sieht der Magistrat eine Gefährdung öffentlicher Einrichtungen, namentlich des Rathauses und der Alten Oper, die eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums erforderlich machten? Um welche konkreten Gefährdungen handelt es sich dabei? Wie sollen die Über­wachungskameras der Abwehr dieser Gefährdung dienen?
  14. Werden die Kameras an der Konstablerwache am Christopher Street Day abgeschaltet?
  15. Betrachtet der Magistrat Fußballfans generell als „potenzielle Straftäter“? Falls nein, wie begründet er die erheblichen Eingriffe in die Rechte dieser Fans?
  16. Ist bei der Überwachung öffentlicher Straßenverkehrsräume durch die von der Stadt, den Verkehrs- oder Ordnungsbehörden betriebenen Überwachungskameras die Lesbarkeit von KFZ-Kennzeichen technisch möglich? Falls ja, werden KFZ-Kennzeichen halb- oder vollautomatisch von diesen Behörden gelesen und wenn ja: in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrund­lage?
  17. In welcher Form erfolgt eine Überwachung bzw. Kontrolle der Bilder der Überwachungs­kameras, bei denen die Polizei in Frankfurt „verantwortliche Stelle“ i. S. § 14 Abs. 3 HSOG ist? Auf wieviele Bildschirme werden die Bilder beispielsweise übertragen und wieviele Polizistinnen und Polizisten sind dauerhaft dafür abgestellt, diese zu überwachen? Wieviele Monitore muss eine Polizeikraft dabei im Auge behalten? Wieviele Kameras werden nur zeitweise oder überhaupt nicht überwacht?
  18. Auf welche Art und Weise werden Statistiken geführt, um die Verhältnismäßigkeit der Anlagen zu überprüfen? Wo sind diese Statistiken einsehbar? Handelt es sich dabei um polizeiliche Eingangs-, Ausgangs- oder Verurteilungsstatistiken?
  19. Wie oft in den vergangenen drei Jahren konnte die Polizei ausschließlich aufgrund der auf dem Bildschirm erkannten Gefahr „umgehend einschrei­ten“ (Boris Rhein)?
  20. Wie viele Taten konnten mittels der Überwachungskameras im Frankfurter Stadtgebiet in den vergangenen drei Jahren jeweils aufgeklärt werden? Wie schlüsseln sich diese in Ordnungs­widrigkeiten, Vergehen und Verbrechen auf?
  21. Wie entwickelten sich die Zahlen der Straftaten aus Drogenhandel und Beschaffungs­kriminalität insgesamt im Stadtgebiet zwischen 2002 und 2013?
  22. Wie entwickelten sich diese Straftaten im genannten Zeitraum im Areal zwischen Berliner Straße, Battonnstraße, Allerheiligentor, Friedberger Anlage, Eschenheimer Anlage, Großer Eschenheimer Straße, Hauptwache und Kornmarkt?
  23. Wie hat sich die Anzahl von behördlich betriebenen Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt seit 2002 verändert?
  24. Wie hoch waren die Anschaffungs- und sind die jährlichen Betriebskosten der behördlich betriebenen Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt?
  25. Gibt es Pläne oder Überlegungen, die polizeiliche Videoüberwachung in Frankfurt aus- oder zurückzubauen? Sollte vor Gesprächen mit dem Polizeipräsidium zum Ausbau nicht zuerst das Mandat durch die Stadtverordnetenversammlung erteilt werden?
  26. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren?

Anfragesteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Totalüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Die Zulässigkeit von Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln unterliegt einer Prüfung nach § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Unter Beteiligung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, dem u.a. die VGF, die Deutsche Bahn AG und verschiedene Frankfurter Busunternehmen angehören, wurden in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Empfehlungen erarbeitet. Darin heißt es:

„Die Videobeobachtung darf nicht der Regelfall sein, sondern nur stattfinden, wenn sie not­wendig ist. Es sollte auch geprüft werden, ob den Fahrgästen die Möglichkeit einer unbeob­achteten Nutzung des Verkehrsmittels eingeräumt werden kann. Daher verlangt der Einbau von Video­kameras in den Verkehrsmitteln eine Einzelfallprüfung mit schriftlichem Vermerk über das Ergebnis; es darf keine automatische Ausstattung aller Verkehrsmittel mit Video­kameras stattfinden. Das Erfordernis einer Fortführung der Videoüberwachung ist minde­stens alle zwei Jahre festzustellen und zu begründen.“

Nach unseren Informationen ist der Einbau von Videokameras in öffentlichen Verkehrsmitteln längst die Regel. Gleichzeitig ist belegt, dass Videokameras zwar das subjektive Sicherheitsgefühl bei einigen Fahrgästen steigern, aber kriminelle oder im Affekt handelnde Personen keineswegs von ihrer Anwesenheit abgeschreckt werden. Die Totalüberwachung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte der 162 Millionen Fahrgäste der VGF dar und ist zu rechtfertigen.

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:

  1. Wie lauten die schriftlich festgehaltenen Ergebnisse der Einzelfallprüfungen der einzelnen Linien in Frankfurt am Main? In welchem Turnus wird die Erfordernis neu bewertet?
  2. Erfolgen die Aufzeichnungen gemäß den Empfehlungen anlassbezogen ohne Historie, mit Historie, oder als anlassungebundene, permanente Aufzeichnungen? Falls letzteres zutrifft, erfolgen die Aufzeichnungen in einem Gerät, das nur bei einem Vorkommnis von der dazu berechtigten Person geöffnet oder ausgelesen werden kann?
  3. Wann werden die Aufzeichnungen gelöscht?
  4. In welcher Auflösung erfolgen die Aufzeichnungen? In Farbe oder schwarzweiß?
  5. Wieviele Personen haben Zugangsberechtigungen zu den Aufzeichnungen?
  6. Wird stets auf die Videoüberwachung innen und außen an den Fahrzeugen unter Angabe der verantwortlichen Stelle und deren Adresse hingewiesen?
  7. Wie lauten die entsprechenden Dienstanweisungen zur Videoüberwachung?
  8. Wie lauten die Angaben zur Videoüberwachung gemäß § 4e BDSG?
  9. Wie lauten die Betriebsvereinbarungen zur Videoüberwachung in den betroffenen Unternehmen?
  10. In wievielen Fällen wurden in den letzten drei Jahren Videoaufzeichnungen entsprechend der polizeilichen Eingangsstatistik angefordert? In wievielen Fällen konnte den Ermittlungs­behörden die Aufzeichnung tatsächlich vor der automatischen Löschung übermittelt werden? Wieviele Fälle wurden davon an die Staatsanwalt­schaft übergeben (polizeiliche Ausgangs­statistik)? In wievielen Fällen kam es zu einer Verurteilung der Täterinnen und Täter? Bitte schlüsseln Sie die Schwere des Vorfalls jeweils nach den Graden Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Verbrechen auf.
  11. Wie verhalten sich die jeweils unter (10) ermittelten Zahlen im Verhältnis zu den drei Jahren vor der flächendeckenden Videoüberwachung?
  12. Welche Kosten sind durch den Einbau von Videoüberwachungseinrichtungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und die Bereitstellung der Infrastruktur und des Personals zum Auslesen entstanden?
  13. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren?

Anfragesteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Zulässigkeit von Videoüberwachung in Taxis

Mit steter Regelmäßigkeit fordern der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband mit Sitz in Frankfurt sowie der Vorsitzende der Frankfurter Taxivereinigung Videoüberwachung im Innenraum von Taxis und auch außen. In einer neueren Stellungnahme nennen sie die Überwachung „Überfallschutz­kamera“, begründen dies mit einer hohen Zahl an Überfällen und dem „gesteigerten Sicherheitsge­fühl“ der Fahrgäste, als ob die Fahrgäste Angst vor den Fahrerinnen und Fahrern haben müssten.

Die Polizei Flensburg verweist auf die Unsinnigkeit von Überfällen, da die Taxifahrer meist nur geringe Mengen Bargeld mit sich führten: „Taxis sind keine Geldtransporter“. In Frankfurt am Main registrierte die Polizei im Jahr 2012 insgesamt 7 (sieben) Raubüberfälle auf Taxis, die Zahl ist nach Auskunft des Polizeipräsidiums seit 2010 weitgehend stabil. Von einer hohen oder gar steigenden Zahl von Überfällen kann nicht die Rede sein.

Auch schützen die Kameras nicht vor Überfällen: Nachdem in Bremerhaven nach einer Serie von Überfällen Videoüberwachung in Taxis installiert wurde, sind die Räuber inzwischen dazu überge­gangen, maskiert und von außen Taxis zu überfallen, statt sich zuerst an abgelegene Orte chauffieren zu lassen.

Die Datenschützer von Bund und Ländern haben im „Düsseldorfer Kreis“ grundsätzliche Einwände gegen die Videoüberwachung im Innenraum von Taxis geäußert. Gerade eine Audioüberwachung ist wegen des Schutzes am Arbeitsplatz unzulässig. Die Situation für eine automatisierte und generelle Videoüberwachung wie in Bussen und Bahnen ist nicht auf Taxis übertragbar. Zur Videoüberwachung in Taxis veröffentlichte der Düsseldorfer Kreis folgende Grundsätze:

  1. Weniger in Persönlichkeitsrechte einschneidende Maßnahmen wie ein stiller Alarm sind zu bevorzugen.
  2. Eine anlasslose automatische, systematische Videoüberwachung im Innenraum ist unverhält­nismäßig. In bedrohlichen Situationen könnten die Taxifahrer selbst die Videoaufzeichnung aktivieren.
  3. Statt der automatischen, permanenten Videoaufzeichnung wären Einzelbilder beim Einsteigen zulässig.
  4. Bildaufnahmen sind unverzüglich zu löschen, wenn es kein Schadensereignis gab. In der Regel binnen 24 Stunden, spätestens nach 48 Stunden.
  5. Es müssen entsprechend des Transparenzgebotes vor dem Einsteigen deutlich sichtbare Hinweisschilder mit Benennung der verantwortlichen Stelle und deren Adresse angebracht sein.
  6. Zugriff darf nur für berechtigte Personen möglich sein, ein unbefugtes Auslesen muss ausgeschlossen werden.
  7. Außenkameras als „Unfallkameras“ sind generell unzulässig, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung darstellen.

Taxis sind kein rechtsfreier Raum. Fahrgäste vertrauen auf die Wahrung ihrer Geschäfts- und persönlichen Geheimnisse in diesem geschützten Raum, ohne dass ihre Unterlagen, ihre Gespräche oder ihre Partner dabei aufgezeichnet werden.

Mit der Frankfurter Taxiordnung besteht ein wirk­sames Instrument, um der unkontrollierten Videoüberwachung datenschutzrechtliche Grenzen aufzuer­legen, um die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste und der Bevölkerung im öffentlichen Raum zu schützen.

Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Frankfurter Taxiordnung um einen Paragraphen zur (Un-) Zulässigkeit von Audio- und Bildaufnahmen im Sinne der oben genannten Grundsätze des Düsseldorfer Kreises zu ergänzen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Fanrechte schützen: Keine Weitergabe von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten von Fußballfans, gegen die polizeilich ermittelt wird, gibt die Polizei umfassend an die Vereine weiter, die daraufhin Stadionverbote verhängen. Fananwälte nennen diese Praxis rechtswidrig, denn sie findet unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung statt. Beschuldigte werden vorverurteilt, das Stadionverbot steht nicht am Ende eines ordentlichen Gerichtsprozesses. Überdies stellt diese Praxis einen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze und die Strafprozessordnung dar, denn die Polizei ist nicht befugt, eigen­ständig Daten an Dritte weiterzu­geben; darüber haben die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zu befinden.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Polizei an Vereine ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder richterlichen Beschluss ab. Sie fordert den Magistrat auf, gegen diese Praxis beim Land Hessen Protest einzulegen und die Frank­furter Vereine anzuhalten, Stadionverbote nur einzelfallgerecht unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards und verpflichtender Anhörung der Betroffenen und ihren Vertretern zu verfügen.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Zustimmung zu Terminal 3 verweigern!

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei Planfeststellungs­verfahren und Bauanträgen zum Flughafenausbau stärker zu gewichten. Insbesondere sind Maßnahmen, die zu einer verstärkten Nutzung der Nordwestlandebahn führen, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten abzulehnen.

Begründung

Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens von 2007. Grund sind Änderungen an der Planung des Flughafen-Terminals 3. Im September soll ein umfangreicher Bauantrag folgen.

Ziel dieser Planung ist der Ausbau der Abfertigungskapazitäten um 40% von derzeit 63 auf 88 Millionen Fluggäste pro Jahr. In Verbindung damit soll vor allem die umstrittene Nordwestlande­bahn genutzt werden.

Seit Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn und den geänderten Flugrouten hat die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm in den Lande- und Startkorridoren stark zugenommen. Das Ausmaß der Belastung wurde 2007 offenbar falsch eingeschätzt, weswegen alle Möglichkeiten zur Korrektur des fehlerhaften Planfeststellungsbeschlusses auszuschöpfen sind.

Das Hessische Wirtschaftsministerium möchte das in den Sommerferien angestrengte Verfahren noch vor den Landtagswahlen unter Ausschluss einer parlamentarischen Debatte durchpeitschen. Das entbehrt jeder Transparenz und demokratischen Rechenschaft gegenüber der hessischen Bevölkerung. Ein unbegrenztes Wachstum des Flughafens zu Lasten der Gesundheit der Menschen in der Region darf nicht geschehen!

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Bilanz der S-Bahn-Station Gateway Gardens

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Bauprojekte der Stadt Frankfurt am Main vor allem zur Gewinnmaximierung der OFB Projektentwicklung GmbH unter deren CDU-Geschäfts­führer beitrugen (Ordnungs­amt, Rechenzentrum), herrscht große Skepsis darüber, ob der Bau der S-Bahn-Station mit großer städtischer Beteiligung tatsächlich dem Gemeinwohl dient. Zudem kur­sieren unterschiedliche Summen der Baukosten zwischen ca. 80-100 Millionen Euro in der Presse.

Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, diese Bedenken mit der gründlichen Beantwortung der folgenden Fragen auszuräumen:

  1. In welcher Höhe werden finanzielle Leistungen im Zusammenhang mit dem Bau der S-Bahn-Station Gateway Gardens zum derzeitigen Planungsstand auf die Stadt Frankfurt am Main entfallen, in welcher Höhe auf jeweils welche anderen Beteiligten?
  2. In welchen Verträgen, Letters of Intent o.ä. sind die Zahlungen zu (1) geregelt?
  3. Welche Gewerbesteuer- und andere Einnahmen der Stadt Frankfurt am Main durch Gateway Gardens bzw. durch die Ansiedlung von Unternehmen auf dem Areal prognostiziert die Kämmerei bis zur Fertigstellung der S-Bahn-Station und die folgenden zehn Jahre?
  4. Wann rechnet die Stadt Frankfurt am Main mit einem Return of Investment?
  5. Wurde der Ortsbeirat 5 bei der Wahl des Arbeitstitels „Gateway Gardens“ konsultiert?
  6. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Falls nein, wäre eine Teilveröffentlichung möglich?

Anfragesteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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Abitur mit Umwegen

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Viele Schülerinnen und Schüler, die nicht das Gymnasium besuchen, möchten nach ihrem jeweiligen Abschluss das Abitur anstreben. Das deutsche Schulsystem sieht zum Beispiel vor, dass nach einem Realschulabschluss das Abitur durch Wechsel an eine gymnasiale Oberstufe erlangt werden kann.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wieviele Schülerinnen und Schüler, die nicht von Anfang an das Gymnasium besuchten, machten in den letzten fünf Jahren in Frankfurt ihr Abitur? Wir bitten um eine nach Schuljahren aufgeschlüsselte Angabe.
  2. Wieviele Schülerinnen und Schüler begannen den Besuch einer gymnasialen Oberstufe, schlossen diese jedoch nicht mit dem Abitur ab? Wir bitten um eine nach Schuljahren aufgeschlüsselte Angabe.
  3. Welche Schulen besuchten die Schülerinnen und Schüler der Ziffern 1 und 2? Wir bitten um eine nach Schuljahren aufgeschlüsselte Angabe.
  4. Wie hoch war der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an den Zahlen nach Ziffer 1 und 2? Wir bitten um eine nach Schuljahren aufgeschlüsselte Angabe und eine in diesem Kontext übliche Definition des Migrationshintergrundes. Sollte letzteres nicht möglich sein, bitten wir alternativ um Angabe der sozialen Indikatoren des Einzugsgebiets der jeweiligen Schulen.
  5. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese anonymisiert auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Falls nein, wäre eine Teilveröffentlichung möglich?

Anfragesteller

Stv. Luigi Brillante
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster

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Durchlässigkeit des Schulsystems

Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Alle wollen aufs Gymnasium. Wie viele Kinder werden aber querversetzt? Die Grundschulzeit im deutschen Schulsystem ist viel zu kurz. Nach nur vier Jahren gemeinsamen Lernens werden die Kinder auf sogenannte „weiterführende“ Schulen verteilt. Eltern haben mit ihrer Entscheidung einen großen Einfluss auf den zukünftigen Weg ihres Kindes. Oft ist dabei klar, es soll das „Bestmöglichste“ für das eigene Kind sein – der direkte Weg zum Abitur.

Mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler in Frankfurt werden schon nach der Grund­schule an Gymnasien eingeschrieben, mit steigender Tendenz. Nur wer das Abitur erlangt, kann an die Universität gehen, damit einen akademischen Titel erlangen und auf einen gut bezahlten Job hoffen. Die Einstellung jener Eltern ist verständlich und trifft nun auf das obsolete Schulsystem in Hessen.

In manchen Stadtteilen Frankfurts gehen fast 90% der Grundschulabgänger*innen an Gymnasien, der Drang an die Gymnasien wächst weiter. Entsteht etwa so eine „Einheitsschule“, die in den konservativen Kreisen der Politik doch als „sozialistischer Dämon“ angesehen wird?

In der Tat ist die Hauptschule auf ein Abstellgleis geraten, denn sie wird überhaupt nicht mehr nachgefragt, und die Realschule ist nur noch eine Randerscheinung.

Sind aber auch alle Gymnasien im Sinne eines inklusiven Schulsystems zur Aufnahme der Schüler­innen und Schüler geeignet? Nach dem hessischen Schulgesetz sind Querversetzungen bis zum siebten Schuljahr möglich. Wie wirkt sich das in der Realität aus?

Um einen Überblick über die Situation an Frankfurter Gymnasien zu bekommen, bitten wir den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. a) Wieviele Schülerinnen und Schüler von welcher Grundgesamtheit wechselten in den letzten fünf Jahren in Frankfurt von der Grundschule ans Gymnasium?
    b) Wie hoch war der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund daran? Sollte der Migrationshintergrund nicht eindeutig zu benennen sein, wie wirkten sich die sozialen Indikatoren des Einzugsgebiets der Schule aus?
  2. a) An welchen Schulen fanden innerhalb der letzten fünf Schuljahre Querversetzungen statt?
    b) Wie 1.b
  3. a) Wieviele Schülerinnen und Schüler wurden in den letzten fünf Schuljahren vom Gymnasium querversetzt?
    b) Aus welcher Stufe wurden sie querversetzt?
    c) In welche Schultypen wurden sie querversetzt?
    d) Wie 1.b
  4. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet? Sind diese Quellen im Internet abrufbar? Falls ja, unter welchen Adressen? Wäre es möglich, diese anonymisiert auf frankfurt.de bzw. dem zukünftigen Open Data-Portal der Stadt einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Falls nein, wäre eine Teilveröffentlichung möglich?

Anfragesteller

Stv. Luigi Brillante
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster

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Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte

Der Hessische Innenminister Boris Rhein lehnte kürzlich eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab. Stattdessen warb er für Abzeichen der Polizeieinheit bei Großveranstaltungen, was den potentiellen Täterkreis bei Polizeigewalt auf etwa 30 maskierte Personen reduzieren würde. Ungeklärt ist, wie Demonstrierende, die von vorne attackiert werden, die Rückennummer erkennen sollen, wie sichergestellt wird, dass einzelne Straftäter aus der vermummten Masse identifiziert werden sollen oder wie Menschen bei Polizeigewalt im Alltag die Täter erkennen sollen.

Ich frage den Magistrat:

Wie steht der Magistrat zu einer generellen Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte in Hessen, und wie wird er sich bei der Landesregierung dafür einsetzen?

Parlis: Anfrage F 959/2013

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Raumangebote für das IvI

Das Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI) ist trotz der prekären Raumsituation weiterhin überaus aktiv, wie zuletzt bei der 16. Gegenuni mit zahlreichen Veranstaltungen und Vorlesungen zur kritischen Theorie – Praxis – Party. Dies ist vor allem dem großen Rückhalt in der universitären und kulturellen Stadtgesellschaft zu verdanken, denn das Institut ist weiterhin obdachlos.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

Ist der Magistrat, nachdem das IvI den eingetragenen Verein zur Förderung demokratischer Politik und Kultur (DemoPunK) als Verhandlungspartner benannt hat, mit diesem in Kontakt getreten und hat er dem Verein bereits Immobilien bzw. Räumlichkeiten für das IvI angeboten?

Schriftliche Antwort von Bürgermeister Olaf Cunitz:

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013, § 3064, wurde dem Magistrat die Vorlage NR 574 mit der Maßgabe der Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass eine mögliche Überlassung einer städtischen Liegenschaft unter den Voraussetzungen geschieht, die regulär alle Vereine und sonstigen Organisationen zu erfüllen haben; insbesondere die Benennung von verbindlichen Vertragspartnern und Zahlung eines angemessenen Mietzinses.

Der Fragesteller geht fehl in der Annahme, dass die Stadtverordnetenversammlung beschlossen habe, dem sogenannten Institut für vergleichende Irrelevanz Räume anzubieten. Vielmehr hat die Stadtverordnetenversammlung es mit Beschluss § 2487 vom 12.12.2012 abgelehnt, dem Institut Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Mit dem eingangs erwähnten Beschluss vom April 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung nur beschlossen zu prüfen und zu berichten, ob Räume angeboten werden können, sofern das genannte Institut die gleichen Voraussetzungen erfüllt, wie andere Vereine und Organisationen auch.

Eine Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, konnte bisher nicht erfolgen.

Der von dem Fragesteller benannte Verein ist bislang nicht an die städtische Liegenschaftsverwaltung herangetreten. Somit fehlt bereits die Benennung von verbindlichen Ansprechpartnern.

Dem Magistrat ist darüber hinaus nicht bekannt, welcher Raumbedarf, welches Nutzungskonzept, welches Betreiberkonzept und welche wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Dies ist jedoch die Grundvoraussetzung für alle Vereine, um mit der Stadt in Verhandlungen zur Überlassung von Liegenschaften treten zu können.

Aus diesem Grund sind die Beschlussvoraussetzungen nicht erfüllt.

Es kann zudem nicht Aufgabe der Verwaltung sein, ohne Kenntnis der bereits erwähnten grundlegenden Informationen etwaige Hypothesen über unbekannte Nutzungswünsche anzustellen oder nach Ansprechpartnern zu suchen.

Parlis: Anfrage F 967/2013

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Anwohnerbeschwerden an der IGS Herder

Mit der K 31 bat die KAV, in einem gemeinsamen Gespräch mit der Polizei eine Lösung zu finden, damit der Betrieb des Schulsportplatzes an der Herderschule ausschließlich für die Schulkinder zur Unterrichtszeit genutzt wird und somit Unbefugten, welche die Ruhe der Anwohnerschaft erheblich stören, den Zutritt zu unterbinden.

Mit der ST 555 antwortete der Magistrat, dass der Sportplatz durch einen Doppelstabzaun neu eingezäunt wurde, um Unbefugten den Zutritt zu verhindern. Dennoch ist bis heute das Problem nicht gelöst, die Polizei reagiert nicht einmal auf Anrufe verärgerter Bürger.

Ich frage den Magistrat:

Ist der Magistrat bereit, tätig zu werden, um eine Lösung herbeizuführen, damit in der Anwohnerschaft der Schule wieder Ruhe einkehrt?

Parlis: Anfrage F 975/2013

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Inklusion jetzt!

Demonstration des Gehörlosen-Bundes vor dem Brandenburger Tor
Foto: Demonstration des Deutschen Gehörlosen-Bunds am 14. Juni 2013 in Berlin, CC BY ELF Piraten Fraktion

Am 7. Juni veranstaltete der Landesverband Hessen der Gehörlosen in Frankfurt eine Podiumsdiskussion mit Landtagsabgeordneten fast aller Fraktionen zum Stand der Inklusion in Hessen; für die Piratenpartei nahm Petra Brandt teil, die selbst schwerhörig ist und wesentlich am Programm der Piratenpartei Hessen zur Inklusion mitgewirkt hat.

Erwartungsgemäß beriefen sich die Vertreter der Regierungskoalition von CDU und FDP auf den vermeintlichen Erfolg des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und auf einige zaghafte Pilotprojekte. Die CDU betonte die Wahlfreiheit der Eltern, zwischen Förder- und Regelschule zu entscheiden, wobei freilich schon einmal Eltern derart verunsichert werden, dass sie sich dann lieber doch für eine Förderschule entscheiden. Eine Anfrage der Grünen im Hessischen Landtag ergab, dass jedem sechsten Kind, das auf eine Regelschule gehen wollte, eine Absage wegen mangelnder Ressourcen erteilt wurde; 2012 insgesamt 260 in Hessen, davon allein 39 in Frankfurt. Denn im Hessischen Schulgesetz ist ein Ressourcenvorbehalt verankert: kein Geld, keine Förderlehrkräfte oder keine Ausstattung – keine Menschenrechte.

An einigen Schulen wie der Frankfurter Ernst-Reuter-Schule II wird seit 25 Jahren Gemeinsamer Unterricht (GU) betrieben, wobei behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in kleinen Klassen mit je einer regulären und einer Förderlehrkraft sowie der Unterstützung von SozialpädagogInnen unterrichtet werden. Der Gemeinsame Unterricht läuft nun aus, denn die Mittel auch für die Sozialpädagogik werden zusammengestrichen, die Klassenstärke von 23 auf 27 Kinder erhöht, und die Förderlehrerinnen und -lehrer sollen auf andere Schulen verteilt werden, weil dort ein Mangel an BewerberInnen besteht. Die Gewerkschaften und der Elternbeirat protestieren, doch die schwarz-gelbe Landesregierung feiert sich lieber selbst für Erfolge, die nur auf dem Papier bestehen. Dabei muss sie sich fragen lassen, was sie unternommen hat, um diesen Mangel an Fachpersonal zu beheben? Die Bertelsmann-Studie errechnet 380 fehlende Stellen oder 27 Millionen Euro, die für eine inklusive Beschulung in Hessen notwendig wären.

Gleichzeitig ist die Rückschulquote von Förder- auf Regelschulen minimal, in Frankfurt beträgt sie konstant zwischen 1,6 und 3,3%. Dabei werden so ziemlich keine sinnes- oder körperbehinderten Kinder jemals rückgeschult, sondern zumeist nur Kinder mit Sprach-, Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten, und von denen verbleiben jeweils 90-95% separiert in den Förderschulen. Deutschland ist Weltmeister der Selektion.

Hessen ist nach Niedersachsen das Bundesland mit der schlechtesten Inklusion: während vor der Einschulung knapp 90% der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine inklusive Kita besuchen, verringert sich ihr Anteil in der Grundschule auf 35% und in der Sekundarstufe I auf 12%. Die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten lag im Mai 2013 bei 15,8%, ihre Chancen außerhalb von Behindertenwerkstätten auf dem ersten Arbeitsmarkt sind ausgesprochen schlecht. Sie gehen separat zur Schule, machen separat Ausbildung und arbeiten separat, kritisiert Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen der Agentur für Arbeit. In der freien Wirtschaft liegt der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in Hessen bei nur 4,4%.

Bei diesen miserablen Noten für die hessische Inklusionspolitik verwundert es nicht, dass der hessische Gehörlosenverband gestern stark mit mindestens 10.000 weiteren Gehörlosen und Freunden bei der zentralen Großdemonstration #dgsmachtstark vor dem Berliner Reichstag für die Umsetzung des Menschenrechts auf Gebärdensprache vertreten war. Der Forderungskatalog beinhaltet unter anderem:

  • bilinguale Frühförderung
  • Unterricht mit gebärdensprachkompetenten Lehrkräften
  • barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben durch Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung
  • SMS-Notruf und barrierefreie Katastrophenwarnungen
  • 100% Untertitelung von Fernsehsendungen – derzeit liegt der Anteil von Sendungen mit Untertiteln im Hessischen Rundfunk bei nur 17% 20,3%, der zweitniedrigste Anteil unter den ARD-Anstalten knapp vor dem Schlusslicht rbb, obwohl Gehörlose seit 2013 Rundfunkgebühren zahlen müssen.

Auch das Frankfurter Netzwerk Inklusion will nach der erfolgreichen Großdemo im März 2012 nun für den 5. Mai 2014 wieder für das gemeinsame Ziel mobilisieren: „Eine Schule für alle“!

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Kopierschutz im Web

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Gestern war ich zu Gast bei der Europäischen Kommission in Brüssel auf Einladung des Mitglieds der schwedischen Piratenpartei im Europaparlament, Amelia Andersdotter. Eigentlich wollte sie selbst vor der Expertengruppe zur Standardisierung von ICT eine Rede darüber halten, warum der Einbau von Kopierschutzmechanismen (DRM) in die Kerntechnologie des Internets (HTML) eine schlechte, ja gefährliche Idee ist. Da aber gleichzeitig das Europaparlament in Strasbourg tagte, hatte sie ihren Mitarbeiter Ulf Pettersson und mich gebeten, sie zu vertreten, da ich „Invited Expert“ in der HTML-Arbeitsgruppe des World Wide Web Consortiums (W3C) bin. 😉

DRM in HTML wird von vielen Organisationen abgelehnt:

  • DRM zementiert geschlossene Ökosysteme von Unternehmen wie Google, Microsoft und Apple, statt Wettbewerb und Innovation zu fördern.
  • Wie die Electronic Frontier Foundation aufzeigt, ist DRM in Audio und Video erst der Anfang. Andere Industrien werden die gleichen Privilegien fordern wie Hollywood. Ich möchte kein Web, in dem ich keinen Text mehr copy & pasten kann, in dem ich keine Inhalte ausdrucken kann, oder wo ich Texte nicht mehr offline lesen kann.
  • DRM verstößt gegen die Prinzipien des „Open Web“. Es schließt Open Source-Entwicklungen aus und führt über länderspezifische Beschränkungen zu einer Fragmentierung des Internets, was den Bestrebungen eines Europäischen Binnenmarktes zuwiderläuft.
  • Es verstößt gegen die Eigentumsrechte der EndverbraucherInnen, indem verschlüsselte Blackbox-Software auf dem Rechner installiert wird, deren Funktionsweise und Sicherheit sich den Nutzerinnen und Nutzern entzieht.
  • DRM greift in das Urheberrecht und in das Recht auf Meinungsfreiheit ein. Damit wird eine technische Realität geschaffen, die derzeit politisch in der Europäischen Kommission und im Europaparlament noch in der Diskussion ist.
  • Der eigentliche Problem ist nicht der Schutz von Inhalten, sondern wie Urheber und Produzenten ihre Inhalte online verkaufen können. DRM ist dafür keine Lösung. Politische Entscheidungen sollten von demokratischen, politischen Gremien getroffen werden, nicht von Standardisierungsorganisationen.

Amelia’s Text kann ausführlich auf ihrer Website nachgelesen werden. Spannend bei dieser Sitzung war zu sehen, wie der Vertreter des W3C beinahe einen Herzinfarkt bekam und plötzlich sehr zurückruderte, als Ulf ankündigte, dass ein Standard, der gegen geltendes EU-Recht verstöße, nicht von den Regierungen in der Europäischen Union unterstützt werden könnte.

Interessant waren auch die netzwerkenden Gespräche am Rande, bei der sich zeigte, dass viele der Industrie- und Ländervertretungen Verständnis für unsere Kritik haben, aber auch in der Kommission selbst zeigte sich Unterstützungswille. Zuguterletzt fand Amelia’s Vorstoß auch im W3C selbst Beachtung, weil die Entscheidungsträger nun sehen müssen, dass es im Europäischen Parlament und möglicherweise auch in der Europäischen Kommission starken Widerstand gegen diese Pläne gibt (und weil ich es als post-berechtigtes Mitglied auf die richtige Mailingliste sendete 😉 ).

Eigentlich war die Frist für formelle Einwände wie die der EFF abgelaufen, das W3C wollte am 6. Juni 2013 bei der Sitzung des Advisory Committees in Tokio darüber entscheiden, aber CEO Jeff Jaffe schrieb am 11., weder das W3C noch dessen Direktor Tim Berners-Lee hätten bereits eine Entscheidung getroffen. Das heißt jetzt ist der Augenblick, dem W3C seinen Dissens mitzuteilen!

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Kein Wohnturm auf der Alten Brücke

Skizze des Ostturms auf der MaininselGemeinsam mit der Bürgerinitiative „Maininsel ohne Wohnturm“ positioniert sich die ELF Piraten Fraktion gegen die geplante Bebauung der Maininsel an der Alten Brücke mit einem 30 Meter hohen privaten Wohnturm. Wir wenden uns gegen diese weitere Zerstörung von naturbelassener Grünfläche in der Stadt und fordern deshalb den Magistrat, das Stadtparlament sowie die Verwaltung auf, das Projekt sofort zu stoppen!

Seit den ersten Planungen vor rund einem Jahrzehnt wird die Bebauung der Maininsel mit einer Aura der Gemeinnützigkeit umgeben. Die Verfechter um den Architekten Christoph Mäckler argumentieren mit dem Beispiel des Portikus auf der Westseite der Maininsel. Die dortige Kunsthalle ist kostenlos zugänglich und das unterste Geschoss wird vom Frankfurter Ruderverein genutzt. Ähnlich sollte der geplante Neubau schmackhaft gemacht werden: Getragen von einer Stiftung, biete er öffentlichen Nutzen mit Aussichtsplattform, „neuen Räumen“ für den Ruderverein, Brückenmuseum und „bodenständigem“ Restaurant.

In den aktuellen Plänen ist vom Gemeinwohl wenig geblieben. Die ursprünglich eingeschaltete Stiftung und der Museumssponsor haben sich aus dem Projekt verabschiedet. Die öffentliche Aussichtsplattform wurde dem privaten Wohnraum zugeschlagen, aus 2 wurden 3 geplante Wohnungen mit je 120 m² plus einer 200 m²-Maisonette mit Dachterrasse. Der Ruderverein wird in der zweijährigen Bauzeit massiv behindert und für immer von seinem angestammten Platz verdrängt. Das Brückenmuseum ist nur noch im Miniformat geplant. Und das Restaurant, jetzt ohne den versprochenen „Skyline-Blick“, wird angesichts der Investitionskosten wohl kaum preiswerte Angebote machen können. Schon die erste Kalkulation veranschlagte 4 Millionen Euro. Auch die Wohnungen werden somit kaum günstig vermietet oder verkauft werden. Von fehlenden Stellplätzen mal ganz abgesehen. Somit ist klar: Das Projektziel hat sich von der angeblichen Gemeinnützigkeit klar zu einem privaten Investorenwunschtraum verschoben.

Die Alte Brücke zählt zu den wichtigsten historischen Bauwerken der Stadt. Sie verbindet nicht nur Frankfurt und Sachsenhausen, sondern war Jahrhunderte lang zentraler Bestandteil der Handelswege zwischen Nord- und Südeuropa. Eine bauliche Rekonstruktion von Brücke und Umfeld könnte Bewusstsein für diese historische Bedeutung schaffen. Eine historisierende Brückensanierung ist daher zu begrüßen.

Der geplante Wohnturm auf der Insel lässt sich dagegen nicht historisch begründen: Der unregulierte Main veränderte Jahrhunderte lang die Lage der Flussinseln. Daher standen sich nie Gebäude an der jetzt geplanten Stelle gegenüber, wie alle historischen Bilddarstellungen belegen. An der Brücke und auf den Inseln wurde immer gearbeitet und verwaltet (Mühle, Zoll, Gericht, Pumpwerk) und höchstens nebenbei gewohnt. Die Gebäude waren kaum höher als die Brücke, überragten sie jedenfalls nicht wie der geplante Wohnturm um weit über 20 m. Luxuswohnungen in Hochhaushöhe und verwendete Materialien (Betonkern, moderne Fenster, Wärmedämmung und weitere Gestaltungselemente) würden zu einer völlig ahistorischen Konstellation führen.

Die geplante Bebauung der Maininsel würde zudem zur weiteren Naturzerstörung in der Stadt führen. Die Maininsel hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem naturbelassenen Gebiet entwickelt, das menschlicher Nutzung weitestgehend entzogen war, während die umliegende städtische Bebauung immer dichter wurde. Die Insel, auf der zahlreiche, auch seltene und geschützte Tiere und Pflanzen siedeln, hat eine wichtige Funktion als Biotop inmitten der Stadt. Jede weitere Bebauung würde daher die Naturentwicklung auf der Insel stören. Eine beachtliche Vogelpopulation hat sich dort angesiedelt: Schwäne, Enten, Gänse, Reiher und Saatkrähen, die auf der Roten Liste stehen und daher besonders schützenswert sind. Für den Wohnturm müssten mehrere Bäume gefällt werden. Bei ungestörter Belassung dieses Biotops könnten sich dagegen weitere geschützte Arten (wieder) ansiedeln. Der Wohnturm samt Steg und Außenterrasse sowie die Aufschüttung des verschobenen Bootsplatzes für den Ruderverein würden dagegen zwei Drittel des Biotops auf der Ostseite der Insel zerstören.

Mit diesem Bau wird ohne Not ein Stück Natur geopfert. In dem geplanten Bauwerk wird es keine für Durchschnittsverdienende bezahlbare Wohnungen geben. Was wir in Frankfurt brauchen ist bezahlbarer Wohnraum, keine prestigeträchtigen Vorzeigewohnungen für einige wenige. Die bestehende Nutzung ist für mich die einzig akzeptable. so Herbert Förster, Stadtverordneter der ELF Piraten Fraktion im Römer.

Wir rufen alle Einwohnerinnen und Einwohner auf, die Online-Petition jetzt mitzuzeichnen! Bisher haben schon über 3.300 Personen die Petition unterzeichnet, davon über 2.400 aus Frankfurt.

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Audio-Mitschnitt der Blockupy-Plenardebatte


Die gestrige Plenarsitzung erlebte außer der unterschiedlichen Abstimmung von CDU und Grünen zu Blockupy – das erste Mal in sieben Jahren! – noch eine weitere Neuheit: Zum ersten Mal wurde die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung live im Internet übertragen. Nachdem es die ELF Piraten Fraktion in mehreren Anträgen über ein Jahr lang forderte, beschloss die Stadtverordnetenversammlung einen überraschend ähnlichen Antrag der schwarz-grünen Koalition am 21. März 2013. Darin heißt es:

„Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden via Audiostream im Internet veröffentlicht. […] Deshalb wollen wir die Debatten im Römer schnellstmöglich auch außerhalb des Plenarsaals tragen. Ein Audiostream ist kostengünstig und schnell umzusetzen.“

Während die Stadtverwaltung Koalition offenbar noch an der Umsetzung arbeitet, haben wir ihrem Willen folgend die gestrige Sitzung live gestreamt, mit großem Erfolg: 671 Gäste verfolgten die Debatte über Blockupy, der Hessische Rundfunk nutzte das Material sogar für Radio-Berichte!

Der Mitschnitt steht auch als Download (MP3, 123 MB) bereit. Dazu gehört die Tagesordnung mit den Anträgen NR 625 (SPD), NR 626, NR 627, NR 628 (Linke) und NR 629 (CDU/Grüne).

Die dringlichen Anfragen von Piraten und SPD wurden dem Magistrat mit einer Antwortfrist von einem Monat übertragen. Über unseren Antrag zur Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Blockupy wird in der Sitzung des Ältestenausschusses am 4. Juli entschieden.

Alle Frankfurter Stadtverordneten können jederzeit über Abgeordnetenwatch befragt werden.

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Polizeigewalt bei Blockupy

Hier das Wortprotokoll meiner Rede zur Polizeigewalt bei Blockupy in der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013: Weiterlesen

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