Verkauf städtischer Grundstücke an die ABG Frankfurt Holding GmbH

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zum Magistratsvortrag M 4/2015

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der M 4/2015 genannten Grundstücke (Höhenstraße/Berger Straße 103, Billtalstraße 34 und Berger Straße 424) werden nur unter folgenden Maßgaben an die ABG Frankfurt Holding GmbH übertragen:

  1. Die Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben.
  2. Die Hälfte der Wohnungen sollen im 1. Förderweg als Sozialwohnungen entstehen.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplanten Bauvorhaben, die gegen das geltende Baurecht verstoßen, genehmigt werden sollen.

Begründung

Mit der Magistratsvorlage M 4/2015 soll der Verkauf dreier städtischer Grundstücke an die ABG beschlossen werden. Der Kaufpreis orientiert sich dabei an dem an die geplante Ausnutzung angepassten Bodenrichtwert. Damit ergeben sich Kaufpreise, die definitiv zu hoch sind. Im letzten Satz der M 4 heißt es: …die Veräußerung der Grundstücke [ist] für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft. Ob dies für die zukünftigen Mieter wirtschaftlich vorteilhaft ist, interessiert den Magistrat nicht. Schließlich sind hohe Bodenpreise ein Grund für die hohen Mieten in Frankfurt. So lässt sich kein bezahlbarer Wohnraum schaffen!

Sinnvoller wäre eine Vergabe im Erbbaurecht, wie es ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht. Die Begründung der Magistratsvorlage, dass ansonsten eine gemeinsame Bebauung mit den Nachbargrundstücken nicht möglich sei, ist nicht stichhaltig.

Für diese Bauvorhaben sind keine Sozialwohnungen vorgesehen. Hier soll nur teilweise durch das Frankfurter Programm für senioren- und familiengerechtes Wohnen gefördert werden, das zu Mieten weit über dem Niveau von Sozialwohnungen führt. Die von uns geforderte 50-Prozent-Quote reicht noch nicht einmal aus, um den Schwund an Sozialwohnungen, die aus der Belegung gefallen sind, auszugleichen. Auffällig ist auch, dass der Magistrat die geförderten Wohnungen nur in den schlechten Wohnlagen Höhenstraße (Straßenlärm) und Billtalstraße (Bahnlärm) vorsieht, nicht aber in der Berger Straße 424.

Die geplante Bebauung widerspricht dem geltenden Baurecht

Die Fläche in der Höhenstraße ist im Bebauungsplan NO 21d Nr. 1 als Verkehrsfläche vorgesehen, gedacht für die Verbreiterung der Höhenstraße. Diese Verbreiterung will heute niemand mehr, sodass eine Wohnbebauung dort im öffentlichen Interesse ist. Das angrenzende Gebiet ist aber als Mischgebiet mit 4 Vollgeschossen und einer Grundflächenziffer (GRZ) von 0,3 ausgewiesen. Die geplante Geschossflächenziffer (GFZ) von 3,78 ist damit nicht darstellbar. Außerdem ist das Haus Berger Straße 103, das abgerissen werden soll, in der Erhaltungssatzung Nr. 42 (Nordend II) als besonders erhaltenswertes Gebäude aufgeführt. Es handelt sich um einen Gründerzeitbau mit verzierter Klinkerfassade, der mit dem Nachbarhaus 101 eine Einheit bildet.

Das Grundstück Billtalstraße 34 ist im Bebauungsplan SW 6a Nr. 1 als Mischgebiet mit 3 Vollgeschossen, GRZ 0,3 und GFZ 0,9 ausgewiesen. Die geplante GFZ von 1,37 widerspricht der Festsetzung im Bebauungsplan.

Die Berger Straße 424 liegt im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 51 Bornheim, deren Aufstellung gerade beschlossen wurde. Mit dieser Erhaltungssatzung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Warum gerade in diesem Bereich teure frei finanzierte Wohnungen entstehen sollen, ist nicht verständlich, denn dies wird der Gentrifizierung Bornheims einen weiteren Schub geben.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Übernahmepläne einstellen – Keine Privatisierungen in Griechenland

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die aus seiner Mitte in den Aufsichtsrat der Fraport AG entsandten Mitglieder aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Pläne der Fraport AG, in Griechenland als privater Betreiber Flughäfen zu übernehmen, so lange zurückgestellt werden, bis sich die im Januar 2015 neu gewählte griechische Regierung für oder gegen die Fortsetzung der Privatisierung ausgesprochen hat.

Begründung

Nach Pressemitteilungen beabsichtigt die Fraport AG, in Griechenland als privater Betreiber Flughäfen zu übernehmen. Das griechische Volk hat in freien Wahlen im Januar 2015 das linke Bündnis Syriza mit der Regierungsbildung beauftragt. Im Wahlprogramm der Syriza ist u.a. festgehalten, dass die Privatisierungspläne der abgewählten Regierung gestoppt werden sollen. Die neue griechische Koalitionsregierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie gewillt ist, ihr Wahlprogramm umzusetzen. Damit der in freien Wahlen geäußerte Wille des griechischen Volkes umgesetzt werden kann – auch um einer möglichen Enteignung zu entgehen und damit die städtischen Geschäftsinteressen zu schützen – muss die Fraport AG ihre Übernahmepläne vorerst einstellen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Wie tief reicht die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit?

Anfrage des Stadtverordneten Martin Kliehm der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 II Satz 5 HGO

2007 fragte die Fraktion DIE LINKE. WASG im Rahmen der Neustrukturierung der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit (ZMZ) nach der Zusammenarbeit zwischen der Kommune und der Bundeswehr (A 229/2007). Der damalige Magistrat gab im Bericht B 636/2007 an, dass als kreisfreie Stadt Frankfurt ein Verbindungskommando aus 10 ortskundigen erfahrenen Reservisten [hat], geführt von einem »Beauftragten der Bundeswehr für ZMZ«, die den zivilen Krisenstab beraten und die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr koordinieren.

Außerdem hielt der Magistrat in seinem Bericht eine Einbindung der Bundeswehr in kommunale Sicherheitsstrukturen für sinnvoll.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Besteht das Verbindungskommando weiterhin?
    1. Setzt es sich immer noch aus 10 Reservisten zusammen?
    2. Wenn nein, wie ist die aktuelle Zusammensetzung?
    3. Sind es noch dieselben Personen, haben Wechsel in der Besetzung stattgefunden?
    4. Wer ist der zuständige Beauftragte der Bundeswehr für ZMZ in Frankfurt?
  2. Wer ist Ansprechpartner des Verbindungskommandos bei den städtischen Stellen?
  3. Hat dieses Verbindungskommando noch seinen Sitz auf der Bereichswache 21 in der Nordweststadt, Tituscorso 9?
    1. Wenn nein, wo ist heute der aktuelle Sitz?
  4. Wie viele und welche Einsätze hat das Verbindungskommando seit 2008 absolviert?
    1. Wie viele und welche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr wurden zu welchem Anlass koordiniert?
  5. Wurden seit 2008 Übungen mit Beteiligung des Verbindungskommandos bzw. mit Unterstützung der Bundeswehr abgehalten und welche Szenarien wurden durchgespielt?
  6. Wie viele Beratungen, zu welchen Problemlagen fanden mit Teilnehmern des Verbindungskommandos seit 2008 statt?
  7. Wie oft tagte der zivile Krisenstab seit 2008 und zu welchen Problemlagen?
  8. Welche Großschadensereignisse haben seit 2008 stattgefunden und welche Organisationen mit wie vielen Teilnehmern waren zur Bekämpfung eingesetzt?
  9. Welche Spezialgeräte kamen zum Einsatz – von wem, wann und zu welchem Zweck?
  10. Wann wurden zuletzt welche Spezialgeräte für die städtische Feuerwehr angeschafft?
  11. Was kosten das Büro und die Aktivitäten des Verbindungskommandos die Stadt – jährlich bzw. gesamt seit 2008?

Anfragesteller

Stadtv. Martin Kliehm

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Modellversuch Cannabisvergabe

Kontext: Wortprotokoll über die 38. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 29. Januar 2015 (16:00 Uhr bis 21:56 Uhr), TOP 8, Modellversuch Cannabisvergabe

Stadtverordneter Martin Kliehm, DIE LINKE. im Römer:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich danke Ihnen erst einmal für Ihr Interesse, denn bei dieser Fachtagung zu Cannabis war die Stadtverordnetenversammlung fast in Ausschussstärke vertreten. Ich habe dort 16 Stadtverordnete gezählt. So viele habe ich, glaube ich, auf keiner anderen Konferenz gesehen und tatsächlich auch von fast allen Fraktionen.

Von der CDU wird entgegen dem, was wir auf dieser Konferenz erfahren haben, immer wieder der Jugendschutz als das zentrale Element angeführt, das wir zu beachten haben. Das halte ich auch für sehr ehrenwert. Aber, wie die Dezernentin Heilig auf der Konferenz schon gesagt hat, hat offenbar das Betäubungsmittelgesetz als Instrument, um den Cannabiskonsum zu reduzieren, versagt. Dem müssen wir uns stellen. Sie haben das selbst gesagt.

Diese Zahlen von 42 Prozent, die schon einmal Cannabis konsumiert haben, 20 Prozent im letzten Monat, das sind fast so viele wie die 25 Prozent der 13- bis 18 Jährigen, die rauchen. Ich könnte mir vorstellen, dass, ähnlich wie beim Nikotinkonsum, auch dort ein Zusammenhang mit dem Bildungsniveau besteht. Bei den Raucherinnen und Rauchern haben wir zum Beispiel bei den Haupt- und Realschülern fast 40 Prozent, die rauchen, bei den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten hingegen sind es wesentlich weniger.

Dort greift, was wir von Herrn Professor Böllinger auf der Konferenz gehört haben. Die momentane Gesetzeslage ist durchaus dazu geeignet, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren, denn hierbei handelt es sich um ein Kontrolldelikt. Es gibt also keine Stichproben, sondern es finden Kontrollen statt. Da werden natürlich benachteiligte Gruppen, besonders mit Migrationshintergrund – Sie kennen das Stichwort Racial Profiling – öfter kontrolliert als andere und dabei fällt es eben dann auch häufiger auf. Herr Professor Böllinger hat das Cannabisverbot zusammen mit seinen 120 Kollegen außerdem als verfassungswidrig eingestuft. Das ist auch ein opferloses Delikt und es betrifft nur die Betroffenen selbst. Er hält das Verbot für ein ungeeignetes, ungeprüftes und vor allem unverhältnismäßiges Instrument.

Warum sagt er das? Hier mache ich einen kleinen Exkurs zum Gewerbeverein im Bahnhofsviertel, dessen Vorsitzender sagt – den ich nun eher dem konservativen Lager zuordnen würde -, das einzige was gegen die Dealer in der Taunusstraße helfen würde, wäre den Markt zu zerstören, und dazu gehört definitiv die Entkriminalisierung von Cannabis. Denn, Frau David, Sie haben gesagt, Cannabis wäre eine Einstiegsdroge. Klar, wenn Sie zu irgendeinem Dealer gehen müssten, der Ihnen nebenbei dann auch andere Drogen anbieten kann, dann kann das natürlich eine Einstiegsdroge sein.

Deswegen würde für mich neben dem Jugendschutz – und das hat noch niemand gesagt – auch der Verbraucherschutz im Vordergrund stehen. Wir haben es in den USA, in Colorado gesehen sowie in Portugal, wo seit 15 Jahren Drogen entkriminalisiert sind. Dort findet der Konsum viel kontrollierter und aufgeklärter statt und insgesamt gehen die Zahlen zurück. Es besteht auch die Möglichkeit, über Vaporizer ganz kontrolliert Dosen abzugeben, das heißt also, nicht aus Versehen zu viel konsumieren. Davon abgesehen, das würde vielleicht die CDU interessieren: Durch die Legalisierung von Cannabis in den USA wird allein auf dem Vaporizer-Markt von einem Umsatz von ungefähr 10 Milliarden Dollar ausgegangen. Die Wirtschaft kann also davon auch wiederum profitieren.

Was letztlich verhindert, dass auch über einen Konsum von Schülerinnen und Schülern gesprochen werden kann, ist die Illegalität. Voraussetzungen für eine pädagogische Aufklärung wäre Akzeptanz, Respekt und Glaubwürdigkeit von denjenigen, die das tun, Stichwort Peergroup. Aber wenn die Illegalität im Raum steht, wird sich niemand outen. Wir haben das auch auf der Konferenz gehört. Dort hat einer der Professoren gesagt, dass erst nach einer Freigabe in der Schule und in der Familie auch offen über den Konsum gesprochen werden kann. Davor wird sich niemand outen.

Die Expertinnen und Experten aus allen Bereichen wie Recht, Medizin und aus Suchtbereichen waren sich auf der Konferenz einig, dass der einzige Weg die Entkriminalisierung wäre, und diese längst überfällig ist. Wir sollten das auch in Frankfurt nicht weiter hinauszögern. Wenn ich Ihren Koalitionsvertrag richtig kenne, steht darin, dass, wenn sich Schwarz-Grün nicht grün sind, sie sich immerhin enthalten können. Ich denke, der einzige Weg wäre tatsächlich, die Entkriminalisierung vorwärts zu treiben, um die dort freiwerdenden Ressourcen letztlich auch in Aufklärung statt Bestrafung zu stecken. Wir sehen das bereits in anderen Ländern. Der Konsum sinkt letztlich auch bei den Jugendlichen. Deswegen ist mein Appell eigentlich nur der: Gebt das Hanf frei!

(Beifall)

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#nofragida

Kontext: Wortprotokoll über die 38. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 29. Januar 2015 (16:00 Uhr bis 21:56 Uhr), TOP 6, „Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit!“

Stadtverordneter Martin Kliehm, DIE LINKE. im Römer:

Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für DIE LINKE nicht Frau Thiele, sondern Frau Pauli gesprochen hat.

(Zurufe)

Einige von Ihnen sind auf das Versammlungsrecht eingegangen. Ich muss sagen, da zeigt sich ein oberflächliches Halbwissen, das ich für sehr gefährlich halte. Es genügt nicht, wenn Sie einfach einmal ein paar Zeilen im Grundgesetz lesen und vielleicht auch noch ins Versammlungsgesetz gucken. Herr Stock hat sich die Mühe gemacht, eben auch die höchstrichterlichen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zu betrachten. Ich verweise nur auf die Brokdorf-Beschlüsse, die bezüglich Sitzblockaden allen bekannt sein dürften. Aber auch die Blockaden in Dresden wurden gerichtlich geprüft und für rechtens befunden.

Ich verwehre mich aber dagegen, dass 4.500 Gegendemonstranten an der Hauptwache pauschal als Lynchmob diffamiert werden.

(Beifall)

Und nur weil ein verschwindend geringer Teil von ihnen mit Gegenständen geworfen hat, werden 4.500 Menschen auf einmal grundsätzlich kriminalisiert.

Sie können sich denken, auf welcher dieser beiden Demonstrationen ich war. Ich werfe grundsätzlich keine Gegenstände, das habe ich hier an anderer Stelle auch schon einmal gesagt. Ich halte es aber auch nicht für besonders klug, wenn sich PEGIDA-Demonstranten gewaltsam durch zehn Reihen von Antifa-Anhängern durchzudrängeln versuchen.

(Beifall)

Davor gab es dann noch Polizeiabsperrungen und drei Reihen mit Polizisten. Natürlich hat dies zu Schubsereien geführt. Andere PEGIDA-Anhänger waren vernünftig genug, sich einen anderen Weg zu suchen, nachdem ihnen friedlich gesagt wurde, dass hier kein Durchkommen ist.

Ich fand die Kommentare der FDP wieder erhellend und exemplarisch. Sie zeigen immer dann Solidarität mit vermeintlich unterdrückten Frauen, wenn es irgendwie um Kopftücher oder Burkas geht, aber schon bei dem Begriff der Geschwisterlichkeit hört ihre Solidarität auf.

(Zurufe)

Es ist auch vollkommen unangebracht, Verständnis für PEGIDA aufzubringen. Die Studien belegen eindeutig, dass in Dresden Menschen auf die Straße gehen, die eben nicht zur bürgerlichen Mitte gehören, sondern rechts bis rechtsradikal sind. Wenn Ihnen das noch nicht reicht, dann schauen Sie sich die Kommentare der PEGIDA-Anhänger auf Facebook an, die letztlich entlarven, welchen Menschenschlags sie sind.

Was wir einfordern, ist Toleranz und Solidarität mit allen Menschen, die hier in Frankfurt leben. Wir fordern ein Eintreten für Menschrechte, für die Rechte von Flüchtlingen gleichermaßen wie für die Pressefreiheit und die Versammlungsfreiheit. Selbstverständlich sollen Menschen keine Angst haben müssen, in Frankfurt eine Kippa zu tragen. Aber genauso wenig sollen sie Angst haben müssen, in Frankfurt ein Kopftuch zu tragen. Vielen Dank!

(Beifall)

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Fremdsprachenkompetenz von städtischen Mitarbeiter*innen

Kontext: Frage des Stadtverordneten Martin Kliehm, Fraktion DIE LINKE. im Römer, in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2015

Auf frankfurt.de ist zu lesen: Die Frankfurter Ausländerbehörde bietet Ihnen zahlreiche Informationen und einen umfangreichen Service zu ausländerrechtlichen Fragen. Hinweise darüber, in welchen Sprachen Unterstützung vonseiten der Behörde vor Ort angeboten werden kann, sind nicht zu finden. Die @Stadt_Ffm antwortet via Twitter, dass nur in Ausnahmefällen Dolmetschung von der Behörde gestellt wird.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Mitarbeitende mit Kundenkontakt beherrschen eine oder mehrere Fremdsprachen mindestens auf Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, und welche Fortbildungsangebote bietet die Stadt, um die Fremdsprachenkompetenz und somit den Service der Ausländerbehörde zu verbessern?

Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank (CDU):

Die Ausländerbehörde der internationalen Stadt Frankfurt am Main ist schon immer eine der meist aufgesuchtesten Ausländerbehörden in Deutschland. Dass sie außerordentlich leistungsfähig ist, zeigt die Tatsache, dass sie die erste nach DIN ISO 9001 zertifizierte Ausländerbehörde (ABH) Deutschlands ist. Dies bedeutet regelmäßige Überprüfungen durch externe Fachleute. Die fachlich versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frankfurter Ausländerbehörde im Ordnungsamt arbeiten trotz teilweise überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufkommens sehr serviceorientiert und können in den meisten Fällen bei Einhaltung der nötigen gesetzlichen Bestimmungen auch unbürokratisch und schnell helfen, erforderlichenfalls auch durch das Hinzuziehen von Sprachmittlern.

Mitarbeitende der Ausländerbehörde mit Kundenkontakt werden allerdings ausnahmslos keiner speziellen Prüfung unterzogen, ob und ggfs. auf welchem Kompetenzniveau sie eine oder mehrere Fremdsprachen beherrschen.

Dem Magistrat ist jedoch bekannt, dass einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde über Sprachkenntnisse in verschiedenen Sprachen verfügen.

Bei Verständigungsproblemen können die Mitarbeitenden zudem den Übersetzungspool städtischer Bediensteter in Anspruch nehmen.

Bei Stellenausschreibungen für die Stadtverwaltung wird generell auf Sprach- und interkulturelle Kompetenz besonderes Augenmerk gelegt.

Es ist festzustellen, dass fast alle Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde über ausreichende Sprachkenntnisse selbst verfügen oder Sprachmittler mitbringen. Wegen der Vielfalt der ausländischen Bevölkerung in Frankfurt wäre es im Übrigen unmöglich, allen Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde jederzeit sprachkundige Mitarbeitende in der gefragten Sprache zur Verfügung stellen zu können.

In rechtlich problematischen Fällen, z.B. bei beabsichtigten Rückführungen, werden vereidigte Dolmetscher als Sprachmittler auf Kosten der Ausländerbehörde herangezogen.

Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass gemäß § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz die Amtssprache – auch bei der Ausländerbehörde – deutsch ist, dies ist auch in Hinblick auf Haftungen bei Folgen fehlerhafter Übersetzungen unumgänglich.

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Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule

Kontext: Frage der Stadtverordneten Merve Ayyildiz, Fraktion DIE LINKE. im Römer, in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2015

Das Land Hessen kündigte die Unterstützung der Schulsozialarbeit an der Ernst-Reuter-Schule II (ERS), zum 31. Juli 2015. Alternativmittel aus der Unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung (USF) werden sozialpädagogisch eingesetzt und stehen der Sozialarbeit nicht zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt kündigte daraufhin ihre Förderung zum 31. Dezember 2015, die durch das Förderprogramm „Jugendhilfe in der Schule“ ersetzt werden soll. Faktisch bedeutet das eine Kürzung von 3,5 auf 2,5 Stellen für eine achtzügige Schule!

Ich frage den Magistrat:

Wie soll das bisherige Erfolgsmodell auf hohem Niveau erhalten bleiben, nachdem die Koalition sämtliche Etatanträge zur Förderung der Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der ERS ablehnte?

Schriftliche Antwort von Stadträtin Sarah Sorge (Grüne):

Die Schulsozialarbeit in der Ernst-Reuter-Schule II in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt e.V. wurde 1976 als Modellprojekt von der Stadt Frankfurt und vom Land Hessen initiiert und wurde seitdem gemeinsam finanziert. Das Hessische Kultusministerium hat den gemeinsamen Vertrag zwischen der AWO, dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt zum Ende des Schuljahres 2014/2015 gekündigt (Landesmittel 85.000 Euro/Jahr).

In einem gemeinsamen Gespräch im November 2014 mit den Beteiligten Schule, Träger, Stadtschulamt Frankfurt, Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt und Hessisches Kultusministerium wurden die Perspektiven des künftigen Angebotes erörtert. Die wertvolle pädagogische Unterstützung durch die Schulsozialarbeit der AWO wird vom Magistrat und allen Beteiligten sehr geschätzt.

Deswegen soll die Ernst-Reuter-Schule II weiterhin eine kommunal geförderte Jugendhilfe-Ressource im Rahmen des städtischen Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule erhalten. Damit verbunden wäre die Anpassung des bisherigen Sonderprojekts (bisher 149.000,00 Euro/Jahr) an die Rahmenstandards des Förderprogramms; die Fördersumme würde in diesem Zusammenhang auf 153.600,00 Euro/Jahr angehoben werden. Die Schwerpunkte des Angebotes an der ERS II würden auch im Rahmen dieses Förderprogrammes inhaltlich umsetzbar sein.

Zum anderen wurden Fragestellungen bezüglich der Beantragung von Landesmitteln mittels Unterrichtsunterstützender sozialpädagogischer Förderung (USF) erörtert. Ein Folgetermin im März 2015 ist bereits terminiert, um die nächsten Schritte mit den Beteiligten abzustimmen und um zu einer für alle Beteiligten tragfähigen Lösung zu finden.

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Instrumente schaffen, die etwas taugen – Gentrifizierung wirkungsvoll verhindern

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zu M 217/2014

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen Baugesuche, die den Zielen der Erhaltungssatzungen widersprechen, gemäß § 172 (2) und § 15 (1) BauGB zurückzustellen;
  2. nach dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen außer dem Vorkaufsrecht nach § 24 (1) Nr. 4 BauGB auch die folgenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches zur Durchsetzung der Ziele der Erhaltungssatzungen zu nutzen:
    1. Übernahme von Grundstücken gemäß § 173 (2) BauGB in den Gebieten, in denen auch eine städtebauliche Erhaltungssatzung gilt
    2. Enteignungen gemäß § 85 (1) Nr.6 BauGB;
  3. entweder die Mittel des Liegenschaftsamtes aufzustocken oder eine städtische Gesellschaft nach Münchner Vorbild (GIMA eG) mit dem Aufkauf von Grundstücken zu beauftragen;
  4. ausreichend Personal vorzusehen zur Erfüllung der sich aus den Erhaltungssatzungen ergebenden Aufgaben;
  5. im Falle einer Reprivatisierung vorrangig an die Mieter oder eine von ihnen gegründete Genossenschaft zu verkaufen, oder den Verkauf an bestimmte Bedingungen zu knüpfen wie z.B. Umwandlungsverbot, Verbot der Eigenbedarfskündigung, Begrenzung der Miethöhen etc.;
  6. bei der Aufstellung des Kriterienkataloges für die Milieuschutzsatzungen die in den jeweiligen Stadtteilen aktiven Bürgerinitiativen zu beteiligen.

Begründung

In der letzten Planungsausschusssitzung am 19. Januar 2015 haben die Bürgerinitiativen (Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Aktionsgemeinschaft Westend, Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße, Initiative Zukunft Bockenheim) mit ihrem Offenen Brief den Finger in die Wunde gelegt. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass die geplanten Milieuschutzsatzungen nicht den Effekt haben werden, der gewünscht ist. Es geht darum, die Verdrängung von Mietern mit den neu gestalteten Milieuschutzsatzungen in vielen Stadtteilen zu verhindern. Die Bürgerinitiativen zweifeln am Erfolg und dies zu Recht.

Der Magistrat hat es bisher nicht geschafft, die negativen Entwicklungen auf dem Miet- und Wohnungsmarkt zu bremsen. Im Westend werden Wohnungen luxussaniert. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Problem, welches mittlerweile in vielen Stadtteilen besteht. MieterInnen im Ostend erleben derzeit die Umwandlung ihres Viertels als negativ. Das Ostend wandelt sich seit vielen Jahren: erschwingliche Wohnungen, preiswerte Läden und die kleine Kneipe in der Straße nebenan verschwinden. Dafür gibt es immer mehr Luxuswohnungen und Büros. Menschen werden aus ihren angestammten Viertel verdrängt, weil sie sich dort die Wohnungen nicht mehr leisten können. Hier wird es Zeit einen Riegel vorzuschieben.

Wir können von anderen Städten wie München bzw. Hamburg lernen. Die Stadt München setzt seit 1987 auf Milieuschutzsatzungen und macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Auch die Mietervereine in München sehen einen positiven Effekt und haben die Stadt München aufgefordert, für weitere Gebiete Erhaltungssatzungen zu erlassen. Auch die Stadt Hamburg arbeitet mit sozialen Erhaltungsverordnungen und mit dem Vorkaufsrecht. In einem Zeitraum von acht Jahren wurden in Hamburg 55 Objekte durch die Drohung mit dem Vorkaufsrecht geschützt.

In Frankfurt dagegen wurden selbst die schon existierenden Erhaltungssatzungen nicht genutzt, da die Stadt bisher die gesetzlichen Möglichkeiten der Übernahme (in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung) und das Vorkaufsrecht nicht genutzt hat. Das Vorkaufsrecht greift allerdings nur in den Fällen, wo ein Verkauf stattfindet. In anderen Fällen kann die Enteignung bzw. die Androhung der Enteignung helfen.

Die Erfahrungen in München zeigen, dass die Stadt nur in wenigen Fällen tatsächlich kaufen musste, da in den meisten Fällen die Eigentümer zu einer Abwendungserklärung bereit waren. Trotzdem müssen die finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sein, um den Durchsetzungswillen der Stadt zu dokumentieren. Andernfalls sind die Erhaltungssatzungen nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind.

Bei der Aufstellung der Erhaltungssatzungen sollte unbedingt das in den Bürgerinitiativen vorhandene Wissen über die jeweiligen Milieus genutzt werden. Dies würde auch den Aufwand und damit die Kosten für externe Planungsbüros vermindern.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Und sie speichern doch!

Ein Mensch steht vor dem Deutschen Bundestag. Schilder weisen auf ihn mit der Aufschrift 'Kiffer', 'HIV?', 'Homosexuell?'

Symbolbild; Foto by ozeflyer (CC-BY 2.0)

Die Reaktion auf fast jeden Terrorakt ist die Forderung nach mehr Überwachung und der Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Tatsächlich gibt es diese heute schon, in Lebensbereichen, die tief in den Alltag der Bevölkerung wirken. Dies zeigt ein aktuelles Beispiel der Stadt Frankfurt. Die protokoliert minutiös die Nutzung des Internets, bis hin zu jeder aufgerufenen Seite, z.B. in Stadtbibliotheken oder auch von Mitarbeitern der städtischen Verwaltung. Zu dem Ergebnis, dass dies rechtswidrig ist, kommt jetzt ein Rechtsgutachten des Richters am Verfassungsgericht des Landes Berlin, Meinhard Starostik. Die Fraktion DIE LINKE im Römer fordert daher, dass die Vorratsdatenspeicherung der Stadt Frankfurt sofort beendet wird und rechtswidrig erhobenen Verkehrsdaten gelöscht werden.

Von dieser systematischen Überwachung sind besonders Menschen betroffen, die sich einen eigenen Internetzugang nicht leisten können und das kostenlose Angebot in städtischen Bibliotheken nutzen; tausende städtische Angestellte, denen die außerdienstliche Nutzung des Internets betrieblich erlaubt ist; Schülerinnen und Schüler oder die Stadtverordneten und Fraktionsbüros im Römer sind davon betroffen. So ließen sich aufgrund der aufgerufenen Seiten detaillierte persönliche Profile erstellen.

Das geht seit Jahren so. Der ehemalige Stadtrat Volker Stein behauptete im Rechtsausschuss Anfang 2012 auf einen entsprechenden Antrag der ELF Piraten Fraktion, die Stadt betreibe keine Vorratsdatenspeicherung. Der Stadtverordnete Martin Kliehm ließ nicht locker, rief testweise Webseiten über seinen Zugang in der Stadtbücherei auf und verlangte Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten gemäß Hessischem Datenschutzgesetz. Das Ergebnis für 15 Minuten Nutzung waren ausgedruckt sage und schreibe 81 Seiten Verkehrsdaten!

Ein im Auftrag der Fraktion erstelltes Rechtsgutachten des Richters am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Meinhard Starostik, kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Erhebung und Speicherung der Nutzungsdaten rechtswidrig ist. Sie verstößt u.a. gegen das Telekommunikationsgesetz, das Hessische Datenschutzgesetz und das Grundgesetz. Der Prozess ist irreführend gestaltet und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar. Die Vorratsdatenspeicherung im Netz der Stadt Frankfurt ist nach Ansicht des Gutachters völlig unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Entweder war Stadtrat Stein inkompetent, oder er hat den Ausschuss bewusst belogen. Die Vorratsdatenspeicherung der Stadt Frankfurt muss sofort beendet und die rechtswidrig erhobenen Verkehrsdaten gelöscht werden, fordert der inzwischen zur Fraktion DIE LINKE. im Römer übergetretene Stadtverordnete Kliehm. Das Gutachten besagt, dass ein einfacher Hinweis, bitte die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und nichts Verbotenes zu tun, völlig ausreichen würde. Es müssen überhaupt keine Daten gespeichert werden!

Das Gutachten hat darüber hinaus Bedeutung zur Störerhaftung, wenn die Stadt ein eigenes WLAN an öffentlichen Plätzen anbieten möchte. Der Hinweistext würde sie von der Haftung befreien, ebenso wie es in Hotels gängig ist. Alternativ kann die Stadt wie verschiedene Freifunk-Initiativen bei der Bundesnetzagentur den Status als Internetserviceprovider beantragen. Auch die Telekom haftet ja nicht für Dinge, die ihre Nutzerinnen und Nutzer im Internet machen, ergänzt Martin Kliehm, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Ein solch schwerwiegender Eingriff in unsere Grundrechte ist durch nichts zu rechtfertigen!

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Keine Vorratsdatenspeicherung bei der Stadt Frankfurt!

Insbesondere Menschen, die sich keinen Internetzugang zuhause leisten können, sind auf die kostenfreie Internetnutzung in den Bibliotheken der Stadtbücherei Frankfurt angewiesen. Dabei werden umfangreiche Verkehrsdaten erhoben und 90 Tage gespeichert, bis hin zu der Adresse jeder einzelnen aufgerufenen Webseite. Das gleiche gilt für die Nutzung des Internetzugangs über das städtische Netz in anderen Bereichen: an Schulen, für die außerdienstliche Nutzung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Frankfurt, der Fraktionsbüros und der Stadtverordneten.

Der Stadtverordnete Martin Kliehm hat hierzu einige Webseiten in der Stadtbibliothek aufgerufen und sich anschließend gemäß Hessischen Datenschutzgesetz die über ihn erhobenen Daten aushändigen lassen. In fünfzehn Minuten Nutzung hat die Stadt Frankfurt ausgedruckt 81 Seiten Verkehrsdaten erhoben. Ein hierzu von der ELF Piraten Fraktion beauftragtes Rechtsgutachten durch den Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Meinhard Starostik, kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Die öffentlichen Bibliotheken der Stadt Frankfurt sind keine Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Der Erlaubnistatbestand des § 96 TKG für die Speicherung von Verkehrsdaten greift nicht. Die Erhebung und Speicherung der Nutzungsdaten ist rechtswidrig.
  • Selbst wenn sie ein Anbieter im Sinne des TKG wäre, etwa durch die Bereitstellung eines WLAN-Zugangs, ist die Erhebung der aufgerufenen Webseiten und des Zeitpunkts des Aufrufs unzulässig. Die Benutzernummer ist nach Ende der Nutzung zu löschen.
  • Eine Protokollierung der Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken scheidet aus, weil die Nutzung kostenlos ist.
  • Zur Abwendung einer Störerhaftung würde es ausreichen, darauf hinzuweisen, dass eine rechtwidrige Nutzung nicht erlaubt ist.
  • Die Protokollierung des Nutzungsvorgangs bei Chats und anderen Kommunikationsvorgängen greift in das Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses aus Artikel 10 Absatz 1 GG ein. Die Protokollierung der aufgerufenen Webseiten verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Die Betätigung des „Ja“-Buttons beim Login stellt keinen wirksamen Grundrechtsverzicht dar. Er stellt keine Einverständniserklärung dar, sondern eine elektronische Zugangssperre. Es fehlt die Freiwilligkeit, da die Nutzerin oder der Nutzer keine andere Wahl hat, insbesondere wenn es sich um finanziell benachteiligte Personen handelt. Der Hinweistext ist in mehrfacher Hinsicht irreführend. Insofern verstößt dieser Vorgang auch gegen § 7 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes.
  • Die Protokollierung ist ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Sie ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung durch die Stadt Frankfurt wird unverzüglich beendet und die erhobenen Verkehrsdaten werden gelöscht.
  2. Der bisherige, irreführende Hinweistext wird ersetzt durch einen schlichten Hinweis auf die Einhaltungspflicht der gesetzlichen Vorgaben durch die Nutzerin oder den Nutzer.
  3. Der Magistrat prüft die Beantragung des Status der Stadt Frankfurt als Internetserviceprovider bei der Bundesnetzagentur und berichtet der Stadtverordnetenversammlung.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Terminal 3 in der Projektliste der Bundesregierung

Kontext: Frage des Stadtverordneten Martin Kliehm, Fraktion DIE LINKE. im Römer, in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 2014

Die Bundesregierung hat kürzlich eine Projektliste für ein EU-Investitionspaket eingereicht. Auf dieser Liste befindet sich auch das gegen den Widerstand zahlreicher Initiativen geplante Terminal 3 des Frankfurter Flughafens.

Ich frage den Magistrat:

War der Magistrat über die Aufnahme des Terminal 3 auf die Projektliste der Bundesregierung informiert, und falls ja, wie hat er dazu Stellung genommen?

Schriftliche Antwort von Kämmerer Uwe Becker (CDU):

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Siegler,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Kliehm,
meine Damen und Herren,

der Magistrat war über die Aufnahme des geplanten Terminal 3 in die Projektliste der Bundesregierung für ein EU-Investitionspaket nicht informiert und hat dazu auch keine Stellung genommen.

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Die Opfer nicht zusätzlich bestrafen – Wohnraum für Zwangsgeräumte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zukünftig in Fällen von Zwangsräumungen den Betroffenen geeigneten Wohnraum anzubieten.
  2. Der Magistrat soll prüfen und berichten, welche leerstehenden Wohn- und Bürogebäude in geeigneten Wohnraum zur Unterbringung von Menschen, die von Zwangsräumung bzw. Obdachlosigkeit betroffen sind, genutzt bzw. umgewandelt werden können.

Begründung

Das Amt für Wohnungswesen hat die gesetzliche Räumungsfrist für die Bewohnerinnen und Bewohner der überbelegten Liegenschaft in der Friedberger Landstraße 98 bis zum 12. Dezember 2014 verlängert, weil die Aussicht bestand, dass das Sozialdezernat bis dahin alle Betroffenen anderweitig unterbringen kann. Dieses Engagement ist begrüßenswert. Bisher wird jedoch nicht den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen beispielsweise von Großfamilien Rechnung getragen. Die Roma-Familien werden auseinander gerissen und in verschiedenen Unterkünften (z.B. Hotels) getrennt untergebracht.

Dem Förderverein Roma e.V. sind noch weitaus prekärere Fälle bekannt. Die Romafamilien aus der Friedberger Landstraße 98 hatten alle eine Anbindung an Arbeit und dadurch eine Anspruchsberechtigung auf ALG II und deswegen auch auf Unterbringung. Außerdem gibt es einen regulären Mietvertrag, d.h. dass der rechtliche Status weitaus besser ist als für die Menschen, die obdachlos sind, sich noch nie anmelden konnten und für die zur Zeit überhaupt keine Unterbringungen erreicht werden kann. Das betrifft Menschen, die in irgendwelchen Gartenhütten, leeren Häusern oder tatsächlich auf der Straße oder B-Ebene nächtigen.

Auch die Räumung des bewohnten Firmengeländes im Gutleutviertel (Bericht in der Frankfurter Neuen Presse vom 28. November 2014) macht ein zwingendes Handeln für die Menschen erforderlich. Die Betroffenen sind nun auch wie andere Obdachlose darauf angewiesen, einen Übernachtungsplatz in der B-Ebene zu ergattern oder in der Notunterkunft im Ostpark zu übernachten.

Dramatisch ist der Fall einer 77-jährigen Romni, die im August 2012 verstarb. Das Gesundheitsamt hatte im Sommer 2012 empfohlen, die wohnsitzlose Frau in einer Einzelunterkunft unterzubringen, weil sie eine hoch infektiöse Verletzung hatte. Das Sozialamt hat damals die Unterbringung in einem Einzelzimmer verweigert. Der Frau wurde lediglich ein Rückreiseticket nach Rumänien angeboten. Die Obdachlose hat dieses Angebot nicht angenommen und war zwischenzeitlich aber in der Obdachlosenunterkunft im Ostpark untergebracht. Auch andere Träger, die mit Obdachlosen arbeiten, haben berichtet (siehe Frankfurter Rundschau vom 4. Dezember 2014) dass in ähnlichen Fällen auch keine adäquate Unterkunft zur Verfügung gestellt werden konnte.

Einer reichen Stadt wie Frankfurt steht es nicht gut an, den Betroffenen keinen geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und ihnen damit jegliche Perspektive zu entziehen. Zumindest für ausreichend geeigneten Wohnraum könnte kurzfristig gesorgt werden, es stehen genügend Liegenschaften und Bürogebäude leer, die in geeignete Wohnungen umgewandelt werden können. Mit unserem Antrag „Obdachlosen kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen“ (NR 777/2014) haben wir im Januar 2014 gefordert, dass ein leerstehendes städtisches Gebäude zur Zwischennutzung als Wohnraum für Obdachlose zur Verfügung gestellt werden soll oder, falls dies nicht möglich ist, auf private Eigentümer zuzugehen, um eine geeignete Liegenschaft zu finden. Dieser Antrag wurde von Schwarz-Grün abgelehnt.

Auch aufgrund des enormen Drucks durch die öffentliche Berichterstattung über die Verhältnisse in der Friedberger Landstraße 98 sind die städtischen Ämter in Bewegung gekommen. Die generelle Praxis der Stadt Frankfurt, nur minimalste Hilfen zu leisten, muss kritisiert werden. Nicht das, was menschlich geboten ist, wird gemacht, sondern nur das, wofür eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Zukunft des Klinikums Frankfurt-Höchst in kommunaler Trägerschaft sicherstellen

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zu den Vorlagen M 188/2014 und M 190/2014

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das Klinikum Frankfurt Höchst verbleibt in kommunaler Trägerschaft.
  2. Das Klinikum als Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe wird nicht in Frage gestellt.

Begründung

Nicht nur im Rahmen der Debatten um die aktuellen Vorträge des Magistrats hinsichtlich der finanziellen Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH erklärten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien auch gegenüber der Presse, dass der Erhalt des Klinikums in kommunaler Trägerschaft nicht in Frage gestellt würde. Auch am Status eines Krankenhauses der maximalen Versorgungsstufe werde nicht gerüttelt, ist zu lesen.

Daher erscheint ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der diese Aussagen aufgreift, unstrittig. So kann das Klinikum als fester Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge der Stadt bestätigt und aufkommende Unsicherheiten auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten ausgeräumt werden.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Innenstadtkonzept verbessern!

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zur Vorlage M 153/2014

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Konkretisierung des Innenstadtkonzeptes die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Die öffentlichen Plätze neben der Katharinenkirche, der Roßmarkt und der Goetheplatz werden nicht bebaut. Die Projekte 6, 7, 8 und 9 der Anlage 6 – Vorschlagsliste des Innenstadtkonzeptes werden nicht weiter verfolgt.
  2. Für den Roßmarkt, den Goetheplatz und den Rathenauplatz wird ein Konzept zur Belebung und weiteren Begrünung in die Innenstadtkonzeption eingearbeitet.
  3. Auf einen kostenträchtigen Umbau der Hauptwache wird verzichtet.
  4. Es werden im Zuge der Innenstadtentwicklung keine weiteren Hochhausstandorte ausgewiesen. Insbesondere an der Stiftstraße und im Fischerfeldviertel wird die Bauhöhe auf 30 Meter beschränkt.
  5. Der Hochhausrahmenplan wird geändert, so dass an der Neuen Mainzer Straße aus Klimaschutzgründen weitere Hochhäuserbauten ausgeschlossen werden.
  6. In der Anlage 1 – Analyse und Leitlinien wird die Handlungsleitlinie c) Arbeitsort Innenstadt entwickeln verworfen. Der Ausbau des Angebots an Büroflächen in der Innenstadt ist nicht mehr zu fördern.
  7. Bezugnehmend auf Anlage 4 – Ziele der Nutzungsverteilung werden auch im westlichen Innenstadtbereich Wohnungsneubauten vorgesehen. Neue reine Büro- und Gewerbe-Monostrukturen sind zu verhindern.
  8. Bei Wohnungsneubauten ist ein Anteil von 50 Prozent geförderten Wohnraums zu realisieren, um die Entwicklung von Luxus-Wohngebieten wie beispielsweise das Maintor-Areal zukünftig auszuschließen.
  9. Die Innenstadt wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Berliner Straße, die Kurt-Schumacher-/Konrad-Adenauer-Straße sollen nur noch dem Erschließungsverkehr dienen, die Durchfahrt auf den Mainkai ist komplett zu sperren.
  10. Die Braubachstraße soll fußgängerfreundlich umgestaltet werden und lediglich für den ÖPNV und die Taxis als Durchfahrtsmöglichkeit dienen.
  11. Parkhausflächen sind zu reduzieren zugunsten von Wohnbebauung.
  12. Alle Fußwegeverbindungen sind barrierefrei und mit Blindenleitsystemen auszubauen.

Begründung

Das Innenstadtkonzept enthält viele gute Ideen zur Weiterentwicklung der Innenstadt, aber auch Widersprüche und Fehler.

Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die hohe Bebauungsdichte und Flächenversiegelung zu starken Überwärmungstendenzen führt (Anlage 1, Seite 3). Trotzdem fordert das Innenstadtkonzept eine weitere Verdichtung an Arbeitsplätzen und eine Ausweitung der Bebauung. Dies würde die klimatische Belastung der Innenstadt weiter verschärfen. Die geplante Bebauung der zentralen Plätze ist abzulehnen, weil sie den Raum für Fußgänger und den Platz für Veranstaltungen einschränkt und zu Baumverlusten führt. Stattdessen sollten die öden Plätze weiter begrünt und z.B. durch Gastronomie belebt werden.

Weitere Hochhäuser in der City würden die Klimaprobleme vergrößern, insbesondere die Windbelastung im Bankenviertel ist heute schon zu groß. Eine weitere Konzentration von Büroarbeitsplätzen in der City ist nicht wünschenswert, da sie die Überlastung der öffentlichen Verkehrsmittel noch vergrößern würde.

Die Mischung der Nutzungsformen ist zu fördern, der zunehmenden wohnräumlichen Segregation ist durch einen sozial ausgeglichenen Stadtumbau zu begegnen. Neue reine Bürogebäude sind abzulehnen. Um dem Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum nachzukommen, ist eine 50-Prozent-Quote für geförderten Wohnraum anzustreben. Ghettos für Reiche sollten nicht mehr gebaut werden.

Das Verkehrskonzept ist völlig unzureichend. Ziel muss es sein, den Autoverkehr zu verringern. Der Durchgangsverkehr durch die City ist zu verhindern, z.B. indem Schleifenführungen für den Erschließungsverkehr eingerichtet werden, wie es in anderen Städten häufig anzutreffen ist.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Wiederwahl von Stadtrat Markus Frank

Kontext: Wortprotokoll über die 36. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 20. November 2014 (16:02 Uhr bis 23:22 Uhr), TOP 7, Wiederwahl von Stadtrat Markus Frank als hauptamtliches Mitglied des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main

Stadtverordneter Martin Kliehm, DIE LINKE. im Römer:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben gerade gehört, was von Herrn Frank als Wirtschaftsdezernent zu halten ist. Das war auch in einigen Zeitungen nachzulesen. Aber Herr Frank hat noch andere Dezernate, nämlich einen ganzen Gemischtwarenladen, wie es die Frankfurter Allgemeine Zeitung so schön bezeichnet. Dazu gehört unter anderem eben auch das Ordnungsdezernat. Und an dieser Stelle muss ich Herrn zu Löwenstein widersprechen. Genau dort leistet er nämlich keine gute Arbeit, weswegen wir auch im Zuge der Forderung der Bürgerbeteiligungsplattform „Frankfurt fragt mich“ die Forderung aufnehmen, den Magistrat um eine hauptamtliche Dezernentenstelle zu reduzieren. Die Stelle von Herrn Schneider ist es nicht geworden, die Stelle von Herrn Frank wäre jetzt die nächste Stelle in der Reihenfolge.

Die FAZ schreibt, in punkto Sicherheit hält er sich inhaltlich zurück, denn er hat ja auch einen durchsetzungsstarken Feuerwehrchef, Herrn Professor Ries. Er hatte aber keinen durchsetzungsstarken Polizeichef, Herrn Dr. Thiel, der doch eher durch Führungsschwächen glänzte oder eben auch nicht glänzte. Die FAZ schreibt, dass man Herrn Frank dennoch bisweilen mehr Zeit und Mut für das Sicherheitsressort wünscht, das er eher nebenbei zu verantworten scheint.

Er verweist mit Vorliebe auf die Landespolizei. Das war auch der Tenor bei den meisten Anfragen und Fragen in der Fragestunde, die wir hier gestellt haben. Da hieß es immer, er sei nicht zuständig. Ich erwarte aber von einem Ordnungsdezernenten einer Großstadt wie Frankfurt, und genau da setzt meine Kritik an, dass er zuständig ist, dass er sich um die Belange der Bevölkerung kümmert und auch die Position der Bevölkerung gegenüber der Polizei durchsetzt und kritisch die Arbeit der Polizei begleitet. Genau das haben wir leider nicht erlebt.

(Beifall)

In der Welt von Markus Frank gibt es kein Racial Profiling. In der Welt von Markus Frank gibt es auch keine Polizeigewalt, diese existiert dort einfach nicht. Von daher kann man beobachten, dass sein Verhalten bestenfalls von Ignoranz geprägt ist, von Naivität oder Unlust, sich mit diesem Ressort zu befassen. Auffällig ist nur die Überschwänglichkeit, mit der er rund um die Uhr stets die Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten lobt.

Mein Verdacht ist eher, dass er dort genauso wie bei den Eröffnungen von Freiwilligen Feuerwehrstationen eher um Wählerstimmen bei den Sicherheitsbehörden wirbt. Ein Zitat von ihm, das wir sehr oft gehört haben: Ich habe keinen Grund, die Verhältnismäßigkeit eines polizeilichen Vorgangs infrage zu stellen. So seine Worte bei der Präventivgewalt, bei polizeilichen Übergriffen und bei der Räumung der Krifteler Straße. Die Aussagen der Personen, die bei uns im Sicherheitsausschuss waren – es waren sechs Personen, die übereinstimmend das Vorgehen der Polizei geschildert haben -, nannte er nachher Räuberpistolen. Er hat sie der Lüge bezichtigt. Genau das Gleiche sagte er auch im Fall Wevelsiep. Und er sagte es auch, als bei Blockupy im Jahre 2013 950 Menschen über mehrere Stunden festgehalten wurden. Er sagte es bei den Gleisblockaden gegen Nazis am 1. Mai 2013, und er sagt es, als Busse der VGF für Gefangenentransporte bei Blockupy 2012 benutzt wurden und als selbst die Neue Presse davon schrieb, dass Frankfurt sich in einen Hochsicherheitstrakt verwandelt hat.

Er sagte es ebenfalls, als es um die Frage nach polizeilichen Gefahrengebieten ging, also wo Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten polizeilichen Anlass überprüft werden können. Er sagte, der Magistrat habe nicht vor, Gefahrengebiete einzurichten. Das glaube ich ihm aufs Wort, und das ist auch Sache der Polizei. Aber ich würde doch erwarten, dass ein starker Ordnungsdezernent hinterfragt, wo man in Frankfurt ohne konkreten Anlass plötzlich kontrolliert werden darf. Denn das betrifft fast 50 Prozent der Frankfurter Bevölkerung mit einem Migrationshintergrund, die immer wieder Opfer von Racial Profiling werden.

(Beifall)

Politischen Fragen weicht er aus und er begegnet dem mit einem Rückzug auf Ordnungswidrigkeitstatbestände, etwa bei der Bewertung der Nazi-Blockaden. Da waren mehrere Hundert Menschen, die mutig am Ostbahnhof die Gleise blockierten und erst auf diese Art und Weise verhindert haben, dass Nazis anreisen konnten, die stattdessen in Hanau demonstrieren mussten.

(Zurufe)

Es war keine Straftat, es war eine Ordnungswidrigkeit. Es sind nämlich noch nicht einmal Straftatsbescheide ergangen, sondern nur Ordnungswidrigkeitsbescheide.

Das heißt also, rechtlich war das total banal, aber er hat sich politisch nicht dementsprechend verhalten. Stattdessen werden lieber Lichterketten auf dem Römerberg gemacht und die bösen Nazis angeprangert, aber wenn dann tatsächlich Menschen etwas tun, dann findet sich niemand, der sich politisch vor sie stellt.

(Beifall)

Er hat bei Blockupy sowohl im Jahre 2012 als auch im Jahre 2013 angeprangert, dass dort Demonstrierende planen würden, die Innenstadt zu blockieren. Sie waren selbst hier. Sie haben gesehen, wer mehrere Tage lang die Innenstadt blockiert hat. Es war die Polizei. Die EZB war von NATO-Stacheldraht eingekreist und da möchten Sie mir sagen, dass ein paar Demonstrierende auf der Straße angeblich Menschen an der Aufnahme ihrer Arbeit behindert hätten.

Gleichzeitig, wenn es dann um Kernthemen der CDU wie zum Beispiel die nutzlose Videoüberwachung geht, vertritt er diese sehr stark und befürwortet die Ausweitung der Kameraüberwachung, ohne aber konkrete Nachweise der Wirksamkeit zu nennen. Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung. Gleichzeitig werden aber beispielsweise bei den Verkehrsbetrieben und am Hauptbahnhof, wie auch bei der VGF die Speicherfristen erhöht, ohne zu hinterfragen, was das eigentlich bringt. Da werden unser aller Rechte eingeschränkt. Wenn wir da einmal, wie letztes Mal in der Stadtverordnetenversammlung, die Frage stellen, wie denn auf der anderen Seite den Pflichten nachgekommen wird, beispielsweise der Kennzeichnung, dann bekommen wir eine Antwort mit vielen Fragezeichen, wo er sich wieder nicht für zuständig erklärt oder wo er das Thema einfach nicht ernst nimmt.

Dass er das Thema nicht ernst nimmt, sieht man auch daran, dass er einmal im Zuge einer Diskussion über Videoüberwachung in Taxen hier in der Stadtverordnetenversammlung die Aussage tätigte, dass hier auch eine Audioüberwachung stattfindet. Genau das ist das Missverständnis. Dies hier ist eine demokratische Institution. Hier findet ein Streaming oder eben momentan gerade nicht statt, damit die Bürgerinnen und Bürger hören, was wir hier an Demokratie leisten. Demgegenüber ist eine Videoüberwachung oder eine Audioüberwachung eine Einschränkung unserer Bürgerrechte, und die muss in jedem Fall einzeln begründet werden.

(Beifall)

Markus Frank, dem so viel Fingerspitzengefühl in anderen Dingen nachgesagt wird, hat auch einfach im Winter, im letzten Jahr im November, die Räumung der Zelte von Flüchtlingsprotesten befohlen. Natürlich, da ergeht erst einmal eine Verfügung des Ordnungsamtes, gegen die man dann Rechtsmittel einlegen kann. Aber das verunmöglicht im Winter mehrtätige Mahnwachen, wie zum Beispiel um eben auf die Situation von Flüchtlingen in Europa aufmerksam zu machen, und im letzten November war es sehr kalt.

Ich bezweifle, dass er einen richtigen Überblick hat, was seine Versammlungsbehörde im Rahmen des Ordnungsamtes eigentlich macht. Wir haben gesehen, dass die Gefahrenprognosen der Versammlungsbehörde regelmäßig falsch sind. Entweder in die Richtung, dass bei Blockupy Gespenster an die Wand gemalt werden oder in die andere Richtung, dass die Betätigung von Salafisten bei Demos im Vorfeld nicht genügend gewürdigt wird, obwohl dort auch Nazis angekündigt haben, dass sie daran teilnehmen. Die Gefahrenprognosen sind einfach falsch. Ich würde vom Ordnungsdezernenten erwarten, dass er im Rahmen seiner Dienstaufsicht über die Versammlungsbehörde dort einen Überblick über die Großdemonstrationen bewahrt. Wir haben im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit nachgefragt, nachdem in dem Bericht zu Blockupy stand, dass noch keine Erkenntnisse vorhanden sind, wie denn eine Woche vor Blockupy, wo immerhin tausend Demonstrierende erwartet wurden, der aktuelle Kenntnisstand ist. Da hat er gesagt, es liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor. Das heißt, entweder interessiert er sich für diese Sachen nicht oder es ist ihm einfach egal. Es ist aber auf jeden Fall ein Zeichen dafür, dass er ein sehr schwacher Ordnungsdezernent ist. Ich rufe jetzt nicht nach einem Law and Order Ordnungsdezernenten, sondern nach jemandem, der das mit Fingerspitzengefühl macht und dabei die Rechte der Frankfurter Bevölkerung beachtet.

Herr Oberbürgermeister, unter Umständen ist Herr Frank die falsche Person für das Amt des Ordnungsdezernenten.

Vielen Dank!

(Beifall)

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Chancen nutzen: Frankfurt für alle!

Produktbereich: alle
Produktgruppe: alle

Auch der Haushaltsentwurf der schwarz-grünen Stadtregierung für die Jahre 2015 und 2016 hat keine Ansätze, der sozialen Ungerechtigkeit entgegen zu wirken.

Stattdessen wird die Debatte zum Haushaltsentwurf 2015/2016, wie in den Jahren zuvor, von der vermeintlichen Überschuldung der Stadt dominiert. Mit dem Verweis auf die „angespannte Haushaltslage“ kürzt und streicht die schwarz-grüne Koalition bei den freiwilligen sozialen Leistungen. Dabei hat die Stadt bei der Betrachtung über einen Zehnjahreszeitraum immer noch einen Einnahmenüberschuss. Die Rücklagen aus diesen Überschüssen der Stadt lagen 2013 bei 339 Millionen Euro. Bis 2018 sollen die Rücklagen nach Berechnungen von Kämmerer Uwe Becker bei 104 Millionen Euro liegen. Dabei rechnet der Kämmerer systematisch die Ausgaben höher und die Einnahmen niedriger als sie dann tatsächlich sind. So hatte der Kämmerer im Haushaltsentwurf für 2012 mit einem Defizit von 262 Millionen Euro gerechnet. Tatsächlich lag das Defizit aber bei 26 Millionen Euro. Das heißt Schwarz-Grün hat die Stadt um 236 Millionen Euro ärmer gerechnet.

Selbstverschuldete Schulden

Auch der Anstieg der städtischen Schulden verliert bei genauerer Betrachtung an Dramatik. Ende 2006 betrugen die gesamten Verbindlichkeiten der Stadt Frankfurt 1,8 Milliarden Euro. Sie stiegen bis Ende 2013 auf 2,3 Milliarden Euro an. Das ist eine Zunahme von 495 Millionen Euro oder 28 Prozent. Wie ist der rapide Anstieg zu erklären? Die Gründe liegen in den wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre. Beispielsweise verkaufte der grüne Kämmerer Tom Koenigs Ende der 1990er Jahre im Auftrag der Stadt Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen für 424 Millionen Euro an ein privates Finanzinstitut. Diese Forderungen wurden 2012 von der Stadt für 330 Millionen Euro zurückgekauft. Zunächst liest sich das wie ein gutes Geschäft für die Stadt. Doch bis 2012 zahlte die Stadt an das Finanzinstitut zusätzlich sogenannte Ausgleichszahlungen in Höhe von 260 Millionen Euro, weil der Marktzinssatz höher lag als die Zinsen für die öffentlichen Wohnungsbaudarlehen. Das heißt, am Ende verlor die Stadt Frankfurt durch dieses „Geschäft“ fast 170 Millionen Euro an ein privates Finanzinstitut. Jetzt steht der Rückkauf dieser Forderungen als Schulden im Haushalt. Dafür zahlt die Stadt jetzt jedes Jahr Zinsen. Aber diesen stehen Zinseinnahmen aus den Forderungen gegenüber, so dass sich dieser Kredit „selbst finanziert“. Dennoch stehen die für den Rückkauf der Forderungen benötigten Mittel nicht für andere Projekte zur Verfügung. So werden Finanzmittel verschwendet und gebunden, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.

Die Zunahme der Schulden darüber hinaus ist den unterlassenen Investitionen in die Infrastruktur geschuldet. So wurde der Schulbau unter den grünen Dezernentinnen so vernachlässigt, dass in diesem Bereich ein enormer Investitionsstau besteht, der die Stadt dazu zwingt neue Schulden aufzunehmen.

Vermögende Stadt

Aber Schulden, die für den Erhalt und die Erweiterung der Infrastruktur der Stadt, für den Bau von Schulen und Kindergärten gemacht werden, sind Investitionen in die Zukunft. Sie erhöhen das kommunale Vermögen für die kommenden Generationen. Anders sieht es aus, wenn Schulden für Projekte aufgenommen werden, die auf kurze und lange Sicht den Profitinteressen von privaten Unternehmen dienen. Zu diesen zählen die sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Diese werden im Haushalt unter den Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften verbucht. Dieser Posten ist seit 2006 von 51 Millionen Euro auf 330 Millionen Euro in 2013 angewachsen. Die meisten dieser Rechtsgeschäfte bzw. ÖPP-Projekte haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Diese langen Laufzeiten wirken sich derzeit auf die Zinsbelastung der Stadt aus. Denn für einen Großteil dieser ÖPP-Projekte zahlt die Stadt einen durchschnittlichen Zins von über drei Prozent. Viel mehr, als den derzeitigen Zinssatz für Kommunalkredite, der bei unter zwei Prozent liegt und wesentlich flexiblere Laufzeiten hat. Welche Aufwendungen nach dem Ende der Laufzeiten auf die Stadt zukommen werden, ist noch nicht abzusehen. Aber die Erfahrung lehrt, und dies bemängelt auch der Bundesrechnungshof, dass diese Projekte für die Kommunen wesentlich teurer werden, als sie in Eigenregie zu realisieren. So wird zum Beispiel das ÖPP-Projekt „Riedberg“ der Stadt voraussichtlich über 100 Millionen Euro Verlust einbringen.

Auch bei der Betrachtung der Schulden im Gesamtzusammenhang des städtischen Gesamtvermögens besteht kein Grund zur Panik. Der sogenannte Kernhaushalt der Stadt Frankfurt, das heißt, der öffentliche Bereich, hatte zum Stichtag 31. Dezember 2013 eine Bilanzsumme, das heißt ein bilanziertes Vermögen, von 15.886.517.565,97 Euro. Darin machen die Verbindlichkeiten 14,5 Prozent aus. Gerade mal ein Sechstel des Frankfurter Vermögens wurde durch Fremdkapital finanziert. Andere deutsche Großstädte würden in diesem Punkt mit Frankfurt gerne tauschen. In Hamburg zum Beispiel lag der Anteil der Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme bei 55 Prozent.

Mit Steuern steuern

Auf der Einnahmenseite bleibt die Stadt weiterhin unter ihren Möglichkeiten. Im Hinblick auf die Gewerbesteuer, die fast 50 Prozent der städtischen Erträge ausmacht, verzichtet Schwarz-Grün bewusst und völlig unnötig auf höhere Einnahmen.

Denn die Unternehmen profitieren von der Infrastruktur, die ihnen die Stadt Frankfurt bietet, in erheblichem Maße. Ihr derzeitiger Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge ist allerdings relativ gering. In 2013 betrugen die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt 1,54 Milliarden Euro. Dem liegt eine Bemessungsgrundlage von 9,5 Milliarden Euro Gewinn zugrunde. Das heißt, die Belastung der Gewerbesteuer für die Unternehmen liegt bei 16 Prozent. Wenn der gegenwärtige Hebesatz für die Gewerbesteuer von 460 Punkten auf 490 Punkte angehoben wird, kann die Stadt mit Mehreinnahmen von bis zu 100 Millionen Euro rechnen. Diese Mehreinnahmen entsprächen ungefähr einem Prozent der Unternehmensgewinne, die als Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer dienen. Entgegen vieler Behauptungen, trifft eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes die meisten Kleinunternehmen nicht, da ihr zu versteuernder Gewinn meist unter dem Freibetrag liegt.

Doch große Unternehmen zahlen heute immer noch wesentlich weniger Steuern als vor wenigen Jahren. Die Bundesregierung hat im Bund die Steuern insbesondere für Kapitalgesellschaften massiv gesenkt. So wurde zum Beispiel 2008 die Gewerbesteuermesszahl von 5 Prozent auf 3,5 Prozent und die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von ursprünglich 42 Prozent auf 25 Prozent und dann auf 15 Prozent reduziert.

Im Gegensatz dazu hat die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B in 2013 um 8,6 Prozent erhöht; der RMV erhöht jedes Jahr die Preise im Durchschnitt um 3 Prozent; die Sozialdezernentin hatte in 2013 die Vorgabe, die Zuschüsse pauschal um ein Prozent zu kürzen. Dies alles sind Einschnitte für einen Großteil der Bevölkerung. Aber bei den Gewinnen von Großunternehmen scheut sich Schwarz-Grün ein Prozent mehr zu nehmen.

Profite vergesellschaften

Wenn der Kommune das Soziale und Fragen der Umverteilung wichtig sind, dann muss von den gigantischen Profiten, die in dieser Stadt erzielt werden, ein größerer Anteil in die Gesellschaft zurückgeführt werden. Insbesondere vor der Tatsache, dass diese Gewinne von den Beschäftigten erwirtschaftet und von den Unternehmen nicht mehr reinvestiert, sondern vielfach auf dem Kapitalmarkt mit hohen Risiken angelegt werden. Die Folgen sind beispielweise Kapitalmarktblasen, die zu Finanzkrisen führen und deren Kosten wieder auf die Beschäftigten und die Gesamtgesellschaft abgewälzt werden.

DIE LINKE. im Römer will, dass sich Unternehmen stärker als bisher an den Ausgaben und Investitionen für eine funktionierende Stadt beteiligen. Von der Stadtregierung und ihren Vertreterinnen und Vertretern ist allerorten zu hören, wir müssen sparen – überall. Auch im sozialen Bereich und selbstverständlich bei den sogenannten freiwilligen Leistungen. Aber die Gewinne der Großen bleiben unangetastet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten zum kommunalen Finanzausgleich, der derzeit vorsieht, dass die Stadt Frankfurt zukünftig rund 62 Millionen Euro weniger zur Verfügung haben soll, kann und darf die Stadtregierung nicht bei ihrer Haltung bleiben, die Gewerbesteuer nicht anzutasten. Denn bleiben die selbstgesteckten Haushaltsziele der Stadtregierung unverändert, würde das weitere Kürzungen im Haushalt bedeuten – oder das Haushaltsdefizit steigt entsprechend der Differenzsumme an. Es sei denn, die Stadtregierung könnte sich endlich dazu entschließen, die Gewerbesteuer anzuheben.

Welche Antworten hat Schwarz-Grün?

Statt sich diesen dringenden Aufgaben zu stellen, verbrennt die Regierungskoalition Steuermillionen in „Herzensangelegenheiten“ wie der überflüssigen Altstadtrekonstruktion.

Seit Jahren wird die selbstgemachte Finanznot der öffentlichen Haushalte beklagt, ohne durch entsprechende Weichenstellungen gegenzusteuern. Finanzielle Mittel für Investitionen in ein intaktes Gemeinwesen sind angeblich nicht vorhanden. Die Antwort ist eine sogenannte Verschlankung und Umstrukturierung im Sinne privater Unternehmen und Investoren. Mit verheerenden Folgen für die Stadt Frankfurt: Immer mehr Menschen sind von Armut bedroht. Ein Einkommen oder eine Rente, die nicht zum Leben reicht, gehören auch in einer reichen Stadt wie Frankfurt zur bitteren Realität.

Gespaltene Gesellschaft

Im „Monitoring 2013 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main“ spiegelt sich die zunehmende Spaltung der Stadt in Arm und Reich wider. Auch das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln kommt zum selben Schluss. In ihrer Studie „Einkommensarmut in Deutschland aus regionaler Sicht“ berücksichtigen die Forscher die Preisniveaus in unterschiedlichen Regionen im Hinblick auf die Kaufkraft. Vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass Armut in Frankfurt für 23 Prozent der Bevölkerung traurige Realität ist. Obwohl Frankfurt eine der reichsten Städte in Deutschland ist, liegt der Anteil an Menschen mit kaufkraftbereinigter Einkommensarmut in Frankfurt über dem Niveau manch einer finanzschwachen Kommune. Die Studie unterstreicht die Argumentation der LINKEN, dass sozial benachteiligte Menschen weniger Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben – sei es bei Freizeitaktivitäten, Kulturveranstaltungen oder bei der politischen Partizipation.

Anstatt diese Entwicklung aufzuhalten oder rückgängig zu machen, agiert die schwarz-grüne Politik in Frankfurt in die andere Richtung. Seit Jahren werden Preise für den öffentlichen Nahverkehr ständig angehoben, Leistungen für benachteiligte Menschen gekürzt. Öffentliche Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, wie Stadtteilbibliotheken oder Musikschulen, werden geschlossen oder die Mittel gekürzt. Aber Ausgaben, die einer ausgewählten Minderheit in Frankfurt zugutekommen, werden weiterhin getätigt.

Mangel an bezahlbarem Wohnraum

Seit der Jahrtausendwende ist die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen stetig gesunken. Von über 40 000 Wohnungen im Jahr 2000 auf nur noch rund 27 000 Wohnungen in 2013. Laut dem Wohnungsmarktbericht 2013 kann sich das Angebot aus dem Bestand an Sozialwohnungen des 1. Förderwegs durch auslaufende Bindungen weiter verringern. Bis zum Jahr 2020 kann der Bestand um ca. 5700 Wohnungen abnehmen. Stattdessen baut die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding immer mehr hochpreisige Wohnungen für Besserverdienende. Bei den Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung herausfallen, erhöht sie die Mieten sofort um das gesetzlich Mögliche. Immer mehr Menschen werden gezwungen aus ihren alteingesessenen Wohnungen auszuziehen, weil sie sich die neue Miete nicht mehr leisten können. Auch so wird die Spaltung der Stadt vorangetrieben.

Mutige Politik, unabhängig von Profitinteressen

Unsere Stadt benötigt eine mutige Politik, die die kommunalen Handlungsmöglichkeiten gestaltend nutzt und erweitert. Neben den zwingenden gesetzlichen oder sachlich notwendigen Ausgaben gilt es, den Anteil der Mittel für eigene Möglichkeiten zu erweitern. Nur so können die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur einer wachsenden Stadt geleistet werden. Es mangelt an bezahlbarem Wohnraum, bezahlbarem ÖPNV, öffentlichen Räumen für soziale Begegnungen, ausreichender Kinderbetreuung und Schulen, die den erforderlichen baulichen und inklusiven Standards entsprechen.

Dafür braucht es ein starkes, am Gemeinwohl ausgerichtetes Frankfurt mit einem eigenständigen Handlungsspielraum. Die Stadt darf sich nicht als Konzern verstehen, sondern muss die Interessen aller Frankfurterinnen und Frankfurter vertreten. Anstatt die Zunahme von Ungleichheit durch Marktprozesse zu befördern und den Ausbau des Öffentlichen zu be- oder verhindern, ist eine Ausrichtung der Kommune an demokratischen und sozialen Prinzipien, die alle Frankfurterinnen und Frankfurter miteinbezieht, notwendig. Wir brauchen ein Politikverständnis, das unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern nicht die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu ausgewählten Themen versteht, sondern die Menschen in die Entscheidungsprozesse mit einbezieht.

Gestaltungsspielraum zurückgewinnen

Frankfurt wurden wichtige Einnahmequellen genommen. Die sogenannte Schuldenbremse und die selbstauferlegte Verschlankung der städtischen Verwaltung tragen nicht zur Förderung des Gestaltungsspielraums der Stadt bei.

Um Gestaltungsspielraum für Frankfurt zurück zu gewinnen, fordern wir für den städtischen Haushalt Einnahmesteigerungen, den Verzicht auf Leuchtturmprojekte, die nur einer kleinen Minderheit zugutekommen, sowie eine Ausgabenpolitik, die die gesellschaftliche Teilhabe für alle Frankfurterinnen und Frankfurter sicherstellt. Wir fordern im Gegensatz zu SPD, CDU und Grünen keine Kürzungen im sozialen Bereich und keine Gebührenerhöhungen.

Soziale Gerechtigkeit ist kein Nebenschauplatz, den sich eine Gesellschaft leistet. Sie ist die Voraussetzung für eine lebenswerte Gesellschaft und für ein lebenswertes Frankfurt.
Für ein Frankfurt, das Platz hat für Menschen aus allen Regionen der Erde. Für ein Frankfurt, das Menschen (auch außerhalb von Sport- und Businessereignissen) willkommen heißt und solidarisch ist.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine umfassende Neugestaltung und Gewichtung des städtischen Haushalts vorzunehmen. Hierzu sind nachstehende Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmen, zur Reduktion der Kosten und für eine Ausgabenpolitik, die allen Frankfurterinnen und Frankfurtern gesellschaftliche Teilhabe sichern soll, umzusetzen:

Einnahmenseite:

  1. Der Gewerbesteuerhebesatz wird von derzeit 460 Punkten auf 490 Punkte angehoben.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main steigert ihre Gewerbesteuereinnahmen durch die Schaffung von neuen Stellen zur Betriebsprüfung. Hierfür nimmt sie ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr. Die Aufgabe der kommunalen Betriebsprüfung besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehler im Verfahren vorzubeugen, das Verfahren zu beschleunigen und die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.
  3. Einführung eines Lärmemissionsbeitrages für Kurzstreckenflüge in Höhe von 15 Euro für jeden Flug bis 600 Kilometer ab Frankfurter Flughafen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Leerstand von Wohn- und Büroräumen und anderen Gebäuden in Frankfurt am Main zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG, § 7 KAG und § 93 HGO werden kann, da infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Frankfurt entstehen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, eine Initiative über den Hessischen Städtetag einzubringen, ein Modell zu entwickeln, in dem Unternehmen, die Arbeitnehmer zu einem Monatslohn beschäftigen, der sie zum Bezug von Arbeitslosengeld II Leistungen zwingt, mit einer Abgabe belegt werden können, der den kommunalen Anteil an den sozialen Transferleistungen kompensiert.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Landesregierung für die Aufhebung bzw. Lockerung der Subsidiaritätsklausel bezüglich der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden (§ 121 Abs. 1 Nr. 3 HGO) einzusetzen. Gleichzeitig erhöht die Stadt Frankfurt ihre Anteile an wirtschaftlich tätigen Gesellschaften, an denen sie mittelbar und unmittelbar beteiligt ist.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, die Potentiale der Rekommunalisierung in Frankfurt zu prüfen und auszuschöpfen. Vor allem ist die Rekommunalisierung der Frankfurter Entsorgungs- und Servicegesellschaft FES durch den Magistrat zeitnah umzusetzen.

Einsparmöglichkeiten

  1. Die Stadt Frankfurt realisiert keine weiteren Projekte in Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Alle in Planung befindlichen ÖPP-Projekte werden verworfen. Der Magistrat wird beauftragt, alle Verträge für laufende Projekte auf ihre vorfristige Kündbarkeit zu prüfen und die detaillierten Kosten einer vorfristigen Kündigung zu ermitteln.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie Verwaltungsstrukturen optimiert und durch mehr Personal gestärkt werden können, um zukünftige Projekte in Eigenregie effizienter und kostengünstiger abwickeln zu können und dadurch Kosten für externe Büros und Mehrkosten in Millionenhöhe zu vermeiden.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, bei allen Projekten der Stadtgestaltung und des Hochbaus durch die Beschränkung auf das unbedingt Notwendige und das wirtschaftlich Sinnvolle die Kosten zu reduzieren.
  4. Die Planungs- und Investitionsmittel für folgende Projekte werden gestrichen:
    • Ortsumfahrung Praunheim (Planungsmittel) – voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme: bis zu 65 Millionen Euro
    • Bau eines Tunnels zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke /Nördliche Mainuferstraße, geschätzte Gesamtkosten ca. 3 Millionen Euro
    • Streckenneubau der S-Bahn zwischen Flughafen-Regionalbahnhof und Stadion mit Anlage der Station Gateway Gardens
    • Sanierung des Zoogesellschaftshauses (Planungsmittel) – voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme mind. 28 Millionen Euro
    • Auf den Bau eines Stadtbahntunnels unter dem Europagarten wird verzichtet, stattdessen wird eine oberirdische Lösung gebaut. Die für den Stadtbahnbau Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel vorgesehenen Mittel werden entsprechend reduziert
    • Die restlichen Planungsmittel für den Erweiterungsbau des Museums für Weltkulturen
    • Investitionskostenzuschuss Romantikmuseum

Begründung

Die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Punkte ist längst überfällig. Der Vorschlag der LINKEN zur Erhöhung des Hebesatzes bringt der Stadt ungefähr 100 Millionen Euro Mehreinnahmen. Diese Mehreinnahmen sind für die Sicherung der Daseinsvorsorge in Frankfurt notwendig. Die Unternehmen würden durch die höhere Gewerbesteuer nicht mehr belastet als vor der Unternehmenssteuerreform 2008. Denn die Anhebung des Hebesatzes um 30 Punkte kompensiert nur einen unwesentlichen Teil der schwarz-rot-grünen Steuergeschenke. Denn erst ab einem Hebesatz von 695 Punkten für Einzelunternehmen und einem Hebesatz von 850 Punkten für Kapitalunternehmen würde die Steuerbelastung von vor 2008 rechnerisch erreicht. Eine Anhebung der Gewerbesteuer um nur 30 Punkte ist daher moderat und durchaus wirtschaftsfreundlich.

Die Gewerbesteuereinnahmen können durch den Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern zusätzlich gesteigert werden. Andere Kommunen haben mit dem Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern schon gute Erfahrungen gemacht. In einer Mitteilung zum Einsatz zu städtischen Betriebsprüfern im Bereich Gewerbesteuer der Stadt Köln, heißt es: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Millionen Euro Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden“ (Stadt Köln: Vorlagen-Nummer 0916/2012).

Der Beitrag für Kurzstreckenflüge soll eine Lenkungsfunktion bewirken, dahin gehend, dass Kurzstreckenreisen auf die Schiene verlagert werden. Somit können umwelt- und gesundheitsbelastende Flüge reduziert werden. Damit wird die Nordwest-Landebahn überflüssig und kann geschlossen werden.

Ein weiteres Instrument, um mehr Einnahmen zu erzielen, ist das Steuerfindungsrecht der Kommunen. Deshalb sieht DIE LINKE in der Leerstands-Abgabe und der Abgabe für Unternehmen, die Menschen für Löhne unter dem Existenzminimum beschäftigen, angemessene Instrumente zur Einnahmensteigerung und ein Signal in Richtung eines sozialen Ausgleichs durch die Kommune. Wenn sich Eigentümer von leer stehenden Immobilien unter anderem von der Grundsteuer befreien lassen, belasten sie damit den kommunalen Haushalt nicht nur durch Steuermindereinnahmen. Durch den Leerstand wird die angespannte Wohnungslage in Frankfurt zusätzlich verstärkt, was sich in erhöhten Ausgaben für die Kosten der Unterkunft widerspiegelt.

Neben den steuerrechtlichen Instrumenten besitzt die Kommune weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Einnahmesteigerung. Ein wichtiger Stichpunkt ist hierbei die Rekommunalisierung. Die Erwartungen, die an die Privatisierung von kommunalem Eigentum geknüpft wurden, sind nicht erfüllt worden. Durch die Privatisierung wurden weder die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger gesenkt, noch hat die Qualität der Dienstleistungen zugenommen. Im Gegenteil. Deshalb sind in den letzten Jahren viele Kommunen dazu übergegangen, Aufgaben wieder in Eigenregie durchzuführen.

Daher müssen wir in Frankfurt die Rekommunalisierung der Abfallentsorgung vorantreiben. Das bisherige Modell einer Partnerschaft mit einem privaten Gesellschafter hat sich als nachteilig für die Kommune erwiesen. Während Frankfurt die Risiken der Abfallentsorgung weitgehend alleine trägt, gehen die Gewinne der FES zur Hälfte an den privaten Anteilseigner Remondis.

Jahr für Jahr werden viele Millionen Euro Gewinn von den kommunalen Betrieben an private Gesellschafter ausgeschüttet. Grundsätzlich muss gelten: die Überschüsse verbleiben bei der Stadt und der Einfluss der Kommune auf die Unternehmen wird gesichert.

Erfolgskriterien von Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen reduziert werden. Kommunale Unternehmen müssen sich am Gemeinwohl der städtischen Gesellschaft und an Nachhaltigkeit orientieren. Die Indikatoren lauten sozial, ökologisch-nachhaltig und demokratisch.

Der Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Kostenkontrolle im Bereich Planen und Bauen zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur unzureichend durchgeführt werden kann. Außerdem setzt die Stadtregierung externe Planungsbüros ein, die nachweislich teurer sind als eine Planung in Eigenregie.

Aus privatrechtlichen Parallelstrukturen, wie zum Beispiel Projektentwicklungsgesellschaften, sowie Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) resultieren ebenfalls finanzielle Mehrbelastungen. Ausschließlich gewinnwirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen fühlen sich nicht dem Gemeinwohl verpflichtet, sie unterliegen keiner demokratischen Kontrolle und machen die Einflussnahme durch den Souverän unmöglich. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den „Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ der Bundes- und Landesrechnungshöfe.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Leerstand besteuern!

Produktbereiche: 13 Stadtplanung, 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Leerstand von Wohn- und Büroräumen und anderen Gebäuden in Frankfurt am Main zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümerinnen und Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG, § 7 KAG und § 93 HGO werden kann, da infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Frankfurt entstehen.

Begründung

Ein Instrument, um mehr Einnahmen zu erzielen, ist das Steuerfindungsrecht der Kommunen. Deshalb sieht DIE LINKE. im Römer in der Leerstands-Abgabe ein angemessenes Instrument für Einnahmensteigerung und den sozialen Ausgleich in der Kommune. Wenn Eigentümer von leer stehenden Immobilien sich unter anderem von der Grundsteuer befreien lassen, belasten sie damit den kommunalen Haushalt nicht nur durch Steuermindereinnahmen. Durch den Leerstand wird die angespannte Wohnungslage in Frankfurt zusätzlich verstärkt.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Produktbereich: 13 Stadtplanung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die ABG Frankfurt Holding wird beauftragt, im Jahr 2015 mit der Planung und dem Neubau von 1000 Mietwohnungen im 1. Förderweg (Sozialwohnungen) zu beginnen. Die Anzahl der Wohnungsneubauten in diesem Bereich ist in den Folgejahren auf 2500 Einheiten pro Jahr zu steigern.
  2. Die Gewinne der ABG Frankfurt Holding werden nicht ausgeschüttet, sondern für den Bau der Mietwohnungen im 1. Förderweg verwendet.
  3. Die Mietwohnungen im 1. Förderweg werden im Passivhausstandard gebaut.
  4. Der anfängliche Mietzins darf 5,50 Euro/m2 nicht übersteigen.
  5. Die Stadt stellt Grundstücke auf Erbpachtbasis zur Verfügung.
  6. Die Stadt wirkt auf stadtnahe Stiftungen ein, der ABG Frankfurt Holding günstige Erbbauflächen zur Verfügung zu stellen.
  7. Für die Mietwohnungen im 1. Förderweg wird die Bindungsfrist auf mindestens 50 Jahre festgelegt.
  8. Für die Haushaltsjahre 2015/2016 wird der Haushaltsposten der Investitionsmaßnahme 5.001232 von 30 Millionen bzw. 32 Millionen auf je 50 Millionen Euro erhöht.

Begründung

In Frankfurt mangelt es an bezahlbarem Wohnraum! Jede/r mit einem kleinen Geldbeutel, der/die in Frankfurt schon einmal auf Wohnungssuche war, macht diese Erfahrung. Auch die Mieterverbände machen schon seit geraumer Zeit auf dieses Problem aufmerksam. Die hohe Nachfrage an günstigem Wohnraum wurde mit zahlreichen Studien wissenschaftlich belegt. Auch ist dem Haushaltsentwurf für 2015/16 zu entnehmen, vor dem Hintergrund der weiterhin abschmelzenden Bestände und des nach wie vor hohen Anteils an einkommensschwachen und benachteiligten Haushalten soll auch in Zukunft deren Versorgung mit Wohnraum sichergestellt werden. Hier ist jährlich die Vermittlung von mindestens 2500 Wohnungen notwendig, was auch in den durch die Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2006 beschlossenen »Leitlinien Wohnen« festgeschrieben wurde.

Aufgrund des Zuzuges und der steigenden Einwohnerzahlen ist in Frankfurt mit einem weitaus höheren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in den nächsten Jahren zu rechnen. Deswegen muss hier langfristig geplant und gebaut werden, um diesen Bedarf zu erfüllen. In der Vergangenheit hatten die Mietwohnungen im 1. Förderweg sehr lange Bindungsfristen von bis zu 70 Jahren. Erst in den letzten Jahrzehnten kam es zu einer schrittweisen Verkürzung. Diese Verkürzungen müssen wieder aufgehoben und längere Sozialbindungen für die Mietwohnungen im 1. Förderweg eingerichtet werden.

Die Änderung der Kündigungssperrfrist von zehn auf fünf Jahren bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verschärft zusätzlich die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt.

Die Stadt muss sich intensiver darum bemühen, Bauträger für Sozialwohnungen zu finden. Der städtischen ABG Frankfurt Holding GmbH kommt dabei die Hauptrolle zu, denn sie ist dazu verpflichtet, die Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Bei der Wohnungsversorgung berücksichtigt sie im Besonderen auch Wohnungssuchende, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse oder Umstände Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben.)

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Vorkaufsrecht wahrnehmen

Produktbereich: 13 Stadtplanung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat beauftragt eine städtische Gesellschaft (z. B. die KEG oder eine dafür zu gründende Genossenschaft), Mittel bereitzustellen, um das Vorkaufsrecht in Gebieten mit Erhaltungssatzung wahrzunehmen. Vorbild ist die Münchner GIMA, die im Auftrag der Stadt München im Rahmen des Vorkaufsrechts Wohnungen aufkauft und damit erhält.

Die notwendigen Mittel sind im Doppelhaushalt 2015/2016 einzustellen.

Begründung

Wir brauchen wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Gentrifizierung. In Frankfurt gibt es die Tendenz, mit Erhaltungssatzungen zu arbeiten, aber das ist ein sehr schwaches Instrument, weil es im Zweifelsfall kaum möglich ist, die Bestimmungen einer Erhaltungssatzung durchzusetzen.

Die Stadt München ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat einen genossenschaftlichen Dachverband gegründet, die GIMA München eG, die Wohnungen durch Ausübung eines Vorkaufsrechts der Stadt aufkauft und erhält. Mit diesem Instrumentarium hat es die Stadt München geschafft, ihren Wohnungsmarkt besser in den Griff zu bekommen. In diesem Punkt können wir von der Stadt München lernen. Ein ähnliches Instrument sollte sich auch die Stadt Frankfurt schaffen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen

Produktbereich: 15 Bauaufsicht
Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht

Produktbereich: 22 Umwelt
Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt eingestellt.

Begründung

In Presseberichten im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX wurde immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu ihrer originären Aufgabe, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Ohne eigene Geräte kann sie dieser Aufgabe nicht oder nur eingeschränkt nachkommen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen.

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Dr. Peter Gärtner
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